← Retour vers "Impact de la réforme des pensions sur les régimes en cours de congé préalable à la pension des membres professionnels des services d'incendies publics. - Traduction allemande "
Impact de la réforme des pensions sur les régimes en cours de congé préalable à la pension des membres professionnels des services d'incendies publics. - Traduction allemande | Impact van de pensioenhervorming op de lopende stelsels van verlof voorafgaand aan het pensioen voor de beroepsbrandweerlieden. - Duitse vertaling |
---|---|
SERVICE PUBLIC FEDERAL INTERIEUR | FEDERALE OVERHEIDSDIENST BINNENLANDSE ZAKEN |
15 MAI 2012. - Impact de la réforme des pensions sur les régimes en | 15 MEI 2012. - Impact van de pensioenhervorming op de lopende stelsels |
cours de congé préalable à la pension des membres professionnels des | van verlof voorafgaand aan het pensioen voor de |
services d'incendies publics. - Traduction allemande | beroepsbrandweerlieden. - Duitse vertaling |
Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de la | De hiernavolgende tekst is de Duitse vertaling van de omzendbrief van |
circulaire de la Ministre de l'Intérieur du 15 mai 2012 relative à | de Minister van Binnenlandse Zaken van 15 mei 2012 betreffende de |
l'impact de la réforme des pensions sur les régimes en cours de congé | impact van de pensioenhervorming op de lopende stelsels van verlof |
préalable à la pension des membres professionnels des services | voorafgaand aan het pensioen voor de beroepsbrandweerlieden (Belgisch |
d'incendies publics (Moniteur belge du 21 juin 2012). | Staatsblad van 21 juni 2012). |
Cette traduction a été établie par le Service central de traduction | Deze vertaling is opgemaakt door de Centrale Dienst voor Duitse |
allemande à Malmedy. | vertaling in Malmedy. |
FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST INNERES | FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST INNERES |
15. MAI 2012 - Auswirkungen der Pensionsreform auf die laufenden | 15. MAI 2012 - Auswirkungen der Pensionsreform auf die laufenden |
Regelungen über den Vorruhestandsurlaub der Berufsmitglieder der | Regelungen über den Vorruhestandsurlaub der Berufsmitglieder der |
öffentlichen Feuerwehrdienste | öffentlichen Feuerwehrdienste |
An die Frauen und Herren Provinzgouverneure | An die Frauen und Herren Provinzgouverneure |
Vorliegendes Rundschreiben richtet sich an die Gemeindebehörden mit | Vorliegendes Rundschreiben richtet sich an die Gemeindebehörden mit |
Feuerwehrdienst. | Feuerwehrdienst. |
Anhand des Gesetzes vom 28. Dezember 2011 zur Festlegung verschiedener | Anhand des Gesetzes vom 28. Dezember 2011 zur Festlegung verschiedener |
Bestimmungen (Artikel 85 und folgende) ist eine Pensionsreform | Bestimmungen (Artikel 85 und folgende) ist eine Pensionsreform |
durchgeführt worden. | durchgeführt worden. |
Diese Reform sieht eine Änderung der Bedingungen für die vorzeitige | Diese Reform sieht eine Änderung der Bedingungen für die vorzeitige |
Pensionierung vor. So wird das Mindestalter progressiv auf 62 Jahre | Pensionierung vor. So wird das Mindestalter progressiv auf 62 Jahre |
erhöht, wobei dieses Alter an eine Laufbahnbedingung von mindestens 40 | erhöht, wobei dieses Alter an eine Laufbahnbedingung von mindestens 40 |
Dienstjahren gebunden ist. | Dienstjahren gebunden ist. |
In Bezug auf Regelungen, in denen der Verhältnissatz vorteilhafter ist | In Bezug auf Regelungen, in denen der Verhältnissatz vorteilhafter ist |
als ein Sechzigstel, sieht Artikel 89 des vorerwähnten Gesetzes vor, | als ein Sechzigstel, sieht Artikel 89 des vorerwähnten Gesetzes vor, |
dass der König die Abweichungen und Modalitäten für die Verlängerung | dass der König die Abweichungen und Modalitäten für die Verlängerung |
der Laufbahn von sechzig auf zweiundsechzig Jahre bestimmt. Alle | der Laufbahn von sechzig auf zweiundsechzig Jahre bestimmt. Alle |
Pensionsanträge werden in Erwartung der Veröffentlichung dieses | Pensionsanträge werden in Erwartung der Veröffentlichung dieses |
Erlasses ausgesetzt. | Erlasses ausgesetzt. |
Berufsfeuerwehrleute, die an der Bekämpfung von Bränden direkt | Berufsfeuerwehrleute, die an der Bekämpfung von Bränden direkt |
beteiligt sind, kommen in den Genuss eines Verhältnissatzes von einem | beteiligt sind, kommen in den Genuss eines Verhältnissatzes von einem |
Fünfzigstel (so wie in Artikel 158 Absatz 3 Nr. 2 des Neuen | Fünfzigstel (so wie in Artikel 158 Absatz 3 Nr. 2 des Neuen |
