publié le 09 février 2007
Circulaire ministérielle PLP n° 42bis relative aux directives pour l'établissement du budget de police 2007 à l'usage des zones de police : chiffres suite à la PLP 42 et directives complémentaires. - Traduction allemande
SERVICE PUBLIC FEDERAL INTERIEUR
7 DECEMBRE 2006. - Circulaire ministérielle PLP n° 42bis relative aux directives pour l'établissement du budget de police 2007 à l'usage des zones de police : chiffres suite à la PLP 42 et directives complémentaires. - Traduction allemande
Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de la circulaire PLP n° 42bis du Ministre de l'Intérieur du 7 décembre 2006 relative aux directives pour l'établissement du budget de police 2007 à l'usage des zones de police : chiffres suite à la PLP 42 et directives complémentaires (Moniteur belge du 15 décembre 2006), établie par le Service central de traduction allemande auprès du Commissariat d'arrondissement adjoint à Malmedy.
7. DEZEMBER 2006 - Ministerielles Rundschreiben PLP Nr.42bis über die Richtlinien für die Polizeizonen zur Aufstellung des Polizeihaushaltsplans 2007: nachfolgende Zahlen und zusätzliche Richtlinien An die Herren Provinzgouverneure An die Frau Gouverneurin des Verwaltungsbezirks Brüssel-Hauptstadt Zur Information: An die Frauen und Herren Bürgermeister An den Herrn Generalkommissar der föderalen Polizei An den Herrn Vorsitzenden des Ständigen Ausschusses für die lokale Polizei An die Frauen und Herren besonderen Rechnungsführer Wie in meinem Rundschreiben PLP 42 vom 13. September 2006 [sic, zu lesen ist: 13. Oktober 2006] angekündigt, finden Sie nachstehend die zurzeit bekannten Zahlen für die föderalen Dotationen (Anlage 1-2).
Diese Zahlen werden jedoch unter Vorbehalt mitgeteilt, da sie noch offiziell vom Parlament gebilligt werden müssen. Die Beträge müssen noch in den Gesetzen zur Festlegung des Einnahmenhaushaltsplans und des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplans bestätigt werden. Anschliessend folgt eine Bestätigung des Haushaltsplans pro Zone durch die Veröffentlichung des Königlichen Erlasses.
Ich möchte Sie nochmals daran erinnern, dass die Richtlinien für die Indexierung der Löhne im Rundschreiben PLP 42 wie gewöhnlich auf den zum Zeitpunkt der Unterzeichnung des Rundschreibens bekannten Zahlen basieren. Daher wird dringend empfohlen, die Entwicklung auf der Internetseite des Planbüros zu verfolgen und Ihren Haushaltsplan entsprechend anzupassen.
In Bezug auf die Dotationen im Rahmen des Verkehrssicherheitsfonds (PLP 42 Punkt 2.8.2.8) müssen verschiedene Phasen in dem Verfahren (Feststellung des verfügbaren Gesamtbetrags, die Einreichung der Verkehrssicherheitspläne, deren Billigung, ...) durchlaufen werden.
Dadurch werden die konkreten Zahlen pro Zone erst im Laufe des kommenden Jahres vorliegen. Deshalb wird empfohlen, die Ausgaben und die Einnahmen in Bezug auf die Verkehrssicherheitspläne erst ab dem Moment einzutragen, wo die Beträge bekannt sind. Dies kann über eine Haushaltsplanabänderung erfolgen.
Bei dieser Gelegenheit weise ich Sie zudem darauf hin, dass fortan mehrere Schriftstücke (PLP 42 Anlage 3) zusammen mit dem Haushaltsplan an die Aufsichtsbehörde verschickt werden müssen. Das Inputmuster (Punkt 11) entspricht dem im Rundschreiben PLP 42 (Punkt 1.4) aufgeführten Muster; es kann von der Internetseite der Generaldirektion Sicherheits- und Vorbeugungspolitik (www.vps.fgov.be;
Rubrik gestion policière / news/Politiebeheer/news) heruntergeladen werden.
