publié le 14 mars 2017
Arrêté royal relatif aux concours officiels d'excellence professionnelle. - Traduction allemande
SERVICE PUBLIC FEDERAL ECONOMIE, P.M.E., CLASSES MOYENNES ET ENERGIE
12 OCTOBRE 2009. - Arrêté royal relatif aux concours officiels d'excellence professionnelle. - Traduction allemande
Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de l'arrêté royal du 12 octobre 2009 relatif aux concours officiels d'excellence professionnelle (Moniteur belge du 23 octobre 2009).
Cette traduction a été établie par le Service central de traduction allemande à Malmedy.
FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST WIRTSCHAFT, KMB, MITTELSTAND UND ENERGIE 12. OKTOBER 2009 - Königlicher Erlass über die offiziellen Meisterwettbewerbe ALBERT II., König der Belgier, Allen Gegenwärtigen und Zukünftigen, Unser Gruß! Aufgrund des Gesetzes vom 13. Mai 2009 über die offiziellen Meisterwettbewerbe, des Artikels 4;
Aufgrund der Stellungnahme des Finanzinspektors vom 25. Mai 2009;
Aufgrund der Stellungnahme des Hohen Rates für Selbständige und KMB vom 25. Juni 2009;
Aufgrund des Gutachtens Nr. 47.118/1/V des Staatsrates vom 25. August 2009, abgegeben in Anwendung von Artikel 84 § 1 Absatz 1 Nr. 1 der am 12. Januar 1973 koordinierten Gesetze über den Staatsrat, Auf Vorschlag des Ministers der KMB und der Selbständigen Haben Wir beschloßen und erlassen Wir: Artikel - Zulassungsanträge oder Anträge auf Erneuerung der Zulassung werden in Anwendung der am 28.Mai 1979 koordinierten Gesetze über die Organisation des Mittelstandes von einem nationalen beruflichen oder überberuflichen Verband in seiner Eigenschaft als Organisator eingereicht.
Im Zulassungsantrag werden insbesondere die Art des Handels- oder Handwerksberufs, der Gegenstand des Wettbewerbs ist, die Beweggründe und die gewünschte Dauer der Zulassung, die ein, zwei, drei, vier oder fünf Jahre betragen muss, angegeben. Dem Antrag wird ebenfalls ein Entwurf der Wettbewerbsbedingungen beigefügt, die gemäß Artikel 9 des Gesetzes vom 13. Mai 2009 über die offiziellen Meisterwettbewerbe dem Minister zur Billigung vorzulegen sind.
Anträge auf Erneuerung der Zulassung werden mindestens sechzig Tage vor Ablauf der vorhergehenden Zulassung eingereicht. Dem Antrag werden eine Kopie der vorhergehenden Zulassung und eine Kopie der Wettbewerbsbedingungen, die gemäß Artikel 9 des vorerwähnten Gesetzes vom Minister gebilligt worden sind, beigefügt.
Art. 2 - Zulassungsanträge oder Anträge auf Erneuerung der Zulassung werden per Einschreibebrief, der an den mit dem Mittelstand beauftragten Minister gerichtet wird, eingereicht; dieser behält sich jederzeit das Recht vor, weitere Informationen anzufordern. In Ermangelung einer Entscheidung binnen sechzig Tagen gilt die Entscheidung als positiv.
Art. 3 - Die Zulassung ist nur gültig, wenn sie mit der Unterschrift des mit dem Mittelstand beauftragten Ministers versehen ist.
Art. 4 - Der mit dem Mittelstand beauftragte Minister kann seine Zulassung zu einem Wettbewerb aussetzen oder entziehen, wenn dieser Wettbewerb gegen anwendbare gesetzliche oder verordnungsrechtliche Vorschriften verstößt, wenn er nicht gemäß den Wettbewerbsbedingungen verläuft oder wenn diese Wettbewerbsbedingungen geändert worden sind, ohne dass gemäß Artikel 9 des vorerwähnten Gesetzes die ministerielle Billigung beantragt worden ist.
Art. 5 - Der für den Mittelstand zuständige Minister ist mit der Ausführung des vorliegenden Erlasses beauftragt.
Gegeben zu Brüssel, den 12. Oktober 2009 ALBERT Von Königs wegen: Die Ministerin der KMB und der Selbständigen Frau S. LARUELLE