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| Loi portant création de la plateforme numérique pour les consommateurs "Consumerconnect". - Traduction allemande | Wet houdende oprichting van het digitaal consumentenplatform "Consumerconnect". - Duitse vertaling |
|---|---|
| 31 JANVIER 2024. - Loi portant création de la plateforme numérique | 31 JANUARI 2024. - Wet houdende oprichting van het digitaal |
| pour les consommateurs "Consumerconnect". - Traduction allemande | consumentenplatform "Consumerconnect". - Duitse vertaling |
| Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de la | De hierna volgende tekst is de Duitse vertaling van de wet van 31 |
| loi du 31 janvier 2024 portant création de la plateforme numérique | januari 2024 houdende oprichting van het digitaal consumentenplatform |
| pour les consommateurs "Consumerconnect" (Moniteur belge du 16 février 2024). | "Consumerconnect" (Belgisch Staatsblad van 16 februari 2024). |
| Cette traduction a été établie par le Service central de traduction | Deze vertaling is opgemaakt door de Centrale dienst voor Duitse |
| allemande à Malmedy. | vertaling in Malmedy. |
| FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST WIRTSCHAFT, KMB, MITTELSTAND UND ENERGIE | FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST WIRTSCHAFT, KMB, MITTELSTAND UND ENERGIE |
| 31. JANUAR 2024 - Gesetz zur Schaffung der digitalen | 31. JANUAR 2024 - Gesetz zur Schaffung der digitalen |
| Verbraucherplattform "Consumerconnect" | Verbraucherplattform "Consumerconnect" |
| PHILIPPE, Konig der Belgier, Allen Gegenwartigen und Zukunftigen, | PHILIPPE, Konig der Belgier, Allen Gegenwartigen und Zukunftigen, |
| Unser Gruß! | Unser Gruß! |
| Die Abgeordnetenkammer hat das Folgende angenommen und Wir | Die Abgeordnetenkammer hat das Folgende angenommen und Wir |
| sanktionieren es: | sanktionieren es: |
| KAPITEL 1 - Allgemeine Bestimmungen | KAPITEL 1 - Allgemeine Bestimmungen |
| Artikel 1 - Vorliegendes Gesetz regelt eine in Artikel 74 der | Artikel 1 - Vorliegendes Gesetz regelt eine in Artikel 74 der |
| Verfassung erwähnte Angelegenheit. | Verfassung erwähnte Angelegenheit. |
| Art. 2 - Für die Anwendung des vorliegenden Gesetzes versteht man | Art. 2 - Für die Anwendung des vorliegenden Gesetzes versteht man |
| unter: | unter: |
| 1. Verbrauchern: in Artikel I.1 Nr. 2 des Wirtschaftsgesetzbuches | 1. Verbrauchern: in Artikel I.1 Nr. 2 des Wirtschaftsgesetzbuches |
| erwähnte Personen, | erwähnte Personen, |
| 2. FÖD Wirtschaft: den Föderalen Öffentlichen Dienst Wirtschaft, KMB, | 2. FÖD Wirtschaft: den Föderalen Öffentlichen Dienst Wirtschaft, KMB, |
| Mittelstand und Energie, | Mittelstand und Energie, |
| 3. verbraucherrechtlichen Streitigkeiten: in Artikel I.19 Nr. 2 des | 3. verbraucherrechtlichen Streitigkeiten: in Artikel I.19 Nr. 2 des |
| Wirtschaftsgesetzbuches erwähnte Streitigkeiten, | Wirtschaftsgesetzbuches erwähnte Streitigkeiten, |
| 4. außergerichtlicher Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten: | 4. außergerichtlicher Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten: |
| die in Artikel I.19 Nr. 3 des Wirtschaftsgesetzbuches erwähnte | die in Artikel I.19 Nr. 3 des Wirtschaftsgesetzbuches erwähnte |
| Einschaltung, | Einschaltung, |
| 5. qualifizierten Einrichtungen: in Artikel I.19 Nr. 4 des | 5. qualifizierten Einrichtungen: in Artikel I.19 Nr. 4 des |
| Wirtschaftsgesetzbuches erwähnte Einrichtungen, | Wirtschaftsgesetzbuches erwähnte Einrichtungen, |
| 6. Meldungen: Mitteilungen, mit denen Verbraucher, ob über eine | 6. Meldungen: Mitteilungen, mit denen Verbraucher, ob über eine |
| Zwischenperson oder nicht, angeben, dass sie über eine Information in | Zwischenperson oder nicht, angeben, dass sie über eine Information in |
| Bezug auf einen möglichen Verstoß gegen eine Gesetzes-, Verordnungs- | Bezug auf einen möglichen Verstoß gegen eine Gesetzes-, Verordnungs- |
| oder Verwaltungsbestimmung verfügen, die in die Zuständigkeit der | oder Verwaltungsbestimmung verfügen, die in die Zuständigkeit der |
| Inspektionsdienste des FÖD Wirtschaft oder eines anderen in Artikel 8 | Inspektionsdienste des FÖD Wirtschaft oder eines anderen in Artikel 8 |
| Nr. 2 erwähnten Inspektionsdienstes fällt, | Nr. 2 erwähnten Inspektionsdienstes fällt, |
| 7. Datenschutz-Grundverordnung: die Verordnung (EU) 2016/679 des | 7. Datenschutz-Grundverordnung: die Verordnung (EU) 2016/679 des |
| Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz | Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz |
| natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum | natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum |
| freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG. | freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG. |
| KAPITEL 2 - Schaffung, Ziele und Funktionalitäten | KAPITEL 2 - Schaffung, Ziele und Funktionalitäten |
| Art. 3 - § 1 - Innerhalb des FÖD Wirtschaft wird eine zentrale | Art. 3 - § 1 - Innerhalb des FÖD Wirtschaft wird eine zentrale |
| digitale Verbraucherplattform mit der Bezeichnung Consumerconnect | digitale Verbraucherplattform mit der Bezeichnung Consumerconnect |
| geschaffen. | geschaffen. |
| § 2 - Consumerconnect ist eine zentrale Kontaktstelle, bei der | § 2 - Consumerconnect ist eine zentrale Kontaktstelle, bei der |
| Verbraucher Informationen zum Verbraucherschutz erhalten und Fragen | Verbraucher Informationen zum Verbraucherschutz erhalten und Fragen |
| dazu stellen, Meldungen bei den Inspektionsdiensten des FÖD Wirtschaft | dazu stellen, Meldungen bei den Inspektionsdiensten des FÖD Wirtschaft |
| oder einem anderen in Artikel 8 Nr. 2 erwähnten Inspektionsdienst | oder einem anderen in Artikel 8 Nr. 2 erwähnten Inspektionsdienst |
| vornehmen und Anträge bei einer qualifizierten Einrichtung einreichen | vornehmen und Anträge bei einer qualifizierten Einrichtung einreichen |
| können. | können. |
| Art. 4 - Consumerconnect: | Art. 4 - Consumerconnect: |
| 1. stellt Informationen zum Verbraucherschutz direkt zur Verfügung | 1. stellt Informationen zum Verbraucherschutz direkt zur Verfügung |
| oder begleitet Verbraucher bei der Suche nach Informationen, | oder begleitet Verbraucher bei der Suche nach Informationen, |
| 2. ermöglicht es Verbrauchern, Fragen zum Verbraucherschutz zu | 2. ermöglicht es Verbrauchern, Fragen zum Verbraucherschutz zu |
| stellen, | stellen, |
| 3. ermöglicht es Verbrauchern, eine Meldung bei den | 3. ermöglicht es Verbrauchern, eine Meldung bei den |
| Inspektionsdiensten des FÖD Wirtschaft oder einem anderen in Artikel 8 | Inspektionsdiensten des FÖD Wirtschaft oder einem anderen in Artikel 8 |
| Nr. 2 erwähnten Inspektionsdienst vorzunehmen, | Nr. 2 erwähnten Inspektionsdienst vorzunehmen, |
| 4. ermöglicht es Verbrauchern gegebenenfalls, einen Antrag auf | 4. ermöglicht es Verbrauchern gegebenenfalls, einen Antrag auf |
| außergerichtliche Beilegung einer verbraucherrechtlichen Streitigkeit | außergerichtliche Beilegung einer verbraucherrechtlichen Streitigkeit |
| bei einer qualifizierten Einrichtung einzureichen, | bei einer qualifizierten Einrichtung einzureichen, |
| 5. ermöglicht es Verbrauchern, über ein individuelles Benutzerportal | 5. ermöglicht es Verbrauchern, über ein individuelles Benutzerportal |
| den Status ihrer Frage und gegebenenfalls ihres Antrags auf | den Status ihrer Frage und gegebenenfalls ihres Antrags auf |
| außergerichtliche Beilegung einer verbraucherrechtlichen Streitigkeit | außergerichtliche Beilegung einer verbraucherrechtlichen Streitigkeit |
| zu überprüfen, | zu überprüfen, |
| 6. ermöglicht es Verbrauchern, über ein individuelles Benutzerportal | 6. ermöglicht es Verbrauchern, über ein individuelles Benutzerportal |
| die Antwort auf ihre Frage einzusehen, wenn die Frage von einem | die Antwort auf ihre Frage einzusehen, wenn die Frage von einem |
| internen Dienst des FÖD Wirtschaft schriftlich beantwortet worden ist. | internen Dienst des FÖD Wirtschaft schriftlich beantwortet worden ist. |
| Art. 5 - Qualifizierte Einrichtungen haben die Wahl, sich der | Art. 5 - Qualifizierte Einrichtungen haben die Wahl, sich der |
| Consumerconnect-Plattform anzuschließen oder nicht. Sie verfügen über | Consumerconnect-Plattform anzuschließen oder nicht. Sie verfügen über |
| folgende Optionen: | folgende Optionen: |
| 1. keine Integration: Eine Liste mit Kontaktdaten qualifizierter | 1. keine Integration: Eine Liste mit Kontaktdaten qualifizierter |
| Einrichtungen wird auf Consumerconnect für qualifizierte | Einrichtungen wird auf Consumerconnect für qualifizierte |
| Einrichtungen, die sich darauf beschränken möchten, bereitgestellt. | Einrichtungen, die sich darauf beschränken möchten, bereitgestellt. |
| Verbraucher können dort E-Mail-Adresse, Online-Formular oder | Verbraucher können dort E-Mail-Adresse, Online-Formular oder |
