publié le 07 novembre 2023
Arrêté royal modifiant l'arrêté royal du 14 janvier 2002 portant création du Service public fédéral Intérieur. - Traduction allemande
SERVICE PUBLIC FEDERAL INTERIEUR
26 AVRIL 2022. - Arrêté royal modifiant l'arrêté royal du 14 janvier 2002 portant création du Service public fédéral Intérieur. - Traduction allemande
Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de l'arrêté royal du 26 avril 2022 modifiant l'arrêté royal du 14 janvier 2002 portant création du Service public fédéral Intérieur (Moniteur belge du 11 mai 2022).
Cette traduction a été établie par le Service central de traduction allemande à Malmedy.
FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST INNERES 26. APRIL 2022 - Königlicher Erlass zur Abänderung des Königlichen Erlasses vom 14.Januar 2002 zur Schaffung des Föderalen Öffentlichen Dienstes Inneres PHILIPPE, Konig der Belgier, Allen Gegenwartigen und Zukunftigen, Unser Gruß! Aufgrund der Verfassung, des Artikels 37;
Aufgrund des Königlichen Erlasses vom 14. Januar 2002 zur Schaffung des Föderalen Öffentlichen Dienstes Inneres, abgeändert durch die Königlichen Erlasse vom 5. September 2002 und 11. Juli 2003;
Aufgrund der Stellungnahme des Finanzinspektors vom 8. April 2022;
Aufgrund der Befreiung von der Durchführung der Auswirkungsanalyse beim Erlass von Vorschriften, die in Artikel 8 § 1 Nr. 4 des Gesetzes vom 15. Dezember 2013 zur Festlegung verschiedener Bestimmungen in Sachen administrative Vereinfachung erwähnt ist;
Auf Vorschlag der Ministerin des Innern und des Staatssekretärs für Asyl und Migration Haben Wir beschlossen und erlassen Wir: Artikel 1 - Artikel 2 § 1 des Königlichen Erlasses vom 14. Januar 2002 zur Schaffung des Föderalen Öffentlichen Dienstes Inneres wird wie folgt ersetzt: "Art. 2 - § 1 - Der Föderale Öffentliche Dienst Inneres hat als Auftrag: 1. was Sicherheit und Vorbeugung betrifft: - Regulierung des Sektors der privaten und besonderen Sicherheit und der privaten Ermittlungen, einschließlich der administrativen Anwendung der Rechtsvorschriften, - Ausarbeitung, Entwicklung und Beurteilung der Rechtsvorschriften über die Sicherheit bei Fußballspielen sowie Kontrolle und Ahndung auf der Grundlage dieser Rechtsvorschriften und Verhütung von Gewalt und anderem Fehlverhalten im Fußball, - Ausarbeitung, Entwicklung, Anwendung und Beurteilung der Rechtsvorschriften über Ordnungshüter, Privatfeldhüter, administrative Anwendung und (nicht-polizeiliche) Nutzung neuer sicherheitsbezogener Technologien, - Abgabe von Stellungnahmen im Bereich der Ausarbeitung und Entwicklung der globalen föderalen Sicherheitspolitik, - Unterstützung der lokalen Verwaltungsbehörden bei der Ausarbeitung und Umsetzung ihrer lokalen Sicherheitspolitik, - Verwaltung der spezifischen Vorschriften über die Polizeiorganisation, - Vorbereitung ministerieller Einzelentscheidungen im Bereich der Verwaltungsangelegenheiten der Polizei, insbesondere der Zugang zum Beruf, die Laufbahn, die Ernennung und die Kündigungsverfahren für höhere Offiziere sowie Disziplinarverfahren, - Ausübung der spezifischen Verwaltungsaufsicht über die von den Organen der lokalen Polizeizonen getroffenen Entscheidungen, - Verwaltung von Rechtsstreiten im Bereich der zivilrechtlichen Haftung zwischen der föderalen Polizei und den Bürgern und Bearbeitung von Anträgen auf rechtlichen Beistand und Entschädigung für materiellen Schaden von Bediensteten der föderalen Polizei, 2.was die zivile Sicherheit betrifft: - operative und administrative Verwaltung der Notrufzentralen 112 (mit Ausnahme der Zentrale von Brüssel), einschließlich Verwaltung und Entwicklung der Instrumente, mit denen die Bürger dringende oder nicht dringende Hilfe anfordern können (die Notrufnummer 112, die App 112 BE, die Nummer 1722 und so weiter), - operative und administrative Verwaltung der Zivilschutz-Einheiten, insbesondere die Koordination der Disziplinen 1 (Rettungseinsätze) und 4 (logistische Unterstützung) auf föderaler Ebene der Noteinsatzplanung und des Krisenmanagements sowie die Schaffung von Synergien mit anderen Diensten, die in die Hilfeleistung für die Bevölkerung involviert sind (Hilfeleistungszonen, Polizei, Ministerium der Landesverteidigung und so weiter), - was die Hilfeleistungszonen