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Circulaire du 25 juillet 2016
publié le 05 octobre 2017

Circulaire ministérielle GPI 39decies relative à l'engagement de membres du personnel du pool affectation temporaire dans des corps de police locale. - Principes et facturation. - Traduction allemande

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service public federal interieur
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2017013403
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05/10/2017
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25/07/2016
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SERVICE PUBLIC FEDERAL INTERIEUR


25 JUILLET 2016. - Circulaire ministérielle GPI 39decies relative à l'engagement de membres du personnel du pool affectation temporaire (DPP/ATA) dans des corps de police locale. - Principes et facturation. - Traduction allemande


Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de la circulaire GPI 39decies du Ministre de la Sécurité et de l'Intérieur du 25 juillet 2016 relative à l'engagement de membres du personnel du pool affectation temporaire (DPP/ATA) dans des corps de police locale. - Principes et facturation (Moniteur belge du 29 juillet 2016).

Cette traduction a été établie par le Service central de traduction allemande à Malmedy.

FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST INNERES 25. JULI 2016 - Ministerielles Rundschreiben GPI 39decies über die Einsetzung von Personalmitgliedern des Pools zeitweilige Zuweisung (DPP/ATA) in Korps der lokalen Polizei - Grundsätze und Fakturierung An die Frau und die Herren Provinzgouverneure An die Frau Hohe Beamtin, beauftragt mit der Ausübung von Zuständigkeiten der Brüsseler Agglomeration An die Frauen und Herren Vorsitzenden der Polizeikollegien An die Frauen und Herren Bürgermeister Zur Information: An die Frauen und Herren Bezirkskommissare An die Frauen und Herren Korpschefs der lokalen Polizei An die Frau Generalkommissarin der föderalen Polizei An den Herrn Vorsitzenden des Ständigen Ausschusses für die Lokale Polizei Sehr geehrte Frau Gouverneurin, sehr geehrter Herr Gouverneur, Sehr geehrter Frau Hohe Beamtin, Sehr geehrte Frau Vorsitzende, sehr geehrter Herr Vorsitzender des Polizeikollegiums, Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin, sehr geehrter Herr Bürgermeister, 1.EINLEITUNG Mitglieder(-Anwärter) des Einsatzkaders, die am Ende ihrer Grundausbildung nicht in eine Stelle bestellt worden sind, werden von Amts wegen innerhalb des Pools zeitweilige Zuweisung (DPP/ATA) bestellt. Von da aus können sie in Einheiten der föderalen Polizei oder in Korps der lokalen Polizei eingesetzt werden, und dies meistens in Erwartung einer Bestellung durch Mobilität in eine Stelle innerhalb der föderalen Polizei oder der lokalen Polizei.

In vorliegendem Rundschreiben geht es nur um die Einsetzung von Mitgliedern der DPP/ATA in Korps der lokalen Polizei und nicht um die Unterstützung der Korps der lokalen Polizei durch andere Korps der lokalen Polizei oder um die Einsetzung von Mitgliedern der föderalen Polizei außerhalb des DPP/ATA in Korps der lokalen Polizei.