| Telefonnummer finden, anhand deren sie dann mit der betreffenden | Telefonnummer finden, anhand deren sie dann mit der betreffenden |
| Einrichtung in Kontakt treten können, | Einrichtung in Kontakt treten können, |
| 2. eine Zwischenlösung, die als "fire and forget" bezeichnet wird: | 2. eine Zwischenlösung, die als "fire and forget" bezeichnet wird: |
| Consumerconnect stellt für qualifizierte Einrichtungen, die dies | Consumerconnect stellt für qualifizierte Einrichtungen, die dies |
| wünschen, ein spezifisches, je nach Einrichtung individualisiertes | wünschen, ein spezifisches, je nach Einrichtung individualisiertes |
| Formular bereit, das von der Plattform aus direkt an ihre Datenbank | Formular bereit, das von der Plattform aus direkt an ihre Datenbank |
| gesendet werden kann, | gesendet werden kann, |
| 3. eine weitergehende Integration: Consumerconnect bietet eine auf die | 3. eine weitergehende Integration: Consumerconnect bietet eine auf die |
| spezifischen Fragen oder Vorschläge der qualifizierten Einrichtung | spezifischen Fragen oder Vorschläge der qualifizierten Einrichtung |
| zugeschnittene Lösung an, um über die in Nr. 2 erwähnte Option | zugeschnittene Lösung an, um über die in Nr. 2 erwähnte Option |
| hinauszugehen. | hinauszugehen. |
| KAPITEL 3 - Verarbeitung personenbezogener Daten | KAPITEL 3 - Verarbeitung personenbezogener Daten |
| Art. 6 - Im Hinblick auf die Umsetzung der in Artikel 4 erwähnten | Art. 6 - Im Hinblick auf die Umsetzung der in Artikel 4 erwähnten |
| Funktionalitäten von Consumerconnect verarbeitet der FÖD Wirtschaft | Funktionalitäten von Consumerconnect verarbeitet der FÖD Wirtschaft |
| personenbezogene Daten im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung. | personenbezogene Daten im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung. |
| Der FÖD Wirtschaft handelt als für die Verarbeitung Verantwortlicher | Der FÖD Wirtschaft handelt als für die Verarbeitung Verantwortlicher |
| im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung, was Verarbeitungen | im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung, was Verarbeitungen |
| personenbezogener Daten betrifft, die im Rahmen der Erbringung der in | personenbezogener Daten betrifft, die im Rahmen der Erbringung der in |
| Artikel 4 erwähnten Dienstleistungen erfolgen. | Artikel 4 erwähnten Dienstleistungen erfolgen. |
| Der FÖD Wirtschaft ist mit der Übertragung oder Zurverfügungstellung | Der FÖD Wirtschaft ist mit der Übertragung oder Zurverfügungstellung |
| der vom Verbraucher über Consumerconnect übermittelten | der vom Verbraucher über Consumerconnect übermittelten |
| personenbezogenen Daten und Dokumente an die in Artikel 8 erwähnten | personenbezogenen Daten und Dokumente an die in Artikel 8 erwähnten |
| Dritten beauftragt. | Dritten beauftragt. |
| Die in Artikel 8 erwähnten Dritten handeln als für die Verarbeitung | Die in Artikel 8 erwähnten Dritten handeln als für die Verarbeitung |
| Verantwortliche, was Verarbeitungen personenbezogener Daten betrifft, | Verantwortliche, was Verarbeitungen personenbezogener Daten betrifft, |
| die sie durchführen oder die unter ihrer Verantwortung durchgeführt | die sie durchführen oder die unter ihrer Verantwortung durchgeführt |
| werden im Rahmen der Bearbeitung der in Artikel 4 Nr. 2 bis 4 | werden im Rahmen der Bearbeitung der in Artikel 4 Nr. 2 bis 4 |
| erwähnten Fragen, Meldungen und Anträge auf außergerichtliche | erwähnten Fragen, Meldungen und Anträge auf außergerichtliche |
| Beilegung einer verbraucherrechtlichen Streitigkeit. | Beilegung einer verbraucherrechtlichen Streitigkeit. |
| Art. 7 - Im Hinblick auf die Erbringung der in Artikel 4 erwähnten | Art. 7 - Im Hinblick auf die Erbringung der in Artikel 4 erwähnten |
| Dienstleistungen sammelt der FÖD Wirtschaft vom Verbraucher oder von | Dienstleistungen sammelt der FÖD Wirtschaft vom Verbraucher oder von |
| der Zwischenperson, die als Vertreter des Verbrauchers handelt, | der Zwischenperson, die als Vertreter des Verbrauchers handelt, |
| folgende personenbezogene Daten und verarbeitet diese, um folgende | folgende personenbezogene Daten und verarbeitet diese, um folgende |
| Ziele zu verwirklichen: | Ziele zu verwirklichen: |
| 1. Um die in Artikel 4 Nr. 2 erwähnten Fragen des Verbrauchers zu | 1. Um die in Artikel 4 Nr. 2 erwähnten Fragen des Verbrauchers zu |
| beantworten, sammelt der FÖD Wirtschaft: | beantworten, sammelt der FÖD Wirtschaft: |
