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Vue multilingue de Loi du 25/04/2014
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Loi visant à corriger plusieurs lois réglant une matière visée à l'article 78 de la Constitution. - Traduction allemande d'extraits Wet ter verbetering van verschillende wetten die een aangelegenheid regelen als bedoeld in artikel 78 van de Grondwet. - Duitse vertaling van uittreksels
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25 AVRIL 2014. - Loi visant à corriger plusieurs lois réglant une 25 APRIL 2014. - Wet ter verbetering van verschillende wetten die een
matière visée à l'article 78 de la Constitution. - Traduction aangelegenheid regelen als bedoeld in artikel 78 van de Grondwet. -
allemande d'extraits Duitse vertaling van uittreksels
Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande des De hierna volgende tekst is de Duitse vertaling van de artikelen 1 en
articles 1er et 3 à 10 de la loi du 25 avril 2014 visant à corriger 3 tot 10 van de wet van 25 april 2014 ter verbetering van
plusieurs lois réglant une matière visée à l'article 78 de la verschillende wetten die een aangelegenheid regelen als bedoeld in
Constitution (Moniteur belge du 19 août 2014). artikel 78 van de Grondwet (Belgisch Staatsblad van 19 augustus 2014).
Cette traduction a été établie par le Service central de traduction Deze vertaling is opgemaakt door de Centrale dienst voor Duitse
allemande à Malmedy. vertaling in Malmedy.
FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST INNERES FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST INNERES
25. APRIL 2014 - Gesetz zur Berichtigung verschiedener Gesetze, die 25. APRIL 2014 - Gesetz zur Berichtigung verschiedener Gesetze, die
eine in Artikel 78 der Verfassung erwähnte Angelegenheit regeln eine in Artikel 78 der Verfassung erwähnte Angelegenheit regeln
PHILIPPE, Konig der Belgier, Allen Gegenwartigen und Zukunftigen, PHILIPPE, Konig der Belgier, Allen Gegenwartigen und Zukunftigen,
Unser Gruß! Unser Gruß!
Die Kammern haben das Folgende angenommen und Wir sanktionieren es: Die Kammern haben das Folgende angenommen und Wir sanktionieren es:
KAPITEL 1 - Allgemeine Bestimmung KAPITEL 1 - Allgemeine Bestimmung
Artikel 1 - Vorliegendes Gesetz regelt eine in Artikel 78 der Artikel 1 - Vorliegendes Gesetz regelt eine in Artikel 78 der
Verfassung erwähnte Angelegenheit. Verfassung erwähnte Angelegenheit.
KAPITEL 2 - Bestimmungen zur Berichtigung verschiedener Gesetze in KAPITEL 2 - Bestimmungen zur Berichtigung verschiedener Gesetze in
Sachen Innere Angelegenheiten Sachen Innere Angelegenheiten
(...) (...)
Abschnitt 2 - Abänderungen des Gesetzes vom 15. Dezember 1980 über die Abschnitt 2 - Abänderungen des Gesetzes vom 15. Dezember 1980 über die
Einreise ins Staatsgebiet, den Aufenthalt, die Niederlassung und das Einreise ins Staatsgebiet, den Aufenthalt, die Niederlassung und das
Entfernen von Ausländern Entfernen von Ausländern
Art. 3 - Artikel 10ter des Gesetzes vom 15. Dezember 1980 über die Art. 3 - Artikel 10ter des Gesetzes vom 15. Dezember 1980 über die
Einreise ins Staatsgebiet, den Aufenthalt, die Niederlassung und das Einreise ins Staatsgebiet, den Aufenthalt, die Niederlassung und das
Entfernen von Ausländern, zuletzt abgeändert durch das Gesetz vom 15. Entfernen von Ausländern, zuletzt abgeändert durch das Gesetz vom 15.
Mai 2012, wird wie folgt abgeändert: Mai 2012, wird wie folgt abgeändert:
1. In § 1 Absatz 2 werden die Wörter " § 2 Absatz 1 und 2" durch die 1. In § 1 Absatz 2 werden die Wörter " § 2 Absatz 1 und 2" durch die
Wörter " § 2 Absatz 1" ersetzt. Wörter " § 2 Absatz 1" ersetzt.
2. In § 2 Absatz 4 werden die Wörter "gemäß Absatz 2" durch die Wörter 2. In § 2 Absatz 4 werden die Wörter "gemäß Absatz 2" durch die Wörter
"gemäß Absatz 3" ersetzt. "gemäß Absatz 3" ersetzt.
Art. 4 - Artikel 12bis desselben Gesetzes, ersetzt durch das Gesetz Art. 4 - Artikel 12bis desselben Gesetzes, ersetzt durch das Gesetz
vom 8. Juli 2011 und abgeändert durch das Gesetz vom 15. Mai 2012, vom 8. Juli 2011 und abgeändert durch das Gesetz vom 15. Mai 2012,
wird wie folgt abgeändert: wird wie folgt abgeändert:
1. In § 2 letzter Absatz werden die Wörter "gemäß Absatz 4" durch die 1. In § 2 letzter Absatz werden die Wörter "gemäß Absatz 4" durch die
Wörter "gemäß Absatz 5" ersetzt. Wörter "gemäß Absatz 5" ersetzt.
2. In § 4 Absatz 2 werden die Wörter "gemäß Artikel 9ter § 2" durch 2. In § 4 Absatz 2 werden die Wörter "gemäß Artikel 9ter § 2" durch
die Wörter "gemäß Artikel 9ter § 5" ersetzt. die Wörter "gemäß Artikel 9ter § 5" ersetzt.
