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Circulaire ministérielle GPI 39decies relative à l'engagement de membres du personnel du pool affectation temporaire dans des corps de police locale. - Principes et facturation. - Traduction allemande | Ministeriële omzendbrief GPI 39decies betreffende de inzet van personeelsleden van de pool tijdelijke affectatie in korpsen van de lokale politie. - Principes en facturatie. - Duitse vertaling |
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SERVICE PUBLIC FEDERAL INTERIEUR | FEDERALE OVERHEIDSDIENST BINNENLANDSE ZAKEN |
25 JUILLET 2016. - Circulaire ministérielle GPI 39decies relative à | 25 JULI 2016. - Ministeriële omzendbrief GPI 39decies betreffende de |
l'engagement de membres du personnel du pool affectation temporaire | inzet van personeelsleden van de pool tijdelijke affectatie (DPP/ATA) |
(DPP/ATA) dans des corps de police locale. - Principes et facturation. | in korpsen van de lokale politie. - Principes en facturatie. - Duitse |
- Traduction allemande | vertaling |
Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de la | De hierna volgende tekst is de Duitse vertaling van de omzendbrief GPI |
circulaire GPI 39decies du Ministre de la Sécurité et de l'Intérieur | 39decies van de Minister van Veiligheid en Binnenlandse Zaken van 25 |
du 25 juillet 2016 relative à l'engagement de membres du personnel du | juli 2016 betreffende de inzet van personeelsleden van de pool |
pool affectation temporaire (DPP/ATA) dans des corps de police locale. | tijdelijke affectatie (DPP/ATA) in korpsen van de lokale politie. - |
- Principes et facturation (Moniteur belge du 29 juillet 2016). | Principes en facturatie (Belgisch Staatsblad van 29 juli 2016). |
Cette traduction a été établie par le Service central de traduction | Deze vertaling is opgemaakt door de Centrale dienst voor Duitse |
allemande à Malmedy. | vertaling in Malmedy. |
FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST INNERES | FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST INNERES |
25. JULI 2016 - Ministerielles Rundschreiben GPI 39decies über die | 25. JULI 2016 - Ministerielles Rundschreiben GPI 39decies über die |
Einsetzung von Personalmitgliedern des Pools zeitweilige Zuweisung | Einsetzung von Personalmitgliedern des Pools zeitweilige Zuweisung |
(DPP/ATA) in Korps der lokalen Polizei - Grundsätze und Fakturierung | (DPP/ATA) in Korps der lokalen Polizei - Grundsätze und Fakturierung |
An die Frau und die Herren Provinzgouverneure | An die Frau und die Herren Provinzgouverneure |
An die Frau Hohe Beamtin, beauftragt mit der Ausübung von | An die Frau Hohe Beamtin, beauftragt mit der Ausübung von |
Zuständigkeiten der Brüsseler Agglomeration | Zuständigkeiten der Brüsseler Agglomeration |
An die Frauen und Herren Vorsitzenden der Polizeikollegien | An die Frauen und Herren Vorsitzenden der Polizeikollegien |
An die Frauen und Herren Bürgermeister | An die Frauen und Herren Bürgermeister |
Zur Information: | Zur Information: |
An die Frauen und Herren Bezirkskommissare | An die Frauen und Herren Bezirkskommissare |
An die Frauen und Herren Korpschefs der lokalen Polizei | An die Frauen und Herren Korpschefs der lokalen Polizei |
An die Frau Generalkommissarin der föderalen Polizei | An die Frau Generalkommissarin der föderalen Polizei |