| a) E-Mail-Adresse, Postanschrift oder Telefonnummer, je nach Wahl des | a) E-Mail-Adresse, Postanschrift oder Telefonnummer, je nach Wahl des |
| Verbrauchers oder seines Vertreters, damit die Bediensteten des FÖD | Verbrauchers oder seines Vertreters, damit die Bediensteten des FÖD |
| Wirtschaft bei ihm eventuelle zusätzliche Informationen einholen und | Wirtschaft bei ihm eventuelle zusätzliche Informationen einholen und |
| seine Frage beantworten können, sowie | seine Frage beantworten können, sowie |
| b) die Informationen, die der Verbraucher oder sein Vertreter zur | b) die Informationen, die der Verbraucher oder sein Vertreter zur |
| Untermauerung seiner Frage übermittelt hat. | Untermauerung seiner Frage übermittelt hat. |
| 2. Um den vom Verbraucher oder von seinem Vertreter vorgenommenen | 2. Um den vom Verbraucher oder von seinem Vertreter vorgenommenen |
| Meldungen nachzugehen, einschließlich der Bitte um zusätzliche | Meldungen nachzugehen, einschließlich der Bitte um zusätzliche |
| Informationen beim Verbraucher oder bei seinem Vertreter, um ihn über | Informationen beim Verbraucher oder bei seinem Vertreter, um ihn über |
| die Berücksichtigung seiner Meldung informieren zu können, sammelt der | die Berücksichtigung seiner Meldung informieren zu können, sammelt der |
| FÖD Wirtschaft über ein auf Consumerconnect zur Verfügung gestelltes | FÖD Wirtschaft über ein auf Consumerconnect zur Verfügung gestelltes |
| Formular folgende Daten, es sei denn, der Verbraucher und/oder sein | Formular folgende Daten, es sei denn, der Verbraucher und/oder sein |
| Vertreter möchte(n) seine/ihre Identität nicht preisgeben, wozu auf | Vertreter möchte(n) seine/ihre Identität nicht preisgeben, wozu auf |
| der Plattform die Möglichkeit geboten wird: | der Plattform die Möglichkeit geboten wird: |
| a) Namen, Vornamen, Altersgruppe, Postleitzahl und Gender des | a) Namen, Vornamen, Altersgruppe, Postleitzahl und Gender des |
| Verbrauchers, | Verbrauchers, |
| b) E-Mail-Adresse oder Telefonnummer, je nach Wahl des Verbrauchers | b) E-Mail-Adresse oder Telefonnummer, je nach Wahl des Verbrauchers |
| oder seines Vertreters, | oder seines Vertreters, |
| c) Nationalregisternummer für den Fall, dass die Inspektionsdienste | c) Nationalregisternummer für den Fall, dass die Inspektionsdienste |
| des FÖD Wirtschaft prüfen müssen, ob der Verbraucher bei der Zentrale | des FÖD Wirtschaft prüfen müssen, ob der Verbraucher bei der Zentrale |
| für Kredite an Privatpersonen eingetragen ist, | für Kredite an Privatpersonen eingetragen ist, |
| d) die vom oder für den Verbraucher zur Unterstützung seiner Meldung | d) die vom oder für den Verbraucher zur Unterstützung seiner Meldung |
| übermittelten Informationen, die personenbezogene Daten über den | übermittelten Informationen, die personenbezogene Daten über den |
| Verbraucher, seinen Vertreter oder Dritte umfassen können. | Verbraucher, seinen Vertreter oder Dritte umfassen können. |
| 3. Um es dem Verbraucher oder seinem Vertreter zu ermöglichen, über | 3. Um es dem Verbraucher oder seinem Vertreter zu ermöglichen, über |
| Consumerconnect einen Antrag auf außergerichtliche Beilegung einer | Consumerconnect einen Antrag auf außergerichtliche Beilegung einer |
| verbraucherrechtlichen Streitigkeit einzureichen, sammelt der FÖD | verbraucherrechtlichen Streitigkeit einzureichen, sammelt der FÖD |
| Wirtschaft über ein auf Consumerconnect zur Verfügung gestelltes | Wirtschaft über ein auf Consumerconnect zur Verfügung gestelltes |
| Formular: | Formular: |
| a) Namen, Vornamen, Altersgruppe und Gender des Verbrauchers, | a) Namen, Vornamen, Altersgruppe und Gender des Verbrauchers, |
| b) E-Mail-Adresse oder Postanschrift, je nach Wahl des Verbrauchers | b) E-Mail-Adresse oder Postanschrift, je nach Wahl des Verbrauchers |
| oder seines Vertreters, | oder seines Vertreters, |
| c) personenbezogene Daten, deren Verarbeitung durch die qualifizierten | c) personenbezogene Daten, deren Verarbeitung durch die qualifizierten |
| Einrichtungen zur Ausführung ihrer gesetzlichen Aufträge aufgrund der | Einrichtungen zur Ausführung ihrer gesetzlichen Aufträge aufgrund der |
| Gesetze zur Einsetzung oder Anerkennung dieser qualifizierten | Gesetze zur Einsetzung oder Anerkennung dieser qualifizierten |
| Einrichtungen erforderlich ist, | Einrichtungen erforderlich ist, |
| d) die vom oder für den Verbraucher zur Unterstützung seines Antrags | d) die vom oder für den Verbraucher zur Unterstützung seines Antrags |