Gemeindegesetzes vorgesehen). | Gemeindegesetzes vorgesehen). |
Für diese Personalmitglieder legt der König noch genauere Bestimmungen | Für diese Personalmitglieder legt der König noch genauere Bestimmungen |
fest. In Erwartung dieser Bestimmungen sind die Auswirkungen der | fest. In Erwartung dieser Bestimmungen sind die Auswirkungen der |
Pensionsreform schwer einzuschätzen. Dies ist insbesondere der Fall | Pensionsreform schwer einzuschätzen. Dies ist insbesondere der Fall |
für die geltenden Regelungen über den Vorruhestandsurlaub, die auf der | für die geltenden Regelungen über den Vorruhestandsurlaub, die auf der |
Grundlage des Königlichen Erlasses vom 3. Juni 1999 über die | Grundlage des Königlichen Erlasses vom 3. Juni 1999 über die |
Einführung der Möglichkeit eines Vorruhestandsurlaubs für die | Einführung der Möglichkeit eines Vorruhestandsurlaubs für die |
Mitglieder eines Berufsfeuerwehrdienstes eingeführt worden sind. | Mitglieder eines Berufsfeuerwehrdienstes eingeführt worden sind. |
Unter Berücksichtigung der in Artikel 46 des Gesetzes vom 15. Mai 1984 | Unter Berücksichtigung der in Artikel 46 des Gesetzes vom 15. Mai 1984 |
zur Festlegung von Massnahmen zur Harmonisierung der | zur Festlegung von Massnahmen zur Harmonisierung der |
Pensionsregelungen erwähnten neuen Bedingungen ist es nicht sicher, | Pensionsregelungen erwähnten neuen Bedingungen ist es nicht sicher, |
dass die Personalmitglieder, die auf den Vorruhestand zurückgreifen, | dass die Personalmitglieder, die auf den Vorruhestand zurückgreifen, |
die Vorpension im Alter von 60 Jahren in Anspruch nehmen können. | die Vorpension im Alter von 60 Jahren in Anspruch nehmen können. |
Angesichts dieser Ungewissheit bitte ich Sie, vorsichtshalber und zum | Angesichts dieser Ungewissheit bitte ich Sie, vorsichtshalber und zum |
Schutz der Finanzen der Gemeinde, alle Anträge auf Vorruhestandsurlaub | Schutz der Finanzen der Gemeinde, alle Anträge auf Vorruhestandsurlaub |
von Berufsfeuerwehrleuten, für die der Anspruch auf Vorpension im | von Berufsfeuerwehrleuten, für die der Anspruch auf Vorpension im |
Alter von 60 Jahren noch ungewiss ist, mit sofortiger Wirkung | Alter von 60 Jahren noch ungewiss ist, mit sofortiger Wirkung |
auszusetzen. | auszusetzen. |
Kein Problem stellen Anträge dar, die vor dem 28. November 2011 | Kein Problem stellen Anträge dar, die vor dem 28. November 2011 |
eingereicht worden sind und für die der Urlaub im darauffolgenden Jahr | eingereicht worden sind und für die der Urlaub im darauffolgenden Jahr |
einsetzt. Die Regierung hat beschlossen, dass die Personen in diesem | einsetzt. Die Regierung hat beschlossen, dass die Personen in diesem |
Fall ihren Anspruch auf vorzeitige Pensionierung mit 60 Jahren | Fall ihren Anspruch auf vorzeitige Pensionierung mit 60 Jahren |
behalten. | behalten. |
Kein Problem stellen Anträge dar, für die die Vorpension des | Kein Problem stellen Anträge dar, für die die Vorpension des |
Betreffenden vor dem 1. Januar 2013 einsetzt. Artikel 92 des | Betreffenden vor dem 1. Januar 2013 einsetzt. Artikel 92 des |
vorerwähnten Gesetzes vom 28. Dezember 2011 sieht nämlich vor, dass | vorerwähnten Gesetzes vom 28. Dezember 2011 sieht nämlich vor, dass |
die Änderungen auf Pensionen Anwendung finden, die ab dem 1. Januar | die Änderungen auf Pensionen Anwendung finden, die ab dem 1. Januar |
2013 einsetzen. | 2013 einsetzen. |
Für alle Anträge, die ab dem 28. November 2011 eingereicht worden | Für alle Anträge, die ab dem 28. November 2011 eingereicht worden |
sind, ist nachzuprüfen, ob der Betreffende genug zulässige Dienstjahre | sind, ist nachzuprüfen, ob der Betreffende genug zulässige Dienstjahre |
für die Eröffnung des Pensionsanspruchs geleistet hat. Auf Antrag des | für die Eröffnung des Pensionsanspruchs geleistet hat. Auf Antrag des |
Betreffenden kann der Pensionsdienst für den öffentlichen Sektor | Betreffenden kann der Pensionsdienst für den öffentlichen Sektor |
(PDÖS) verbindliche Auskünfte dazu erteilen. | (PDÖS) verbindliche Auskünfte dazu erteilen. |
Darf ich Sie bitten, vorliegendes Rundschreiben an alle Behörden Ihrer | Darf ich Sie bitten, vorliegendes Rundschreiben an alle Behörden Ihrer |
Provinz mit Feuerwehrdienst zu richten. | Provinz mit Feuerwehrdienst zu richten. |
Mit freundlichen Grüssen | Mit freundlichen Grüssen |
Die Ministerin des Innern | Die Ministerin des Innern |
Frau J. MILQUET | Frau J. MILQUET |