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Impact de la réforme des pensions sur les régimes en cours de congé préalable à la pension des membres professionnels des services d'incendies publics. - Traduction allemande Impact van de pensioenhervorming op de lopende stelsels van verlof voorafgaand aan het pensioen voor de beroepsbrandweerlieden. - Duitse vertaling
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15 MAI 2012. - Impact de la réforme des pensions sur les régimes en 15 MEI 2012. - Impact van de pensioenhervorming op de lopende stelsels
cours de congé préalable à la pension des membres professionnels des van verlof voorafgaand aan het pensioen voor de
services d'incendies publics. - Traduction allemande beroepsbrandweerlieden. - Duitse vertaling
Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de la De hiernavolgende tekst is de Duitse vertaling van de omzendbrief van
circulaire de la Ministre de l'Intérieur du 15 mai 2012 relative à de Minister van Binnenlandse Zaken van 15 mei 2012 betreffende de
l'impact de la réforme des pensions sur les régimes en cours de congé impact van de pensioenhervorming op de lopende stelsels van verlof
préalable à la pension des membres professionnels des services voorafgaand aan het pensioen voor de beroepsbrandweerlieden (Belgisch
d'incendies publics (Moniteur belge du 21 juin 2012). Staatsblad van 21 juni 2012).
Cette traduction a été établie par le Service central de traduction Deze vertaling is opgemaakt door de Centrale Dienst voor Duitse
allemande à Malmedy. vertaling in Malmedy.
FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST INNERES FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST INNERES
15. MAI 2012 - Auswirkungen der Pensionsreform auf die laufenden 15. MAI 2012 - Auswirkungen der Pensionsreform auf die laufenden
Regelungen über den Vorruhestandsurlaub der Berufsmitglieder der Regelungen über den Vorruhestandsurlaub der Berufsmitglieder der
öffentlichen Feuerwehrdienste öffentlichen Feuerwehrdienste
An die Frauen und Herren Provinzgouverneure An die Frauen und Herren Provinzgouverneure
Vorliegendes Rundschreiben richtet sich an die Gemeindebehörden mit Vorliegendes Rundschreiben richtet sich an die Gemeindebehörden mit
Feuerwehrdienst. Feuerwehrdienst.
Anhand des Gesetzes vom 28. Dezember 2011 zur Festlegung verschiedener Anhand des Gesetzes vom 28. Dezember 2011 zur Festlegung verschiedener
Bestimmungen (Artikel 85 und folgende) ist eine Pensionsreform Bestimmungen (Artikel 85 und folgende) ist eine Pensionsreform
durchgeführt worden. durchgeführt worden.
Diese Reform sieht eine Änderung der Bedingungen für die vorzeitige Diese Reform sieht eine Änderung der Bedingungen für die vorzeitige
Pensionierung vor. So wird das Mindestalter progressiv auf 62 Jahre Pensionierung vor. So wird das Mindestalter progressiv auf 62 Jahre
erhöht, wobei dieses Alter an eine Laufbahnbedingung von mindestens 40 erhöht, wobei dieses Alter an eine Laufbahnbedingung von mindestens 40
Dienstjahren gebunden ist. Dienstjahren gebunden ist.
In Bezug auf Regelungen, in denen der Verhältnissatz vorteilhafter ist In Bezug auf Regelungen, in denen der Verhältnissatz vorteilhafter ist
als ein Sechzigstel, sieht Artikel 89 des vorerwähnten Gesetzes vor, als ein Sechzigstel, sieht Artikel 89 des vorerwähnten Gesetzes vor,
dass der König die Abweichungen und Modalitäten für die Verlängerung dass der König die Abweichungen und Modalitäten für die Verlängerung
der Laufbahn von sechzig auf zweiundsechzig Jahre bestimmt. Alle der Laufbahn von sechzig auf zweiundsechzig Jahre bestimmt. Alle
Pensionsanträge werden in Erwartung der Veröffentlichung dieses Pensionsanträge werden in Erwartung der Veröffentlichung dieses
Erlasses ausgesetzt. Erlasses ausgesetzt.
Berufsfeuerwehrleute, die an der Bekämpfung von Bränden direkt Berufsfeuerwehrleute, die an der Bekämpfung von Bränden direkt
beteiligt sind, kommen in den Genuss eines Verhältnissatzes von einem beteiligt sind, kommen in den Genuss eines Verhältnissatzes von einem
Fünfzigstel (so wie in Artikel 158 Absatz 3 Nr. 2 des Neuen Fünfzigstel (so wie in Artikel 158 Absatz 3 Nr. 2 des Neuen
Gemeindegesetzes vorgesehen). Gemeindegesetzes vorgesehen).
