publié le 06 février 2025
Loi modifiant l'ancien Code civil en ce qui concerne l'interruption de la prescription. - Traduction allemande
24 FEVRIER 2022. - Loi modifiant l'ancien Code civil en ce qui concerne l'interruption de la prescription. - Traduction allemande
Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de la loi du 24 février 2022 modifiant l'ancien Code civil en ce qui concerne l'interruption de la prescription (Moniteur belge du 16 janvier 2024).
Cette traduction a été établie par le Service central de traduction allemande à Malmedy.
FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST JUSTIZ 24. FEBRUAR 2022 - Gesetz zur Abänderung des früheren Zivilgesetzbuches in Bezug auf die Verjährungsunterbrechung PHILIPPE, Konig der Belgier, Allen Gegenwartigen und Zukunftigen, Unser Gruß! Die Abgeordnetenkammer hat das Folgende angenommen und Wir sanktionieren es:
Artikel 1 - Vorliegendes Gesetz regelt eine in Artikel 74 der Verfassung erwähnte Angelegenheit. Art. 2 - In Artikel 2244 § 1 des früheren Zivilgesetzbuches, zuletzt abgeändert durch das Gesetz vom 6. Juli 2017, werden in Absatz 3 zwischen den Wörtern "beim Staatsrat" und den Wörtern ", was die Klage" die Wörter "oder bei einem vom Staat, von den Gemeinschaften oder den Regionen eingerichteten Verwaltungsgericht" eingefügt.
Art. 3 - Vorliegendes Gesetz ist auf Nichtigkeitsklagen anwendbar, die vor seinem Inkrafttreten bei einem vom Staat, von den Gemeinschaften oder den Regionen eingerichteten Verwaltungsgericht eingereicht wurden.
Vorliegendes Gesetz ist jedoch nicht anwendbar, wenn die Schadenersatzklage vor seinem Inkrafttreten durch eine formell rechtskräftig gewordene Entscheidung, gegen die keine Kassationsbeschwerde eingelegt wurde, für verjährt erklärt wurde.
Wir fertigen das vorliegende Gesetz aus und ordnen an, dass es mit dem Staatssiegel versehen und durch das Belgische Staatsblatt veröffentlicht wird.
Gegeben zu Brüssel, den 24. Februar 2022.
PHILIPPE Von Königs wegen: Der Minister der Justiz V. VAN QUICKENBORNE Mit dem Staatssiegel versehen: Der Minister der Justiz, V. VAN QUICKENBORNE