An den Herrn Vorsitzenden des Ständigen Ausschusses für die Lokale | An den Herrn Vorsitzenden des Ständigen Ausschusses für die Lokale |
Polizei | Polizei |
Sehr geehrte Frau Gouverneurin, sehr geehrter Herr Gouverneur, | Sehr geehrte Frau Gouverneurin, sehr geehrter Herr Gouverneur, |
Sehr geehrter Frau Hohe Beamtin, | Sehr geehrter Frau Hohe Beamtin, |
Sehr geehrte Frau Vorsitzende, sehr geehrter Herr Vorsitzender des | Sehr geehrte Frau Vorsitzende, sehr geehrter Herr Vorsitzender des |
Polizeikollegiums, | Polizeikollegiums, |
Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin, sehr geehrter Herr Bürgermeister, | Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin, sehr geehrter Herr Bürgermeister, |
1. EINLEITUNG | 1. EINLEITUNG |
Mitglieder(-Anwärter) des Einsatzkaders, die am Ende ihrer | Mitglieder(-Anwärter) des Einsatzkaders, die am Ende ihrer |
Grundausbildung nicht in eine Stelle bestellt worden sind, werden von | Grundausbildung nicht in eine Stelle bestellt worden sind, werden von |
Amts wegen innerhalb des Pools zeitweilige Zuweisung (DPP/ATA) | Amts wegen innerhalb des Pools zeitweilige Zuweisung (DPP/ATA) |
bestellt. Von da aus können sie in Einheiten der föderalen Polizei | bestellt. Von da aus können sie in Einheiten der föderalen Polizei |
oder in Korps der lokalen Polizei eingesetzt werden, und dies meistens | oder in Korps der lokalen Polizei eingesetzt werden, und dies meistens |
in Erwartung einer Bestellung durch Mobilität in eine Stelle innerhalb | in Erwartung einer Bestellung durch Mobilität in eine Stelle innerhalb |
der föderalen Polizei oder der lokalen Polizei. | der föderalen Polizei oder der lokalen Polizei. |
In vorliegendem Rundschreiben geht es nur um die Einsetzung von | In vorliegendem Rundschreiben geht es nur um die Einsetzung von |
Mitgliedern der DPP/ATA in Korps der lokalen Polizei und nicht um die | Mitgliedern der DPP/ATA in Korps der lokalen Polizei und nicht um die |
Unterstützung der Korps der lokalen Polizei durch andere Korps der | Unterstützung der Korps der lokalen Polizei durch andere Korps der |
lokalen Polizei oder um die Einsetzung von Mitgliedern der föderalen | lokalen Polizei oder um die Einsetzung von Mitgliedern der föderalen |
Polizei außerhalb des DPP/ATA in Korps der lokalen Polizei. | Polizei außerhalb des DPP/ATA in Korps der lokalen Polizei. |
Mit vorliegendem Rundschreiben sollen nähere Erläuterungen zu | Mit vorliegendem Rundschreiben sollen nähere Erläuterungen zu |
Grundprinzipien und Fakturierung der Einsetzung von | Grundprinzipien und Fakturierung der Einsetzung von |
Personalmitgliedern des Einsatzkaders des DPP/ATA in einem Korps der | Personalmitgliedern des Einsatzkaders des DPP/ATA in einem Korps der |
lokalen Polizei gegeben werden. | lokalen Polizei gegeben werden. |
2. GRUNDSÄTZE | 2. GRUNDSÄTZE |
Bei der Entscheidung, ob die Unterstützung seitens der föderalen | Bei der Entscheidung, ob die Unterstützung seitens der föderalen |
Polizei gewährt wird, werden die der föderalen Polizei gewährten | Polizei gewährt wird, werden die der föderalen Polizei gewährten |
personellen Haushaltsmittel berücksichtigt, und zwar in dem Sinne, | personellen Haushaltsmittel berücksichtigt, und zwar in dem Sinne, |