| auf außergerichtliche Beilegung einer verbraucherrechtlichen | auf außergerichtliche Beilegung einer verbraucherrechtlichen |
| Streitigkeit übermittelten Informationen, die personenbezogene Daten | Streitigkeit übermittelten Informationen, die personenbezogene Daten |
| über den Verbraucher, seinen Vertreter oder Dritte umfassen können. | über den Verbraucher, seinen Vertreter oder Dritte umfassen können. |
| 4. Um dem Verbraucher oder seinem Vertreter den Zugang zu seinem | 4. Um dem Verbraucher oder seinem Vertreter den Zugang zu seinem |
| individuellen Benutzerportal zu ermöglichen, um den Status der | individuellen Benutzerportal zu ermöglichen, um den Status der |
| Bearbeitung seiner Fragen oder Anträge auf außergerichtliche Beilegung | Bearbeitung seiner Fragen oder Anträge auf außergerichtliche Beilegung |
| einer verbraucherrechtlichen Streitigkeit einzusehen, stellt der FÖD | einer verbraucherrechtlichen Streitigkeit einzusehen, stellt der FÖD |
| Wirtschaft dem Verbraucher oder seinem Vertreter folgende Daten zum | Wirtschaft dem Verbraucher oder seinem Vertreter folgende Daten zum |
| Status dieser Fragen oder Anträge zur Verfügung, über die er verfügt | Status dieser Fragen oder Anträge zur Verfügung, über die er verfügt |
| oder die ihm von den qualifizierten Einrichtungen übermittelt werden, | oder die ihm von den qualifizierten Einrichtungen übermittelt werden, |
| die mit der Bearbeitung dieser Anträge beauftragt sind: | die mit der Bearbeitung dieser Anträge beauftragt sind: |
| a) Datum der Einreichung der jeweiligen Fragen oder Anträge und | a) Datum der Einreichung der jeweiligen Fragen oder Anträge und |
| b) Status ihrer Bearbeitung. | b) Status ihrer Bearbeitung. |
| Um die Vertraulichkeit der Daten zu gewährleisten, identifiziert sich | Um die Vertraulichkeit der Daten zu gewährleisten, identifiziert sich |
| der Verbraucher im Rahmen der Erbringung der in Artikel 4 Nr. 2, 4, 5 | der Verbraucher im Rahmen der Erbringung der in Artikel 4 Nr. 2, 4, 5 |
| und 6 erwähnten Dienstleistungen beim Einreichen dieser Fragen und | und 6 erwähnten Dienstleistungen beim Einreichen dieser Fragen und |
| Anträge auf außergerichtliche Beilegung einer verbraucherrechtlichen | Anträge auf außergerichtliche Beilegung einer verbraucherrechtlichen |
| Streitigkeit anhand eines elektronischen Identifizierungsmittels, das | Streitigkeit anhand eines elektronischen Identifizierungsmittels, das |
| entweder im Rahmen eines von Belgien genehmigten elektronischen | entweder im Rahmen eines von Belgien genehmigten elektronischen |
| Identifizierungssystems ausgestellt wurde oder das in einem anderen | Identifizierungssystems ausgestellt wurde oder das in einem anderen |
| Mitgliedstaat ausgestellt wurde und für die Zwecke der | Mitgliedstaat ausgestellt wurde und für die Zwecke der |
| grenzüberschreitenden Authentifizierung nach Artikel 6 der Verordnung | grenzüberschreitenden Authentifizierung nach Artikel 6 der Verordnung |
| (EU) Nr. 910/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. | (EU) Nr. 910/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. |
| Juli 2014 über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste für | Juli 2014 über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste für |
| elektronische Transaktionen im Binnenmarkt und zur Aufhebung der | elektronische Transaktionen im Binnenmarkt und zur Aufhebung der |
| Richtlinie 1999/93/EG anerkannt wird, sofern dieses | Richtlinie 1999/93/EG anerkannt wird, sofern dieses |
| Identifizierungsmittel ein gleichwertiges Sicherheitsniveau bietet. | Identifizierungsmittel ein gleichwertiges Sicherheitsniveau bietet. |
| Art. 8 - Der FÖD Wirtschaft übermittelt folgenden Dritten über eine | Art. 8 - Der FÖD Wirtschaft übermittelt folgenden Dritten über eine |
| ordnungsgemäß gesicherte Verbindung folgende personenbezogene Daten | ordnungsgemäß gesicherte Verbindung folgende personenbezogene Daten |
| oder stellt sie ihnen über die Gewährung eines Zugangs zu | oder stellt sie ihnen über die Gewährung eines Zugangs zu |
| Consumerconnect zur Verfügung: | Consumerconnect zur Verfügung: |
| 1. Personenbezogene Daten, die im Rahmen der Erbringung der in Artikel | 1. Personenbezogene Daten, die im Rahmen der Erbringung der in Artikel |
| 4 Nr. 2 erwähnten Dienstleistung gesammelt oder generiert werden, | 4 Nr. 2 erwähnten Dienstleistung gesammelt oder generiert werden, |
