← Retour vers "Arrêté royal relatif aux concours officiels d'excellence professionnelle. - Traduction allemande "
Arrêté royal relatif aux concours officiels d'excellence professionnelle. - Traduction allemande | Koninklijk besluit betreffende de officiële meesterschapwedstrijden. - Duitse vertaling |
---|---|
SERVICE PUBLIC FEDERAL ECONOMIE, P.M.E., CLASSES MOYENNES ET ENERGIE | FEDERALE OVERHEIDSDIENST ECONOMIE, K.M.O., MIDDENSTAND EN ENERGIE |
12 OCTOBRE 2009. - Arrêté royal relatif aux concours officiels | 12 OKTOBER 2009. - Koninklijk besluit betreffende de officiële |
d'excellence professionnelle. - Traduction allemande | meesterschapwedstrijden. - Duitse vertaling |
Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de | De hierna volgende tekst is de Duitse vertaling van het koninklijk |
l'arrêté royal du 12 octobre 2009 relatif aux concours officiels | besluit van 12 oktober 2009 betreffende de officiële |
d'excellence professionnelle (Moniteur belge du 23 octobre 2009). | meesterschapwedstrijden (Belgisch Staatsblad van 23 oktober 2009). |
Cette traduction a été établie par le Service central de traduction | Deze vertaling is opgemaakt door de Centrale dienst voor Duitse |
allemande à Malmedy. | vertaling in Malmedy. |
FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST WIRTSCHAFT, KMB, MITTELSTAND UND ENERGIE | FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST WIRTSCHAFT, KMB, MITTELSTAND UND ENERGIE |
12. OKTOBER 2009 - Königlicher Erlass über die offiziellen | 12. OKTOBER 2009 - Königlicher Erlass über die offiziellen |
Meisterwettbewerbe | Meisterwettbewerbe |
ALBERT II., König der Belgier, | ALBERT II., König der Belgier, |
Allen Gegenwärtigen und Zukünftigen, Unser Gruß! | Allen Gegenwärtigen und Zukünftigen, Unser Gruß! |
Aufgrund des Gesetzes vom 13. Mai 2009 über die offiziellen | Aufgrund des Gesetzes vom 13. Mai 2009 über die offiziellen |
Meisterwettbewerbe, des Artikels 4; | Meisterwettbewerbe, des Artikels 4; |
Aufgrund der Stellungnahme des Finanzinspektors vom 25. Mai 2009; | Aufgrund der Stellungnahme des Finanzinspektors vom 25. Mai 2009; |
Aufgrund der Stellungnahme des Hohen Rates für Selbständige und KMB | Aufgrund der Stellungnahme des Hohen Rates für Selbständige und KMB |
vom 25. Juni 2009; | vom 25. Juni 2009; |
Aufgrund des Gutachtens Nr. 47.118/1/V des Staatsrates vom 25. August | Aufgrund des Gutachtens Nr. 47.118/1/V des Staatsrates vom 25. August |
2009, abgegeben in Anwendung von Artikel 84 § 1 Absatz 1 Nr. 1 der am | 2009, abgegeben in Anwendung von Artikel 84 § 1 Absatz 1 Nr. 1 der am |
12. Januar 1973 koordinierten Gesetze über den Staatsrat, | 12. Januar 1973 koordinierten Gesetze über den Staatsrat, |
Auf Vorschlag des Ministers der KMB und der Selbständigen | Auf Vorschlag des Ministers der KMB und der Selbständigen |
Haben Wir beschloßen und erlassen Wir: | Haben Wir beschloßen und erlassen Wir: |
Artikel - Zulassungsanträge oder Anträge auf Erneuerung der Zulassung | Artikel - Zulassungsanträge oder Anträge auf Erneuerung der Zulassung |
werden in Anwendung der am 28. Mai 1979 koordinierten Gesetze über die | werden in Anwendung der am 28. Mai 1979 koordinierten Gesetze über die |
Organisation des Mittelstandes von einem nationalen beruflichen oder | Organisation des Mittelstandes von einem nationalen beruflichen oder |
überberuflichen Verband in seiner Eigenschaft als Organisator | überberuflichen Verband in seiner Eigenschaft als Organisator |
eingereicht. | eingereicht. |
Im Zulassungsantrag werden insbesondere die Art des Handels- oder | Im Zulassungsantrag werden insbesondere die Art des Handels- oder |
Handwerksberufs, der Gegenstand des Wettbewerbs ist, die Beweggründe | Handwerksberufs, der Gegenstand des Wettbewerbs ist, die Beweggründe |