dass zumindest Anwärter mit abgeschlossener Grundausbildung, für deren | dass zumindest Anwärter mit abgeschlossener Grundausbildung, für deren |
Besoldung keine Haushaltsmittel im Haushaltsplan der föderalen Polizei | Besoldung keine Haushaltsmittel im Haushaltsplan der föderalen Polizei |
eingetragen sind, gegen Bezahlung in Polizeizonen eingesetzt werden. | eingetragen sind, gegen Bezahlung in Polizeizonen eingesetzt werden. |
Für die Gewährung dieser Einsetzungen ist zwischen vorrangiger | Für die Gewährung dieser Einsetzungen ist zwischen vorrangiger |
Einsetzung und nicht vorrangiger Einsetzung zu unterscheiden. | Einsetzung und nicht vorrangiger Einsetzung zu unterscheiden. |
2.1. Vorrangige Einsetzung | 2.1. Vorrangige Einsetzung |
Bei der Beurteilung der Anträge auf vorrangige Einsetzung werden | Bei der Beurteilung der Anträge auf vorrangige Einsetzung werden |
folgende Kriterien berücksichtigt: | folgende Kriterien berücksichtigt: |
2.1.1. Stark defizitäre Polizeizone | 2.1.1. Stark defizitäre Polizeizone |
Da jede Polizeizone als defizitär betrachtet werden kann, sobald im | Da jede Polizeizone als defizitär betrachtet werden kann, sobald im |
Vergleich zum Stellenplan ein Personalmitglied fehlt, muss | Vergleich zum Stellenplan ein Personalmitglied fehlt, muss |
diesbezüglich eine Norm festgelegt werden. Eine Polizeizone gilt als | diesbezüglich eine Norm festgelegt werden. Eine Polizeizone gilt als |
stark defizitär, wenn im Einsatzkader weniger Personalmitglieder | stark defizitär, wenn im Einsatzkader weniger Personalmitglieder |
(Anzahl der in den Zahlungslisten der Polizeizone aufgeführten | (Anzahl der in den Zahlungslisten der Polizeizone aufgeführten |
Personalmitglieder) anwesend sind als 95 % der Mindestnorm (festgelegt | Personalmitglieder) anwesend sind als 95 % der Mindestnorm (festgelegt |
durch den Königlichen Erlass vom 5. September 2001). | durch den Königlichen Erlass vom 5. September 2001). |
2.1.2. Eintragung in den erstfolgenden Mobilitätszyklus | 2.1.2. Eintragung in den erstfolgenden Mobilitätszyklus |
Wenn eine vorrangige Unterstützung beim DPP/ATA beantragt wird, muss | Wenn eine vorrangige Unterstützung beim DPP/ATA beantragt wird, muss |
in den laufenden Mobilitätszyklen oder spätestens im nächstfolgenden | in den laufenden Mobilitätszyklen oder spätestens im nächstfolgenden |
Mobilitätszyklus in dem betreffenden Dienstgrad beziehungsweise den | Mobilitätszyklus in dem betreffenden Dienstgrad beziehungsweise den |
betreffenden Dienstgraden die entsprechende Anzahl Stellen durch | betreffenden Dienstgraden die entsprechende Anzahl Stellen durch |
Mobilität offen sein. | Mobilität offen sein. |
2.1.3. Verpflichtung zur Kostenübernahme | 2.1.3. Verpflichtung zur Kostenübernahme |
Die antragstellende Polizeizone muss sich ausdrücklich dazu | Die antragstellende Polizeizone muss sich ausdrücklich dazu |
verpflichten, gemäß den Bestimmungen des vorliegenden Rundschreibens | verpflichten, gemäß den Bestimmungen des vorliegenden Rundschreibens |
die Kosten zu übernehmen. | die Kosten zu übernehmen. |
2.2. Nicht vorrangige Einsetzung | 2.2. Nicht vorrangige Einsetzung |
Wenn die Mittel der föderalen Polizei nach Erfüllung der vorrangigen | Wenn die Mittel der föderalen Polizei nach Erfüllung der vorrangigen |
