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Loi portant création de la plateforme numérique pour les consommateurs "Consumerconnect". - Traduction allemande Wet houdende oprichting van het digitaal consumentenplatform "Consumerconnect". - Duitse vertaling
31 JANVIER 2024. - Loi portant création de la plateforme numérique 31 JANUARI 2024. - Wet houdende oprichting van het digitaal
pour les consommateurs "Consumerconnect". - Traduction allemande consumentenplatform "Consumerconnect". - Duitse vertaling
Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de la De hierna volgende tekst is de Duitse vertaling van de wet van 31
loi du 31 janvier 2024 portant création de la plateforme numérique januari 2024 houdende oprichting van het digitaal consumentenplatform
pour les consommateurs "Consumerconnect" (Moniteur belge du 16 février 2024). "Consumerconnect" (Belgisch Staatsblad van 16 februari 2024).
Cette traduction a été établie par le Service central de traduction Deze vertaling is opgemaakt door de Centrale dienst voor Duitse
allemande à Malmedy. vertaling in Malmedy.
FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST WIRTSCHAFT, KMB, MITTELSTAND UND ENERGIE FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST WIRTSCHAFT, KMB, MITTELSTAND UND ENERGIE
31. JANUAR 2024 - Gesetz zur Schaffung der digitalen 31. JANUAR 2024 - Gesetz zur Schaffung der digitalen
Verbraucherplattform "Consumerconnect" Verbraucherplattform "Consumerconnect"
PHILIPPE, Konig der Belgier, Allen Gegenwartigen und Zukunftigen, PHILIPPE, Konig der Belgier, Allen Gegenwartigen und Zukunftigen,
Unser Gruß! Unser Gruß!
Die Abgeordnetenkammer hat das Folgende angenommen und Wir Die Abgeordnetenkammer hat das Folgende angenommen und Wir
sanktionieren es: sanktionieren es:
KAPITEL 1 - Allgemeine Bestimmungen KAPITEL 1 - Allgemeine Bestimmungen
Artikel 1 - Vorliegendes Gesetz regelt eine in Artikel 74 der Artikel 1 - Vorliegendes Gesetz regelt eine in Artikel 74 der
Verfassung erwähnte Angelegenheit. Verfassung erwähnte Angelegenheit.
Art. 2 - Für die Anwendung des vorliegenden Gesetzes versteht man Art. 2 - Für die Anwendung des vorliegenden Gesetzes versteht man
unter: unter:
1. Verbrauchern: in Artikel I.1 Nr. 2 des Wirtschaftsgesetzbuches 1. Verbrauchern: in Artikel I.1 Nr. 2 des Wirtschaftsgesetzbuches
erwähnte Personen, erwähnte Personen,
2. FÖD Wirtschaft: den Föderalen Öffentlichen Dienst Wirtschaft, KMB, 2. FÖD Wirtschaft: den Föderalen Öffentlichen Dienst Wirtschaft, KMB,
Mittelstand und Energie, Mittelstand und Energie,
3. verbraucherrechtlichen Streitigkeiten: in Artikel I.19 Nr. 2 des 3. verbraucherrechtlichen Streitigkeiten: in Artikel I.19 Nr. 2 des
Wirtschaftsgesetzbuches erwähnte Streitigkeiten, Wirtschaftsgesetzbuches erwähnte Streitigkeiten,
4. außergerichtlicher Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten: 4. außergerichtlicher Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten:
die in Artikel I.19 Nr. 3 des Wirtschaftsgesetzbuches erwähnte die in Artikel I.19 Nr. 3 des Wirtschaftsgesetzbuches erwähnte
Einschaltung, Einschaltung,
5. qualifizierten Einrichtungen: in Artikel I.19 Nr. 4 des 5. qualifizierten Einrichtungen: in Artikel I.19 Nr. 4 des
Wirtschaftsgesetzbuches erwähnte Einrichtungen, Wirtschaftsgesetzbuches erwähnte Einrichtungen,
6. Meldungen: Mitteilungen, mit denen Verbraucher, ob über eine 6. Meldungen: Mitteilungen, mit denen Verbraucher, ob über eine
Zwischenperson oder nicht, angeben, dass sie über eine Information in Zwischenperson oder nicht, angeben, dass sie über eine Information in
Bezug auf einen möglichen Verstoß gegen eine Gesetzes-, Verordnungs- Bezug auf einen möglichen Verstoß gegen eine Gesetzes-, Verordnungs-
oder Verwaltungsbestimmung verfügen, die in die Zuständigkeit der oder Verwaltungsbestimmung verfügen, die in die Zuständigkeit der
Inspektionsdienste des FÖD Wirtschaft oder eines anderen in Artikel 8 Inspektionsdienste des FÖD Wirtschaft oder eines anderen in Artikel 8
Nr. 2 erwähnten Inspektionsdienstes fällt, Nr. 2 erwähnten Inspektionsdienstes fällt,
7. Datenschutz-Grundverordnung: die Verordnung (EU) 2016/679 des 7. Datenschutz-Grundverordnung: die Verordnung (EU) 2016/679 des
Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz
natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum
freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG. freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG.