| übermittelt der FÖD Wirtschaft: | übermittelt der FÖD Wirtschaft: |
| a) dem Europäischen Verbraucherzentrum (EVZ), falls sich die Frage auf | a) dem Europäischen Verbraucherzentrum (EVZ), falls sich die Frage auf |
| eine Dienstleistung bezieht, die von einer Organisation mit Sitz in | eine Dienstleistung bezieht, die von einer Organisation mit Sitz in |
| einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union, in Norwegen oder | einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union, in Norwegen oder |
| in Island angeboten wird, | in Island angeboten wird, |
| b) dem UK International Consumer Centre (UKICC), falls sich die Frage | b) dem UK International Consumer Centre (UKICC), falls sich die Frage |
| auf eine Dienstleistung bezieht, die von einer Organisation mit Sitz | auf eine Dienstleistung bezieht, die von einer Organisation mit Sitz |
| im Vereinigten Königreich angeboten wird. | im Vereinigten Königreich angeboten wird. |
| 2. Eventuelle personenbezogene Daten, die im Rahmen der Erbringung der | 2. Eventuelle personenbezogene Daten, die im Rahmen der Erbringung der |
| in Artikel 4 Nr. 3 erwähnten Dienstleistung gesammelt oder generiert | in Artikel 4 Nr. 3 erwähnten Dienstleistung gesammelt oder generiert |
| werden, übermittelt der FÖD Wirtschaft dem Dienst für | werden, übermittelt der FÖD Wirtschaft dem Dienst für |
| Sozialinformation und -ermittlung, der Autorität Finanzielle Dienste | Sozialinformation und -ermittlung, der Autorität Finanzielle Dienste |
| und Märkte, dem Belgischen Institut für Post- und Fernmeldewesen, der | und Märkte, dem Belgischen Institut für Post- und Fernmeldewesen, der |
| Föderalagentur für die Sicherheit der Nahrungsmittelkette, der | Föderalagentur für die Sicherheit der Nahrungsmittelkette, der |
| Föderalagentur für Arzneimittel und Gesundheitsprodukte, dem Föderalen | Föderalagentur für Arzneimittel und Gesundheitsprodukte, dem Föderalen |
| Öffentlichen Dienst Finanzen, dem Föderalen Öffentlichen Dienst | Öffentlichen Dienst Finanzen, dem Föderalen Öffentlichen Dienst |
| Volksgesundheit, Sicherheit der Nahrungsmittelkette und Umwelt, dem | Volksgesundheit, Sicherheit der Nahrungsmittelkette und Umwelt, dem |
| Föderalen Öffentlichen Dienst Mobilität und Transportwesen, der | Föderalen Öffentlichen Dienst Mobilität und Transportwesen, der |
| Belgischen Wettbewerbsbehörde, der Belgischen Nationalbank, der | Belgischen Wettbewerbsbehörde, der Belgischen Nationalbank, der |
| Föderalen Gerichtspolizei oder einem anderen zuständigen | Föderalen Gerichtspolizei oder einem anderen zuständigen |
| Inspektionsdienst, falls sich die Meldung auf Sachverhalte bezieht, | Inspektionsdienst, falls sich die Meldung auf Sachverhalte bezieht, |
| die in ihre Inspektionszuständigkeit fallen, und falls diese Daten für | die in ihre Inspektionszuständigkeit fallen, und falls diese Daten für |
| die Ausführung dieser gesetzlichen Inspektionsaufträge oder ihrer | die Ausführung dieser gesetzlichen Inspektionsaufträge oder ihrer |
| gesetzlichen Verpflichtungen erforderlich sind. | gesetzlichen Verpflichtungen erforderlich sind. |
| 3. Personenbezogene Daten, die im Rahmen der Erbringung der in Artikel | 3. Personenbezogene Daten, die im Rahmen der Erbringung der in Artikel |
| 4 Nr. 4 erwähnten Dienstleistung gesammelt oder generiert werden: | 4 Nr. 4 erwähnten Dienstleistung gesammelt oder generiert werden: |
| a) übermittelt der FÖD Wirtschaft einer für die Bearbeitung des | a) übermittelt der FÖD Wirtschaft einer für die Bearbeitung des |
| Antrags zuständigen qualifizierten Einrichtung, falls diese | Antrags zuständigen qualifizierten Einrichtung, falls diese |
| Einrichtung ihr eigenes Streitigkeitenverwaltungssystem als Instrument | Einrichtung ihr eigenes Streitigkeitenverwaltungssystem als Instrument |
| zur Verwaltung der Streitigkeit verwendet, | zur Verwaltung der Streitigkeit verwendet, |
| b) stellt der FÖD Wirtschaft einer für die Bearbeitung des Antrags | b) stellt der FÖD Wirtschaft einer für die Bearbeitung des Antrags |
| zuständigen qualifizierten Einrichtung zur Verfügung, falls diese | zuständigen qualifizierten Einrichtung zur Verfügung, falls diese |
| Einrichtung Consumerconnect als Verwaltungssystem verwendet, | Einrichtung Consumerconnect als Verwaltungssystem verwendet, |
| c) übermittelt der FÖD Wirtschaft dem Europäischen Verbraucherzentrum | c) übermittelt der FÖD Wirtschaft dem Europäischen Verbraucherzentrum |