Mit vorliegendem Rundschreiben sollen nähere Erläuterungen zu Grundprinzipien und Fakturierung der Einsetzung von Personalmitgliedern des Einsatzkaders des DPP/ATA in einem Korps der lokalen Polizei gegeben werden. 2. GRUNDSÄTZE Bei der Entscheidung, ob die Unterstützung seitens der föderalen Polizei gewährt wird, werden die der föderalen Polizei gewährten personellen Haushaltsmittel berücksichtigt, und zwar in dem Sinne, dass zumindest Anwärter mit abgeschlossener Grundausbildung, für deren Besoldung keine Haushaltsmittel im Haushaltsplan der föderalen Polizei eingetragen sind, gegen Bezahlung in Polizeizonen eingesetzt werden. Für die Gewährung dieser Einsetzungen ist zwischen vorrangiger Einsetzung und nicht vorrangiger Einsetzung zu unterscheiden. 2.1. Vorrangige Einsetzung Bei der Beurteilung der Anträge auf vorrangige Einsetzung werden folgende Kriterien berücksichtigt: 2.1.1. Stark defizitäre Polizeizone Da jede Polizeizone als defizitär betrachtet werden kann, sobald im Vergleich zum Stellenplan ein Personalmitglied fehlt, muss diesbezüglich eine Norm festgelegt werden. Eine Polizeizone gilt als stark defizitär, wenn im Einsatzkader weniger Personalmitglieder (Anzahl der in den Zahlungslisten der Polizeizone aufgeführten Personalmitglieder) anwesend sind als 95 % der Mindestnorm (festgelegt durch den Königlichen Erlass vom 5. September 2001). 2.1.2. Eintragung in den erstfolgenden Mobilitätszyklus Wenn eine vorrangige Unterstützung beim DPP/ATA beantragt wird, muss in den laufenden Mobilitätszyklen oder spätestens im nächstfolgenden Mobilitätszyklus in dem betreffenden Dienstgrad beziehungsweise den betreffenden Dienstgraden die entsprechende Anzahl Stellen durch Mobilität offen sein. 2.1.3. Verpflichtung zur Kostenübernahme Die antragstellende Polizeizone muss sich ausdrücklich dazu verpflichten, gemäß den Bestimmungen des vorliegenden Rundschreibens die Kosten zu übernehmen. 2.2. Nicht vorrangige Einsetzung Wenn die Mittel der föderalen Polizei nach Erfüllung der vorrangigen Einsetzungen noch ausreichen, kann eine "nicht vorrangige Unterstützung" gewährt werden (zum Beispiel: zeitweilige Vertretung von schwangeren Personalmitgliedern, Langzeitkranken, Personal in Langzeitausbildung usw.).

Die antragstellende Polizeizone muss sich ausdrücklich dazu verpflichten, gemäß den Bestimmungen des vorliegenden Rundschreibens die Kosten zu übernehmen.

Wenn eine solche Unterstützung gewährt wird, kann sie jedoch bei Bedarf für vorrangige Anträge oder bei Wegfall des Kapazitätsspielraums der föderalen Polizei kurzfristig von der föderalen Polizei beendet werden (Kündigungsfrist von einer Woche). 2.3. Dauer der Einsetzung Die Einsetzung wird in der Regel für ein Jahr gewährt und kann von beiden Parteien (föderale Polizei und betreffende Polizeizone) mittels Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat, die am ersten Tag des Monats nach demjenigen, in dem die Kündigung stattfindet, beginnt, aufgekündigt werden.

Die Dauer der Einsetzung kann gegebenenfalls um höchstens sechs Monate verlängert werden, wenn nachgewiesen werden kann, dass die Stelle durch Mobilität für vakant erklärt worden ist oder dass dies kurzfristig geschehen wird.

Bei Nichtbeachtung der oben erwähnten Kündigungsfrist wird die restliche Zeit der Frist fakturiert werden.

Die Einsetzung endet gegebenenfalls von Amts wegen, wenn das betreffende Personalmitglied eine Neuzuweisung erhält, von Amts wegen in eine andere Stelle bestellt wird oder durch Mobilität in einer anderen Stelle eingesetzt wird. In diesem Fall kann eventuell erwogen werden, ein anderes Mitglied des DPP/ATA einzusetzen.

Bei Mobilität des Personalmitglieds gilt die Veröffentlichung im Personalblatt als Kündigung und hört die Einsetzung ohne Entschädigung am Tag der Einsetzung durch Mobilität auf (im Prinzip am ersten Tag des zweitfolgenden Bezugszeitraums, außer wenn der neue Arbeitgeber, bei dem das Personalmitglied eingesetzt werden wird, und die Polizeizone, bei der es eingesetzt ist, etwas anders vereinbaren).