3. In § 5 werden die Wörter "in diesem Zusammenhang" durch die Wörter 3. In § 5 werden die Wörter "in diesem Zusammenhang" durch die Wörter
"in Bezug auf dieses Verhältnis" ersetzt. "in Bezug auf dieses Verhältnis" ersetzt.
Art. 5 - Artikel 13 § 1 desselben Gesetzes, ersetzt durch das Gesetz Art. 5 - Artikel 13 § 1 desselben Gesetzes, ersetzt durch das Gesetz
vom 8. Juli 2011 und abgeändert durch das Gesetz vom 15. Mai 2012, vom 8. Juli 2011 und abgeändert durch das Gesetz vom 15. Mai 2012,
wird wie folgt abgeändert: wird wie folgt abgeändert:
1. In Absatz 3 werden die Wörter "wird sie zu einer 1. In Absatz 3 werden die Wörter "wird sie zu einer
Aufenthaltszulassung für unbegrenzte Dauer" durch die Wörter "gilt sie Aufenthaltszulassung für unbegrenzte Dauer" durch die Wörter "gilt sie
für unbegrenzte Dauer" ersetzt. für unbegrenzte Dauer" ersetzt.
2. [Abänderung des niederländischen Textes] 2. [Abänderung des niederländischen Textes]
3. In Absatz 5 werden die Wörter "in Absatz 6" durch die Wörter "in 3. In Absatz 5 werden die Wörter "in Absatz 6" durch die Wörter "in
Absatz 7" ersetzt. Absatz 7" ersetzt.
Art. 6 - In Artikel 40ter Absatz 2 Gedankenstrich 2 letzter Satz Art. 6 - In Artikel 40ter Absatz 2 Gedankenstrich 2 letzter Satz
desselben Gesetzes, ersetzt durch das Gesetz vom 8. Juli 2011, werden desselben Gesetzes, ersetzt durch das Gesetz vom 8. Juli 2011, werden
die Wörter "wie Ausländer" durch die Wörter "wie belgische die Wörter "wie Ausländer" durch die Wörter "wie belgische
Staatsangehörige" ersetzt. Staatsangehörige" ersetzt.
Art. 7 - In Artikel 61/4 § 1 Absatz 2 desselben Gesetzes, eingefügt Art. 7 - In Artikel 61/4 § 1 Absatz 2 desselben Gesetzes, eingefügt
durch das Gesetz vom 15. September 2006 und abgeändert durch das durch das Gesetz vom 15. September 2006 und abgeändert durch das
Gesetz vom 6. Mai 2009, werden die Wörter "Artikel 13 § 1 Absatz 5" Gesetz vom 6. Mai 2009, werden die Wörter "Artikel 13 § 1 Absatz 5"
durch die Wörter "Artikel 13 § 1 Absatz 6" ersetzt. durch die Wörter "Artikel 13 § 1 Absatz 6" ersetzt.
Art. 8 - In Artikel 61/7 § 4 Absatz 1 desselben Gesetzes, eingefügt Art. 8 - In Artikel 61/7 § 4 Absatz 1 desselben Gesetzes, eingefügt
durch das Gesetz vom 25. April 2007, werden die Wörter "Absatz 1 und durch das Gesetz vom 25. April 2007, werden die Wörter "Absatz 1 und
5" durch die Wörter "Absatz 1 und 6" ersetzt. 5" durch die Wörter "Absatz 1 und 6" ersetzt.
Art. 9 - In Artikel 61/12 Absatz 2 desselben Gesetzes, eingefügt durch Art. 9 - In Artikel 61/12 Absatz 2 desselben Gesetzes, eingefügt durch
das Gesetz vom 21. April 2007, werden die Wörter "Absatz 5" durch die das Gesetz vom 21. April 2007, werden die Wörter "Absatz 5" durch die
Wörter "Absatz 6" ersetzt. Wörter "Absatz 6" ersetzt.
Art. 10 - In Artikel 61/13 § 2 desselben Gesetzes, eingefügt durch das Art. 10 - In Artikel 61/13 § 2 desselben Gesetzes, eingefügt durch das
Gesetz vom 21. April 2007, werden die Wörter "Absatz 6" durch die Gesetz vom 21. April 2007, werden die Wörter "Absatz 6" durch die
Wörter "Absatz 7" ersetzt. Wörter "Absatz 7" ersetzt.
(...) (...)
Wir fertigen das vorliegende Gesetz aus und ordnen an, dass es mit dem Wir fertigen das vorliegende Gesetz aus und ordnen an, dass es mit dem
Staatssiegel versehen und durch das Belgische Staatsblatt Staatssiegel versehen und durch das Belgische Staatsblatt
veröffentlicht wird. veröffentlicht wird.
Gegeben zu Brüssel, den 25. April 2014 Gegeben zu Brüssel, den 25. April 2014
PHILIPPE PHILIPPE
Von Königs wegen: Von Königs wegen:
Die Vizepremierministerin und Ministerin des Innern und der Die Vizepremierministerin und Ministerin des Innern und der
Chancengleichheit Chancengleichheit
Frau J. MILQUET Frau J. MILQUET
Die Ministerin der Justiz Die Ministerin der Justiz
Frau A. TURTELBOOM Frau A. TURTELBOOM
Der Minister der Finanzen Der Minister der Finanzen
K. GEENS K. GEENS
Mit dem Staatssiegel versehen: Mit dem Staatssiegel versehen:
Die Ministerin der Justiz Die Ministerin der Justiz
Frau A. TURTELBOOM Frau A. TURTELBOOM
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