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Arrêté Royal du 24 mars 2000
publié le 25 mai 2000

Arrêté royal établissant la traduction officielle en langue allemande de l'arrêté royal du 13 décembre 1999 relatif à l'octroi de l'aide financière de l'Etat aux communes dans le domaine de la sécurité routière

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ministere de l'interieur
numac
2000000189
pub.
25/05/2000
prom.
24/03/2000
ELI
eli/arrete/2000/03/24/2000000189/moniteur
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24 MARS 2000. - Arrêté royal établissant la traduction officielle en langue allemande de l'arrêté royal du 13 décembre 1999 relatif à l'octroi de l'aide financière de l'Etat aux communes dans le domaine de la sécurité routière


ALBERT II, Roi des Belges, A tous, présents et à venir, Salut.

Vu la loi du 31 décembre 1983Documents pertinents retrouvés type loi prom. 31/12/1983 pub. 11/12/2007 numac 2007000934 source service public federal interieur Loi de réformes institutionnelles pour la Communauté germanophone. - Coordination officieuse en langue allemande fermer de réformes institutionnelles pour la Communauté germanophone, notamment l'article 76, § 1er, 1°, et § 3, remplacé par la loi du 18 juillet 1990;

Vu le projet de traduction officielle en langue allemande de l'arrêté royal du 13 décembre 1999 relatif à l'octroi de l'aide financière de l'Etat aux communes dans le domaine de la sécurité routière, établi par le Service central de traduction allemande du Commissariat d'arrondissement adjoint à Malmedy;

Sur la proposition de Notre Ministre de l'Intérieur, Nous avons arrêté et arrêtons :

Article 1er.Le texte annexé au présent arrêté constitue la traduction officielle en langue allemande de l'arrêté royal du 13 décembre 1999 relatif à l'octroi de l'aide financière de l'Etat aux communes dans le domaine de la sécurité routière.

Art. 2.Notre Ministre de l'Intérieur est chargé de l'exécution du présent arrêté.

Donné à Bruxelles, le 24 mars 2000.

ALBERT Par le Roi : Le Ministre de l'Intérieur, A. DUQUESNE

Bijlage - Annexe MINISTERIUM DES INNERN 13. DEZEMBER 1999 - Königlicher Erlass über die Gewährung der finanziellen Beihilfe des Staates an die Gemeinden im Bereich der Verkehrssicherheit ALBERT II., König der Belgier, Allen Gegenwärtigen und Zukünftigen, Unser Gruss! Aufgrund der am 17. Juli 1991 koordinierten Gesetze über die Staatsbuchführung, insbesondere der Artikel 55 bis 58;

Aufgrund des neuen Gemeindegesetzes, insbesondere des Artikels 226bis;

Aufgrund des Gesetzes vom 23. Dezember 1998 zur Festlegung des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplans für das Haushaltsjahr 1999;

Aufgrund des Königlichen Erlasses vom 16. November 1994 über die Verwaltungs- und Haushaltskontrolle, insbesondere des Artikels 14 § 1;

Aufgrund des Königlichen Erlasses vom 26. April 1968 zur Organisation und Koordinierung der Kontrolle über die Gewährung und Verwendung von Zuschüssen;

Aufgrund des Königlichen Erlasses vom 5. Juli 1994 zur Festlegung der Bedingungen, unter denen die Gemeinden bestimmte finanzielle Beihilfen des Staates im Bereich der Sicherheit erhalten können, insbesondere des Artikels 8 Absatz 2;

Aufgrund des Königlichen Erlasses vom 30. April 1999 zur Regelung der den Gemeinden vom Staat gewährten finanziellen Beihilfe im Bereich der Verkehrssicherheit, insbesondere des Artikels 5;

Aufgrund des Verwaltungshaushaltsplans des Ministeriums des Innern für das Haushaltsjahr 1999, insbesondere des Organisationsbereichs 56, Tätigkeitsprogramm 10;

Aufgrund der Stellungnahme, die der in Artikel 4 des vorerwähnten Königlichen Erlasses vom 30. April 1999 vorgesehene Selektionsausschuss dem Minister des Innern am 25. November 1999 abgegeben hat;

Aufgrund der Stellungnahme der Finanzinspektion vom 3. Dezember 1999;

Auf Vorschlag Unseres Ministers des Innern und Unseres Ministers der Mobilität und des Transportwesens, Haben Wir beschlossen und erlassen Wir: Artikel 1 - Den in Anlage A zu diesem Erlass erwähnten Städten und Gemeinden wird ein Zuschuss von insgesamt 8 260 000 BEF für die Erhöhung der Verkehrssicherheit um und in Schulen und bei der Schuljugend und für Verkehrsschulungen für minderjährige Zuwiderhandelnde gewährt.