KAPITEL 2 - Schaffung, Ziele und Funktionalitäten KAPITEL 2 - Schaffung, Ziele und Funktionalitäten
Art. 3 - § 1 - Innerhalb des FÖD Wirtschaft wird eine zentrale Art. 3 - § 1 - Innerhalb des FÖD Wirtschaft wird eine zentrale
digitale Verbraucherplattform mit der Bezeichnung Consumerconnect digitale Verbraucherplattform mit der Bezeichnung Consumerconnect
geschaffen. geschaffen.
§ 2 - Consumerconnect ist eine zentrale Kontaktstelle, bei der § 2 - Consumerconnect ist eine zentrale Kontaktstelle, bei der
Verbraucher Informationen zum Verbraucherschutz erhalten und Fragen Verbraucher Informationen zum Verbraucherschutz erhalten und Fragen
dazu stellen, Meldungen bei den Inspektionsdiensten des FÖD Wirtschaft dazu stellen, Meldungen bei den Inspektionsdiensten des FÖD Wirtschaft
oder einem anderen in Artikel 8 Nr. 2 erwähnten Inspektionsdienst oder einem anderen in Artikel 8 Nr. 2 erwähnten Inspektionsdienst
vornehmen und Anträge bei einer qualifizierten Einrichtung einreichen vornehmen und Anträge bei einer qualifizierten Einrichtung einreichen
können. können.
Art. 4 - Consumerconnect: Art. 4 - Consumerconnect:
1. stellt Informationen zum Verbraucherschutz direkt zur Verfügung 1. stellt Informationen zum Verbraucherschutz direkt zur Verfügung
oder begleitet Verbraucher bei der Suche nach Informationen, oder begleitet Verbraucher bei der Suche nach Informationen,
2. ermöglicht es Verbrauchern, Fragen zum Verbraucherschutz zu 2. ermöglicht es Verbrauchern, Fragen zum Verbraucherschutz zu
stellen, stellen,
3. ermöglicht es Verbrauchern, eine Meldung bei den 3. ermöglicht es Verbrauchern, eine Meldung bei den
Inspektionsdiensten des FÖD Wirtschaft oder einem anderen in Artikel 8 Inspektionsdiensten des FÖD Wirtschaft oder einem anderen in Artikel 8
Nr. 2 erwähnten Inspektionsdienst vorzunehmen, Nr. 2 erwähnten Inspektionsdienst vorzunehmen,
4. ermöglicht es Verbrauchern gegebenenfalls, einen Antrag auf 4. ermöglicht es Verbrauchern gegebenenfalls, einen Antrag auf
außergerichtliche Beilegung einer verbraucherrechtlichen Streitigkeit außergerichtliche Beilegung einer verbraucherrechtlichen Streitigkeit
bei einer qualifizierten Einrichtung einzureichen, bei einer qualifizierten Einrichtung einzureichen,
5. ermöglicht es Verbrauchern, über ein individuelles Benutzerportal 5. ermöglicht es Verbrauchern, über ein individuelles Benutzerportal
den Status ihrer Frage und gegebenenfalls ihres Antrags auf den Status ihrer Frage und gegebenenfalls ihres Antrags auf
außergerichtliche Beilegung einer verbraucherrechtlichen Streitigkeit außergerichtliche Beilegung einer verbraucherrechtlichen Streitigkeit
zu überprüfen, zu überprüfen,
6. ermöglicht es Verbrauchern, über ein individuelles Benutzerportal 6. ermöglicht es Verbrauchern, über ein individuelles Benutzerportal
die Antwort auf ihre Frage einzusehen, wenn die Frage von einem die Antwort auf ihre Frage einzusehen, wenn die Frage von einem
internen Dienst des FÖD Wirtschaft schriftlich beantwortet worden ist. internen Dienst des FÖD Wirtschaft schriftlich beantwortet worden ist.
Art. 5 - Qualifizierte Einrichtungen haben die Wahl, sich der Art. 5 - Qualifizierte Einrichtungen haben die Wahl, sich der
Consumerconnect-Plattform anzuschließen oder nicht. Sie verfügen über Consumerconnect-Plattform anzuschließen oder nicht. Sie verfügen über
folgende Optionen: folgende Optionen:
1. keine Integration: Eine Liste mit Kontaktdaten qualifizierter 1. keine Integration: Eine Liste mit Kontaktdaten qualifizierter
Einrichtungen wird auf Consumerconnect für qualifizierte Einrichtungen wird auf Consumerconnect für qualifizierte
Einrichtungen, die sich darauf beschränken möchten, bereitgestellt. Einrichtungen, die sich darauf beschränken möchten, bereitgestellt.