Für diese Personalmitglieder legt der König noch genauere Bestimmungen Für diese Personalmitglieder legt der König noch genauere Bestimmungen
fest. In Erwartung dieser Bestimmungen sind die Auswirkungen der fest. In Erwartung dieser Bestimmungen sind die Auswirkungen der
Pensionsreform schwer einzuschätzen. Dies ist insbesondere der Fall Pensionsreform schwer einzuschätzen. Dies ist insbesondere der Fall
für die geltenden Regelungen über den Vorruhestandsurlaub, die auf der für die geltenden Regelungen über den Vorruhestandsurlaub, die auf der
Grundlage des Königlichen Erlasses vom 3. Juni 1999 über die Grundlage des Königlichen Erlasses vom 3. Juni 1999 über die
Einführung der Möglichkeit eines Vorruhestandsurlaubs für die Einführung der Möglichkeit eines Vorruhestandsurlaubs für die
Mitglieder eines Berufsfeuerwehrdienstes eingeführt worden sind. Mitglieder eines Berufsfeuerwehrdienstes eingeführt worden sind.
Unter Berücksichtigung der in Artikel 46 des Gesetzes vom 15. Mai 1984 Unter Berücksichtigung der in Artikel 46 des Gesetzes vom 15. Mai 1984
zur Festlegung von Massnahmen zur Harmonisierung der zur Festlegung von Massnahmen zur Harmonisierung der
Pensionsregelungen erwähnten neuen Bedingungen ist es nicht sicher, Pensionsregelungen erwähnten neuen Bedingungen ist es nicht sicher,
dass die Personalmitglieder, die auf den Vorruhestand zurückgreifen, dass die Personalmitglieder, die auf den Vorruhestand zurückgreifen,
die Vorpension im Alter von 60 Jahren in Anspruch nehmen können. die Vorpension im Alter von 60 Jahren in Anspruch nehmen können.
Angesichts dieser Ungewissheit bitte ich Sie, vorsichtshalber und zum Angesichts dieser Ungewissheit bitte ich Sie, vorsichtshalber und zum
Schutz der Finanzen der Gemeinde, alle Anträge auf Vorruhestandsurlaub Schutz der Finanzen der Gemeinde, alle Anträge auf Vorruhestandsurlaub
von Berufsfeuerwehrleuten, für die der Anspruch auf Vorpension im von Berufsfeuerwehrleuten, für die der Anspruch auf Vorpension im
Alter von 60 Jahren noch ungewiss ist, mit sofortiger Wirkung Alter von 60 Jahren noch ungewiss ist, mit sofortiger Wirkung
auszusetzen. auszusetzen.
Kein Problem stellen Anträge dar, die vor dem 28. November 2011 Kein Problem stellen Anträge dar, die vor dem 28. November 2011
eingereicht worden sind und für die der Urlaub im darauffolgenden Jahr eingereicht worden sind und für die der Urlaub im darauffolgenden Jahr
einsetzt. Die Regierung hat beschlossen, dass die Personen in diesem einsetzt. Die Regierung hat beschlossen, dass die Personen in diesem
Fall ihren Anspruch auf vorzeitige Pensionierung mit 60 Jahren Fall ihren Anspruch auf vorzeitige Pensionierung mit 60 Jahren
behalten. behalten.
Kein Problem stellen Anträge dar, für die die Vorpension des Kein Problem stellen Anträge dar, für die die Vorpension des
Betreffenden vor dem 1. Januar 2013 einsetzt. Artikel 92 des Betreffenden vor dem 1. Januar 2013 einsetzt. Artikel 92 des
vorerwähnten Gesetzes vom 28. Dezember 2011 sieht nämlich vor, dass vorerwähnten Gesetzes vom 28. Dezember 2011 sieht nämlich vor, dass
die Änderungen auf Pensionen Anwendung finden, die ab dem 1. Januar die Änderungen auf Pensionen Anwendung finden, die ab dem 1. Januar
2013 einsetzen. 2013 einsetzen.
Für alle Anträge, die ab dem 28. November 2011 eingereicht worden Für alle Anträge, die ab dem 28. November 2011 eingereicht worden
sind, ist nachzuprüfen, ob der Betreffende genug zulässige Dienstjahre sind, ist nachzuprüfen, ob der Betreffende genug zulässige Dienstjahre
für die Eröffnung des Pensionsanspruchs geleistet hat. Auf Antrag des für die Eröffnung des Pensionsanspruchs geleistet hat. Auf Antrag des
Betreffenden kann der Pensionsdienst für den öffentlichen Sektor Betreffenden kann der Pensionsdienst für den öffentlichen Sektor
(PDÖS) verbindliche Auskünfte dazu erteilen. (PDÖS) verbindliche Auskünfte dazu erteilen.
Darf ich Sie bitten, vorliegendes Rundschreiben an alle Behörden Ihrer Darf ich Sie bitten, vorliegendes Rundschreiben an alle Behörden Ihrer
Provinz mit Feuerwehrdienst zu richten. Provinz mit Feuerwehrdienst zu richten.
Mit freundlichen Grüssen Mit freundlichen Grüssen
Die Ministerin des Innern Die Ministerin des Innern
Frau J. MILQUET Frau J. MILQUET
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