Etaamb.openjustice.be
Loi du 31 janvier 2024
publié le 13 décembre 2024

Loi portant création de la plateforme numérique pour les consommateurs "Consumerconnect". - Traduction allemande

source
service public federal interieur
numac
2024008806
pub.
13/12/2024
prom.
31/01/2024
moniteur
https://www.ejustice.just.fgov.be/cgi/article_body(...)
Document Qrcode

31 JANVIER 2024. - Loi portant création de la plateforme numérique pour les consommateurs "Consumerconnect". - Traduction allemande


Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de la loi du 31 janvier 2024 portant création de la plateforme numérique pour les consommateurs "Consumerconnect" (Moniteur belge du 16 février 2024).

Cette traduction a été établie par le Service central de traduction allemande à Malmedy.

FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST WIRTSCHAFT, KMB, MITTELSTAND UND ENERGIE 31. JANUAR 2024 - Gesetz zur Schaffung der digitalen Verbraucherplattform "Consumerconnect" PHILIPPE, Konig der Belgier, Allen Gegenwartigen und Zukunftigen, Unser Gruß! Die Abgeordnetenkammer hat das Folgende angenommen und Wir sanktionieren es: KAPITEL 1 - Allgemeine Bestimmungen

Artikel 1 - Vorliegendes Gesetz regelt eine in Artikel 74 der Verfassung erwähnte Angelegenheit. Art. 2 - Für die Anwendung des vorliegenden Gesetzes versteht man unter: 1. Verbrauchern: in Artikel I.1 Nr. 2 des Wirtschaftsgesetzbuches erwähnte Personen, 2. FÖD Wirtschaft: den Föderalen Öffentlichen Dienst Wirtschaft, KMB, Mittelstand und Energie, 3.verbraucherrechtlichen Streitigkeiten: in Artikel I.19 Nr. 2 des Wirtschaftsgesetzbuches erwähnte Streitigkeiten, 4. außergerichtlicher Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten: die in Artikel I.19 Nr. 3 des Wirtschaftsgesetzbuches erwähnte Einschaltung, 5. qualifizierten Einrichtungen: in Artikel I.19 Nr. 4 des Wirtschaftsgesetzbuches erwähnte Einrichtungen, 6. Meldungen: Mitteilungen, mit denen Verbraucher, ob über eine Zwischenperson oder nicht, angeben, dass sie über eine Information in Bezug auf einen möglichen Verstoß gegen eine Gesetzes-, Verordnungs- oder Verwaltungsbestimmung verfügen, die in die Zuständigkeit der Inspektionsdienste des FÖD Wirtschaft oder eines anderen in Artikel 8 Nr.2 erwähnten Inspektionsdienstes fällt, 7. Datenschutz-Grundverordnung: die Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27.April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG. KAPITEL 2 - Schaffung, Ziele und Funktionalitäten

Art. 3 - § 1 - Innerhalb des FÖD Wirtschaft wird eine zentrale digitale Verbraucherplattform mit der Bezeichnung Consumerconnect geschaffen. § 2 - Consumerconnect ist eine zentrale Kontaktstelle, bei der Verbraucher Informationen zum Verbraucherschutz erhalten und Fragen dazu stellen, Meldungen bei den Inspektionsdiensten des FÖD Wirtschaft oder einem anderen in Artikel 8 Nr. 2 erwähnten Inspektionsdienst vornehmen und Anträge bei einer qualifizierten Einrichtung einreichen können.

