publié le 07 septembre 2010
Loi portant des dispositions diverses
28 AVRIL 2010. - Loi portant des dispositions diverses
Traduction allemande d'extraits Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande du titre 12 chapitre 8 de la loi du 28 avril 2010 portant des dispositions diverses (Moniteur belge du 10 mai 2010).
Cette traduction a été établie par le Service central de traduction allemande à Malmedy.
FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST KANZLEI DES PREMIERMINISTERS 28. APRIL 2010 - Gesetz zur Festlegung verschiedener Bestimmungen ALBERT II., König der Belgier, Allen Gegenwärtigen und Zukünftigen, Unser Gruss! Die Kammern haben das Folgende angenommen und Wir sanktionieren es: (...) TITEL 12 - Beschäftigung (...) KAPITEL 8 - Abänderung des Gesetzes vom 22. Dezember 2009 zur Einführung einer allgemeinen Regelung zum Rauchverbot in den für die Öffentlichkeit zugänglichen geschlossenen Räumlichkeiten und zum Schutz der Arbeitnehmer vor Tabakrauch
Art. 129.- Artikel 15 des Gesetzes vom 22. Dezember 2009 zur Einführung einer allgemeinen Regelung zum Rauchverbot in den für die Öffentlichkeit zugänglichen geschlossenen Räumlichkeiten und zum Schutz der Arbeitnehmer vor Tabakrauch wird wie folgt ersetzt: « Art. 15 - Der Arbeitgeber ist für die Einhaltung der Bestimmungen des vorliegenden Gesetzes und seiner Ausführungserlasse verantwortlich.
Mit den in Artikel 81 des Gesetzes vom 4. August 1996 über das Wohlbefinden der Arbeitnehmer bei der Ausführung ihrer Arbeit erwähnten Strafen werden der Arbeitgeber, seine Beauftragten oder Angestellten belegt, die gegen die Bestimmungen des vorliegenden Gesetzes oder seiner Ausführungserlasse verstossen haben. » Art. 130 - In dasselbe Gesetz wird ein Artikel 15/1 mit folgendem Wortlaut eingefügt: « Art. 15/1 - Die aufgrund von Artikel 80 des Gesetzes vom 4. August 1996 über das Wohlbefinden der Arbeitnehmer bei der Ausführung ihrer Arbeit bestimmten Beamten sind mit der Überwachung der Einhaltung der Bestimmungen des vorliegenden Gesetzes beauftragt, und dies gemäss den Bestimmungen des Gesetzes vom 16. November 1972 über die Arbeitsinspektion. » (...) Wir fertigen das vorliegende Gesetz aus und ordnen an, dass es mit dem Staatssiegel versehen und durch das Belgische Staatsblatt veröffentlicht wird.
Gegeben zu Brüssel, den 28. April 2010 ALBERT Von Königs wegen: Der Premierminister Y. LETERME Die Ministerin der Sozialen Angelegenheiten und der Volksgesundheit, beauftragt mit der Sozialeingliederung Frau L. ONKELINX Die Ministerin der Beschäftigung, beauftragt mit der Migrations- und Asylpolitik Frau J. MILQUET Der Minister der Pensionen M. DAERDEN Die Ministerin der K.M.B. und der Selbständigen Frau S. LARUELLE Der Minister des Klimas und der Energie P. MAGNETTE Die Ministerin des Öffentlichen Dienstes Frau I. VERVOTTE Der Minister für Unternehmung V. VAN QUICKENBORNE Die Ministerin des Innern Frau A. TURTELBOOM Der Staatssekretär für Mobilität E. SCHOUPPE Der Staatssekretär für Migrations- und Asylpolitik M. WATHELET Der Staatssekretär für Sozialeingliederung Ph. COURARD Mit dem Staatssiegel versehen: Der Minister der Justiz S. DE CLERCK