publié le 08 mars 2022
Loi modifiant l'article 98 de la loi organique du 8 juillet 1976 des centres publics d'action sociale. - Traduction allemande
SERVICE PUBLIC FEDERAL INTERIEUR
26 NOVEMBRE 2021. - Loi modifiant l'article 98 de la loi organique du 8 juillet 1976 des centres publics d'action sociale. - Traduction allemande
Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de la loi du 26 novembre 2021 modifiant l'article 98 de la loi organique du 8 juillet 1976 des centres publics d'action sociale (Moniteur belge du 10 décembre 2021).
Cette traduction a été établie par le Service central de traduction allemande à Malmedy.
FÖDERALER ÖFFENTLICHER PROGRAMMIERUNGSDIENST SOZIALEINGLIEDERUNG, ARMUTSBEKÄMPFUNG UND SOZIALWIRTSCHAFT 26. NOVEMBER 2021 - Gesetz zur Abänderung von Artikel 98 des Grundlagengesetzes vom 8.Juli 1976 über die öffentlichen Sozialhilfezentren PHILIPPE, Konig der Belgier, Allen Gegenwartigen und Zukunftigen, Unser Gruß! Die Abgeordnetenkammer hat das Folgende angenommen und Wir sanktionieren es: Artikel 1 - Vorliegendes Gesetz regelt eine in Artikel 74 der Verfassung erwähnte Angelegenheit.
Art. 2 - Artikel 98 § 1 Absatz 3 des Grundlagengesetzes vom 8. Juli 1976 über die öffentlichen Sozialhilfezentren wird wie folgt ersetzt: "Wenn die Sozialhilfe in der Form einer Übernahme der Kosten für den Aufenthalt in einem Altenheim gewährt wird und sich der Empfänger gemäß Absatz 1 an diesen Kosten beteiligt, beträgt das Taschengeld mindestens 900 EUR pro Jahr, die in monatlichen Teilbeträgen ausgezahlt werden. Diese Zahlung kann jedoch in wöchentlichen Teilbeträgen erfolgen, entweder infolge eines Beschlusses des ÖSHZ auf der Grundlage einer in-concreto-Bewertung oder wenn der Empfänger oder gegebenenfalls sein vorläufiger Verwalter dies schriftlich beantragt.
Dieser Betrag kann im Wege eines Königlichen Erlasses erhöht werden und wird gemäß dem Gesetz vom 1. März 1977 zur Einführung einer Regelung zur Kopplung gewisser Ausgaben im öffentlichen Sektor an den Verbraucherpreisindex des Königreiches indexiert." Wir fertigen das vorliegende Gesetz aus und ordnen an, dass es mit dem Staatssiegel versehen und durch das Belgische Staatsblatt veröffentlicht wird.
Gegeben zu Brüssel, den 26. November 2021 PHILIPPE Von Königs wegen: Die Ministerin der Sozialen Eingliederung und der Armutsbekämpfung K. LALIEUX Mit dem Staatssiegel versehen: Der Minister der Justiz, V. VAN QUICKENBORNE