Art. 4 - Consumerconnect: 1. stellt Informationen zum Verbraucherschutz direkt zur Verfügung oder begleitet Verbraucher bei der Suche nach Informationen, 2.ermöglicht es Verbrauchern, Fragen zum Verbraucherschutz zu stellen, 3. ermöglicht es Verbrauchern, eine Meldung bei den Inspektionsdiensten des FÖD Wirtschaft oder einem anderen in Artikel 8 Nr.2 erwähnten Inspektionsdienst vorzunehmen, 4. ermöglicht es Verbrauchern gegebenenfalls, einen Antrag auf außergerichtliche Beilegung einer verbraucherrechtlichen Streitigkeit bei einer qualifizierten Einrichtung einzureichen, 5.ermöglicht es Verbrauchern, über ein individuelles Benutzerportal den Status ihrer Frage und gegebenenfalls ihres Antrags auf außergerichtliche Beilegung einer verbraucherrechtlichen Streitigkeit zu überprüfen, 6. ermöglicht es Verbrauchern, über ein individuelles Benutzerportal die Antwort auf ihre Frage einzusehen, wenn die Frage von einem internen Dienst des FÖD Wirtschaft schriftlich beantwortet worden ist. Art. 5 - Qualifizierte Einrichtungen haben die Wahl, sich der Consumerconnect-Plattform anzuschließen oder nicht. Sie verfügen über folgende Optionen: 1. keine Integration: Eine Liste mit Kontaktdaten qualifizierter Einrichtungen wird auf Consumerconnect für qualifizierte Einrichtungen, die sich darauf beschränken möchten, bereitgestellt. Verbraucher können dort E-Mail-Adresse, Online-Formular oder Telefonnummer finden, anhand deren sie dann mit der betreffenden Einrichtung in Kontakt treten können, 2. eine Zwischenlösung, die als "fire and forget" bezeichnet wird: Consumerconnect stellt für qualifizierte Einrichtungen, die dies wünschen, ein spezifisches, je nach Einrichtung individualisiertes Formular bereit, das von der Plattform aus direkt an ihre Datenbank gesendet werden kann, 3.eine weitergehende Integration: Consumerconnect bietet eine auf die spezifischen Fragen oder Vorschläge der qualifizierten Einrichtung zugeschnittene Lösung an, um über die in Nr. 2 erwähnte Option hinauszugehen.

KAPITEL 3 - Verarbeitung personenbezogener Daten

Art. 6 - Im Hinblick auf die Umsetzung der in Artikel 4 erwähnten Funktionalitäten von Consumerconnect verarbeitet der FÖD Wirtschaft personenbezogene Daten im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung.

Der FÖD Wirtschaft handelt als für die Verarbeitung Verantwortlicher im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung, was Verarbeitungen personenbezogener Daten betrifft, die im Rahmen der Erbringung der in Artikel 4 erwähnten Dienstleistungen erfolgen.

Der FÖD Wirtschaft ist mit der Übertragung oder Zurverfügungstellung der vom Verbraucher über Consumerconnect übermittelten personenbezogenen Daten und Dokumente an die in Artikel 8 erwähnten Dritten beauftragt.

Die in Artikel 8 erwähnten Dritten handeln als für die Verarbeitung Verantwortliche, was Verarbeitungen personenbezogener Daten betrifft, die sie durchführen oder die unter ihrer Verantwortung durchgeführt werden im Rahmen der Bearbeitung der in Artikel 4 Nr. 2 bis 4 erwähnten Fragen, Meldungen und Anträge auf außergerichtliche Beilegung einer verbraucherrechtlichen Streitigkeit.