Einsetzungen noch ausreichen, kann eine "nicht vorrangige | Einsetzungen noch ausreichen, kann eine "nicht vorrangige |
Unterstützung" gewährt werden (zum Beispiel: zeitweilige Vertretung | Unterstützung" gewährt werden (zum Beispiel: zeitweilige Vertretung |
von schwangeren Personalmitgliedern, Langzeitkranken, Personal in | von schwangeren Personalmitgliedern, Langzeitkranken, Personal in |
Langzeitausbildung usw.). | Langzeitausbildung usw.). |
Die antragstellende Polizeizone muss sich ausdrücklich dazu | Die antragstellende Polizeizone muss sich ausdrücklich dazu |
verpflichten, gemäß den Bestimmungen des vorliegenden Rundschreibens | verpflichten, gemäß den Bestimmungen des vorliegenden Rundschreibens |
die Kosten zu übernehmen. | die Kosten zu übernehmen. |
Wenn eine solche Unterstützung gewährt wird, kann sie jedoch bei | Wenn eine solche Unterstützung gewährt wird, kann sie jedoch bei |
Bedarf für vorrangige Anträge oder bei Wegfall des | Bedarf für vorrangige Anträge oder bei Wegfall des |
Kapazitätsspielraums der föderalen Polizei kurzfristig von der | Kapazitätsspielraums der föderalen Polizei kurzfristig von der |
föderalen Polizei beendet werden (Kündigungsfrist von einer Woche). | föderalen Polizei beendet werden (Kündigungsfrist von einer Woche). |
2.3. Dauer der Einsetzung | 2.3. Dauer der Einsetzung |
Die Einsetzung wird in der Regel für ein Jahr gewährt und kann von | Die Einsetzung wird in der Regel für ein Jahr gewährt und kann von |
beiden Parteien (föderale Polizei und betreffende Polizeizone) mittels | beiden Parteien (föderale Polizei und betreffende Polizeizone) mittels |
Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat, die am ersten Tag | Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat, die am ersten Tag |
des Monats nach demjenigen, in dem die Kündigung stattfindet, beginnt, | des Monats nach demjenigen, in dem die Kündigung stattfindet, beginnt, |
aufgekündigt werden. | aufgekündigt werden. |
Die Dauer der Einsetzung kann gegebenenfalls um höchstens sechs Monate | Die Dauer der Einsetzung kann gegebenenfalls um höchstens sechs Monate |
verlängert werden, wenn nachgewiesen werden kann, dass die Stelle | verlängert werden, wenn nachgewiesen werden kann, dass die Stelle |
durch Mobilität für vakant erklärt worden ist oder dass dies | durch Mobilität für vakant erklärt worden ist oder dass dies |
kurzfristig geschehen wird. | kurzfristig geschehen wird. |
Bei Nichtbeachtung der oben erwähnten Kündigungsfrist wird die | Bei Nichtbeachtung der oben erwähnten Kündigungsfrist wird die |
restliche Zeit der Frist fakturiert werden. | restliche Zeit der Frist fakturiert werden. |
Die Einsetzung endet gegebenenfalls von Amts wegen, wenn das | Die Einsetzung endet gegebenenfalls von Amts wegen, wenn das |
betreffende Personalmitglied eine Neuzuweisung erhält, von Amts wegen | betreffende Personalmitglied eine Neuzuweisung erhält, von Amts wegen |
in eine andere Stelle bestellt wird oder durch Mobilität in einer | in eine andere Stelle bestellt wird oder durch Mobilität in einer |
anderen Stelle eingesetzt wird. In diesem Fall kann eventuell erwogen | anderen Stelle eingesetzt wird. In diesem Fall kann eventuell erwogen |
werden, ein anderes Mitglied des DPP/ATA einzusetzen. | werden, ein anderes Mitglied des DPP/ATA einzusetzen. |
