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Loi portant création de la plateforme numérique pour les consommateurs "Consumerconnect". - Traduction allemande | Wet houdende oprichting van het digitaal consumentenplatform "Consumerconnect". - Duitse vertaling |
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31 JANVIER 2024. - Loi portant création de la plateforme numérique | 31 JANUARI 2024. - Wet houdende oprichting van het digitaal |
pour les consommateurs "Consumerconnect". - Traduction allemande | consumentenplatform "Consumerconnect". - Duitse vertaling |
Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de la | De hierna volgende tekst is de Duitse vertaling van de wet van 31 |
loi du 31 janvier 2024 portant création de la plateforme numérique | januari 2024 houdende oprichting van het digitaal consumentenplatform |
pour les consommateurs "Consumerconnect" (Moniteur belge du 16 février 2024). | "Consumerconnect" (Belgisch Staatsblad van 16 februari 2024). |
Cette traduction a été établie par le Service central de traduction | Deze vertaling is opgemaakt door de Centrale dienst voor Duitse |
allemande à Malmedy. | vertaling in Malmedy. |
FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST WIRTSCHAFT, KMB, MITTELSTAND UND ENERGIE | FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST WIRTSCHAFT, KMB, MITTELSTAND UND ENERGIE |
31. JANUAR 2024 - Gesetz zur Schaffung der digitalen | 31. JANUAR 2024 - Gesetz zur Schaffung der digitalen |
Verbraucherplattform "Consumerconnect" | Verbraucherplattform "Consumerconnect" |
PHILIPPE, Konig der Belgier, Allen Gegenwartigen und Zukunftigen, | PHILIPPE, Konig der Belgier, Allen Gegenwartigen und Zukunftigen, |
Unser Gruß! | Unser Gruß! |
Die Abgeordnetenkammer hat das Folgende angenommen und Wir | Die Abgeordnetenkammer hat das Folgende angenommen und Wir |
sanktionieren es: | sanktionieren es: |
KAPITEL 1 - Allgemeine Bestimmungen | KAPITEL 1 - Allgemeine Bestimmungen |
Artikel 1 - Vorliegendes Gesetz regelt eine in Artikel 74 der | Artikel 1 - Vorliegendes Gesetz regelt eine in Artikel 74 der |
Verfassung erwähnte Angelegenheit. | Verfassung erwähnte Angelegenheit. |
Art. 2 - Für die Anwendung des vorliegenden Gesetzes versteht man | Art. 2 - Für die Anwendung des vorliegenden Gesetzes versteht man |
unter: | unter: |
1. Verbrauchern: in Artikel I.1 Nr. 2 des Wirtschaftsgesetzbuches | 1. Verbrauchern: in Artikel I.1 Nr. 2 des Wirtschaftsgesetzbuches |
erwähnte Personen, | erwähnte Personen, |
2. FÖD Wirtschaft: den Föderalen Öffentlichen Dienst Wirtschaft, KMB, | 2. FÖD Wirtschaft: den Föderalen Öffentlichen Dienst Wirtschaft, KMB, |
Mittelstand und Energie, | Mittelstand und Energie, |
3. verbraucherrechtlichen Streitigkeiten: in Artikel I.19 Nr. 2 des | 3. verbraucherrechtlichen Streitigkeiten: in Artikel I.19 Nr. 2 des |
Wirtschaftsgesetzbuches erwähnte Streitigkeiten, | Wirtschaftsgesetzbuches erwähnte Streitigkeiten, |
4. außergerichtlicher Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten: | 4. außergerichtlicher Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten: |
die in Artikel I.19 Nr. 3 des Wirtschaftsgesetzbuches erwähnte | die in Artikel I.19 Nr. 3 des Wirtschaftsgesetzbuches erwähnte |
Einschaltung, | Einschaltung, |
5. qualifizierten Einrichtungen: in Artikel I.19 Nr. 4 des | 5. qualifizierten Einrichtungen: in Artikel I.19 Nr. 4 des |
Wirtschaftsgesetzbuches erwähnte Einrichtungen, | Wirtschaftsgesetzbuches erwähnte Einrichtungen, |
6. Meldungen: Mitteilungen, mit denen Verbraucher, ob über eine | 6. Meldungen: Mitteilungen, mit denen Verbraucher, ob über eine |
Zwischenperson oder nicht, angeben, dass sie über eine Information in | Zwischenperson oder nicht, angeben, dass sie über eine Information in |
Bezug auf einen möglichen Verstoß gegen eine Gesetzes-, Verordnungs- | Bezug auf einen möglichen Verstoß gegen eine Gesetzes-, Verordnungs- |
oder Verwaltungsbestimmung verfügen, die in die Zuständigkeit der | oder Verwaltungsbestimmung verfügen, die in die Zuständigkeit der |
Inspektionsdienste des FÖD Wirtschaft oder eines anderen in Artikel 8 | Inspektionsdienste des FÖD Wirtschaft oder eines anderen in Artikel 8 |
Nr. 2 erwähnten Inspektionsdienstes fällt, | Nr. 2 erwähnten Inspektionsdienstes fällt, |
7. Datenschutz-Grundverordnung: die Verordnung (EU) 2016/679 des | 7. Datenschutz-Grundverordnung: die Verordnung (EU) 2016/679 des |
Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz | Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz |
natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum | natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum |
freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG. | freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG. |
KAPITEL 2 - Schaffung, Ziele und Funktionalitäten | KAPITEL 2 - Schaffung, Ziele und Funktionalitäten |
Art. 3 - § 1 - Innerhalb des FÖD Wirtschaft wird eine zentrale | Art. 3 - § 1 - Innerhalb des FÖD Wirtschaft wird eine zentrale |
digitale Verbraucherplattform mit der Bezeichnung Consumerconnect | digitale Verbraucherplattform mit der Bezeichnung Consumerconnect |
geschaffen. | geschaffen. |
§ 2 - Consumerconnect ist eine zentrale Kontaktstelle, bei der | § 2 - Consumerconnect ist eine zentrale Kontaktstelle, bei der |
Verbraucher Informationen zum Verbraucherschutz erhalten und Fragen | Verbraucher Informationen zum Verbraucherschutz erhalten und Fragen |
dazu stellen, Meldungen bei den Inspektionsdiensten des FÖD Wirtschaft | dazu stellen, Meldungen bei den Inspektionsdiensten des FÖD Wirtschaft |
oder einem anderen in Artikel 8 Nr. 2 erwähnten Inspektionsdienst | oder einem anderen in Artikel 8 Nr. 2 erwähnten Inspektionsdienst |
vornehmen und Anträge bei einer qualifizierten Einrichtung einreichen | vornehmen und Anträge bei einer qualifizierten Einrichtung einreichen |
können. | können. |
Art. 4 - Consumerconnect: | Art. 4 - Consumerconnect: |
1. stellt Informationen zum Verbraucherschutz direkt zur Verfügung | 1. stellt Informationen zum Verbraucherschutz direkt zur Verfügung |
oder begleitet Verbraucher bei der Suche nach Informationen, | oder begleitet Verbraucher bei der Suche nach Informationen, |
2. ermöglicht es Verbrauchern, Fragen zum Verbraucherschutz zu | 2. ermöglicht es Verbrauchern, Fragen zum Verbraucherschutz zu |
stellen, | stellen, |
3. ermöglicht es Verbrauchern, eine Meldung bei den | 3. ermöglicht es Verbrauchern, eine Meldung bei den |
Inspektionsdiensten des FÖD Wirtschaft oder einem anderen in Artikel 8 | Inspektionsdiensten des FÖD Wirtschaft oder einem anderen in Artikel 8 |
Nr. 2 erwähnten Inspektionsdienst vorzunehmen, | Nr. 2 erwähnten Inspektionsdienst vorzunehmen, |
4. ermöglicht es Verbrauchern gegebenenfalls, einen Antrag auf | 4. ermöglicht es Verbrauchern gegebenenfalls, einen Antrag auf |
außergerichtliche Beilegung einer verbraucherrechtlichen Streitigkeit | außergerichtliche Beilegung einer verbraucherrechtlichen Streitigkeit |
bei einer qualifizierten Einrichtung einzureichen, | bei einer qualifizierten Einrichtung einzureichen, |
5. ermöglicht es Verbrauchern, über ein individuelles Benutzerportal | 5. ermöglicht es Verbrauchern, über ein individuelles Benutzerportal |
den Status ihrer Frage und gegebenenfalls ihres Antrags auf | den Status ihrer Frage und gegebenenfalls ihres Antrags auf |
außergerichtliche Beilegung einer verbraucherrechtlichen Streitigkeit | außergerichtliche Beilegung einer verbraucherrechtlichen Streitigkeit |
zu überprüfen, | zu überprüfen, |
6. ermöglicht es Verbrauchern, über ein individuelles Benutzerportal | 6. ermöglicht es Verbrauchern, über ein individuelles Benutzerportal |
die Antwort auf ihre Frage einzusehen, wenn die Frage von einem | die Antwort auf ihre Frage einzusehen, wenn die Frage von einem |
internen Dienst des FÖD Wirtschaft schriftlich beantwortet worden ist. | internen Dienst des FÖD Wirtschaft schriftlich beantwortet worden ist. |
Art. 5 - Qualifizierte Einrichtungen haben die Wahl, sich der | Art. 5 - Qualifizierte Einrichtungen haben die Wahl, sich der |
Consumerconnect-Plattform anzuschließen oder nicht. Sie verfügen über | Consumerconnect-Plattform anzuschließen oder nicht. Sie verfügen über |
folgende Optionen: | folgende Optionen: |
1. keine Integration: Eine Liste mit Kontaktdaten qualifizierter | 1. keine Integration: Eine Liste mit Kontaktdaten qualifizierter |
Einrichtungen wird auf Consumerconnect für qualifizierte | Einrichtungen wird auf Consumerconnect für qualifizierte |
Einrichtungen, die sich darauf beschränken möchten, bereitgestellt. | Einrichtungen, die sich darauf beschränken möchten, bereitgestellt. |
Verbraucher können dort E-Mail-Adresse, Online-Formular oder | Verbraucher können dort E-Mail-Adresse, Online-Formular oder |