Art. 7 - Im Hinblick auf die Erbringung der in Artikel 4 erwähnten Dienstleistungen sammelt der FÖD Wirtschaft vom Verbraucher oder von der Zwischenperson, die als Vertreter des Verbrauchers handelt, folgende personenbezogene Daten und verarbeitet diese, um folgende Ziele zu verwirklichen: 1. Um die in Artikel 4 Nr.2 erwähnten Fragen des Verbrauchers zu beantworten, sammelt der FÖD Wirtschaft: a) E-Mail-Adresse, Postanschrift oder Telefonnummer, je nach Wahl des Verbrauchers oder seines Vertreters, damit die Bediensteten des FÖD Wirtschaft bei ihm eventuelle zusätzliche Informationen einholen und seine Frage beantworten können, sowie b) die Informationen, die der Verbraucher oder sein Vertreter zur Untermauerung seiner Frage übermittelt hat.2. Um den vom Verbraucher oder von seinem Vertreter vorgenommenen Meldungen nachzugehen, einschließlich der Bitte um zusätzliche Informationen beim Verbraucher oder bei seinem Vertreter, um ihn über die Berücksichtigung seiner Meldung informieren zu können, sammelt der FÖD Wirtschaft über ein auf Consumerconnect zur Verfügung gestelltes Formular folgende Daten, es sei denn, der Verbraucher und/oder sein Vertreter möchte(n) seine/ihre Identität nicht preisgeben, wozu auf der Plattform die Möglichkeit geboten wird: a) Namen, Vornamen, Altersgruppe, Postleitzahl und Gender des Verbrauchers, b) E-Mail-Adresse oder Telefonnummer, je nach Wahl des Verbrauchers oder seines Vertreters, c) Nationalregisternummer für den Fall, dass die Inspektionsdienste des FÖD Wirtschaft prüfen müssen, ob der Verbraucher bei der Zentrale für Kredite an Privatpersonen eingetragen ist, d) die vom oder für den Verbraucher zur Unterstützung seiner Meldung übermittelten Informationen, die personenbezogene Daten über den Verbraucher, seinen Vertreter oder Dritte umfassen können.3. Um es dem Verbraucher oder seinem Vertreter zu ermöglichen, über Consumerconnect einen Antrag auf außergerichtliche Beilegung einer verbraucherrechtlichen Streitigkeit einzureichen, sammelt der FÖD Wirtschaft über ein auf Consumerconnect zur Verfügung gestelltes Formular: a) Namen, Vornamen, Altersgruppe und Gender des Verbrauchers, b) E-Mail-Adresse oder Postanschrift, je nach Wahl des Verbrauchers oder seines Vertreters, c) personenbezogene Daten, deren Verarbeitung durch die qualifizierten Einrichtungen zur Ausführung ihrer gesetzlichen Aufträge aufgrund der Gesetze zur Einsetzung oder Anerkennung dieser qualifizierten Einrichtungen erforderlich ist, d) die vom oder für den Verbraucher zur Unterstützung seines Antrags auf außergerichtliche Beilegung einer verbraucherrechtlichen Streitigkeit übermittelten Informationen, die personenbezogene Daten über den Verbraucher, seinen Vertreter oder Dritte umfassen können.4. Um dem Verbraucher oder seinem Vertreter den Zugang zu seinem individuellen Benutzerportal zu ermöglichen, um den Status der Bearbeitung seiner Fragen oder Anträge auf außergerichtliche Beilegung einer verbraucherrechtlichen Streitigkeit einzusehen, stellt der FÖD Wirtschaft dem Verbraucher oder seinem Vertreter folgende Daten zum Status dieser Fragen oder Anträge zur Verfügung, über die er verfügt oder die ihm von den qualifizierten Einrichtungen übermittelt werden, die mit der Bearbeitung dieser Anträge beauftragt sind: a) Datum der Einreichung der jeweiligen Fragen oder Anträge und b) Status ihrer Bearbeitung. Um die Vertraulichkeit der Daten zu gewährleisten, identifiziert sich der Verbraucher im Rahmen der Erbringung der in Artikel 4 Nr. 2, 4, 5 und 6 erwähnten Dienstleistungen beim Einreichen dieser Fragen und Anträge auf außergerichtliche Beilegung einer verbraucherrechtlichen Streitigkeit anhand eines elektronischen Identifizierungsmittels, das entweder im Rahmen eines von Belgien genehmigten elektronischen Identifizierungssystems ausgestellt wurde oder das in einem anderen Mitgliedstaat ausgestellt wurde und für die Zwecke der grenzüberschreitenden Authentifizierung nach Artikel 6 der Verordnung (EU) Nr. 910/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23.

Juli 2014 über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste für elektronische Transaktionen im Binnenmarkt und zur Aufhebung der Richtlinie 1999/93/EG anerkannt wird, sofern dieses Identifizierungsmittel ein gleichwertiges Sicherheitsniveau bietet.