Ein Personalmitglied, das seit zwei Jahren oder mehr zum DPP/ATA gehört oder nicht an zwei Mobilitätszyklen teilgenommen hat, erhält im Prinzip eine Neuzuweisung oder wird von Amts wegen bestellt gemäß den Modalitäten, die den Gegenstand einer beratenen internen Note der föderalen Polizei bilden. 3. ZUSTÄNDIGE BEHÖRDE Alle Anträge auf Unterstützung sind an den Dienst Laufbahnverwaltung der Direktion des Personals der föderalen Polizei (DRP-P) zu richten. Ich übertrage dem Dienstleiter DRP-P die Befugnis, die Einsetzung zu gewähren, wenn der Antrag den weiter oben aufgeführten Kriterien und Bedingungen entspricht. 4. FAKTURIERUNG 4.1. Kriterien für die Kostenübernahme In der Regel trägt das Korps, zu dessen Gunsten die Unterstützung gewährt wird, alle diesbezüglichen Kosten. 4.2. Pauschale Um die Verwaltung so weit wie möglich zu vereinfachen, wird die Fakturierung bezüglich der Einsetzung des Personals des DPP/ATA auf der Grundlage einer Pauschale vorgenommen, wie in der Anlage zum vorliegenden Rundschreiben erläutert. 4.3. Ausrüstung Das Personal des DPP/ATA wird von der föderalen Polizei ausgerüstet, was folgende Grund- und Funktionsausrüstung betrifft: - Polizeikoppel, - Gummiknüppel, - Gummiknüppel-Halter, - Handschellen, - Dienstwaffe, - schwarze offene Pistolentasche, - schwarze Magazintasche, - Einsatz-Armbinde. 4.4. Fakturierungsvorgang Jeden Monat übermittelt die föderale Polizei (Direktion der Finanzen) den betroffenen Polizeizonen eine Rechnung in Bezug auf das während des vorherigen Monats eingesetzte Personal. Deckt die Einsetzung keinen vollständigen Monat ab, wird die "tägliche" Tarifierung angewandt. 4.5. Statutarische Lage des eingesetzten Personals 4.5.1. Gewöhnlicher Arbeitsplatz Der gewöhnliche Arbeitsplatz des Personalmitglieds des DPP/ATA, das in einem lokalen Polizeikorps eingesetzt wird, wird von der betreffenden Polizeizone bestimmt. 4.5.2. Disziplin Bei Einsetzung eines Polizeibeamten in einem anderen Korps werden leichte Disziplinarstrafen von der gewöhnlichen Disziplinarbehörde des Korps, in dem das betreffende Personalmitglied eingesetzt ist, ausgesprochen. Schwere Disziplinarstrafen werden in diesem Fall von der höheren Disziplinarbehörde des DPP/ATA ausgesprochen. 4.5.3. Bewertung Der Bewerter eines Personalmitglieds, das für einen Zeitraum von mehr als 4 Monaten in einem Korps der lokalen Polizei eingesetzt wird, ist sein hierarchischer Vorgesetzter innerhalb dieses Korps, wogegen sein Endverantwortlicher derjenige des DPP/ATA bleibt. 4.5.4. Zulagen und Entschädigungen Zulagen und Entschädigungen werden entsprechend der bekleideten Stelle und/oder den erbrachten Leistungen gewährt. Funktionszulagen und Zweisprachigkeitszulagen werden gegebenenfalls erhalten, unter der Bedingung, dass das eingesetzte Personalmitglied im Besitz des geforderten Brevets ist. 4.5.5. Arbeitsunfälle Die lokale Polizei ist mit der Deckung von Arbeitsunfällen des Personalmitglieds des DPP/ATA, das bei ihr eingesetzt ist, beauftragt.

Zivilrechtliche Haftung, rechtlicher Beistand und Übernahme von Sachschaden obliegen ebenfalls dem betreffenden lokalen Polizeikorps.

