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Circulaire du 30 mars 2020
publié le 07 avril 2020

Circulaire ministérielle GPI 94 concernant les directives consécutives aux mesures prises dans le cadre de la lutte contre le virus COVID-19. - Traduction allemande

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service public federal interieur
numac
2020020725
pub.
07/04/2020
prom.
30/03/2020
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SERVICE PUBLIC FEDERAL INTERIEUR


30 MARS 2020. - Circulaire ministérielle GPI 94 concernant les directives consécutives aux mesures prises dans le cadre de la lutte contre le virus COVID-19. - Traduction allemande


Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de la Circulaire GPI 94 du Ministre de la Sécurité et de l'Intérieur du 30 mars 2020 concernant les directives consécutives aux mesures prises dans le cadre de la lutte contre le virus COVID-19 (Moniteur belge du 1er avril 2020).

Cette traduction a été établie par le Service central de traduction allemande à Malmedy.

FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST INNERES 30. MÄRZ 2020 - Ministerielles Rundschreiben GPI 94 über die Richtlinien in Bezug auf die Maßnahmen zur Bekämpfung des Virus COVID-19 An den Herrn Ministerpräsidenten der Region Brüssel-Hauptstadt An die Frauen und Herren Provinzgouverneure An die Frau Hohe Beamtin, beauftragt mit der Ausübung von Zuständigkeiten der Brüsseler Agglomeration An die Frauen und Herren Vorsitzenden der Polizeikollegien An die Frauen und Herren Bürgermeister An den Herrn Generalkommissar der Föderalen Polizei An die Frauen und Herren Korpschefs der Lokalen Polizei An den Herrn Vorsitzenden des Ständigen Ausschusses für die Lokale Polizei Zur Information: An den Herrn Minister der Justiz An die Herren Generalprokuratoren An den Herrn Generalinspektor der Föderalen Polizei und der Lokalen Polizei An die Frau Vorsitzende des Ausschusses P An den Herrn Generaldirektor des Nationalen Krisenzentrums An den Herrn Generaldirektor der Generaldirektion Sicherheit und Vorbeugung Sehr geehrter Herr Ministerpräsident, Sehr geehrte Frau Gouverneurin, sehr geehrter Herr Gouverneur, Sehr geehrte Frau Hohe Beamtin, Sehr geehrte Frau Vorsitzende, sehr geehrter Herr Vorsitzender, Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin, sehr geehrter Herr Bürgermeister, Sehr geehrter Herr Generalkommissar der Föderalen Polizei, Sehr geehrte Frau Korpschefin, sehr geehrter Herr Korpschef der lokalen Polizei, Sehr geehrte Damen und Herren, wir sind derzeit mit einer Ausnahmesituation konfrontiert: mit der Bekämpfung des Virus COVID-19 (SARS-CoV-2).Hierfür war die Auslösung der föderalen Phase des nationalen Noteinsatzplans erforderlich, was auf nationaler Ebene zur Ergreifung zwingender und dringender Maßnahmen führt, die insbesondere durch verschiedene Ministerielle Erlasse formalisiert werden.

Solche zweifellos außergewöhnlichen Situationen können nur durch eine weitreichende und zugleich kohärente nationale Politik wirksam angegangen werden, die anschließend auf organisatorischer Ebene von den betreffenden Ministerien einheitlich umgesetzt wird.

Mit Genugtuung und Stolz stelle ich den Einsatz und die Anstrengungen all unserer Mitarbeiter vor Ort fest. Es zeigt sich aber, dass vereinzelt die bisher festgelegten Regeln noch recht breit ausgelegt oder ausgehöhlt werden, auch in Bezug auf die statutarischen Folgen für die Personalmitglieder.

Selbstverständlich bin ich mir dessen bewusst, dass im aktuellen Krisenkontext nicht alles bis ins kleinste Detail mit Rechtsvorschriften geregelt werden kann. Dass hierzu Fragen und Zweifel aufkommen, erstaunt daher nicht. Dass aber föderale Maßnahmen und Anweisungen nach eigenem Gutdünken angepasst bzw. angewandt werden, ist unverantwortlich und im Rahmen der Bewältigung einer gesundheitsbezogenen Krise ganz einfach gefährlich.

Aus diesem Grund wurde eine "Taskforce GPI" eingerichtet, die für die gesamte integrierte Polizei eine eindeutige Politik gewährleistet und dafür sorgt, dass alle Rechtsvorschriften eine einheitliche, der aktuellen Situation angepasste Anwendung erfahren, und zwar im Hinblick auf eine effiziente Bekämpfung des Virus SARS-CoV-2. Diese Taskforce GPI ist im Föderalen Koordinierungsausschuss COFECO vertreten, der infolge der Auslösung der föderalen Phase des nationalen Noteinsatzplans eingesetzt wurde und dessen Vorsitz der Generaldirektor des Nationalen Krisenzentrums im Namen des Ministers der Sicherheit und des Innern führt.

Ich möchte ausdrücklich betonen, dass die Richtlinien der Taskforce GPI verbindlich sind. Dies setzt also voraus, dass sie von allen Teilen der integrierten Polizei rigoros und ohne Nuancen angewandt werden. Da wir von den Mitbürgern eine strikte Einhaltung der Maßnahmen erwarten, um die Epidemie so rasch wie möglich zu bewältigen, darf dies für Polizeidienste, die ihre Anwendung überwachen, keine unüberwindliche Schwierigkeit darstellen.

Des Weiteren erwarte ich, dass die schriftlich verbreiteten Informationen aufmerksam gelesen und rigoros angewandt werden. Diese Informationen sind für alle Personalmitglieder über das "COVID-19 - Infoportal" auf WiKiPol - GPI verfügbar.

Sollten diese Mitteilungen, Richtlinien, FAQ usw. nicht ausreichen, können sich die Personalmitglieder der integrierten Polizei an das "Contact-Center COVID-19" wenden: per E-Mail: federal.contactcenter@police.belgium.eu telefonisch: - montags bis freitags, von 8.30 bis 17 Uhr: - FR: 02 642 66 75 - NL: 02 642 66 76 - Abends und am Wochenende wird die Bereitschaft von der Direktion der Einsätze in verwaltungspolizeilichen Angelegenheiten (DGA/DAO) unter der 02 642 63 81 gewährleistet, aber nur für die Meldung von Verdachtsfällen oder bestätigten Fällen einer COVID-19-Infektion (also nicht für Fragen in Bezug auf das Statut).

Schließlich möchte ich darauf hinweisen, wie wichtig angesichts der derzeitigen Krise externe Kommunikation ist. Da diese in der föderalen Phase vom Nationalen Krisenzentrum (Disziplin 5 - D5) koordiniert wird, unterliegt jede Form der externen Kommunikation einer vorherigen Konzertierung mit der D5 und der Billigung durch diese Disziplin.

Ich hoffe, das vorliegende Rundschreiben trägt zu einer rationaleren Kommunikation und einer einheitlichen Politik für die integrierte Polizei im Umgang mit dieser Ausnahmesituation zur Bekämpfung der Epidemie des Virus SARS-CoV-2 bei. Möge dies auch eine Gelegenheit sein, die Handlungsfähigkeit unserer Polizeidienste unter diesen beispiellosen Umständen überzeugend hervorzuheben.

Der Minister der Sicherheit und des Innern P. DE CREM

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