Verbraucher können dort E-Mail-Adresse, Online-Formular oder Verbraucher können dort E-Mail-Adresse, Online-Formular oder
Telefonnummer finden, anhand deren sie dann mit der betreffenden Telefonnummer finden, anhand deren sie dann mit der betreffenden
Einrichtung in Kontakt treten können, Einrichtung in Kontakt treten können,
2. eine Zwischenlösung, die als "fire and forget" bezeichnet wird: 2. eine Zwischenlösung, die als "fire and forget" bezeichnet wird:
Consumerconnect stellt für qualifizierte Einrichtungen, die dies Consumerconnect stellt für qualifizierte Einrichtungen, die dies
wünschen, ein spezifisches, je nach Einrichtung individualisiertes wünschen, ein spezifisches, je nach Einrichtung individualisiertes
Formular bereit, das von der Plattform aus direkt an ihre Datenbank Formular bereit, das von der Plattform aus direkt an ihre Datenbank
gesendet werden kann, gesendet werden kann,
3. eine weitergehende Integration: Consumerconnect bietet eine auf die 3. eine weitergehende Integration: Consumerconnect bietet eine auf die
spezifischen Fragen oder Vorschläge der qualifizierten Einrichtung spezifischen Fragen oder Vorschläge der qualifizierten Einrichtung
zugeschnittene Lösung an, um über die in Nr. 2 erwähnte Option zugeschnittene Lösung an, um über die in Nr. 2 erwähnte Option
hinauszugehen. hinauszugehen.
KAPITEL 3 - Verarbeitung personenbezogener Daten KAPITEL 3 - Verarbeitung personenbezogener Daten
Art. 6 - Im Hinblick auf die Umsetzung der in Artikel 4 erwähnten Art. 6 - Im Hinblick auf die Umsetzung der in Artikel 4 erwähnten
Funktionalitäten von Consumerconnect verarbeitet der FÖD Wirtschaft Funktionalitäten von Consumerconnect verarbeitet der FÖD Wirtschaft
personenbezogene Daten im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung. personenbezogene Daten im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung.
Der FÖD Wirtschaft handelt als für die Verarbeitung Verantwortlicher Der FÖD Wirtschaft handelt als für die Verarbeitung Verantwortlicher
im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung, was Verarbeitungen im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung, was Verarbeitungen
personenbezogener Daten betrifft, die im Rahmen der Erbringung der in personenbezogener Daten betrifft, die im Rahmen der Erbringung der in
Artikel 4 erwähnten Dienstleistungen erfolgen. Artikel 4 erwähnten Dienstleistungen erfolgen.
Der FÖD Wirtschaft ist mit der Übertragung oder Zurverfügungstellung Der FÖD Wirtschaft ist mit der Übertragung oder Zurverfügungstellung
der vom Verbraucher über Consumerconnect übermittelten der vom Verbraucher über Consumerconnect übermittelten
personenbezogenen Daten und Dokumente an die in Artikel 8 erwähnten personenbezogenen Daten und Dokumente an die in Artikel 8 erwähnten
Dritten beauftragt. Dritten beauftragt.
Die in Artikel 8 erwähnten Dritten handeln als für die Verarbeitung Die in Artikel 8 erwähnten Dritten handeln als für die Verarbeitung
Verantwortliche, was Verarbeitungen personenbezogener Daten betrifft, Verantwortliche, was Verarbeitungen personenbezogener Daten betrifft,
die sie durchführen oder die unter ihrer Verantwortung durchgeführt die sie durchführen oder die unter ihrer Verantwortung durchgeführt
werden im Rahmen der Bearbeitung der in Artikel 4 Nr. 2 bis 4 werden im Rahmen der Bearbeitung der in Artikel 4 Nr. 2 bis 4
erwähnten Fragen, Meldungen und Anträge auf außergerichtliche erwähnten Fragen, Meldungen und Anträge auf außergerichtliche
Beilegung einer verbraucherrechtlichen Streitigkeit. Beilegung einer verbraucherrechtlichen Streitigkeit.
Art. 7 - Im Hinblick auf die Erbringung der in Artikel 4 erwähnten Art. 7 - Im Hinblick auf die Erbringung der in Artikel 4 erwähnten
Dienstleistungen sammelt der FÖD Wirtschaft vom Verbraucher oder von Dienstleistungen sammelt der FÖD Wirtschaft vom Verbraucher oder von
der Zwischenperson, die als Vertreter des Verbrauchers handelt, der Zwischenperson, die als Vertreter des Verbrauchers handelt,
folgende personenbezogene Daten und verarbeitet diese, um folgende folgende personenbezogene Daten und verarbeitet diese, um folgende
Ziele zu verwirklichen: Ziele zu verwirklichen:
1. Um die in Artikel 4 Nr. 2 erwähnten Fragen des Verbrauchers zu 1. Um die in Artikel 4 Nr. 2 erwähnten Fragen des Verbrauchers zu
beantworten, sammelt der FÖD Wirtschaft: beantworten, sammelt der FÖD Wirtschaft:
a) E-Mail-Adresse, Postanschrift oder Telefonnummer, je nach Wahl des a) E-Mail-Adresse, Postanschrift oder Telefonnummer, je nach Wahl des
Verbrauchers oder seines Vertreters, damit die Bediensteten des FÖD Verbrauchers oder seines Vertreters, damit die Bediensteten des FÖD
Wirtschaft bei ihm eventuelle zusätzliche Informationen einholen und Wirtschaft bei ihm eventuelle zusätzliche Informationen einholen und
seine Frage beantworten können, sowie seine Frage beantworten können, sowie
b) die Informationen, die der Verbraucher oder sein Vertreter zur b) die Informationen, die der Verbraucher oder sein Vertreter zur
Untermauerung seiner Frage übermittelt hat. Untermauerung seiner Frage übermittelt hat.
