publié le 16 avril 2013
Loi portant dispositions urgentes en matière de P.M.E. - Traduction allemande
SERVICE PUBLIC FEDERAL INTERIEUR
21 JANVIER 2013. - Loi portant dispositions urgentes en matière de P.M.E. - Traduction allemande
Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de la loi du 21 janvier 2013 portant dispositions urgentes en matière de P.M.E. (Moniteur belge du 11 février 2013).
Cette traduction a été établie par le Service central de traduction allemande à Malmedy.
FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST WIRTSCHAFT, KMB, MITTELSTAND UND ENERGIE 21. JANUAR 2013 - Gesetz zur Festlegung dringender Bestimmungen im Bereich der KMB's ALBERT II., König der Belgier, Allen Gegenwärtigen und Zukünftigen, Unser Gruss! Die Kammern haben das Folgende angenommen und Wir sanktionieren es: Artikel 1 - Vorliegendes Gesetz regelt eine in Artikel 78 der Verfassung erwähnte Angelegenheit.
Art. 2 - In Artikel 45 des Gesetzes vom 16. Januar 2003 zur Schaffung einer Zentralen Datenbank der Unternehmen, zur Modernisierung des Handelsregisters, zur Schaffung von zugelassenen Unternehmensschaltern und zur Festlegung verschiedener Bestimmungen, ersetzt durch das Gesetz vom 7. Dezember 2009 und abgeändert durch das Gesetz vom 28.
Dezember 2011, wird § 3 wie folgt ersetzt: « § 3 - In Abweichung von den Bestimmungen von § 1 bleiben die am 9.
September 2008 erteilten Zulassungen von Unternehmensschaltern bis zum 31. Dezember 2014 gültig unter den Bedingungen, die am Tag der Zulassung anwendbar waren.» Art. 3 - In Artikel 15 § 1 des Gesetzes vom 25. Juni 1993 über die Ausübung und die Organisation des Wander- und Kirmesgewerbes, abgeändert durch das Gesetz vom 4. Juli 2005, wird Absatz 1 wie folgt ergänzt: «, sofern ihre Inhaber sie von einem Unternehmensschalter ihrer Wahl durch eine gesicherte Zulassung ersetzen lassen, deren Form und Modalitäten vom König festgelegt werden ».
Wir fertigen das vorliegende Gesetz aus und ordnen an, dass es mit dem Staatssiegel versehen und durch das Belgische Staatsblatt veröffentlicht wird.
Gegeben zu Brüssel, den 21. Januar 2013 ALBERT Von Königs wegen: Die Ministerin des Mittelstands, der KMB und der Selbständigen Frau S. LARUELLE Der Minister der Wirtschaft J. VANDE LANOTTE Mit dem Staatssiegel versehen: Die Ministerin der Justiz Frau A. TURTELBOOM