Telefonnummer finden, anhand deren sie dann mit der betreffenden | Telefonnummer finden, anhand deren sie dann mit der betreffenden |
Einrichtung in Kontakt treten können, | Einrichtung in Kontakt treten können, |
2. eine Zwischenlösung, die als "fire and forget" bezeichnet wird: | 2. eine Zwischenlösung, die als "fire and forget" bezeichnet wird: |
Consumerconnect stellt für qualifizierte Einrichtungen, die dies | Consumerconnect stellt für qualifizierte Einrichtungen, die dies |
wünschen, ein spezifisches, je nach Einrichtung individualisiertes | wünschen, ein spezifisches, je nach Einrichtung individualisiertes |
Formular bereit, das von der Plattform aus direkt an ihre Datenbank | Formular bereit, das von der Plattform aus direkt an ihre Datenbank |
gesendet werden kann, | gesendet werden kann, |
3. eine weitergehende Integration: Consumerconnect bietet eine auf die | 3. eine weitergehende Integration: Consumerconnect bietet eine auf die |
spezifischen Fragen oder Vorschläge der qualifizierten Einrichtung | spezifischen Fragen oder Vorschläge der qualifizierten Einrichtung |
zugeschnittene Lösung an, um über die in Nr. 2 erwähnte Option | zugeschnittene Lösung an, um über die in Nr. 2 erwähnte Option |
hinauszugehen. | hinauszugehen. |
KAPITEL 3 - Verarbeitung personenbezogener Daten | KAPITEL 3 - Verarbeitung personenbezogener Daten |
Art. 6 - Im Hinblick auf die Umsetzung der in Artikel 4 erwähnten | Art. 6 - Im Hinblick auf die Umsetzung der in Artikel 4 erwähnten |
Funktionalitäten von Consumerconnect verarbeitet der FÖD Wirtschaft | Funktionalitäten von Consumerconnect verarbeitet der FÖD Wirtschaft |
personenbezogene Daten im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung. | personenbezogene Daten im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung. |
Der FÖD Wirtschaft handelt als für die Verarbeitung Verantwortlicher | Der FÖD Wirtschaft handelt als für die Verarbeitung Verantwortlicher |
im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung, was Verarbeitungen | im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung, was Verarbeitungen |
personenbezogener Daten betrifft, die im Rahmen der Erbringung der in | personenbezogener Daten betrifft, die im Rahmen der Erbringung der in |
Artikel 4 erwähnten Dienstleistungen erfolgen. | Artikel 4 erwähnten Dienstleistungen erfolgen. |
Der FÖD Wirtschaft ist mit der Übertragung oder Zurverfügungstellung | Der FÖD Wirtschaft ist mit der Übertragung oder Zurverfügungstellung |
der vom Verbraucher über Consumerconnect übermittelten | der vom Verbraucher über Consumerconnect übermittelten |
personenbezogenen Daten und Dokumente an die in Artikel 8 erwähnten | personenbezogenen Daten und Dokumente an die in Artikel 8 erwähnten |
Dritten beauftragt. | Dritten beauftragt. |
Die in Artikel 8 erwähnten Dritten handeln als für die Verarbeitung | Die in Artikel 8 erwähnten Dritten handeln als für die Verarbeitung |
Verantwortliche, was Verarbeitungen personenbezogener Daten betrifft, | Verantwortliche, was Verarbeitungen personenbezogener Daten betrifft, |
die sie durchführen oder die unter ihrer Verantwortung durchgeführt | die sie durchführen oder die unter ihrer Verantwortung durchgeführt |
werden im Rahmen der Bearbeitung der in Artikel 4 Nr. 2 bis 4 | werden im Rahmen der Bearbeitung der in Artikel 4 Nr. 2 bis 4 |
erwähnten Fragen, Meldungen und Anträge auf außergerichtliche | erwähnten Fragen, Meldungen und Anträge auf außergerichtliche |
Beilegung einer verbraucherrechtlichen Streitigkeit. | Beilegung einer verbraucherrechtlichen Streitigkeit. |
Art. 7 - Im Hinblick auf die Erbringung der in Artikel 4 erwähnten | Art. 7 - Im Hinblick auf die Erbringung der in Artikel 4 erwähnten |
Dienstleistungen sammelt der FÖD Wirtschaft vom Verbraucher oder von | Dienstleistungen sammelt der FÖD Wirtschaft vom Verbraucher oder von |
der Zwischenperson, die als Vertreter des Verbrauchers handelt, | der Zwischenperson, die als Vertreter des Verbrauchers handelt, |
folgende personenbezogene Daten und verarbeitet diese, um folgende | folgende personenbezogene Daten und verarbeitet diese, um folgende |
Ziele zu verwirklichen: | Ziele zu verwirklichen: |
1. Um die in Artikel 4 Nr. 2 erwähnten Fragen des Verbrauchers zu | 1. Um die in Artikel 4 Nr. 2 erwähnten Fragen des Verbrauchers zu |
beantworten, sammelt der FÖD Wirtschaft: | beantworten, sammelt der FÖD Wirtschaft: |