| (EVZ), falls bei der Streitigkeit eine Organisation mit Sitz in einem | (EVZ), falls bei der Streitigkeit eine Organisation mit Sitz in einem |
| anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union, in Norwegen oder in | anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union, in Norwegen oder in |
| Island betroffen ist, | Island betroffen ist, |
| d) übermittelt der FÖD Wirtschaft dem UK International Consumer Centre | d) übermittelt der FÖD Wirtschaft dem UK International Consumer Centre |
| (UKICC), falls bei der Streitigkeit eine Organisation mit Sitz im | (UKICC), falls bei der Streitigkeit eine Organisation mit Sitz im |
| Vereinigten Königreich betroffen ist. | Vereinigten Königreich betroffen ist. |
| Art. 9 - Personenbezogene Daten, die im Rahmen der Erbringung der in | Art. 9 - Personenbezogene Daten, die im Rahmen der Erbringung der in |
| Artikel 4 erwähnten Dienstleistungen gesammelt oder generiert werden | Artikel 4 erwähnten Dienstleistungen gesammelt oder generiert werden |
| in Bezug auf Verbraucher, ihre eventuellen Vertreter und Dritte, auf | in Bezug auf Verbraucher, ihre eventuellen Vertreter und Dritte, auf |
| die sich die von Verbrauchern eingereichten Fragen, Meldungen oder | die sich die von Verbrauchern eingereichten Fragen, Meldungen oder |
| Anträge auf außergerichtliche Beilegung einer verbraucherrechtlichen | Anträge auf außergerichtliche Beilegung einer verbraucherrechtlichen |
| Streitigkeit beziehen, werden vom FÖD Wirtschaft in einer Form, die | Streitigkeit beziehen, werden vom FÖD Wirtschaft in einer Form, die |
| die Identifizierung dieser Personen ermöglicht, für folgenden Zeitraum | die Identifizierung dieser Personen ermöglicht, für folgenden Zeitraum |
| aufbewahrt: | aufbewahrt: |
| 1. Personenbezogene Daten, die im Rahmen der Erbringung der in Artikel | 1. Personenbezogene Daten, die im Rahmen der Erbringung der in Artikel |
| 4 Nr. 2 erwähnten Dienstleistung gesammelt oder generiert werden, | 4 Nr. 2 erwähnten Dienstleistung gesammelt oder generiert werden, |
| werden für einen Zeitraum von drei Jahren ab dem Datum aufbewahrt, an | werden für einen Zeitraum von drei Jahren ab dem Datum aufbewahrt, an |
| dem die gestellte Frage beantwortet worden ist. | dem die gestellte Frage beantwortet worden ist. |
| 2. Eventuelle personenbezogene Daten, die im Rahmen der Erbringung der | 2. Eventuelle personenbezogene Daten, die im Rahmen der Erbringung der |
| in Artikel 4 Nr. 3 erwähnten Dienstleistung gesammelt oder generiert | in Artikel 4 Nr. 3 erwähnten Dienstleistung gesammelt oder generiert |
| werden, werden für einen Zeitraum von einem Jahr ab dem Datum | werden, werden für einen Zeitraum von einem Jahr ab dem Datum |
| aufbewahrt, an dem diese Daten den in Artikel 8 Nr. 2 erwähnten | aufbewahrt, an dem diese Daten den in Artikel 8 Nr. 2 erwähnten |
| Instanzen übermittelt worden sind. | Instanzen übermittelt worden sind. |
| 3. Personenbezogene Daten, die im Rahmen der Erbringung der in Artikel | 3. Personenbezogene Daten, die im Rahmen der Erbringung der in Artikel |
| 4 Nr. 4 erwähnten Dienstleistung gesammelt oder generiert werden, | 4 Nr. 4 erwähnten Dienstleistung gesammelt oder generiert werden, |
| werden für einen Zeitraum von drei Jahren ab dem Datum aufbewahrt, an | werden für einen Zeitraum von drei Jahren ab dem Datum aufbewahrt, an |
| dem diese Daten einer qualifizierten Einrichtung übermittelt worden | dem diese Daten einer qualifizierten Einrichtung übermittelt worden |
| sind, die für die Bearbeitung des Antrags auf außergerichtliche | sind, die für die Bearbeitung des Antrags auf außergerichtliche |
| Beilegung einer verbraucherrechtlichen Streitigkeit zuständig ist, | Beilegung einer verbraucherrechtlichen Streitigkeit zuständig ist, |
| wenn diese Einrichtung ihr eigenes Streitigkeitenverwaltungssystem als | wenn diese Einrichtung ihr eigenes Streitigkeitenverwaltungssystem als |
| Instrument zur Verwaltung der Streitigkeit verwendet. Wenn eine | Instrument zur Verwaltung der Streitigkeit verwendet. Wenn eine |
| qualifizierte Einrichtung Consumerconnect als Instrument zur | qualifizierte Einrichtung Consumerconnect als Instrument zur |
| Verwaltung der Streitigkeit verwendet, läuft die maximale | Verwaltung der Streitigkeit verwendet, läuft die maximale |
| Aufbewahrungsfrist von drei Jahren ab dem Datum, an dem diese | Aufbewahrungsfrist von drei Jahren ab dem Datum, an dem diese |
| Einrichtung die Akte schließt. | Einrichtung die Akte schließt. |