Art. 2 - Den in Anlage B zu diesem Erlass erwähnten Städten und Gemeinden wird ein Zuschuss von insgesamt 18 000 000 BEF für die Anschaffung von Radargeräten für präventive Geschwindigkeitskontrollen und Verkehrszählsystemen gewährt.

Art. 3 - Der Zuschuss muss jedesmal allen Gemeinden zugute kommen, die zur selben Interpolizeizone gehören wie die bezuschusste Gemeinde.

Art. 4 - Die Ausgaben gehen zu Lasten des Verwaltungshaushaltsplans des Ministeriums des Innern für das Haushaltsjahr 1999, Organisationsbereich 56, Tätigkeitsprogramm 10, Zuweisung 63.12.

Art. 5 - Die Zuschussbeträge werden unverzüglich und vollständig ausgezahlt. Die bezuschussten Gemeinden müssen spätestens am 31.

Dezember 2000 die ordnungsgemässe Verwendung des Zuschusses nachweisen, indem sie der Generaldirektion der Allgemeinen Polizei des Königreichs die erforderlichen Belege zukommen lassen. Dazu gehören Rechnungen und/oder detaillierte Kostenaufstellungen sowie ein Evaluationsbericht über das oder die bezuschussten Projekte. Wenn die ordnungsgemässe Verwendung des gewährten Zuschusses nicht oder nur unzureichend nachgewiesen wird, wird der Zuschuss ganz oder teilweise zurückgefordert.

Art. 6 - Unser Minister des Innern und Unser Minister der Mobilität und des Transportwesens sind mit der Ausführung des vorliegenden Erlasses beauftragt.

Gegeben zu Brüssel, den 13. Dezember 1999 ALBERT Von Königs wegen: Der Minister des Innern A. DUSQUENE Die Ministerin der Mobilität und des Transportswesens Frau I. DURANT

Anlage A Folgenden Städten und Gemeinden wird ein Zuschuss für die Erhöhung der Verkehrssicherheit um und in Schulen und bei der Schuljugend und für Verkehrsschulungen für minderjährige Zuwiderhandelnde gewährt: Provinz Antwerpen - Boom: 400 000 BEF für das Projekt "stippen stappen stoppen, kijk nu uit je doppen" (Mach die Augen auf!) und den Ausbau des Verkehrsübungsplatzes, - Herentals: 100 000 BEF für die Erneuerung des Verkehrsübungsplatzes, - Lint: 330 000 BEF für das Projekt "kinder p.v." (Kinder Protokoll), Provinz Limburg - Genk: 400 000 BEF für ein Videoprojektionssystem für Vorträge, die Ausrüstung des Verkehrsübungsplatzes, das Verkehrssicherheitsmaterial für einen "autoarmen" Schultag und die Ausrüstung der Schülerlotsen und der ermächtigten Aufseher, - Lanaken: 320 000 BEF für den Ankauf von Lehrmitteln, die Aufnahme eines Videofilms für die Ausbildung der ermächtigten Aufseher, die Herstellung einer Reihe von Diapositiven für die Verkehrserziehung im Grundschulunterricht und die Herausgabe einer Broschüre für die Opfer von Verkehrsunfällen, - Peer: 100 000 BEF für Lehrmaterial für Verkehrserziehungsklassen, - Sint-Truiden: 250 000 BEF für Lehrmaterial für eine Verkehrsschulung für minderjährige Zuwiderhandelnde, Provinz Ostflandern - Aalter: 34 000 BEF für die Ausrüstung von ermächtigten Aufsehern, - Gent: 60 000 BEF für die Ausrüstung einer "tweedekansklas" (Klasse der zweiten Chance), - Herzele: 55 000 BEF für die Herausgabe einer Broschüre für das Projekt "opgefokte bromfietsen" (frisierte Mofas), - Waarschoot: 150 000 BEF für die Ausrüstung von ermächtigten Aufsehern und für Lehrmaterial für die Schulen, Provinz Flämisch-Brabant - Beersel: 150 000 BEF für die Ausrüstung von ermächtigten Aufsehern und die Organisation eines aktiven Verkehrsübungsplatzes, - Halle: 250 000 BEF für Lehrmaterial für eine Verkehrsschulung, - Löwen: 250 000 BEF für den Ausbau des Verkehrsübungsplatzes und die Anschaffung von Diapositiven und CD-ROM über den Verkehr, - Roosdaal: 140 000 BEF für Lehrmaterial und -bücher im Rahmen der Verkehrskurse für Jugendliche und Senioren und für einen Verkehrsübungsplatz, - Scherpenheuvel-Zichem: 345 000 BEF für die Organisation und die Ausrüstung eines aktiven Verkehrsübungsplatzes, - Tienen: 265 000 BEF für die Ausrüstung eines Verkehrsübungsplatzes, - Vilvoorde: 200 000 BEF für die Organisation eines Verkehrshappenings, Provinz Westflandern - Ypern: 150 000 BEF für ein Projekt "tweedekansklas" (Klasse der zweiten Chance), - Knokke-Heist: 200 000 BEF für das verkehrspädagogische Projekt "Kinderen/Jongeren in het verkeer" (Kinder/Jugendliche im Verkehr), - Roeselare: 250 000 BEF für einen Parcours für Geschicklichkeitsradfahren, einen Stand für eine Ausstellung über den Verkehr und den Ausbau einer Dokumentationsstelle über den Verkehr, Provinz Wallonisch-Brabant - Rebecq: 350 000 BEF für die Anschaffung eines Verkehrsübungsplatzes und von Material für Verkehrssicherheitsaktionen, die an Jugendliche und andere Gruppen von Personen gerichtet sind, - Wavre: 100 000 BEF für die Erneuerung des Verkehrsübungsplatzes, Provinz Hennegau - Ath: 67 000 BEF für die Ausrüstung von ermächtigten Aufsehern, - Dour: 400 000 BEF für die Anschaffung eines Verkehrsübungsplatzes, - Estinnes: 50 000 BEF für die Ausrüstung von ermächtigten Aufsehern, - La Louvière: 500 000 BEF für Verkehrssicherheitskurse in Schulen, Lehrmaterial und einen Verkehrsübungsplatz, - Manage: 390 000 BEF für einen Verkehrsübungsplatz, Provinz Lüttich - Amay: 400 000 BEF für einen Verkehrsübungsplatz, - Eupen: 400 000 BEF für einen Verkehrsübungsplatz, - Fléron: 400 000 BEF für einen Verkehrsübungsplatz, - Spa: 18 000 BEF für einen Parcours für Geschicklichkeitsradfahren, - Waremme: 270 000 BEF für einen Verkehrsübungsplatz, Provinz Luxemburg - Aubange: 16 000 BEF für Tafeln mit Verkehrsschildern und magnetischen Verkehrsschildern für Verkehrssicherheitskurse, Provinz Namur - Namur: 500 000 BEF für einen Verkehrsübungsplatz und einen verkehrspädagogischen Koffer für Kinder.