a) E-Mail-Adresse, Postanschrift oder Telefonnummer, je nach Wahl des | a) E-Mail-Adresse, Postanschrift oder Telefonnummer, je nach Wahl des |
Verbrauchers oder seines Vertreters, damit die Bediensteten des FÖD | Verbrauchers oder seines Vertreters, damit die Bediensteten des FÖD |
Wirtschaft bei ihm eventuelle zusätzliche Informationen einholen und | Wirtschaft bei ihm eventuelle zusätzliche Informationen einholen und |
seine Frage beantworten können, sowie | seine Frage beantworten können, sowie |
b) die Informationen, die der Verbraucher oder sein Vertreter zur | b) die Informationen, die der Verbraucher oder sein Vertreter zur |
Untermauerung seiner Frage übermittelt hat. | Untermauerung seiner Frage übermittelt hat. |
2. Um den vom Verbraucher oder von seinem Vertreter vorgenommenen | 2. Um den vom Verbraucher oder von seinem Vertreter vorgenommenen |
Meldungen nachzugehen, einschließlich der Bitte um zusätzliche | Meldungen nachzugehen, einschließlich der Bitte um zusätzliche |
Informationen beim Verbraucher oder bei seinem Vertreter, um ihn über | Informationen beim Verbraucher oder bei seinem Vertreter, um ihn über |
die Berücksichtigung seiner Meldung informieren zu können, sammelt der | die Berücksichtigung seiner Meldung informieren zu können, sammelt der |
FÖD Wirtschaft über ein auf Consumerconnect zur Verfügung gestelltes | FÖD Wirtschaft über ein auf Consumerconnect zur Verfügung gestelltes |
Formular folgende Daten, es sei denn, der Verbraucher und/oder sein | Formular folgende Daten, es sei denn, der Verbraucher und/oder sein |
Vertreter möchte(n) seine/ihre Identität nicht preisgeben, wozu auf | Vertreter möchte(n) seine/ihre Identität nicht preisgeben, wozu auf |
der Plattform die Möglichkeit geboten wird: | der Plattform die Möglichkeit geboten wird: |
a) Namen, Vornamen, Altersgruppe, Postleitzahl und Gender des | a) Namen, Vornamen, Altersgruppe, Postleitzahl und Gender des |
Verbrauchers, | Verbrauchers, |
b) E-Mail-Adresse oder Telefonnummer, je nach Wahl des Verbrauchers | b) E-Mail-Adresse oder Telefonnummer, je nach Wahl des Verbrauchers |
oder seines Vertreters, | oder seines Vertreters, |
c) Nationalregisternummer für den Fall, dass die Inspektionsdienste | c) Nationalregisternummer für den Fall, dass die Inspektionsdienste |
des FÖD Wirtschaft prüfen müssen, ob der Verbraucher bei der Zentrale | des FÖD Wirtschaft prüfen müssen, ob der Verbraucher bei der Zentrale |
für Kredite an Privatpersonen eingetragen ist, | für Kredite an Privatpersonen eingetragen ist, |
d) die vom oder für den Verbraucher zur Unterstützung seiner Meldung | d) die vom oder für den Verbraucher zur Unterstützung seiner Meldung |
übermittelten Informationen, die personenbezogene Daten über den | übermittelten Informationen, die personenbezogene Daten über den |
Verbraucher, seinen Vertreter oder Dritte umfassen können. | Verbraucher, seinen Vertreter oder Dritte umfassen können. |
3. Um es dem Verbraucher oder seinem Vertreter zu ermöglichen, über | 3. Um es dem Verbraucher oder seinem Vertreter zu ermöglichen, über |
Consumerconnect einen Antrag auf außergerichtliche Beilegung einer | Consumerconnect einen Antrag auf außergerichtliche Beilegung einer |
verbraucherrechtlichen Streitigkeit einzureichen, sammelt der FÖD | verbraucherrechtlichen Streitigkeit einzureichen, sammelt der FÖD |
Wirtschaft über ein auf Consumerconnect zur Verfügung gestelltes | Wirtschaft über ein auf Consumerconnect zur Verfügung gestelltes |
Formular: | Formular: |
a) Namen, Vornamen, Altersgruppe und Gender des Verbrauchers, | a) Namen, Vornamen, Altersgruppe und Gender des Verbrauchers, |
b) E-Mail-Adresse oder Postanschrift, je nach Wahl des Verbrauchers | b) E-Mail-Adresse oder Postanschrift, je nach Wahl des Verbrauchers |
oder seines Vertreters, | oder seines Vertreters, |
c) personenbezogene Daten, deren Verarbeitung durch die qualifizierten | c) personenbezogene Daten, deren Verarbeitung durch die qualifizierten |
Einrichtungen zur Ausführung ihrer gesetzlichen Aufträge aufgrund der | Einrichtungen zur Ausführung ihrer gesetzlichen Aufträge aufgrund der |
Gesetze zur Einsetzung oder Anerkennung dieser qualifizierten | Gesetze zur Einsetzung oder Anerkennung dieser qualifizierten |
Einrichtungen erforderlich ist, | Einrichtungen erforderlich ist, |
d) die vom oder für den Verbraucher zur Unterstützung seines Antrags | d) die vom oder für den Verbraucher zur Unterstützung seines Antrags |