Bei Mobilität des Personalmitglieds gilt die Veröffentlichung im | Bei Mobilität des Personalmitglieds gilt die Veröffentlichung im |
Personalblatt als Kündigung und hört die Einsetzung ohne Entschädigung | Personalblatt als Kündigung und hört die Einsetzung ohne Entschädigung |
am Tag der Einsetzung durch Mobilität auf (im Prinzip am ersten Tag | am Tag der Einsetzung durch Mobilität auf (im Prinzip am ersten Tag |
des zweitfolgenden Bezugszeitraums, außer wenn der neue Arbeitgeber, | des zweitfolgenden Bezugszeitraums, außer wenn der neue Arbeitgeber, |
bei dem das Personalmitglied eingesetzt werden wird, und die | bei dem das Personalmitglied eingesetzt werden wird, und die |
Polizeizone, bei der es eingesetzt ist, etwas anders vereinbaren). | Polizeizone, bei der es eingesetzt ist, etwas anders vereinbaren). |
Ein Personalmitglied, das seit zwei Jahren oder mehr zum DPP/ATA | Ein Personalmitglied, das seit zwei Jahren oder mehr zum DPP/ATA |
gehört oder nicht an zwei Mobilitätszyklen teilgenommen hat, erhält im | gehört oder nicht an zwei Mobilitätszyklen teilgenommen hat, erhält im |
Prinzip eine Neuzuweisung oder wird von Amts wegen bestellt gemäß den | Prinzip eine Neuzuweisung oder wird von Amts wegen bestellt gemäß den |
Modalitäten, die den Gegenstand einer beratenen internen Note der | Modalitäten, die den Gegenstand einer beratenen internen Note der |
föderalen Polizei bilden. | föderalen Polizei bilden. |
3. ZUSTÄNDIGE BEHÖRDE | 3. ZUSTÄNDIGE BEHÖRDE |
Alle Anträge auf Unterstützung sind an den Dienst Laufbahnverwaltung | Alle Anträge auf Unterstützung sind an den Dienst Laufbahnverwaltung |
der Direktion des Personals der föderalen Polizei (DRP-P) zu richten. | der Direktion des Personals der föderalen Polizei (DRP-P) zu richten. |
Ich übertrage dem Dienstleiter DRP-P die Befugnis, die Einsetzung zu | Ich übertrage dem Dienstleiter DRP-P die Befugnis, die Einsetzung zu |
gewähren, wenn der Antrag den weiter oben aufgeführten Kriterien und | gewähren, wenn der Antrag den weiter oben aufgeführten Kriterien und |
Bedingungen entspricht. | Bedingungen entspricht. |
4. FAKTURIERUNG | 4. FAKTURIERUNG |
4.1. Kriterien für die Kostenübernahme | 4.1. Kriterien für die Kostenübernahme |
In der Regel trägt das Korps, zu dessen Gunsten die Unterstützung | In der Regel trägt das Korps, zu dessen Gunsten die Unterstützung |
gewährt wird, alle diesbezüglichen Kosten. | gewährt wird, alle diesbezüglichen Kosten. |
4.2. Pauschale | 4.2. Pauschale |
Um die Verwaltung so weit wie möglich zu vereinfachen, wird die | Um die Verwaltung so weit wie möglich zu vereinfachen, wird die |
Fakturierung bezüglich der Einsetzung des Personals des DPP/ATA auf | Fakturierung bezüglich der Einsetzung des Personals des DPP/ATA auf |
der Grundlage einer Pauschale vorgenommen, wie in der Anlage zum | der Grundlage einer Pauschale vorgenommen, wie in der Anlage zum |
vorliegenden Rundschreiben erläutert. | vorliegenden Rundschreiben erläutert. |
4.3. Ausrüstung | 4.3. Ausrüstung |
Das Personal des DPP/ATA wird von der föderalen Polizei ausgerüstet, | Das Personal des DPP/ATA wird von der föderalen Polizei ausgerüstet, |
was folgende Grund- und Funktionsausrüstung betrifft: | was folgende Grund- und Funktionsausrüstung betrifft: |
