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Loi du 25 avril 2014
publié le 25 novembre 2014

Loi visant à corriger plusieurs lois réglant une matière visée à l'article 78 de la Constitution. - Traduction allemande d'extraits

source
service public federal interieur
numac
2014000837
pub.
25/11/2014
prom.
25/04/2014
ELI
eli/loi/2014/04/25/2014000837/moniteur
moniteur
https://www.ejustice.just.fgov.be/cgi/article_body(...)
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SERVICE PUBLIC FEDERAL INTERIEUR


25 AVRIL 2014. - Loi visant à corriger plusieurs lois réglant une matière visée à l'article 78 de la Constitution. - Traduction allemande d'extraits


Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande des articles 1er et 3 à 10 de la loi du 25 avril 2014 visant à corriger plusieurs lois réglant une matière visée à l'article 78 de la Constitution (Moniteur belge du 19 août 2014).

Cette traduction a été établie par le Service central de traduction allemande à Malmedy.

FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST INNERES 25. APRIL 2014 - Gesetz zur Berichtigung verschiedener Gesetze, die eine in Artikel 78 der Verfassung erwähnte Angelegenheit regeln PHILIPPE, Konig der Belgier, Allen Gegenwartigen und Zukunftigen, Unser Gruß! Die Kammern haben das Folgende angenommen und Wir sanktionieren es: KAPITEL 1 - Allgemeine Bestimmung Artikel 1 - Vorliegendes Gesetz regelt eine in Artikel 78 der Verfassung erwähnte Angelegenheit. KAPITEL 2 - Bestimmungen zur Berichtigung verschiedener Gesetze in Sachen Innere Angelegenheiten (...) Abschnitt 2 - Abänderungen des Gesetzes vom 15. Dezember 1980 über die Einreise ins Staatsgebiet, den Aufenthalt, die Niederlassung und das Entfernen von Ausländern Art. 3 - Artikel 10ter des Gesetzes vom 15. Dezember 1980 über die Einreise ins Staatsgebiet, den Aufenthalt, die Niederlassung und das Entfernen von Ausländern, zuletzt abgeändert durch das Gesetz vom 15.

Mai 2012, wird wie folgt abgeändert: 1. In § 1 Absatz 2 werden die Wörter " § 2 Absatz 1 und 2" durch die Wörter " § 2 Absatz 1" ersetzt.2. In § 2 Absatz 4 werden die Wörter "gemäß Absatz 2" durch die Wörter "gemäß Absatz 3" ersetzt. Art. 4 - Artikel 12bis desselben Gesetzes, ersetzt durch das Gesetz vom 8. Juli 2011 und abgeändert durch das Gesetz vom 15. Mai 2012, wird wie folgt abgeändert: 1. In § 2 letzter Absatz werden die Wörter "gemäß Absatz 4" durch die Wörter "gemäß Absatz 5" ersetzt.2. In § 4 Absatz 2 werden die Wörter "gemäß Artikel 9ter § 2" durch die Wörter "gemäß Artikel 9ter § 5" ersetzt.3. In § 5 werden die Wörter "in diesem Zusammenhang" durch die Wörter "in Bezug auf dieses Verhältnis" ersetzt. Art. 5 - Artikel 13 § 1 desselben Gesetzes, ersetzt durch das Gesetz vom 8. Juli 2011 und abgeändert durch das Gesetz vom 15. Mai 2012, wird wie folgt abgeändert: 1. In Absatz 3 werden die Wörter "wird sie zu einer Aufenthaltszulassung für unbegrenzte Dauer" durch die Wörter "gilt sie für unbegrenzte Dauer" ersetzt.2. [Abänderung des niederländischen Textes] 3.In Absatz 5 werden die Wörter "in Absatz 6" durch die Wörter "in Absatz 7" ersetzt.

Art. 6 - In Artikel 40ter Absatz 2 Gedankenstrich 2 letzter Satz desselben Gesetzes, ersetzt durch das Gesetz vom 8. Juli 2011, werden die Wörter "wie Ausländer" durch die Wörter "wie belgische Staatsangehörige" ersetzt.

Art. 7 - In Artikel 61/4 § 1 Absatz 2 desselben Gesetzes, eingefügt durch das Gesetz vom 15. September 2006 und abgeändert durch das Gesetz vom 6. Mai 2009, werden die Wörter "Artikel 13 § 1 Absatz 5" durch die Wörter "Artikel 13 § 1 Absatz 6" ersetzt.

Art. 8 - In Artikel 61/7 § 4 Absatz 1 desselben Gesetzes, eingefügt durch das Gesetz vom 25. April 2007, werden die Wörter "Absatz 1 und 5" durch die Wörter "Absatz 1 und 6" ersetzt.

Art. 9 - In Artikel 61/12 Absatz 2 desselben Gesetzes, eingefügt durch das Gesetz vom 21. April 2007, werden die Wörter "Absatz 5" durch die Wörter "Absatz 6" ersetzt.

Art. 10 - In Artikel 61/13 § 2 desselben Gesetzes, eingefügt durch das Gesetz vom 21. April 2007, werden die Wörter "Absatz 6" durch die Wörter "Absatz 7" ersetzt. (...) Wir fertigen das vorliegende Gesetz aus und ordnen an, dass es mit dem Staatssiegel versehen und durch das Belgische Staatsblatt veröffentlicht wird.

Gegeben zu Brüssel, den 25. April 2014 PHILIPPE Von Königs wegen: Die Vizepremierministerin und Ministerin des Innern und der Chancengleichheit Frau J. MILQUET Die Ministerin der Justiz Frau A. TURTELBOOM Der Minister der Finanzen K. GEENS Mit dem Staatssiegel versehen: Die Ministerin der Justiz Frau A. TURTELBOOM

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