Art. 8 - Der FÖD Wirtschaft übermittelt folgenden Dritten über eine ordnungsgemäß gesicherte Verbindung folgende personenbezogene Daten oder stellt sie ihnen über die Gewährung eines Zugangs zu Consumerconnect zur Verfügung: 1. Personenbezogene Daten, die im Rahmen der Erbringung der in Artikel 4 Nr.2 erwähnten Dienstleistung gesammelt oder generiert werden, übermittelt der FÖD Wirtschaft: a) dem Europäischen Verbraucherzentrum (EVZ), falls sich die Frage auf eine Dienstleistung bezieht, die von einer Organisation mit Sitz in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union, in Norwegen oder in Island angeboten wird, b) dem UK International Consumer Centre (UKICC), falls sich die Frage auf eine Dienstleistung bezieht, die von einer Organisation mit Sitz im Vereinigten Königreich angeboten wird.2. Eventuelle personenbezogene Daten, die im Rahmen der Erbringung der in Artikel 4 Nr.3 erwähnten Dienstleistung gesammelt oder generiert werden, übermittelt der FÖD Wirtschaft dem Dienst für Sozialinformation und -ermittlung, der Autorität Finanzielle Dienste und Märkte, dem Belgischen Institut für Post- und Fernmeldewesen, der Föderalagentur für die Sicherheit der Nahrungsmittelkette, der Föderalagentur für Arzneimittel und Gesundheitsprodukte, dem Föderalen Öffentlichen Dienst Finanzen, dem Föderalen Öffentlichen Dienst Volksgesundheit, Sicherheit der Nahrungsmittelkette und Umwelt, dem Föderalen Öffentlichen Dienst Mobilität und Transportwesen, der Belgischen Wettbewerbsbehörde, der Belgischen Nationalbank, der Föderalen Gerichtspolizei oder einem anderen zuständigen Inspektionsdienst, falls sich die Meldung auf Sachverhalte bezieht, die in ihre Inspektionszuständigkeit fallen, und falls diese Daten für die Ausführung dieser gesetzlichen Inspektionsaufträge oder ihrer gesetzlichen Verpflichtungen erforderlich sind. 3. Personenbezogene Daten, die im Rahmen der Erbringung der in Artikel 4 Nr.4 erwähnten Dienstleistung gesammelt oder generiert werden: a) übermittelt der FÖD Wirtschaft einer für die Bearbeitung des Antrags zuständigen qualifizierten Einrichtung, falls diese Einrichtung ihr eigenes Streitigkeitenverwaltungssystem als Instrument zur Verwaltung der Streitigkeit verwendet, b) stellt der FÖD Wirtschaft einer für die Bearbeitung des Antrags zuständigen qualifizierten Einrichtung zur Verfügung, falls diese Einrichtung Consumerconnect als Verwaltungssystem verwendet, c) übermittelt der FÖD Wirtschaft dem Europäischen Verbraucherzentrum (EVZ), falls bei der Streitigkeit eine Organisation mit Sitz in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union, in Norwegen oder in Island betroffen ist, d) übermittelt der FÖD Wirtschaft dem UK International Consumer Centre (UKICC), falls bei der Streitigkeit eine Organisation mit Sitz im Vereinigten Königreich betroffen ist. Art. 9 - Personenbezogene Daten, die im Rahmen der Erbringung der in Artikel 4 erwähnten Dienstleistungen gesammelt oder generiert werden in Bezug auf Verbraucher, ihre eventuellen Vertreter und Dritte, auf die sich die von Verbrauchern eingereichten Fragen, Meldungen oder Anträge auf außergerichtliche Beilegung einer verbraucherrechtlichen Streitigkeit beziehen, werden vom FÖD Wirtschaft in einer Form, die die Identifizierung dieser Personen ermöglicht, für folgenden Zeitraum aufbewahrt: 1. Personenbezogene Daten, die im Rahmen