publié le 24 octobre 2024
Loi visant à rendre la justice plus humaine, plus rapide et plus ferme. - Traduction allemande d'extraits
28 NOVEMBRE 2021. - Loi visant à rendre la justice plus humaine, plus rapide et plus ferme. - Traduction allemande d'extraits
Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande des articles 40 à 43 de la loi du 28 novembre 2021 visant à rendre la justice plus humaine, plus rapide et plus ferme (Moniteur belge du 30 novembre 2021).
Cette traduction a été établie par le Service central de traduction allemande à Malmedy.
FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST JUSTIZ 28. NOVEMBER 2021 - Gesetz für eine humanere, schnellere und strengere Justiz PHILIPPE, Konig der Belgier, Allen Gegenwartigen und Zukunftigen, Unser Gruß! Die Abgeordnetenkammer hat das Folgende angenommen und Wir sanktionieren es: (...) KAPITEL 12 - Abänderungen des Gesetzes vom 7. Mai 1999 über die Glücksspiele, die Wetten, die Glücksspieleinrichtungen und den Schutz der Spieler
Art. 40 - Artikel 10 § 3 Absatz 5 des Gesetzes vom 7. Mai 1999 über die Glücksspiele, die Wetten, die Glücksspieleinrichtungen und den Schutz der Spieler, abgeändert durch das Gesetz vom 10. Januar 2010, wird wie folgt abgeändert: 1. Die Wörter "nicht indexierte" werden aufgehoben.2. Der Absatz wird durch folgenden Satz ergänzt: "Diese jährliche Gehaltssubvention unterliegt der Indexierungsregelung und ist an den am 1.April 2020 geltenden Schwellenindex 107,20 gebunden."
Art. 41 - Artikel 23 desselben Gesetzes wird wie folgt ersetzt: "Art. 23 - Die Kommission veröffentlicht ihre Geschäftsordnung auf ihrer Website."
Art. 42 - Artikel 43/4 § 5 Nr. 1 desselben Gesetzes, eingefügt durch das Gesetz vom 10. Januar 2010 und abgeändert durch das Gesetz vom 7.
Mai 2019, wird wie folgt abgeändert: 1. In Absatz 1 werden die Wörter "als Nebentätigkeit" durch die Wörter "als klar umschriebene Nebentätigkeit" ersetzt.2. In Absatz 2 werden zwischen den Wörtern "Der König legt" und den Wörtern "die spezifischen Bedingungen fest" die Wörter "die Umschreibung der Nebentätigkeit und" eingefügt. Art. 43 - Artikel 43/8 § 1 Absatz 2 desselben Gesetzes, eingefügt durch das Gesetz vom 10. Januar 2010 und abgeändert durch das Gesetz vom 7. Mai 2019, wird wie folgt ersetzt: "Der König kann durch einen im Ministerrat beratenen Erlass jedoch gesonderte Betriebskriterien für zusätzliche Lizenzen im Vergleich zu den Lizenzen bestimmen, die für den Betrieb von Glücksspielen in der realen Welt erteilt werden." (...) Wir fertigen das vorliegende Gesetz aus und ordnen an, dass es mit dem Staatssiegel versehen und durch das Belgische Staatsblatt veröffentlicht wird.
Gegeben zu Brüssel, den 28. November 2021 PHILIPPE Von Königs wegen: Der Minister der Justiz V. VAN QUICKENBORNE Mit dem Staatssiegel versehen: Der Minister der Justiz, V. VAN QUICKENBORNE