Vorliegendes Rundschreiben ersetzt das Rundschreiben GPI 39 vom 4.

Juni 2004 und das Rundschreiben GPI 39nonies vom 23. Mai 2013 und tritt am ersten Tag des Monats nach seiner Veröffentlichung in Kraft.

Ich bitte die Frau und die Herren Gouverneure und die Frau Hohe Beamtin, für die Anwendung des vorliegenden Rundschreibens zu sorgen und das Datum, an dem vorliegendes Rundschreiben im Belgischen Staatsblatt veröffentlicht worden ist, im Verwaltungsblatt zu vermerken.

Der Vizepremierminister und Minister der Sicherheit und des Innern J. JAMBON

Anlage zum Rundschreiben GPI 39decies vom 25. Juli 2016 KOSTEN DES EINGESETZTEN PERSONALMITGLIEDS 1. PAUSCHALE

Mitglieder des Einsatzkaders

PHK

PK

PHIN

PHIN SSp. PHIN PA

PIN

PB

Gehalt

X (1)

X (1)

X (1)

X (1)

X (1)

X (1)

Bekleidungsvergütung

X

X

X

X

X

X

Telefonvergütung

X

X

X

X

X

X

Zulage für Bürgernähe

X


Zulage Brüssel-Hauptstadt

X (2)

X (2)

X (2)

X (2)

X (2)

X (2)

Zweisprachigkeitszulage

X (3)

X (3)


Vergütungen für Überstunden, Nachtarbeit, Wochenendarbeit oder Arbeit an Feiertagen

X (4)

X (4)

X (4)

X (4)

X (4)

X (4)

Auftragskosten

X (5)

X (5)

X (5)

X (5)

X (5)

X (5)

Verwaltungskosten

X (6)

X (6)

X (6)

X (6)

X (6)

X (6)


Parameter (1) Gehaltsindex: 1,6406 (aktuell).Die Beträge werden von Amts wegen der Entwicklung des Indexes angepasst. a) Gehalt "PIN": Inspektor B1 mit Dienstalter von zwei Jahren.b) Gehalt "andere": Durchschnittsgehalt für die jeweiligen Dienstgrade innerhalb der föderalen Polizei. Erhöht um 5,26 Prozent Arbeitgeberbeiträge und 20 Prozent Arbeitgeberbeiträge auf das Gehalt für die Pensionen. (2) Zulage Brüssel-Hauptstadt: Betrag des ersten Jahres.(3) Zweisprachigkeitszulage: Grundkenntnis.(4) Vergütungen für Überstunden, Nachtarbeit, Wochenendarbeit oder Arbeit an Feiertagen: - Index 1,6406 für Wochenenden, Nächte, Erreichbarkeit und Abrufbereitschaft, - Index 1,6406 für Überstunden, - Pauschale auf der Grundlage eines Durchschnitts der bekannten Realisierungen.(5) Auftragskosten: Pauschale.(6) Verwaltungskosten: 2 % der Gesamtkosten 2.ZU FAKTURIERENDE BETRÄGE

Mitglieder des Einsatzkaders

Grundlage

PHK

PK

PHIN

PHIN SSp.

PHIN PA

PIN

PB

Jährlich

138.467,42

106.413,81

83.409,92

84.448,40

57.217,59

51.292,48

Monatlich

11.538,95

8.867,82

6.950,82

7.037,36

4.768,13

4.274,37

Täglich

692,34

532,07

417,05

422,24

286,08

256,46


Gesehen, um dem Ministeriellen Rundschreiben GPI 39decies vom 25. Juli 2016 über die Einsetzung von Personalmitgliedern des Pools zeitweilige Zuweisung (DPP/ATA) in Korps der lokalen Polizei - Grundsätze und Fakturierung - beigefügt zu werden Der Vizepremierminister und Minister der Sicherheit und des Innern J. JAMBON

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