- Polizeikoppel, | - Polizeikoppel, |
- Gummiknüppel, | - Gummiknüppel, |
- Gummiknüppel-Halter, | - Gummiknüppel-Halter, |
- Handschellen, | - Handschellen, |
- Dienstwaffe, | - Dienstwaffe, |
- schwarze offene Pistolentasche, | - schwarze offene Pistolentasche, |
- schwarze Magazintasche, | - schwarze Magazintasche, |
- Einsatz-Armbinde. | - Einsatz-Armbinde. |
4.4. Fakturierungsvorgang | 4.4. Fakturierungsvorgang |
Jeden Monat übermittelt die föderale Polizei (Direktion der Finanzen) | Jeden Monat übermittelt die föderale Polizei (Direktion der Finanzen) |
den betroffenen Polizeizonen eine Rechnung in Bezug auf das während | den betroffenen Polizeizonen eine Rechnung in Bezug auf das während |
des vorherigen Monats eingesetzte Personal. Deckt die Einsetzung | des vorherigen Monats eingesetzte Personal. Deckt die Einsetzung |
keinen vollständigen Monat ab, wird die "tägliche" Tarifierung | keinen vollständigen Monat ab, wird die "tägliche" Tarifierung |
angewandt. | angewandt. |
4.5. Statutarische Lage des eingesetzten Personals | 4.5. Statutarische Lage des eingesetzten Personals |
4.5.1. Gewöhnlicher Arbeitsplatz | 4.5.1. Gewöhnlicher Arbeitsplatz |
Der gewöhnliche Arbeitsplatz des Personalmitglieds des DPP/ATA, das in | Der gewöhnliche Arbeitsplatz des Personalmitglieds des DPP/ATA, das in |
einem lokalen Polizeikorps eingesetzt wird, wird von der betreffenden | einem lokalen Polizeikorps eingesetzt wird, wird von der betreffenden |
Polizeizone bestimmt. | Polizeizone bestimmt. |
4.5.2. Disziplin | 4.5.2. Disziplin |
Bei Einsetzung eines Polizeibeamten in einem anderen Korps werden | Bei Einsetzung eines Polizeibeamten in einem anderen Korps werden |
leichte Disziplinarstrafen von der gewöhnlichen Disziplinarbehörde des | leichte Disziplinarstrafen von der gewöhnlichen Disziplinarbehörde des |
Korps, in dem das betreffende Personalmitglied eingesetzt ist, | Korps, in dem das betreffende Personalmitglied eingesetzt ist, |
ausgesprochen. Schwere Disziplinarstrafen werden in diesem Fall von | ausgesprochen. Schwere Disziplinarstrafen werden in diesem Fall von |
der höheren Disziplinarbehörde des DPP/ATA ausgesprochen. | der höheren Disziplinarbehörde des DPP/ATA ausgesprochen. |
4.5.3. Bewertung | 4.5.3. Bewertung |
Der Bewerter eines Personalmitglieds, das für einen Zeitraum von mehr | Der Bewerter eines Personalmitglieds, das für einen Zeitraum von mehr |
als 4 Monaten in einem Korps der lokalen Polizei eingesetzt wird, ist | als 4 Monaten in einem Korps der lokalen Polizei eingesetzt wird, ist |
sein hierarchischer Vorgesetzter innerhalb dieses Korps, wogegen sein | sein hierarchischer Vorgesetzter innerhalb dieses Korps, wogegen sein |
Endverantwortlicher derjenige des DPP/ATA bleibt. | Endverantwortlicher derjenige des DPP/ATA bleibt. |
4.5.4. Zulagen und Entschädigungen | 4.5.4. Zulagen und Entschädigungen |
Zulagen und Entschädigungen werden entsprechend der bekleideten Stelle | Zulagen und Entschädigungen werden entsprechend der bekleideten Stelle |
und/oder den erbrachten Leistungen gewährt. Funktionszulagen und | und/oder den erbrachten Leistungen gewährt. Funktionszulagen und |
Zweisprachigkeitszulagen werden gegebenenfalls erhalten, unter der | Zweisprachigkeitszulagen werden gegebenenfalls erhalten, unter der |