auf außergerichtliche Beilegung einer verbraucherrechtlichen | auf außergerichtliche Beilegung einer verbraucherrechtlichen |
Streitigkeit übermittelten Informationen, die personenbezogene Daten | Streitigkeit übermittelten Informationen, die personenbezogene Daten |
über den Verbraucher, seinen Vertreter oder Dritte umfassen können. | über den Verbraucher, seinen Vertreter oder Dritte umfassen können. |
4. Um dem Verbraucher oder seinem Vertreter den Zugang zu seinem | 4. Um dem Verbraucher oder seinem Vertreter den Zugang zu seinem |
individuellen Benutzerportal zu ermöglichen, um den Status der | individuellen Benutzerportal zu ermöglichen, um den Status der |
Bearbeitung seiner Fragen oder Anträge auf außergerichtliche Beilegung | Bearbeitung seiner Fragen oder Anträge auf außergerichtliche Beilegung |
einer verbraucherrechtlichen Streitigkeit einzusehen, stellt der FÖD | einer verbraucherrechtlichen Streitigkeit einzusehen, stellt der FÖD |
Wirtschaft dem Verbraucher oder seinem Vertreter folgende Daten zum | Wirtschaft dem Verbraucher oder seinem Vertreter folgende Daten zum |
Status dieser Fragen oder Anträge zur Verfügung, über die er verfügt | Status dieser Fragen oder Anträge zur Verfügung, über die er verfügt |
oder die ihm von den qualifizierten Einrichtungen übermittelt werden, | oder die ihm von den qualifizierten Einrichtungen übermittelt werden, |
die mit der Bearbeitung dieser Anträge beauftragt sind: | die mit der Bearbeitung dieser Anträge beauftragt sind: |
a) Datum der Einreichung der jeweiligen Fragen oder Anträge und | a) Datum der Einreichung der jeweiligen Fragen oder Anträge und |
b) Status ihrer Bearbeitung. | b) Status ihrer Bearbeitung. |
Um die Vertraulichkeit der Daten zu gewährleisten, identifiziert sich | Um die Vertraulichkeit der Daten zu gewährleisten, identifiziert sich |
der Verbraucher im Rahmen der Erbringung der in Artikel 4 Nr. 2, 4, 5 | der Verbraucher im Rahmen der Erbringung der in Artikel 4 Nr. 2, 4, 5 |
und 6 erwähnten Dienstleistungen beim Einreichen dieser Fragen und | und 6 erwähnten Dienstleistungen beim Einreichen dieser Fragen und |
Anträge auf außergerichtliche Beilegung einer verbraucherrechtlichen | Anträge auf außergerichtliche Beilegung einer verbraucherrechtlichen |
Streitigkeit anhand eines elektronischen Identifizierungsmittels, das | Streitigkeit anhand eines elektronischen Identifizierungsmittels, das |
entweder im Rahmen eines von Belgien genehmigten elektronischen | entweder im Rahmen eines von Belgien genehmigten elektronischen |
Identifizierungssystems ausgestellt wurde oder das in einem anderen | Identifizierungssystems ausgestellt wurde oder das in einem anderen |
Mitgliedstaat ausgestellt wurde und für die Zwecke der | Mitgliedstaat ausgestellt wurde und für die Zwecke der |
grenzüberschreitenden Authentifizierung nach Artikel 6 der Verordnung | grenzüberschreitenden Authentifizierung nach Artikel 6 der Verordnung |
(EU) Nr. 910/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. | (EU) Nr. 910/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. |
Juli 2014 über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste für | Juli 2014 über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste für |
elektronische Transaktionen im Binnenmarkt und zur Aufhebung der | elektronische Transaktionen im Binnenmarkt und zur Aufhebung der |
Richtlinie 1999/93/EG anerkannt wird, sofern dieses | Richtlinie 1999/93/EG anerkannt wird, sofern dieses |
Identifizierungsmittel ein gleichwertiges Sicherheitsniveau bietet. | Identifizierungsmittel ein gleichwertiges Sicherheitsniveau bietet. |
Art. 8 - Der FÖD Wirtschaft übermittelt folgenden Dritten über eine | Art. 8 - Der FÖD Wirtschaft übermittelt folgenden Dritten über eine |
ordnungsgemäß gesicherte Verbindung folgende personenbezogene Daten | ordnungsgemäß gesicherte Verbindung folgende personenbezogene Daten |
oder stellt sie ihnen über die Gewährung eines Zugangs zu | oder stellt sie ihnen über die Gewährung eines Zugangs zu |
Consumerconnect zur Verfügung: | Consumerconnect zur Verfügung: |
1. Personenbezogene Daten, die im Rahmen der Erbringung der in Artikel | 1. Personenbezogene Daten, die im Rahmen der Erbringung der in Artikel |
4 Nr. 2 erwähnten Dienstleistung gesammelt oder generiert werden, | 4 Nr. 2 erwähnten Dienstleistung gesammelt oder generiert werden, |
