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Loi du 29 février 2016
publié le 06 mai 2024

Loi portant assentiment au Protocole de Nagoya sur l'accès aux ressources génétiques et le partage juste et équitable des avantages découlant de leur utilisation relatif à la Convention sur la diversité biologique, et à l'annexe, faits à Nagoya le 29 octobre 2010. - Traduction allemande

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service public federal interieur
numac
2024004103
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06/05/2024
prom.
29/02/2016
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SERVICE PUBLIC FEDERAL INTERIEUR


29 FEVRIER 2016. - Loi portant assentiment au Protocole de Nagoya sur l'accès aux ressources génétiques et le partage juste et équitable des avantages découlant de leur utilisation relatif à la Convention sur la diversité biologique, et à l'annexe, faits à Nagoya le 29 octobre 2010. - Traduction allemande


Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de la loi du 29 février 2016 portant assentiment au Protocole de Nagoya sur l'accès aux ressources génétiques et le partage juste et équitable des avantages découlant de leur utilisation relatif à la Convention sur la diversité biologique, et à l'annexe, faits à Nagoya le 29 octobre 2010 (Moniteur belge du 20 décembre 2017). Cette traduction a été établie par le Service central de traduction allemande à Malmedy.

FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST AUSWÄRTIGE ANGELEGENHEITEN, AUSSENHANDEL UND ENTWICKLUNGSZUSAMMENARBEIT 29. FEBRUAR 2016 - Gesetz zur Zustimmung zum Protokoll von Nagoya über den Zugang zu genetischen Ressourcen und die ausgewogene und gerechte Aufteilung der sich aus ihrer Nutzung ergebenden Vorteile zum Übereinkommen über die biologische Vielfalt und zur Anlage, abgeschlossen in Nagoya am 29.Oktober 2010 PHILIPPE, Konig der Belgier, Allen Gegenwartigen und Zukunftigen, Unser Gruß! Die Abgeordnetenkammer hat das Folgende angenommen und Wir sanktionieren es: Artikel 1 - Vorliegendes Gesetz regelt eine in Artikel 74 der Verfassung erwähnte Angelegenheit.

Art. 2 - Das Protokoll von Nagoya über den Zugang zu genetischen Ressourcen und die ausgewogene und gerechte Aufteilung der sich aus ihrer Nutzung ergebenden Vorteile zum Übereinkommen über die biologische Vielfalt und die Anlage, abgeschlossen in Nagoya am 29.

Oktober 2010, werden voll und ganz wirksam.

Art. 3 - Unter Vorbehalt von Absatz 3 werden die in Anwendung von Artikel 30 Absatz 2 des am 5. Juni 1992 in Rio de Janeiro unterzeichneten Übereinkommens über die biologische Vielfalt gebilligten zusätzlichen Anlagen voll und ganz wirksam.

Der König notifiziert der Abgeordnetenkammer innerhalb einer Frist von drei Monaten jeden Vorschlag für eine in Absatz 1 erwähnte Anlage, der den Vertragsparteien vom Verwahrer mitgeteilt worden ist.

Innerhalb einer Frist von sechs Monaten nach der in Absatz 2 erwähnten Mitteilung des Königs kann die Abgeordnetenkammer sich dagegen widersetzen, dass eine in Absatz 1 erwähnte Anlage voll und ganz wirksam wird.

Art. 4 - Unter Vorbehalt von Absatz 3 werden die Abänderungen der in Anwendung von Artikel 30 Absatz 2 und 3 des am 5. Juni 1992 in Rio de Janeiro unterzeichneten Übereinkommens über die biologische Vielfalt gebilligten Anlagen voll und ganz wirksam.

Der König notifiziert der Abgeordnetenkammer innerhalb einer Frist von drei Monaten jeden Vorschlag zur Abänderung einer in Absatz 1 erwähnten Anlage, der den Vertragsparteien vom Verwahrer mitgeteilt worden ist.

Innerhalb einer Frist von sechs Monaten nach der in Absatz 2 erwähnten Mitteilung des Königs kann die Abgeordnetenkammer sich dagegen widersetzen, dass eine Abänderung einer in Absatz 1 erwähnten Anlage voll und ganz wirksam wird.

Wir fertigen das vorliegende Gesetz aus und ordnen an, dass es mit dem Staatssiegel versehen und durch das Belgische Staatsblatt veröffentlicht wird.

Gegeben zu Brüssel, den 29. Februar 2016 PHILIPPE Von Königs wegen: Der Minister der Auswärtigen Angelegenheiten und der Europäischen Angelegenheiten D. REYNDERS Der Minister der Wirtschaft K. PEETERS Der Minister des Innern J. JAMBON Der Minister der Justiz K. GEENS Der Staatssekretär für die Nordsee, B. TOMMELEIN Die Staatssekretärin für Wissenschaftspolitik E. SLEURS Mit dem Staatssiegel versehen: Der Minister der Justiz, K. GEENS

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