2. Um den vom Verbraucher oder von seinem Vertreter vorgenommenen 2. Um den vom Verbraucher oder von seinem Vertreter vorgenommenen
Meldungen nachzugehen, einschließlich der Bitte um zusätzliche Meldungen nachzugehen, einschließlich der Bitte um zusätzliche
Informationen beim Verbraucher oder bei seinem Vertreter, um ihn über Informationen beim Verbraucher oder bei seinem Vertreter, um ihn über
die Berücksichtigung seiner Meldung informieren zu können, sammelt der die Berücksichtigung seiner Meldung informieren zu können, sammelt der
FÖD Wirtschaft über ein auf Consumerconnect zur Verfügung gestelltes FÖD Wirtschaft über ein auf Consumerconnect zur Verfügung gestelltes
Formular folgende Daten, es sei denn, der Verbraucher und/oder sein Formular folgende Daten, es sei denn, der Verbraucher und/oder sein
Vertreter möchte(n) seine/ihre Identität nicht preisgeben, wozu auf Vertreter möchte(n) seine/ihre Identität nicht preisgeben, wozu auf
der Plattform die Möglichkeit geboten wird: der Plattform die Möglichkeit geboten wird:
a) Namen, Vornamen, Altersgruppe, Postleitzahl und Gender des a) Namen, Vornamen, Altersgruppe, Postleitzahl und Gender des
Verbrauchers, Verbrauchers,
b) E-Mail-Adresse oder Telefonnummer, je nach Wahl des Verbrauchers b) E-Mail-Adresse oder Telefonnummer, je nach Wahl des Verbrauchers
oder seines Vertreters, oder seines Vertreters,
c) Nationalregisternummer für den Fall, dass die Inspektionsdienste c) Nationalregisternummer für den Fall, dass die Inspektionsdienste
des FÖD Wirtschaft prüfen müssen, ob der Verbraucher bei der Zentrale des FÖD Wirtschaft prüfen müssen, ob der Verbraucher bei der Zentrale
für Kredite an Privatpersonen eingetragen ist, für Kredite an Privatpersonen eingetragen ist,
d) die vom oder für den Verbraucher zur Unterstützung seiner Meldung d) die vom oder für den Verbraucher zur Unterstützung seiner Meldung
übermittelten Informationen, die personenbezogene Daten über den übermittelten Informationen, die personenbezogene Daten über den
Verbraucher, seinen Vertreter oder Dritte umfassen können. Verbraucher, seinen Vertreter oder Dritte umfassen können.
3. Um es dem Verbraucher oder seinem Vertreter zu ermöglichen, über 3. Um es dem Verbraucher oder seinem Vertreter zu ermöglichen, über
Consumerconnect einen Antrag auf außergerichtliche Beilegung einer Consumerconnect einen Antrag auf außergerichtliche Beilegung einer
verbraucherrechtlichen Streitigkeit einzureichen, sammelt der FÖD verbraucherrechtlichen Streitigkeit einzureichen, sammelt der FÖD
Wirtschaft über ein auf Consumerconnect zur Verfügung gestelltes Wirtschaft über ein auf Consumerconnect zur Verfügung gestelltes
Formular: Formular:
a) Namen, Vornamen, Altersgruppe und Gender des Verbrauchers, a) Namen, Vornamen, Altersgruppe und Gender des Verbrauchers,
b) E-Mail-Adresse oder Postanschrift, je nach Wahl des Verbrauchers b) E-Mail-Adresse oder Postanschrift, je nach Wahl des Verbrauchers
oder seines Vertreters, oder seines Vertreters,
c) personenbezogene Daten, deren Verarbeitung durch die qualifizierten c) personenbezogene Daten, deren Verarbeitung durch die qualifizierten
Einrichtungen zur Ausführung ihrer gesetzlichen Aufträge aufgrund der Einrichtungen zur Ausführung ihrer gesetzlichen Aufträge aufgrund der
Gesetze zur Einsetzung oder Anerkennung dieser qualifizierten Gesetze zur Einsetzung oder Anerkennung dieser qualifizierten
Einrichtungen erforderlich ist, Einrichtungen erforderlich ist,
d) die vom oder für den Verbraucher zur Unterstützung seines Antrags d) die vom oder für den Verbraucher zur Unterstützung seines Antrags
auf außergerichtliche Beilegung einer verbraucherrechtlichen auf außergerichtliche Beilegung einer verbraucherrechtlichen
Streitigkeit übermittelten Informationen, die personenbezogene Daten Streitigkeit übermittelten Informationen, die personenbezogene Daten
über den Verbraucher, seinen Vertreter oder Dritte umfassen können. über den Verbraucher, seinen Vertreter oder Dritte umfassen können.
