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Arrêté Royal du 23 octobre 2009
publié le 12 janvier 2010

Arrêté royal modifiant l'arrêté royal du 3 août 2007 codifiant les lois-cadres relatives aux professions intellectuelles prestataires de services. - Traduction allemande

source
service public federal interieur
numac
2009000837
pub.
12/01/2010
prom.
23/10/2009
ELI
eli/arrete/2009/10/23/2009000837/moniteur
moniteur
https://www.ejustice.just.fgov.be/cgi/article_body(...)
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SERVICE PUBLIC FEDERAL INTERIEUR


23 OCTOBRE 2009. - Arrêté royal modifiant l'arrêté royal du 3 août 2007 codifiant les lois-cadres relatives aux professions intellectuelles prestataires de services. - Traduction allemande


Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de l'arrêté royal du 23 octobre 2009 modifiant l'arrêté royal du 3 août 2007 codifiant les lois-cadres relatives aux professions intellectuelles prestataires de services (Moniteur belge du 3 novembre 2009).

Cette traduction a été établie par le Service central de traduction allemande à Malmedy.

FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST WIRTSCHAFT, KMB, MITTELSTAND UND ENERGIE 23. OKTOBER 2009 - Königlicher Erlass zur Abänderung des Königlichen Erlasses vom 3.August 2007 zur Kodifikation der Rahmengesetze über die geistigen Berufe im Dienstleistungsbereich ALBERT II., König der Belgier, Allen Gegenwärtigen und Zukünftigen, Unser Gruss! Aufgrund des Rahmengesetzes vom 24. September 2006 über die Führung der Berufsbezeichnung eines geistigen Berufs im Dienstleistungsbereich und die Führung der Berufsbezeichnung eines handwerklichen Berufs, des Artikels 7;

Aufgrund des Königlichen Erlasses vom 3. August 2007 zur Kodifikation der Rahmengesetze über die geistigen Berufe im Dienstleistungsbereich;

Aufgrund des Gutachtens Nr. 46.532/1 des Staatsrates vom 14. Mai 2009, abgegeben in Anwendung von Artikel 84 § 1 Absatz 1 Nr. 1 der am 12.

Januar 1973 koordinierten Gesetze über den Staatsrat;

Auf Vorschlag Unseres Ministers der KMB und der Selbständigen Haben Wir beschlossen und erlassen Wir: Artikel 1 - In Artikel 1 Nr. 1 des Königlichen Erlasses vom 3. August 2007 zur Kodifikation der Rahmengesetze über die geistigen Berufe im Dienstleistungsbereich werden die Wörter "24. Dezember 2002 und 20.

Juli 2006" durch die Wörter "24. Dezember 2002, 20. Juli 2006 und 11.

Mai 2007" ersetzt.

Art. 2 - Artikel 8 § 1 Absatz 3 der Anlage zum selben Königlichen Erlass wird wie folgt abgeändert: a) Nummer 1 wird wie folgt ersetzt: "1.auf die Einhaltung der Bedingungen für den Zugang zum Beruf zu achten und zu diesem Zweck gerichtlich vorzugehen, insbesondere indem er alle Verstösse gegen Gesetze und Verordnungen zum Schutz der Berufsbezeichnung und zur Organisation des Berufs bei den Gerichtsbehörden anzeigt und/oder indem er bei diesen Behörden zum einen jegliche Massnahmen beantragt, die solchen Verstössen ein Ende bereiten können, und zum anderen gegebenenfalls Schadenersatz verlangt,". b) Nummer 3 wird wie folgt ersetzt: "3.die Mindestkriterien festzulegen, die Berufsinhaber erfüllen müssen, um im Rahmen des Praktikums das Amt als Praktikumsleiter auszuüben,".

Art. 3 - Artikel 9 § 1 derselben Anlage wird wie folgt ergänzt: "5. die Liste der Praktikumsleiter, deren Auftrag darin besteht, die Praktikanten zu beraten und ihnen beizustehen und einen Bewertungsbericht zu erstellen, zu erstellen und fortzuschreiben." Art. 4 - Unser Minister, zu dessen Zuständigkeitsbereich der Mittelstand gehört, ist mit der Ausführung des vorliegenden Erlasses beauftragt.

Gegeben zu Brüssel, den 23. Oktober 2009 ALBERT Von Königs wegen: Die Ministerin der KMB und der Selbständigen Frau S. LARUELLE

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