Schliesslich kann ich Ihnen mitteilen, dass der Text im Rundschreiben PLP 42 über das Modul zur Berechnung der Personalkosten (Anlage 8) mittlerweile überholt ist. Das Modul (PLP 42 Punkt 2.1.2.2), das von der Internetseite des SSPGI heruntergeladen werden kann, ist schon viel weiter entwickelt, als es das Rundschreiben annehmen lässt. Daher wird dem Benutzer des Moduls angeraten, die Anweisungen zu befolgen, die Ihnen über diese Internetseite erteilt werden (www.ssgpi.be;
Rubrik réglementation/regelgeving).
Der Minister des Innern P. DEWAEL
Anlage 1 Pour la consultation du tableau, voir image Anlage 2 [Die Gemeinden des deutschen Sprachgebiets sind nicht hiervon betroffen]
Anlage 3 Dem Haushaltsplan hinzuzufügende Schriftstücke 1) Ausführliche Beschlüsse des Gemeinde- oder Polizeirates, die die Zusammenfassung der Gesamtbeträge der wirtschaftlichen Gruppen enthalten 2) Bericht, der eine Zusammenfassung des Haushaltsplans, die allgemeine und die Finanzpolitik der Polizeizone (insbesondere in Bezug auf den Anwerbungsplan) und eine Übersicht über die Angaben, die einen Einfluss auf die Organisation und Arbeitsweise der Polizeizone haben können, enthält: Mehrjahresplan, Aktionsplan in Sachen Verkehrssicherheit usw.3) Ausführliche Stellungnahme der Haushaltskommission (Artikel 11 der ABOP) 4) Beweis für den Aushang 5) Personaltabellen mit Vermerk der Gehaltstabellen, des finanziellen Dienstalters, des Betrags der festen Entschädigungen und Zulagen, des Modus der Berechnung der unregelmässigen Leistungen und/oder des Moduls für die Berechnung der Personalkosten, die den Polizeizonen durch die Föderalbehörde zur Verfügung gestellt werden 6) Banktabellen der Anleihen und der Entwicklung der Schuld und Modus der Berechnung der Zinsen für die neuen Anleihen 7) Tabelle der Finanzierung des ausserordentlichen Dienstes (Wege und Mittel) 8) Tabelle der Bewegungen der Rückstellungen und Rücklagenfonds 9) Projektion der Entwicklung der Dreijahreskredite (Mehrjahresplan) 10) Liste der Zuschüsse, die die Polizeizone Dritten gewährt hat 11) Elektronische Fassung (die Seite der allgemeinen Daten für die Polizeizone und insbesondere den Mindestbestand und reellen Bestand enthaltend).Die elektronische Datei kann von der Internetseite der Direktion der Beziehungen mit der lokalen Polizei CGL (www.infozone.be) unter der Rubrik « Documentation/Documentatie » heruntergeladen werden. Die elektronische Datei wird dem Gouverneur per E-Mail oder, falls erlaubt, per CD-ROM übermittelt 12) Jeder brauchbare Beleg, zum Beispiel (unvollständige Liste): - Verkehrssicherheitsabkommen und/oder Tabelle der Zuerkennung von Mitteln (1) - Unterlage zur Rechtfertigung des Betrags im Rahmen des Verfahrens in Sachen Gebäudeübertragung - Berechnung der sozialen Dotation II (insbesondere des Höchstbetrags, der von den Sozialversicherungsbeiträgen für Zulagen abzuziehen ist) - Unterlagen anderer Instanzen (zum Beispiel der Region), die die Eintragung von Einnahmen rechtfertigen Diese Unterlagen müssen gleichzeitig der Aufsichtsbehörde zugeschickt werden, mit Ausnahme des Beweises für den Aushang und einiger Belege, über die die Zone bei der Übermittlung des Haushaltsplans noch nicht verfügt. _______ Fussnote (1) Im Haushaltsplan werden die Artikel des Haushaltsplans der Ausgaben in Bezug auf das Verkehrssicherheitsabkommen entweder durch die Bezeichnung oder den funktionellen Kode verdeutlicht.