4. Um dem Verbraucher oder seinem Vertreter den Zugang zu seinem 4. Um dem Verbraucher oder seinem Vertreter den Zugang zu seinem
individuellen Benutzerportal zu ermöglichen, um den Status der individuellen Benutzerportal zu ermöglichen, um den Status der
Bearbeitung seiner Fragen oder Anträge auf außergerichtliche Beilegung Bearbeitung seiner Fragen oder Anträge auf außergerichtliche Beilegung
einer verbraucherrechtlichen Streitigkeit einzusehen, stellt der FÖD einer verbraucherrechtlichen Streitigkeit einzusehen, stellt der FÖD
Wirtschaft dem Verbraucher oder seinem Vertreter folgende Daten zum Wirtschaft dem Verbraucher oder seinem Vertreter folgende Daten zum
Status dieser Fragen oder Anträge zur Verfügung, über die er verfügt Status dieser Fragen oder Anträge zur Verfügung, über die er verfügt
oder die ihm von den qualifizierten Einrichtungen übermittelt werden, oder die ihm von den qualifizierten Einrichtungen übermittelt werden,
die mit der Bearbeitung dieser Anträge beauftragt sind: die mit der Bearbeitung dieser Anträge beauftragt sind:
a) Datum der Einreichung der jeweiligen Fragen oder Anträge und a) Datum der Einreichung der jeweiligen Fragen oder Anträge und
b) Status ihrer Bearbeitung. b) Status ihrer Bearbeitung.
Um die Vertraulichkeit der Daten zu gewährleisten, identifiziert sich Um die Vertraulichkeit der Daten zu gewährleisten, identifiziert sich
der Verbraucher im Rahmen der Erbringung der in Artikel 4 Nr. 2, 4, 5 der Verbraucher im Rahmen der Erbringung der in Artikel 4 Nr. 2, 4, 5
und 6 erwähnten Dienstleistungen beim Einreichen dieser Fragen und und 6 erwähnten Dienstleistungen beim Einreichen dieser Fragen und
Anträge auf außergerichtliche Beilegung einer verbraucherrechtlichen Anträge auf außergerichtliche Beilegung einer verbraucherrechtlichen
Streitigkeit anhand eines elektronischen Identifizierungsmittels, das Streitigkeit anhand eines elektronischen Identifizierungsmittels, das
entweder im Rahmen eines von Belgien genehmigten elektronischen entweder im Rahmen eines von Belgien genehmigten elektronischen
Identifizierungssystems ausgestellt wurde oder das in einem anderen Identifizierungssystems ausgestellt wurde oder das in einem anderen
Mitgliedstaat ausgestellt wurde und für die Zwecke der Mitgliedstaat ausgestellt wurde und für die Zwecke der
grenzüberschreitenden Authentifizierung nach Artikel 6 der Verordnung grenzüberschreitenden Authentifizierung nach Artikel 6 der Verordnung
(EU) Nr. 910/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. (EU) Nr. 910/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23.
Juli 2014 über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste für Juli 2014 über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste für
elektronische Transaktionen im Binnenmarkt und zur Aufhebung der elektronische Transaktionen im Binnenmarkt und zur Aufhebung der
Richtlinie 1999/93/EG anerkannt wird, sofern dieses Richtlinie 1999/93/EG anerkannt wird, sofern dieses
Identifizierungsmittel ein gleichwertiges Sicherheitsniveau bietet. Identifizierungsmittel ein gleichwertiges Sicherheitsniveau bietet.
Art. 8 - Der FÖD Wirtschaft übermittelt folgenden Dritten über eine Art. 8 - Der FÖD Wirtschaft übermittelt folgenden Dritten über eine
ordnungsgemäß gesicherte Verbindung folgende personenbezogene Daten ordnungsgemäß gesicherte Verbindung folgende personenbezogene Daten
oder stellt sie ihnen über die Gewährung eines Zugangs zu oder stellt sie ihnen über die Gewährung eines Zugangs zu
Consumerconnect zur Verfügung: Consumerconnect zur Verfügung:
1. Personenbezogene Daten, die im Rahmen der Erbringung der in Artikel 1. Personenbezogene Daten, die im Rahmen der Erbringung der in Artikel
4 Nr. 2 erwähnten Dienstleistung gesammelt oder generiert werden, 4 Nr. 2 erwähnten Dienstleistung gesammelt oder generiert werden,
übermittelt der FÖD Wirtschaft: übermittelt der FÖD Wirtschaft:
a) dem Europäischen Verbraucherzentrum (EVZ), falls sich die Frage auf a) dem Europäischen Verbraucherzentrum (EVZ), falls sich die Frage auf
eine Dienstleistung bezieht, die von einer Organisation mit Sitz in eine Dienstleistung bezieht, die von einer Organisation mit Sitz in
einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union, in Norwegen oder einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union, in Norwegen oder
in Island angeboten wird, in Island angeboten wird,
b) dem UK International Consumer Centre (UKICC), falls sich die Frage b) dem UK International Consumer Centre (UKICC), falls sich die Frage
auf eine Dienstleistung bezieht, die von einer Organisation mit Sitz auf eine Dienstleistung bezieht, die von einer Organisation mit Sitz
im Vereinigten Königreich angeboten wird. im Vereinigten Königreich angeboten wird.
