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Document du 15 mai 2012
publié le 18 juillet 2012

Impact de la réforme des pensions sur les régimes en cours de congé préalable à la pension des membres professionnels des services d'incendies publics. - Traduction allemande

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service public federal interieur
numac
2012000420
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18/07/2012
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15/05/2012
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SERVICE PUBLIC FEDERAL INTERIEUR


15 MAI 2012. - Impact de la réforme des pensions sur les régimes en cours de congé préalable à la pension des membres professionnels des services d'incendies publics. - Traduction allemande


Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de la circulaire de la Ministre de l'Intérieur du 15 mai 2012 relative à l'impact de la réforme des pensions sur les régimes en cours de congé préalable à la pension des membres professionnels des services d'incendies publics (Moniteur belge du 21 juin 2012).

Cette traduction a été établie par le Service central de traduction allemande à Malmedy.

FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST INNERES 15. MAI 2012 - Auswirkungen der Pensionsreform auf die laufenden Regelungen über den Vorruhestandsurlaub der Berufsmitglieder der öffentlichen Feuerwehrdienste An die Frauen und Herren Provinzgouverneure Vorliegendes Rundschreiben richtet sich an die Gemeindebehörden mit Feuerwehrdienst. Anhand des Gesetzes vom 28. Dezember 2011 zur Festlegung verschiedener Bestimmungen (Artikel 85 und folgende) ist eine Pensionsreform durchgeführt worden.

Diese Reform sieht eine Änderung der Bedingungen für die vorzeitige Pensionierung vor. So wird das Mindestalter progressiv auf 62 Jahre erhöht, wobei dieses Alter an eine Laufbahnbedingung von mindestens 40 Dienstjahren gebunden ist.

In Bezug auf Regelungen, in denen der Verhältnissatz vorteilhafter ist als ein Sechzigstel, sieht Artikel 89 des vorerwähnten Gesetzes vor, dass der König die Abweichungen und Modalitäten für die Verlängerung der Laufbahn von sechzig auf zweiundsechzig Jahre bestimmt. Alle Pensionsanträge werden in Erwartung der Veröffentlichung dieses Erlasses ausgesetzt.

Berufsfeuerwehrleute, die an der Bekämpfung von Bränden direkt beteiligt sind, kommen in den Genuss eines Verhältnissatzes von einem Fünfzigstel (so wie in Artikel 158 Absatz 3 Nr. 2 des Neuen Gemeindegesetzes vorgesehen).

Für diese Personalmitglieder legt der König noch genauere Bestimmungen fest. In Erwartung dieser Bestimmungen sind die Auswirkungen der Pensionsreform schwer einzuschätzen. Dies ist insbesondere der Fall für die geltenden Regelungen über den Vorruhestandsurlaub, die auf der Grundlage des Königlichen Erlasses vom 3. Juni 1999 über die Einführung der Möglichkeit eines Vorruhestandsurlaubs für die Mitglieder eines Berufsfeuerwehrdienstes eingeführt worden sind.

Unter Berücksichtigung der in Artikel 46 des Gesetzes vom 15. Mai 1984 zur Festlegung von Massnahmen zur Harmonisierung der Pensionsregelungen erwähnten neuen Bedingungen ist es nicht sicher, dass die Personalmitglieder, die auf den Vorruhestand zurückgreifen, die Vorpension im Alter von 60 Jahren in Anspruch nehmen können.

Angesichts dieser Ungewissheit bitte ich Sie, vorsichtshalber und zum Schutz der Finanzen der Gemeinde, alle Anträge auf Vorruhestandsurlaub von Berufsfeuerwehrleuten, für die der Anspruch auf Vorpension im Alter von 60 Jahren noch ungewiss ist, mit sofortiger Wirkung auszusetzen.

Kein Problem stellen Anträge dar, die vor dem 28. November 2011 eingereicht worden sind und für die der Urlaub im darauffolgenden Jahr einsetzt. Die Regierung hat beschlossen, dass die Personen in diesem Fall ihren Anspruch auf vorzeitige Pensionierung mit 60 Jahren behalten.

Kein Problem stellen Anträge dar, für die die Vorpension des Betreffenden vor dem 1. Januar 2013 einsetzt. Artikel 92 des vorerwähnten Gesetzes vom 28. Dezember 2011 sieht nämlich vor, dass die Änderungen auf Pensionen Anwendung finden, die ab dem 1. Januar 2013 einsetzen.

Für alle Anträge, die ab dem 28. November 2011 eingereicht worden sind, ist nachzuprüfen, ob der Betreffende genug zulässige Dienstjahre für die Eröffnung des Pensionsanspruchs geleistet hat. Auf Antrag des Betreffenden kann der Pensionsdienst für den öffentlichen Sektor (PDÖS) verbindliche Auskünfte dazu erteilen.

Darf ich Sie bitten, vorliegendes Rundschreiben an alle Behörden Ihrer Provinz mit Feuerwehrdienst zu richten.

Mit freundlichen Grüssen Die Ministerin des Innern Frau J. MILQUET

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