Bedingung, dass das eingesetzte Personalmitglied im Besitz des | Bedingung, dass das eingesetzte Personalmitglied im Besitz des |
geforderten Brevets ist. | geforderten Brevets ist. |
4.5.5. Arbeitsunfälle | 4.5.5. Arbeitsunfälle |
Die lokale Polizei ist mit der Deckung von Arbeitsunfällen des | Die lokale Polizei ist mit der Deckung von Arbeitsunfällen des |
Personalmitglieds des DPP/ATA, das bei ihr eingesetzt ist, beauftragt. | Personalmitglieds des DPP/ATA, das bei ihr eingesetzt ist, beauftragt. |
Zivilrechtliche Haftung, rechtlicher Beistand und Übernahme von | Zivilrechtliche Haftung, rechtlicher Beistand und Übernahme von |
Sachschaden obliegen ebenfalls dem betreffenden lokalen Polizeikorps. | Sachschaden obliegen ebenfalls dem betreffenden lokalen Polizeikorps. |
Vorliegendes Rundschreiben ersetzt das Rundschreiben GPI 39 vom 4. | Vorliegendes Rundschreiben ersetzt das Rundschreiben GPI 39 vom 4. |
Juni 2004 und das Rundschreiben GPI 39nonies vom 23. Mai 2013 und | Juni 2004 und das Rundschreiben GPI 39nonies vom 23. Mai 2013 und |
tritt am ersten Tag des Monats nach seiner Veröffentlichung in Kraft. | tritt am ersten Tag des Monats nach seiner Veröffentlichung in Kraft. |
Ich bitte die Frau und die Herren Gouverneure und die Frau Hohe | Ich bitte die Frau und die Herren Gouverneure und die Frau Hohe |
Beamtin, für die Anwendung des vorliegenden Rundschreibens zu sorgen | Beamtin, für die Anwendung des vorliegenden Rundschreibens zu sorgen |
und das Datum, an dem vorliegendes Rundschreiben im Belgischen | und das Datum, an dem vorliegendes Rundschreiben im Belgischen |
Staatsblatt veröffentlicht worden ist, im Verwaltungsblatt zu | Staatsblatt veröffentlicht worden ist, im Verwaltungsblatt zu |
vermerken. | vermerken. |
Der Vizepremierminister und Minister der Sicherheit und des Innern | Der Vizepremierminister und Minister der Sicherheit und des Innern |
J. JAMBON | J. JAMBON |
Anlage zum Rundschreiben GPI 39decies vom 25. Juli 2016 | Anlage zum Rundschreiben GPI 39decies vom 25. Juli 2016 |
KOSTEN DES EINGESETZTEN PERSONALMITGLIEDS | KOSTEN DES EINGESETZTEN PERSONALMITGLIEDS |
1. PAUSCHALE | 1. PAUSCHALE |
Mitglieder des Einsatzkaders | Mitglieder des Einsatzkaders |
PHK | PHK |
PK | PK |
PHIN | PHIN |
PHIN SSp. | PHIN SSp. |
PHIN PA | PHIN PA |
PIN | PIN |
PB | PB |
Gehalt | Gehalt |
X (1) | X (1) |
X (1) | X (1) |
X (1) | X (1) |
X (1) | X (1) |
X (1) | X (1) |
X (1) | X (1) |
Bekleidungsvergütung | Bekleidungsvergütung |
X | X |
X | X |
X | X |
X | X |
X | X |
X | X |
Telefonvergütung | Telefonvergütung |
X | X |
X | X |
X | X |
X | X |
X | X |
X | X |
Zulage für Bürgernähe | Zulage für Bürgernähe |
X | X |
Zulage Brüssel-Hauptstadt | Zulage Brüssel-Hauptstadt |
X (2) | X (2) |
X (2) | X (2) |
X (2) | X (2) |
X (2) | X (2) |
X (2) | X (2) |
X (2) | X (2) |
Zweisprachigkeitszulage | Zweisprachigkeitszulage |
X (3) | X (3) |
X (3) | X (3) |
Vergütungen für Überstunden, Nachtarbeit, Wochenendarbeit oder Arbeit | Vergütungen für Überstunden, Nachtarbeit, Wochenendarbeit oder Arbeit |
an Feiertagen | an Feiertagen |
X (4) | X (4) |
X (4) | X (4) |
X (4) | X (4) |
X (4) | X (4) |
X (4) | X (4) |
X (4) | X (4) |
Auftragskosten | Auftragskosten |
X (5) | X (5) |
X (5) | X (5) |
X (5) | X (5) |
X (5) | X (5) |
X (5) | X (5) |