2. Eventuelle personenbezogene Daten, die im Rahmen der Erbringung der 2. Eventuelle personenbezogene Daten, die im Rahmen der Erbringung der
in Artikel 4 Nr. 3 erwähnten Dienstleistung gesammelt oder generiert in Artikel 4 Nr. 3 erwähnten Dienstleistung gesammelt oder generiert
werden, übermittelt der FÖD Wirtschaft dem Dienst für werden, übermittelt der FÖD Wirtschaft dem Dienst für
Sozialinformation und -ermittlung, der Autorität Finanzielle Dienste Sozialinformation und -ermittlung, der Autorität Finanzielle Dienste
und Märkte, dem Belgischen Institut für Post- und Fernmeldewesen, der und Märkte, dem Belgischen Institut für Post- und Fernmeldewesen, der
Föderalagentur für die Sicherheit der Nahrungsmittelkette, der Föderalagentur für die Sicherheit der Nahrungsmittelkette, der
Föderalagentur für Arzneimittel und Gesundheitsprodukte, dem Föderalen Föderalagentur für Arzneimittel und Gesundheitsprodukte, dem Föderalen
Öffentlichen Dienst Finanzen, dem Föderalen Öffentlichen Dienst Öffentlichen Dienst Finanzen, dem Föderalen Öffentlichen Dienst
Volksgesundheit, Sicherheit der Nahrungsmittelkette und Umwelt, dem Volksgesundheit, Sicherheit der Nahrungsmittelkette und Umwelt, dem
Föderalen Öffentlichen Dienst Mobilität und Transportwesen, der Föderalen Öffentlichen Dienst Mobilität und Transportwesen, der
Belgischen Wettbewerbsbehörde, der Belgischen Nationalbank, der Belgischen Wettbewerbsbehörde, der Belgischen Nationalbank, der
Föderalen Gerichtspolizei oder einem anderen zuständigen Föderalen Gerichtspolizei oder einem anderen zuständigen
Inspektionsdienst, falls sich die Meldung auf Sachverhalte bezieht, Inspektionsdienst, falls sich die Meldung auf Sachverhalte bezieht,
die in ihre Inspektionszuständigkeit fallen, und falls diese Daten für die in ihre Inspektionszuständigkeit fallen, und falls diese Daten für
die Ausführung dieser gesetzlichen Inspektionsaufträge oder ihrer die Ausführung dieser gesetzlichen Inspektionsaufträge oder ihrer
gesetzlichen Verpflichtungen erforderlich sind. gesetzlichen Verpflichtungen erforderlich sind.
3. Personenbezogene Daten, die im Rahmen der Erbringung der in Artikel 3. Personenbezogene Daten, die im Rahmen der Erbringung der in Artikel
4 Nr. 4 erwähnten Dienstleistung gesammelt oder generiert werden: 4 Nr. 4 erwähnten Dienstleistung gesammelt oder generiert werden:
a) übermittelt der FÖD Wirtschaft einer für die Bearbeitung des a) übermittelt der FÖD Wirtschaft einer für die Bearbeitung des
Antrags zuständigen qualifizierten Einrichtung, falls diese Antrags zuständigen qualifizierten Einrichtung, falls diese
Einrichtung ihr eigenes Streitigkeitenverwaltungssystem als Instrument Einrichtung ihr eigenes Streitigkeitenverwaltungssystem als Instrument
zur Verwaltung der Streitigkeit verwendet, zur Verwaltung der Streitigkeit verwendet,
b) stellt der FÖD Wirtschaft einer für die Bearbeitung des Antrags b) stellt der FÖD Wirtschaft einer für die Bearbeitung des Antrags
zuständigen qualifizierten Einrichtung zur Verfügung, falls diese zuständigen qualifizierten Einrichtung zur Verfügung, falls diese
Einrichtung Consumerconnect als Verwaltungssystem verwendet, Einrichtung Consumerconnect als Verwaltungssystem verwendet,
c) übermittelt der FÖD Wirtschaft dem Europäischen Verbraucherzentrum c) übermittelt der FÖD Wirtschaft dem Europäischen Verbraucherzentrum
(EVZ), falls bei der Streitigkeit eine Organisation mit Sitz in einem (EVZ), falls bei der Streitigkeit eine Organisation mit Sitz in einem
anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union, in Norwegen oder in anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union, in Norwegen oder in
Island betroffen ist, Island betroffen ist,
d) übermittelt der FÖD Wirtschaft dem UK International Consumer Centre d) übermittelt der FÖD Wirtschaft dem UK International Consumer Centre
(UKICC), falls bei der Streitigkeit eine Organisation mit Sitz im (UKICC), falls bei der Streitigkeit eine Organisation mit Sitz im
Vereinigten Königreich betroffen ist. Vereinigten Königreich betroffen ist.