übermittelt der FÖD Wirtschaft: | übermittelt der FÖD Wirtschaft: |
a) dem Europäischen Verbraucherzentrum (EVZ), falls sich die Frage auf | a) dem Europäischen Verbraucherzentrum (EVZ), falls sich die Frage auf |
eine Dienstleistung bezieht, die von einer Organisation mit Sitz in | eine Dienstleistung bezieht, die von einer Organisation mit Sitz in |
einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union, in Norwegen oder | einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union, in Norwegen oder |
in Island angeboten wird, | in Island angeboten wird, |
b) dem UK International Consumer Centre (UKICC), falls sich die Frage | b) dem UK International Consumer Centre (UKICC), falls sich die Frage |
auf eine Dienstleistung bezieht, die von einer Organisation mit Sitz | auf eine Dienstleistung bezieht, die von einer Organisation mit Sitz |
im Vereinigten Königreich angeboten wird. | im Vereinigten Königreich angeboten wird. |
2. Eventuelle personenbezogene Daten, die im Rahmen der Erbringung der | 2. Eventuelle personenbezogene Daten, die im Rahmen der Erbringung der |
in Artikel 4 Nr. 3 erwähnten Dienstleistung gesammelt oder generiert | in Artikel 4 Nr. 3 erwähnten Dienstleistung gesammelt oder generiert |
werden, übermittelt der FÖD Wirtschaft dem Dienst für | werden, übermittelt der FÖD Wirtschaft dem Dienst für |
Sozialinformation und -ermittlung, der Autorität Finanzielle Dienste | Sozialinformation und -ermittlung, der Autorität Finanzielle Dienste |
und Märkte, dem Belgischen Institut für Post- und Fernmeldewesen, der | und Märkte, dem Belgischen Institut für Post- und Fernmeldewesen, der |
Föderalagentur für die Sicherheit der Nahrungsmittelkette, der | Föderalagentur für die Sicherheit der Nahrungsmittelkette, der |
Föderalagentur für Arzneimittel und Gesundheitsprodukte, dem Föderalen | Föderalagentur für Arzneimittel und Gesundheitsprodukte, dem Föderalen |
Öffentlichen Dienst Finanzen, dem Föderalen Öffentlichen Dienst | Öffentlichen Dienst Finanzen, dem Föderalen Öffentlichen Dienst |
Volksgesundheit, Sicherheit der Nahrungsmittelkette und Umwelt, dem | Volksgesundheit, Sicherheit der Nahrungsmittelkette und Umwelt, dem |
Föderalen Öffentlichen Dienst Mobilität und Transportwesen, der | Föderalen Öffentlichen Dienst Mobilität und Transportwesen, der |
Belgischen Wettbewerbsbehörde, der Belgischen Nationalbank, der | Belgischen Wettbewerbsbehörde, der Belgischen Nationalbank, der |
Föderalen Gerichtspolizei oder einem anderen zuständigen | Föderalen Gerichtspolizei oder einem anderen zuständigen |
Inspektionsdienst, falls sich die Meldung auf Sachverhalte bezieht, | Inspektionsdienst, falls sich die Meldung auf Sachverhalte bezieht, |
die in ihre Inspektionszuständigkeit fallen, und falls diese Daten für | die in ihre Inspektionszuständigkeit fallen, und falls diese Daten für |
die Ausführung dieser gesetzlichen Inspektionsaufträge oder ihrer | die Ausführung dieser gesetzlichen Inspektionsaufträge oder ihrer |
gesetzlichen Verpflichtungen erforderlich sind. | gesetzlichen Verpflichtungen erforderlich sind. |
3. Personenbezogene Daten, die im Rahmen der Erbringung der in Artikel | 3. Personenbezogene Daten, die im Rahmen der Erbringung der in Artikel |
4 Nr. 4 erwähnten Dienstleistung gesammelt oder generiert werden: | 4 Nr. 4 erwähnten Dienstleistung gesammelt oder generiert werden: |
a) übermittelt der FÖD Wirtschaft einer für die Bearbeitung des | a) übermittelt der FÖD Wirtschaft einer für die Bearbeitung des |
Antrags zuständigen qualifizierten Einrichtung, falls diese | Antrags zuständigen qualifizierten Einrichtung, falls diese |
Einrichtung ihr eigenes Streitigkeitenverwaltungssystem als Instrument | Einrichtung ihr eigenes Streitigkeitenverwaltungssystem als Instrument |
zur Verwaltung der Streitigkeit verwendet, | zur Verwaltung der Streitigkeit verwendet, |
b) stellt der FÖD Wirtschaft einer für die Bearbeitung des Antrags | b) stellt der FÖD Wirtschaft einer für die Bearbeitung des Antrags |
zuständigen qualifizierten Einrichtung zur Verfügung, falls diese | zuständigen qualifizierten Einrichtung zur Verfügung, falls diese |
Einrichtung Consumerconnect als Verwaltungssystem verwendet, | Einrichtung Consumerconnect als Verwaltungssystem verwendet, |
c) übermittelt der FÖD Wirtschaft dem Europäischen Verbraucherzentrum | c) übermittelt der FÖD Wirtschaft dem Europäischen Verbraucherzentrum |