X (5) | X (5) |
Verwaltungskosten | Verwaltungskosten |
X (6) | X (6) |
X (6) | X (6) |
X (6) | X (6) |
X (6) | X (6) |
X (6) | X (6) |
X (6) | X (6) |
Parameter | Parameter |
(1) Gehaltsindex: 1,6406 (aktuell). Die Beträge werden von Amts wegen | (1) Gehaltsindex: 1,6406 (aktuell). Die Beträge werden von Amts wegen |
der Entwicklung des Indexes angepasst. | der Entwicklung des Indexes angepasst. |
a) Gehalt "PIN": Inspektor B1 mit Dienstalter von zwei Jahren. | a) Gehalt "PIN": Inspektor B1 mit Dienstalter von zwei Jahren. |
b) Gehalt "andere": Durchschnittsgehalt für die jeweiligen Dienstgrade | b) Gehalt "andere": Durchschnittsgehalt für die jeweiligen Dienstgrade |
innerhalb der föderalen Polizei. | innerhalb der föderalen Polizei. |
Erhöht um 5,26 Prozent Arbeitgeberbeiträge und 20 Prozent | Erhöht um 5,26 Prozent Arbeitgeberbeiträge und 20 Prozent |
Arbeitgeberbeiträge auf das Gehalt für die Pensionen. | Arbeitgeberbeiträge auf das Gehalt für die Pensionen. |
(2) Zulage Brüssel-Hauptstadt: Betrag des ersten Jahres. | (2) Zulage Brüssel-Hauptstadt: Betrag des ersten Jahres. |
(3) Zweisprachigkeitszulage: Grundkenntnis. | (3) Zweisprachigkeitszulage: Grundkenntnis. |
(4) Vergütungen für Überstunden, Nachtarbeit, Wochenendarbeit oder | (4) Vergütungen für Überstunden, Nachtarbeit, Wochenendarbeit oder |
Arbeit an Feiertagen: | Arbeit an Feiertagen: |
- Index 1,6406 für Wochenenden, Nächte, Erreichbarkeit und | - Index 1,6406 für Wochenenden, Nächte, Erreichbarkeit und |
Abrufbereitschaft, | Abrufbereitschaft, |
- Index 1,6406 für Überstunden, | - Index 1,6406 für Überstunden, |
- Pauschale auf der Grundlage eines Durchschnitts der bekannten | - Pauschale auf der Grundlage eines Durchschnitts der bekannten |
Realisierungen. | Realisierungen. |
(5) Auftragskosten: Pauschale. | (5) Auftragskosten: Pauschale. |
(6) Verwaltungskosten: 2 % der Gesamtkosten | (6) Verwaltungskosten: 2 % der Gesamtkosten |
2. ZU FAKTURIERENDE BETRÄGE | 2. ZU FAKTURIERENDE BETRÄGE |
Mitglieder des Einsatzkaders | Mitglieder des Einsatzkaders |
Grundlage | Grundlage |
PHK | PHK |
PK | PK |
PHIN | PHIN |
PHIN SSp. | PHIN SSp. |
PHIN PA | PHIN PA |
PIN | PIN |
PB | PB |
Jährlich | Jährlich |
138.467,42 | 138.467,42 |
106.413,81 | 106.413,81 |
83.409,92 | 83.409,92 |
84.448,40 | 84.448,40 |
57.217,59 | 57.217,59 |
51.292,48 | 51.292,48 |
Monatlich | Monatlich |
11.538,95 | 11.538,95 |
8.867,82 | 8.867,82 |
6.950,82 | 6.950,82 |
7.037,36 | 7.037,36 |
4.768,13 | 4.768,13 |
4.274,37 | 4.274,37 |
Täglich | Täglich |
692,34 | 692,34 |
532,07 | 532,07 |
417,05 | 417,05 |
422,24 | 422,24 |
286,08 | 286,08 |
256,46 | 256,46 |
Gesehen, um dem Ministeriellen Rundschreiben GPI 39decies vom 25. Juli | Gesehen, um dem Ministeriellen Rundschreiben GPI 39decies vom 25. Juli |
2016 über die Einsetzung von Personalmitgliedern des Pools zeitweilige | 2016 über die Einsetzung von Personalmitgliedern des Pools zeitweilige |
Zuweisung (DPP/ATA) in Korps der lokalen Polizei - Grundsätze und | Zuweisung (DPP/ATA) in Korps der lokalen Polizei - Grundsätze und |
Fakturierung - beigefügt zu werden | Fakturierung - beigefügt zu werden |
Der Vizepremierminister und Minister der Sicherheit und des Innern | Der Vizepremierminister und Minister der Sicherheit und des Innern |
J. JAMBON | J. JAMBON |