Art. 9 - Personenbezogene Daten, die im Rahmen der Erbringung der in Art. 9 - Personenbezogene Daten, die im Rahmen der Erbringung der in
Artikel 4 erwähnten Dienstleistungen gesammelt oder generiert werden Artikel 4 erwähnten Dienstleistungen gesammelt oder generiert werden
in Bezug auf Verbraucher, ihre eventuellen Vertreter und Dritte, auf in Bezug auf Verbraucher, ihre eventuellen Vertreter und Dritte, auf
die sich die von Verbrauchern eingereichten Fragen, Meldungen oder die sich die von Verbrauchern eingereichten Fragen, Meldungen oder
Anträge auf außergerichtliche Beilegung einer verbraucherrechtlichen Anträge auf außergerichtliche Beilegung einer verbraucherrechtlichen
Streitigkeit beziehen, werden vom FÖD Wirtschaft in einer Form, die Streitigkeit beziehen, werden vom FÖD Wirtschaft in einer Form, die
die Identifizierung dieser Personen ermöglicht, für folgenden Zeitraum die Identifizierung dieser Personen ermöglicht, für folgenden Zeitraum
aufbewahrt: aufbewahrt:
1. Personenbezogene Daten, die im Rahmen der Erbringung der in Artikel 1. Personenbezogene Daten, die im Rahmen der Erbringung der in Artikel
4 Nr. 2 erwähnten Dienstleistung gesammelt oder generiert werden, 4 Nr. 2 erwähnten Dienstleistung gesammelt oder generiert werden,
werden für einen Zeitraum von drei Jahren ab dem Datum aufbewahrt, an werden für einen Zeitraum von drei Jahren ab dem Datum aufbewahrt, an
dem die gestellte Frage beantwortet worden ist. dem die gestellte Frage beantwortet worden ist.
2. Eventuelle personenbezogene Daten, die im Rahmen der Erbringung der 2. Eventuelle personenbezogene Daten, die im Rahmen der Erbringung der
in Artikel 4 Nr. 3 erwähnten Dienstleistung gesammelt oder generiert in Artikel 4 Nr. 3 erwähnten Dienstleistung gesammelt oder generiert
werden, werden für einen Zeitraum von einem Jahr ab dem Datum werden, werden für einen Zeitraum von einem Jahr ab dem Datum
aufbewahrt, an dem diese Daten den in Artikel 8 Nr. 2 erwähnten aufbewahrt, an dem diese Daten den in Artikel 8 Nr. 2 erwähnten
Instanzen übermittelt worden sind. Instanzen übermittelt worden sind.
3. Personenbezogene Daten, die im Rahmen der Erbringung der in Artikel 3. Personenbezogene Daten, die im Rahmen der Erbringung der in Artikel
4 Nr. 4 erwähnten Dienstleistung gesammelt oder generiert werden, 4 Nr. 4 erwähnten Dienstleistung gesammelt oder generiert werden,
werden für einen Zeitraum von drei Jahren ab dem Datum aufbewahrt, an werden für einen Zeitraum von drei Jahren ab dem Datum aufbewahrt, an
dem diese Daten einer qualifizierten Einrichtung übermittelt worden dem diese Daten einer qualifizierten Einrichtung übermittelt worden
sind, die für die Bearbeitung des Antrags auf außergerichtliche sind, die für die Bearbeitung des Antrags auf außergerichtliche
Beilegung einer verbraucherrechtlichen Streitigkeit zuständig ist, Beilegung einer verbraucherrechtlichen Streitigkeit zuständig ist,
wenn diese Einrichtung ihr eigenes Streitigkeitenverwaltungssystem als wenn diese Einrichtung ihr eigenes Streitigkeitenverwaltungssystem als
Instrument zur Verwaltung der Streitigkeit verwendet. Wenn eine Instrument zur Verwaltung der Streitigkeit verwendet. Wenn eine
qualifizierte Einrichtung Consumerconnect als Instrument zur qualifizierte Einrichtung Consumerconnect als Instrument zur
Verwaltung der Streitigkeit verwendet, läuft die maximale Verwaltung der Streitigkeit verwendet, läuft die maximale
Aufbewahrungsfrist von drei Jahren ab dem Datum, an dem diese Aufbewahrungsfrist von drei Jahren ab dem Datum, an dem diese
Einrichtung die Akte schließt. Einrichtung die Akte schließt.