(EVZ), falls bei der Streitigkeit eine Organisation mit Sitz in einem | (EVZ), falls bei der Streitigkeit eine Organisation mit Sitz in einem |
anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union, in Norwegen oder in | anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union, in Norwegen oder in |
Island betroffen ist, | Island betroffen ist, |
d) übermittelt der FÖD Wirtschaft dem UK International Consumer Centre | d) übermittelt der FÖD Wirtschaft dem UK International Consumer Centre |
(UKICC), falls bei der Streitigkeit eine Organisation mit Sitz im | (UKICC), falls bei der Streitigkeit eine Organisation mit Sitz im |
Vereinigten Königreich betroffen ist. | Vereinigten Königreich betroffen ist. |
Art. 9 - Personenbezogene Daten, die im Rahmen der Erbringung der in | Art. 9 - Personenbezogene Daten, die im Rahmen der Erbringung der in |
Artikel 4 erwähnten Dienstleistungen gesammelt oder generiert werden | Artikel 4 erwähnten Dienstleistungen gesammelt oder generiert werden |
in Bezug auf Verbraucher, ihre eventuellen Vertreter und Dritte, auf | in Bezug auf Verbraucher, ihre eventuellen Vertreter und Dritte, auf |
die sich die von Verbrauchern eingereichten Fragen, Meldungen oder | die sich die von Verbrauchern eingereichten Fragen, Meldungen oder |
Anträge auf außergerichtliche Beilegung einer verbraucherrechtlichen | Anträge auf außergerichtliche Beilegung einer verbraucherrechtlichen |
Streitigkeit beziehen, werden vom FÖD Wirtschaft in einer Form, die | Streitigkeit beziehen, werden vom FÖD Wirtschaft in einer Form, die |
die Identifizierung dieser Personen ermöglicht, für folgenden Zeitraum | die Identifizierung dieser Personen ermöglicht, für folgenden Zeitraum |
aufbewahrt: | aufbewahrt: |
1. Personenbezogene Daten, die im Rahmen der Erbringung der in Artikel | 1. Personenbezogene Daten, die im Rahmen der Erbringung der in Artikel |
4 Nr. 2 erwähnten Dienstleistung gesammelt oder generiert werden, | 4 Nr. 2 erwähnten Dienstleistung gesammelt oder generiert werden, |
werden für einen Zeitraum von drei Jahren ab dem Datum aufbewahrt, an | werden für einen Zeitraum von drei Jahren ab dem Datum aufbewahrt, an |
dem die gestellte Frage beantwortet worden ist. | dem die gestellte Frage beantwortet worden ist. |
2. Eventuelle personenbezogene Daten, die im Rahmen der Erbringung der | 2. Eventuelle personenbezogene Daten, die im Rahmen der Erbringung der |
in Artikel 4 Nr. 3 erwähnten Dienstleistung gesammelt oder generiert | in Artikel 4 Nr. 3 erwähnten Dienstleistung gesammelt oder generiert |
werden, werden für einen Zeitraum von einem Jahr ab dem Datum | werden, werden für einen Zeitraum von einem Jahr ab dem Datum |
aufbewahrt, an dem diese Daten den in Artikel 8 Nr. 2 erwähnten | aufbewahrt, an dem diese Daten den in Artikel 8 Nr. 2 erwähnten |
Instanzen übermittelt worden sind. | Instanzen übermittelt worden sind. |
3. Personenbezogene Daten, die im Rahmen der Erbringung der in Artikel | 3. Personenbezogene Daten, die im Rahmen der Erbringung der in Artikel |
4 Nr. 4 erwähnten Dienstleistung gesammelt oder generiert werden, | 4 Nr. 4 erwähnten Dienstleistung gesammelt oder generiert werden, |
werden für einen Zeitraum von drei Jahren ab dem Datum aufbewahrt, an | werden für einen Zeitraum von drei Jahren ab dem Datum aufbewahrt, an |
dem diese Daten einer qualifizierten Einrichtung übermittelt worden | dem diese Daten einer qualifizierten Einrichtung übermittelt worden |
sind, die für die Bearbeitung des Antrags auf außergerichtliche | sind, die für die Bearbeitung des Antrags auf außergerichtliche |
Beilegung einer verbraucherrechtlichen Streitigkeit zuständig ist, | Beilegung einer verbraucherrechtlichen Streitigkeit zuständig ist, |
wenn diese Einrichtung ihr eigenes Streitigkeitenverwaltungssystem als | wenn diese Einrichtung ihr eigenes Streitigkeitenverwaltungssystem als |
Instrument zur Verwaltung der Streitigkeit verwendet. Wenn eine | Instrument zur Verwaltung der Streitigkeit verwendet. Wenn eine |
qualifizierte Einrichtung Consumerconnect als Instrument zur | qualifizierte Einrichtung Consumerconnect als Instrument zur |
Verwaltung der Streitigkeit verwendet, läuft die maximale | Verwaltung der Streitigkeit verwendet, läuft die maximale |
Aufbewahrungsfrist von drei Jahren ab dem Datum, an dem diese | Aufbewahrungsfrist von drei Jahren ab dem Datum, an dem diese |