| 4. Führt eine Frage anschließend zu einer Meldung, werden die im | 4. Führt eine Frage anschließend zu einer Meldung, werden die im |
| Rahmen der ursprünglich gestellten Frage gesammelten Daten für den | Rahmen der ursprünglich gestellten Frage gesammelten Daten für den |
| Zeitraum aufbewahrt, der für die Aufbewahrung der im Rahmen von | Zeitraum aufbewahrt, der für die Aufbewahrung der im Rahmen von |
| Meldungen gesammelten Daten vorgesehen ist. | Meldungen gesammelten Daten vorgesehen ist. |
| 5. Folgt auf eine Meldung ein Antrag auf außergerichtliche Beilegung | 5. Folgt auf eine Meldung ein Antrag auf außergerichtliche Beilegung |
| einer verbraucherrechtlichen Streitigkeit, werden die im Rahmen der | einer verbraucherrechtlichen Streitigkeit, werden die im Rahmen der |
| ursprünglich eingereichten Meldung gesammelten Daten für den Zeitraum | ursprünglich eingereichten Meldung gesammelten Daten für den Zeitraum |
| aufbewahrt, der für die Aufbewahrung der im Rahmen der | aufbewahrt, der für die Aufbewahrung der im Rahmen der |
| außergerichtlichen Streitbeilegung gesammelten Daten vorgesehen ist. | außergerichtlichen Streitbeilegung gesammelten Daten vorgesehen ist. |
| 6. Personenbezogene Daten, die dem Verbraucher im Rahmen der | 6. Personenbezogene Daten, die dem Verbraucher im Rahmen der |
| Erbringung der in Artikel 4 Nr. 5 erwähnten Dienstleistung zur | Erbringung der in Artikel 4 Nr. 5 erwähnten Dienstleistung zur |
| Verfügung gestellt werden, werden für einen Zeitraum von einem Jahr ab | Verfügung gestellt werden, werden für einen Zeitraum von einem Jahr ab |
| dem Datum zur Verfügung gestellt und aufbewahrt, an dem die gestellte | dem Datum zur Verfügung gestellt und aufbewahrt, an dem die gestellte |
| Frage beantwortet worden ist oder an dem eine qualifizierte | Frage beantwortet worden ist oder an dem eine qualifizierte |
| Einrichtung, die für die Bearbeitung des Antrags auf außergerichtliche | Einrichtung, die für die Bearbeitung des Antrags auf außergerichtliche |
| Beilegung einer verbraucherrechtlichen Streitigkeit zuständig ist, die | Beilegung einer verbraucherrechtlichen Streitigkeit zuständig ist, die |
| Akte schließt. | Akte schließt. |
| 7. Personenbezogene Daten, die dem Verbraucher im Rahmen der | 7. Personenbezogene Daten, die dem Verbraucher im Rahmen der |
| Erbringung der in Artikel 4 Nr. 6 erwähnten Dienstleistung zur | Erbringung der in Artikel 4 Nr. 6 erwähnten Dienstleistung zur |
| Verfügung gestellt werden, werden für einen Zeitraum von drei Jahren | Verfügung gestellt werden, werden für einen Zeitraum von drei Jahren |
| ab dem Datum zur Verfügung gestellt und aufbewahrt, an dem die | ab dem Datum zur Verfügung gestellt und aufbewahrt, an dem die |
| gestellte Frage beantwortet worden ist. | gestellte Frage beantwortet worden ist. |
| 8. Der FÖD Wirtschaft bewahrt vorerwähnte Daten zu Studien- und | 8. Der FÖD Wirtschaft bewahrt vorerwähnte Daten zu Studien- und |
| Statistikzwecken für unbestimmte Dauer auf, nachdem sie so | Statistikzwecken für unbestimmte Dauer auf, nachdem sie so |
| anonymisiert wurden, dass eine Identifizierung der betroffenen | anonymisiert wurden, dass eine Identifizierung der betroffenen |
| Personen unmöglich ist. | Personen unmöglich ist. |
| KAPITEL 4 - Inkrafttreten | KAPITEL 4 - Inkrafttreten |
| Art. 10 - Vorliegendes Gesetz tritt am 1. Februar 2024 in Kraft. | Art. 10 - Vorliegendes Gesetz tritt am 1. Februar 2024 in Kraft. |
| Wir fertigen das vorliegende Gesetz aus und ordnen an, dass es mit dem | Wir fertigen das vorliegende Gesetz aus und ordnen an, dass es mit dem |
| Staatssiegel versehen und durch das Belgische Staatsblatt | Staatssiegel versehen und durch das Belgische Staatsblatt |
| veröffentlicht wird. | veröffentlicht wird. |
| Gegeben zu Brüssel, den 31. Januar 2024 | Gegeben zu Brüssel, den 31. Januar 2024 |
| PHILIPPE | PHILIPPE |
| Von Königs wegen: | Von Königs wegen: |
| Der Minister der Wirtschaft | Der Minister der Wirtschaft |
| P.-Y. DERMAGNE | P.-Y. DERMAGNE |
| Der Minister der Justiz und der Nordsee | Der Minister der Justiz und der Nordsee |
| P. VAN TIGCHELT | P. VAN TIGCHELT |
| Die Staatssekretärin für Verbraucherschutz | Die Staatssekretärin für Verbraucherschutz |
| A. BERTRAND | A. BERTRAND |
| Mit dem Staatssiegel versehen: | Mit dem Staatssiegel versehen: |
| Der Minister der Justiz, | Der Minister der Justiz, |
| P. VAN TIGCHELT | P. VAN TIGCHELT |