betrifft: - Festlegung ihrer allgemeinen Organisation, ihrer Aufträge und der Statuten ihres Einsatzpersonals, - Ausübung der spezifischen Aufsicht über die Entscheidungen ihrer Organe sowie Durchführung von Inspektionen, - Verwaltung föderaler Zuschüsse und Organisation einer zentralen Beschaffungsstelle, - Koordinierung im Bereich der Schulungspolitik und des Ausbildungsangebots von Ausbildungszentren für die zivile Sicherheit, - Ausarbeitung allgemeiner Vorschriften in Bezug auf den Brandschutz und Gewährung von Abweichungen von den Grundnormen zum Brandschutz, - Organisation der Beteiligung von Belgien an internationalen Missionen im Rahmen von B-FAST und des Katastrophenschutzverfahrens der Union, 3. was das Risiko- und Krisenmanagement sowie den Schutz von Personen, Einrichtungen und Ereignissen betrifft: - Gewährleistung einer aktiven Wachsamkeit, durch das Fungieren als nationale und internationale Kontaktstelle für Alarmierungen und Koordination der Sicherheit von Ereignissen und des Schutzes von Personen und Einrichtungen in Belgien, - Verstärkung der Resilienz der Gesellschaft durch: - Entwicklung einer Methodik zur Analyse nationaler und operativer Risiken, - Erstellung von präventiven Informationskampagnen über die Risiken in Belgien, - Koordinierung der Sicherung und des Schutzes der kritischen Infrastrukturen, - Beitrag zur Verkehrssicherheit, - Organisation der Noteinsatzplanung und des Krisenmanagements auf nationaler Ebene sowie Unterstützung der Noteinsatzplanung auf provinzialer und lokaler Ebene, - Verarbeitung und Speicherung von Passagierdaten von Reisenden, die mit internationalen Verkehrsmitteln reisen, 4.was Identität und Bürgerangelegenheiten betrifft: - allgemeine Organisation der Europa-, Föderal-, Regional- und Gemeinschaftswahlen, einschließlich Entwicklung, Verwaltung und Kontrolle der Wahlprogramme, - Nationalregister der natürlichen Personen, - Koordinierung der Verfahren für Produktion und Verteilung von elektronischen Personalausweisen und Identitätsdokumenten und elektronischen Aufenthaltstiteln für Ausländer, - Organisation von föderalen Feierlichkeiten, Verleihung von Ehrenauszeichnungen, Verwaltung der Regeln im Bereich Rangordnung und Beflaggung, 5. was das Ausländeramt betrifft: - Bearbeitung und Weiterverfolgung der Anträge auf Einreise und Aufenthalt von Ausländern, - Registrierung und Bearbeitung der Asylanträge und Anwendung des Dubliner Übereinkommen, - Bearbeitung der Aufenthaltsanträge von schutzbedürftigen Personen, insbesondere Opfer von Menschenhandel und unbegleitete Minderjährige, - Kontrolle der illegalen Einwanderung durch die Organisation der Ausweisung von Personen, die keine Aufenthaltserlaubnis erhalten können, - Verwaltung von geschlossenen Zentren und FITT-Häusern, 6.was digitale Innovation und digitale Lösungen betrifft: - Entwicklung und Unterstützung der IT-Prozesse, - operative Verwaltung der Server und Datenbanken des Föderalen Öffentlichen Dienstes Inneres oder der ihm anvertrauten Server und Datenbanken, - Unterstützung von Veränderungen im Bereich der Digitalisierung von Prozessen, - Ermittlung des digitalen Bedarfs (im Bereich Innovation und Transformation), Suche nach Innovationen, die zur Unterstützung und Ausführung der Aufgaben des Föderalen Öffentlichen Dienstes Inneres eingesetzt werden können, Untersuchung der Auswirkungen der digitalen Innovation und des digitalen Wandels, Verwaltung der Entwicklung von Projekten im Bereich des digitalen Wandels sowie Gewährleistung der technologischen Wachsamkeit, - Steuerung der Digitalisierung von bestehenden Verfahren sowie Mithilfe bei der Hinterfragung und Neudefinition von Leistungen, Diensten und Produkten, - Sicherstellung der Verfügbarkeit aller kritischen Systeme jeden Tag rund um die Uhr, - Koordination von europäischen Projekten im Bereich Datenintegration, Datenaustausch und ICT-Zusammenarbeit." Art. 2 - Vorliegender Erlass tritt am Tag seiner Veröffentlichung im Belgischen Staatsblatt in Kraft.
Art. 3 - Der für Inneres zuständige Minister ist mit der Ausführung des vorliegenden Erlasses beauftragt.
Gegeben zu Brüssel, den 26. April 2022 PHILIPPE Von Königs wegen: Die Ministerin des Innern A. VERLINDEN Der Staatssekretär für Asyl und Migration S. MAHDI