Einrichtung die Akte schließt. | Einrichtung die Akte schließt. |
4. Führt eine Frage anschließend zu einer Meldung, werden die im | 4. Führt eine Frage anschließend zu einer Meldung, werden die im |
Rahmen der ursprünglich gestellten Frage gesammelten Daten für den | Rahmen der ursprünglich gestellten Frage gesammelten Daten für den |
Zeitraum aufbewahrt, der für die Aufbewahrung der im Rahmen von | Zeitraum aufbewahrt, der für die Aufbewahrung der im Rahmen von |
Meldungen gesammelten Daten vorgesehen ist. | Meldungen gesammelten Daten vorgesehen ist. |
5. Folgt auf eine Meldung ein Antrag auf außergerichtliche Beilegung | 5. Folgt auf eine Meldung ein Antrag auf außergerichtliche Beilegung |
einer verbraucherrechtlichen Streitigkeit, werden die im Rahmen der | einer verbraucherrechtlichen Streitigkeit, werden die im Rahmen der |
ursprünglich eingereichten Meldung gesammelten Daten für den Zeitraum | ursprünglich eingereichten Meldung gesammelten Daten für den Zeitraum |
aufbewahrt, der für die Aufbewahrung der im Rahmen der | aufbewahrt, der für die Aufbewahrung der im Rahmen der |
außergerichtlichen Streitbeilegung gesammelten Daten vorgesehen ist. | außergerichtlichen Streitbeilegung gesammelten Daten vorgesehen ist. |
6. Personenbezogene Daten, die dem Verbraucher im Rahmen der | 6. Personenbezogene Daten, die dem Verbraucher im Rahmen der |
Erbringung der in Artikel 4 Nr. 5 erwähnten Dienstleistung zur | Erbringung der in Artikel 4 Nr. 5 erwähnten Dienstleistung zur |
Verfügung gestellt werden, werden für einen Zeitraum von einem Jahr ab | Verfügung gestellt werden, werden für einen Zeitraum von einem Jahr ab |
dem Datum zur Verfügung gestellt und aufbewahrt, an dem die gestellte | dem Datum zur Verfügung gestellt und aufbewahrt, an dem die gestellte |
Frage beantwortet worden ist oder an dem eine qualifizierte | Frage beantwortet worden ist oder an dem eine qualifizierte |
Einrichtung, die für die Bearbeitung des Antrags auf außergerichtliche | Einrichtung, die für die Bearbeitung des Antrags auf außergerichtliche |
Beilegung einer verbraucherrechtlichen Streitigkeit zuständig ist, die | Beilegung einer verbraucherrechtlichen Streitigkeit zuständig ist, die |
Akte schließt. | Akte schließt. |
7. Personenbezogene Daten, die dem Verbraucher im Rahmen der | 7. Personenbezogene Daten, die dem Verbraucher im Rahmen der |
Erbringung der in Artikel 4 Nr. 6 erwähnten Dienstleistung zur | Erbringung der in Artikel 4 Nr. 6 erwähnten Dienstleistung zur |
Verfügung gestellt werden, werden für einen Zeitraum von drei Jahren | Verfügung gestellt werden, werden für einen Zeitraum von drei Jahren |
ab dem Datum zur Verfügung gestellt und aufbewahrt, an dem die | ab dem Datum zur Verfügung gestellt und aufbewahrt, an dem die |
gestellte Frage beantwortet worden ist. | gestellte Frage beantwortet worden ist. |
8. Der FÖD Wirtschaft bewahrt vorerwähnte Daten zu Studien- und | 8. Der FÖD Wirtschaft bewahrt vorerwähnte Daten zu Studien- und |
Statistikzwecken für unbestimmte Dauer auf, nachdem sie so | Statistikzwecken für unbestimmte Dauer auf, nachdem sie so |
anonymisiert wurden, dass eine Identifizierung der betroffenen | anonymisiert wurden, dass eine Identifizierung der betroffenen |
Personen unmöglich ist. | Personen unmöglich ist. |
KAPITEL 4 - Inkrafttreten | KAPITEL 4 - Inkrafttreten |
Art. 10 - Vorliegendes Gesetz tritt am 1. Februar 2024 in Kraft. | Art. 10 - Vorliegendes Gesetz tritt am 1. Februar 2024 in Kraft. |
Wir fertigen das vorliegende Gesetz aus und ordnen an, dass es mit dem | Wir fertigen das vorliegende Gesetz aus und ordnen an, dass es mit dem |
Staatssiegel versehen und durch das Belgische Staatsblatt | Staatssiegel versehen und durch das Belgische Staatsblatt |
veröffentlicht wird. | veröffentlicht wird. |
Gegeben zu Brüssel, den 31. Januar 2024 | Gegeben zu Brüssel, den 31. Januar 2024 |
PHILIPPE | PHILIPPE |
Von Königs wegen: | Von Königs wegen: |
Der Minister der Wirtschaft | Der Minister der Wirtschaft |
P.-Y. DERMAGNE | P.-Y. DERMAGNE |
Der Minister der Justiz und der Nordsee | Der Minister der Justiz und der Nordsee |
P. VAN TIGCHELT | P. VAN TIGCHELT |
Die Staatssekretärin für Verbraucherschutz | Die Staatssekretärin für Verbraucherschutz |
A. BERTRAND | A. BERTRAND |
Mit dem Staatssiegel versehen: | Mit dem Staatssiegel versehen: |
Der Minister der Justiz, | Der Minister der Justiz, |
P. VAN TIGCHELT | P. VAN TIGCHELT |