4. Führt eine Frage anschließend zu einer Meldung, werden die im 4. Führt eine Frage anschließend zu einer Meldung, werden die im
Rahmen der ursprünglich gestellten Frage gesammelten Daten für den Rahmen der ursprünglich gestellten Frage gesammelten Daten für den
Zeitraum aufbewahrt, der für die Aufbewahrung der im Rahmen von Zeitraum aufbewahrt, der für die Aufbewahrung der im Rahmen von
Meldungen gesammelten Daten vorgesehen ist. Meldungen gesammelten Daten vorgesehen ist.
5. Folgt auf eine Meldung ein Antrag auf außergerichtliche Beilegung 5. Folgt auf eine Meldung ein Antrag auf außergerichtliche Beilegung
einer verbraucherrechtlichen Streitigkeit, werden die im Rahmen der einer verbraucherrechtlichen Streitigkeit, werden die im Rahmen der
ursprünglich eingereichten Meldung gesammelten Daten für den Zeitraum ursprünglich eingereichten Meldung gesammelten Daten für den Zeitraum
aufbewahrt, der für die Aufbewahrung der im Rahmen der aufbewahrt, der für die Aufbewahrung der im Rahmen der
außergerichtlichen Streitbeilegung gesammelten Daten vorgesehen ist. außergerichtlichen Streitbeilegung gesammelten Daten vorgesehen ist.
6. Personenbezogene Daten, die dem Verbraucher im Rahmen der 6. Personenbezogene Daten, die dem Verbraucher im Rahmen der
Erbringung der in Artikel 4 Nr. 5 erwähnten Dienstleistung zur Erbringung der in Artikel 4 Nr. 5 erwähnten Dienstleistung zur
Verfügung gestellt werden, werden für einen Zeitraum von einem Jahr ab Verfügung gestellt werden, werden für einen Zeitraum von einem Jahr ab
dem Datum zur Verfügung gestellt und aufbewahrt, an dem die gestellte dem Datum zur Verfügung gestellt und aufbewahrt, an dem die gestellte
Frage beantwortet worden ist oder an dem eine qualifizierte Frage beantwortet worden ist oder an dem eine qualifizierte
Einrichtung, die für die Bearbeitung des Antrags auf außergerichtliche Einrichtung, die für die Bearbeitung des Antrags auf außergerichtliche
Beilegung einer verbraucherrechtlichen Streitigkeit zuständig ist, die Beilegung einer verbraucherrechtlichen Streitigkeit zuständig ist, die
Akte schließt. Akte schließt.
7. Personenbezogene Daten, die dem Verbraucher im Rahmen der 7. Personenbezogene Daten, die dem Verbraucher im Rahmen der
Erbringung der in Artikel 4 Nr. 6 erwähnten Dienstleistung zur Erbringung der in Artikel 4 Nr. 6 erwähnten Dienstleistung zur
Verfügung gestellt werden, werden für einen Zeitraum von drei Jahren Verfügung gestellt werden, werden für einen Zeitraum von drei Jahren
ab dem Datum zur Verfügung gestellt und aufbewahrt, an dem die ab dem Datum zur Verfügung gestellt und aufbewahrt, an dem die
gestellte Frage beantwortet worden ist. gestellte Frage beantwortet worden ist.
8. Der FÖD Wirtschaft bewahrt vorerwähnte Daten zu Studien- und 8. Der FÖD Wirtschaft bewahrt vorerwähnte Daten zu Studien- und
Statistikzwecken für unbestimmte Dauer auf, nachdem sie so Statistikzwecken für unbestimmte Dauer auf, nachdem sie so
anonymisiert wurden, dass eine Identifizierung der betroffenen anonymisiert wurden, dass eine Identifizierung der betroffenen
Personen unmöglich ist. Personen unmöglich ist.
KAPITEL 4 - Inkrafttreten KAPITEL 4 - Inkrafttreten
Art. 10 - Vorliegendes Gesetz tritt am 1. Februar 2024 in Kraft. Art. 10 - Vorliegendes Gesetz tritt am 1. Februar 2024 in Kraft.
Wir fertigen das vorliegende Gesetz aus und ordnen an, dass es mit dem Wir fertigen das vorliegende Gesetz aus und ordnen an, dass es mit dem
Staatssiegel versehen und durch das Belgische Staatsblatt Staatssiegel versehen und durch das Belgische Staatsblatt
veröffentlicht wird. veröffentlicht wird.
Gegeben zu Brüssel, den 31. Januar 2024 Gegeben zu Brüssel, den 31. Januar 2024
PHILIPPE PHILIPPE
Von Königs wegen: Von Königs wegen:
Der Minister der Wirtschaft Der Minister der Wirtschaft
P.-Y. DERMAGNE P.-Y. DERMAGNE
Der Minister der Justiz und der Nordsee Der Minister der Justiz und der Nordsee
P. VAN TIGCHELT P. VAN TIGCHELT
Die Staatssekretärin für Verbraucherschutz Die Staatssekretärin für Verbraucherschutz
A. BERTRAND A. BERTRAND
Mit dem Staatssiegel versehen: Mit dem Staatssiegel versehen:
Der Minister der Justiz, Der Minister der Justiz,
P. VAN TIGCHELT P. VAN TIGCHELT
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