und die gewünschte Dauer der Zulassung, die ein, zwei, drei, vier oder | und die gewünschte Dauer der Zulassung, die ein, zwei, drei, vier oder |
fünf Jahre betragen muss, angegeben. Dem Antrag wird ebenfalls ein | fünf Jahre betragen muss, angegeben. Dem Antrag wird ebenfalls ein |
Entwurf der Wettbewerbsbedingungen beigefügt, die gemäß Artikel 9 des | Entwurf der Wettbewerbsbedingungen beigefügt, die gemäß Artikel 9 des |
Gesetzes vom 13. Mai 2009 über die offiziellen Meisterwettbewerbe dem | Gesetzes vom 13. Mai 2009 über die offiziellen Meisterwettbewerbe dem |
Minister zur Billigung vorzulegen sind. | Minister zur Billigung vorzulegen sind. |
Anträge auf Erneuerung der Zulassung werden mindestens sechzig Tage | Anträge auf Erneuerung der Zulassung werden mindestens sechzig Tage |
vor Ablauf der vorhergehenden Zulassung eingereicht. Dem Antrag werden | vor Ablauf der vorhergehenden Zulassung eingereicht. Dem Antrag werden |
eine Kopie der vorhergehenden Zulassung und eine Kopie der | eine Kopie der vorhergehenden Zulassung und eine Kopie der |
Wettbewerbsbedingungen, die gemäß Artikel 9 des vorerwähnten Gesetzes | Wettbewerbsbedingungen, die gemäß Artikel 9 des vorerwähnten Gesetzes |
vom Minister gebilligt worden sind, beigefügt. | vom Minister gebilligt worden sind, beigefügt. |
Art. 2 - Zulassungsanträge oder Anträge auf Erneuerung der Zulassung | Art. 2 - Zulassungsanträge oder Anträge auf Erneuerung der Zulassung |
werden per Einschreibebrief, der an den mit dem Mittelstand | werden per Einschreibebrief, der an den mit dem Mittelstand |
beauftragten Minister gerichtet wird, eingereicht; dieser behält sich | beauftragten Minister gerichtet wird, eingereicht; dieser behält sich |
jederzeit das Recht vor, weitere Informationen anzufordern. In | jederzeit das Recht vor, weitere Informationen anzufordern. In |
Ermangelung einer Entscheidung binnen sechzig Tagen gilt die | Ermangelung einer Entscheidung binnen sechzig Tagen gilt die |
Entscheidung als positiv. | Entscheidung als positiv. |
Art. 3 - Die Zulassung ist nur gültig, wenn sie mit der Unterschrift | Art. 3 - Die Zulassung ist nur gültig, wenn sie mit der Unterschrift |
des mit dem Mittelstand beauftragten Ministers versehen ist. | des mit dem Mittelstand beauftragten Ministers versehen ist. |
Art. 4 - Der mit dem Mittelstand beauftragte Minister kann seine | Art. 4 - Der mit dem Mittelstand beauftragte Minister kann seine |
Zulassung zu einem Wettbewerb aussetzen oder entziehen, wenn dieser | Zulassung zu einem Wettbewerb aussetzen oder entziehen, wenn dieser |
Wettbewerb gegen anwendbare gesetzliche oder verordnungsrechtliche | Wettbewerb gegen anwendbare gesetzliche oder verordnungsrechtliche |
Vorschriften verstößt, wenn er nicht gemäß den Wettbewerbsbedingungen | Vorschriften verstößt, wenn er nicht gemäß den Wettbewerbsbedingungen |
verläuft oder wenn diese Wettbewerbsbedingungen geändert worden sind, | verläuft oder wenn diese Wettbewerbsbedingungen geändert worden sind, |
ohne dass gemäß Artikel 9 des vorerwähnten Gesetzes die ministerielle | ohne dass gemäß Artikel 9 des vorerwähnten Gesetzes die ministerielle |
Billigung beantragt worden ist. | Billigung beantragt worden ist. |
Art. 5 - Der für den Mittelstand zuständige Minister ist mit der | Art. 5 - Der für den Mittelstand zuständige Minister ist mit der |
Ausführung des vorliegenden Erlasses beauftragt. | Ausführung des vorliegenden Erlasses beauftragt. |
Gegeben zu Brüssel, den 12. Oktober 2009 | Gegeben zu Brüssel, den 12. Oktober 2009 |
ALBERT | ALBERT |
Von Königs wegen: | Von Königs wegen: |
Die Ministerin der KMB und der Selbständigen | Die Ministerin der KMB und der Selbständigen |
Frau S. LARUELLE | Frau S. LARUELLE |