der Erbringung der in Artikel 4 Nr.2 erwähnten Dienstleistung gesammelt oder generiert werden, werden für einen Zeitraum von drei Jahren ab dem Datum aufbewahrt, an dem die gestellte Frage beantwortet worden ist. 2. Eventuelle personenbezogene Daten, die im Rahmen der Erbringung der in Artikel 4 Nr.3 erwähnten Dienstleistung gesammelt oder generiert werden, werden für einen Zeitraum von einem Jahr ab dem Datum aufbewahrt, an dem diese Daten den in Artikel 8 Nr. 2 erwähnten Instanzen übermittelt worden sind. 3. Personenbezogene Daten, die im Rahmen der Erbringung der in Artikel 4 Nr.4 erwähnten Dienstleistung gesammelt oder generiert werden, werden für einen Zeitraum von drei Jahren ab dem Datum aufbewahrt, an dem diese Daten einer qualifizierten Einrichtung übermittelt worden sind, die für die Bearbeitung des Antrags auf außergerichtliche Beilegung einer verbraucherrechtlichen Streitigkeit zuständig ist, wenn diese Einrichtung ihr eigenes Streitigkeitenverwaltungssystem als Instrument zur Verwaltung der Streitigkeit verwendet. Wenn eine qualifizierte Einrichtung Consumerconnect als Instrument zur Verwaltung der Streitigkeit verwendet, läuft die maximale Aufbewahrungsfrist von drei Jahren ab dem Datum, an dem diese Einrichtung die Akte schließt. 4. Führt eine Frage anschließend zu einer Meldung, werden die im Rahmen der ursprünglich gestellten Frage gesammelten Daten für den Zeitraum aufbewahrt, der für die Aufbewahrung der im Rahmen von Meldungen gesammelten Daten vorgesehen ist.5. Folgt auf eine Meldung ein Antrag auf außergerichtliche Beilegung einer verbraucherrechtlichen Streitigkeit, werden die im Rahmen der ursprünglich eingereichten Meldung gesammelten Daten für den Zeitraum aufbewahrt, der für die Aufbewahrung der im Rahmen der außergerichtlichen Streitbeilegung gesammelten Daten vorgesehen ist.6. Personenbezogene Daten, die dem Verbraucher im Rahmen der Erbringung der in Artikel 4 Nr.5 erwähnten Dienstleistung zur Verfügung gestellt werden, werden für einen Zeitraum von einem Jahr ab dem Datum zur Verfügung gestellt und aufbewahrt, an dem die gestellte Frage beantwortet worden ist oder an dem eine qualifizierte Einrichtung, die für die Bearbeitung des Antrags auf außergerichtliche Beilegung einer verbraucherrechtlichen Streitigkeit zuständig ist, die Akte schließt. 7. Personenbezogene Daten, die dem Verbraucher im Rahmen der Erbringung der in Artikel 4 Nr.6 erwähnten Dienstleistung zur Verfügung gestellt werden, werden für einen Zeitraum von drei Jahren ab dem Datum zur Verfügung gestellt und aufbewahrt, an dem die gestellte Frage beantwortet worden ist. 8. Der FÖD Wirtschaft bewahrt vorerwähnte Daten zu Studien- und Statistikzwecken für unbestimmte Dauer auf, nachdem sie so anonymisiert wurden, dass eine Identifizierung der betroffenen Personen unmöglich ist. KAPITEL 4 - Inkrafttreten

Art. 10 - Vorliegendes Gesetz tritt am 1. Februar 2024 in Kraft.

Wir fertigen das vorliegende Gesetz aus und ordnen an, dass es mit dem Staatssiegel versehen und durch das Belgische Staatsblatt veröffentlicht wird.

Gegeben zu Brüssel, den 31. Januar 2024 PHILIPPE Von Königs wegen: Der Minister der Wirtschaft P.-Y. DERMAGNE Der Minister der Justiz und der Nordsee P. VAN TIGCHELT Die Staatssekretärin für Verbraucherschutz A. BERTRAND Mit dem Staatssiegel versehen: Der Minister der Justiz, P. VAN TIGCHELT


^