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Arrêté Royal du 05 octobre 2021
publié le 20 juillet 2022

Arrêté royal modifiant l'article 61 de l'arrêté royal du 23 mars 1998 relatif au permis de conduire. - Traduction allemande

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service public federal mobilite et transports
numac
2022041165
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20/07/2022
prom.
05/10/2021
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SERVICE PUBLIC FEDERAL MOBILITE ET TRANSPORTS


5 OCTOBRE 2021. - Arrêté royal modifiant l'article 61 de l'arrêté royal du 23 mars 1998 relatif au permis de conduire. - Traduction allemande


Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de l'arrêté royal du 5 octobre 2021 modifiant l'article 61 de l'arrêté royal du 23 mars 1998 relatif au permis de conduire (Moniteur belge du 25 novembre 2021).

Cette traduction a été établie par le Service central de traduction allemande à Malmedy.

FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST MOBILITÄT UND TRANSPORTWESEN 5. OKTOBER 2021 - Königlicher Erlass zur Abänderung von Artikel 61 des Königlichen Erlasses vom 23.März 1998 über den Führerschein PHILIPPE, Konig der Belgier, Allen Gegenwartigen und Zukunftigen, Unser Gruß! Aufgrund des am 16. März 1968 koordinierten Gesetzes über die Straßenverkehrspolizei, des Artikels 1 Absatz 1, des Artikels 21, ersetzt durch das Gesetz vom 9. Juli 1976 und abgeändert durch das Gesetz vom 18. Juli 1990, des Artikels 26, ersetzt durch das Gesetz vom 9. Juli 1976, und des Artikels 27, ersetzt durch das Gesetz vom 18. Juli 1990; Aufgrund des Königlichen Erlasses vom 23. März 1998 über den Führerschein;

Aufgrund der Beteiligung der Regionalregierungen;

Aufgrund der am 12. Januar 1973 koordinierten Gesetze über den Staatsrat, des Artikels 3 § 1;

In Erwägung des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 28. Juli 2021 zur Anerkennung der Überschwemmungen vom 14. bis 16. Juli 2021 als allgemeine Naturkatastrophe und zur Abgrenzung ihrer geographischen Ausdehnung;

In Anbetracht der beispiellosen Überschwemmungen, die sich im Juli 2021 ereignet haben;

In der Annahme, dass die von diesen Überschwemmungen betroffenen Bürger möglicherweise ihre persönlichen Gegenstände und Dokumente, einschließlich ihres Führerscheins oder Schulungsführerscheins, verloren haben;

In der Erwägung, dass in diesem Zusammenhang angemessen ist, ihnen für die Ersetzung ihres unabsichtlich verlorenen, beschädigten, unlesbar gewordenen oder zerstörten Führerscheins oder Schulungsführerscheins keine Kosten anzurechnen, und dass ihnen ihr neues Dokument kostenlos ausgestellt werden kann;

Aufgrund der Dringlichkeit, da die von den jüngsten Überschwemmungen im Juli betroffenen Bürger so schnell wie möglich wieder über einen Führerschein oder einen Schulungsführerschein verfügen können müssen, und zwar kostenlos;

Auf Vorschlag des Ministers der Mobilität Haben Wir beschloßen und erlassen Wir: Artikel 1 - In Artikel 61 des Königlichen Erlasses vom 23. März 1998 über den Führerschein, abgeändert durch die Königlichen Erlasse vom 28. April 2011, 3.April 2013 und 15. November 2013, wird zwischen den Absätzen 2 und 3 ein Absatz mit folgendem Wortlaut eingefügt: "Die Ersetzung eines durch eine anerkannte Naturkatastrophe verlorenen, beschädigten, unlesbar gewordenen oder zerstörten Führerscheins oder Schulungsführerscheins gibt keinen Anlass zur Entrichtung der in Absatz 1 erwähnten Gebühr. Der Minister oder sein Beauftragter legt im Fall einer anerkannten Naturkatastrophe die Dauer und die Bedingungen für die Gewährung dieser Maßnahme fest." Art. 2 - Vorliegender Erlass wird wirksam mit 16. August 2021.

Art. 3 - Der für den Straßenverkehr zuständige Minister ist mit der Ausführung des vorliegenden Erlasses beauftragt.

Gegeben zu Brüssel, den 5. Oktober 2021 PHILIPPE Von Königs wegen: Der Minister der Mobilität G. GILKINET

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