Gesehen, um Unserem Erlass vom 13. Dezember 1999 beigefügt zu werden.

ALBERT Von Königs wegen: Der Minister des Innern A. DUSQUENE Die Ministerin der Mobilität und des Transportswesens Frau I. DURANT

Anlage B Jeder der folgenden Städte und Gemeinden wird ein Zuschuss in Höhe von 200 000 BEF für die Anschaffung eines Radargeräts für präventive Geschwindigkeitskontrollen oder eines Verkehrszählsystems gewährt: Provinz Antwerpen - Brasschaat - Duffel - Geel - Hulshout - Lille - Mol - Ravels - Turnhout Provinz Limburg - Borgloon - Ham - Heusden-Zolder - Hoeselt - Lommel - Lummen - Maaseik - Neerpelt - Opglabbeek Provinz Ostflandern - Aalst - Aalter - Beveren - Brakel - Deinze - Geraardsbergen - Hamme - Herzele - Kruibeke - Lokeren - Maldegem - Melle - Ninove - Oudenaarde - Ronse - Sint-Niklaas - Wetteren Provinz Flämisch-Brabant - Asse - Dilbeek - Galmaarden - Kampenhout - Landen - Londerzeel - Lubbeek - Sint-Pieters-Leeuw - Wezembeek-Oppem - Zaventem Provinz Westflandern - Alveringem - De Haan - Dentergem - Houthulst - Koksijde - Menen - Nieuwpoort - Oostkamp - Torhout - Wervik - Zwevegem Verwaltungsbezirk Brüssel-Hauptstadt - Auderghem - Schaerbeek Provinz Wallonisch-Brabant - Braine-l'Alleud - Perwez - Waterloo Provinz Hennegau - Antoing - Ath - Beloeil - Binche - Celles - Charleroi - Châtelet - Ecaussinnes - Ellezelles - Estinnes - Ham-sur-Heure-Nalinnes - Mouscron - Soignies Provinz Lüttich - Ans - Anthisnes - Aywaille - Esneux - Grâce-Hollogne - Huy - Sankt Vith - Seraing - Spa - Verviers - Visé Provinz Luxemburg - Aubange Provinz Namur - Florennes - Gembloux - Hamois - Philippeville - Rochefort Gesehen, um Unserem Erlass vom 13. Dezember 1999 beigefügt zu werden.

ALBERT Von Königs wegen: Der Minister des Innern A. DUSQUENE Die Ministerin der Mobilität und des Transportswesens Frau I. DURANT Vu pour être annexé à Notre arrêté du 24 mars 2000.

ALBERT Par le Roi : Le Ministre de l'Intérieur, A. DUQUESNE

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