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Circulaire ministérielle PLP n° 42bis relative aux directives pour l'établissement du budget de police 2007 à l'usage des zones de police : chiffres suite à la PLP 42 et directives complémentaires. - Traduction allemande | Ministeriële omzendbrief PLP nr. 42bis betreffende de onderrichtingen voor het opstellen van de politiebegroting voor 2007 ten behoeve van de politiezones : navolgende cijfers en bijkomende onderrichtingen. - Duitse vertaling |
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SERVICE PUBLIC FEDERAL INTERIEUR | FEDERALE OVERHEIDSDIENST BINNENLANDSE ZAKEN |
7 DECEMBRE 2006. - Circulaire ministérielle PLP n° 42bis relative aux | 7 DECEMBER 2006. - Ministeriële omzendbrief PLP nr. 42bis betreffende |
de onderrichtingen voor het opstellen van de politiebegroting voor | |
directives pour l'établissement du budget de police 2007 à l'usage des | 2007 ten behoeve van de politiezones : navolgende cijfers en |
zones de police : chiffres suite à la PLP 42 et directives | |
complémentaires. - Traduction allemande | bijkomende onderrichtingen. - Duitse vertaling |
Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de la | De hierna volgende tekst is de Duitse vertaling van de omzendbrief PLP |
circulaire PLP n° 42bis du Ministre de l'Intérieur du 7 décembre 2006 | nr. 42bis van de Minister van Binnenlandse Zaken van 7 december 2006 |
betreffende de onderrichtingen voor het opstellen van de | |
relative aux directives pour l'établissement du budget de police 2007 | politiebegroting voor 2007 ten behoeve van de politiezones : |
à l'usage des zones de police : chiffres suite à la PLP 42 et | navolgende cijfers en bijkomende onderrichtingen (Belgisch Staatsblad |
directives complémentaires (Moniteur belge du 15 décembre 2006), | van 15 december 2006), opgemaakt door de Centrale dienst voor Duitse |
établie par le Service central de traduction allemande auprès du Commissariat d'arrondissement adjoint à Malmedy. | vertaling bij het Adjunct-arrondissementscommissariaat in Malmedy. |
7. DEZEMBER 2006 - Ministerielles Rundschreiben PLP Nr. 42bis über die | 7. DEZEMBER 2006 - Ministerielles Rundschreiben PLP Nr. 42bis über die |
Richtlinien für die Polizeizonen zur Aufstellung des | Richtlinien für die Polizeizonen zur Aufstellung des |
Polizeihaushaltsplans 2007: nachfolgende Zahlen und zusätzliche | Polizeihaushaltsplans 2007: nachfolgende Zahlen und zusätzliche |
Richtlinien | Richtlinien |
An die Herren Provinzgouverneure | An die Herren Provinzgouverneure |
An die Frau Gouverneurin des Verwaltungsbezirks Brüssel-Hauptstadt | An die Frau Gouverneurin des Verwaltungsbezirks Brüssel-Hauptstadt |
Zur Information: | Zur Information: |
An die Frauen und Herren Bürgermeister | An die Frauen und Herren Bürgermeister |
An den Herrn Generalkommissar der föderalen Polizei | An den Herrn Generalkommissar der föderalen Polizei |
An den Herrn Vorsitzenden des Ständigen Ausschusses für die lokale | An den Herrn Vorsitzenden des Ständigen Ausschusses für die lokale |
Polizei | Polizei |
An die Frauen und Herren besonderen Rechnungsführer | An die Frauen und Herren besonderen Rechnungsführer |
Wie in meinem Rundschreiben PLP 42 vom 13. September 2006 [sic, zu | Wie in meinem Rundschreiben PLP 42 vom 13. September 2006 [sic, zu |
lesen ist: 13. Oktober 2006] angekündigt, finden Sie nachstehend die | lesen ist: 13. Oktober 2006] angekündigt, finden Sie nachstehend die |
zurzeit bekannten Zahlen für die föderalen Dotationen (Anlage 1-2). | zurzeit bekannten Zahlen für die föderalen Dotationen (Anlage 1-2). |
Diese Zahlen werden jedoch unter Vorbehalt mitgeteilt, da sie noch | Diese Zahlen werden jedoch unter Vorbehalt mitgeteilt, da sie noch |
offiziell vom Parlament gebilligt werden müssen. Die Beträge müssen | offiziell vom Parlament gebilligt werden müssen. Die Beträge müssen |
noch in den Gesetzen zur Festlegung des Einnahmenhaushaltsplans und | noch in den Gesetzen zur Festlegung des Einnahmenhaushaltsplans und |
des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplans bestätigt werden. Anschliessend | des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplans bestätigt werden. Anschliessend |
folgt eine Bestätigung des Haushaltsplans pro Zone durch die | folgt eine Bestätigung des Haushaltsplans pro Zone durch die |
Veröffentlichung des Königlichen Erlasses. | Veröffentlichung des Königlichen Erlasses. |
Ich möchte Sie nochmals daran erinnern, dass die Richtlinien für die | Ich möchte Sie nochmals daran erinnern, dass die Richtlinien für die |
Indexierung der Löhne im Rundschreiben PLP 42 wie gewöhnlich auf den | Indexierung der Löhne im Rundschreiben PLP 42 wie gewöhnlich auf den |
zum Zeitpunkt der Unterzeichnung des Rundschreibens bekannten Zahlen | zum Zeitpunkt der Unterzeichnung des Rundschreibens bekannten Zahlen |
basieren. Daher wird dringend empfohlen, die Entwicklung auf der | basieren. Daher wird dringend empfohlen, die Entwicklung auf der |
Internetseite des Planbüros zu verfolgen und Ihren Haushaltsplan | Internetseite des Planbüros zu verfolgen und Ihren Haushaltsplan |
entsprechend anzupassen. | entsprechend anzupassen. |
In Bezug auf die Dotationen im Rahmen des Verkehrssicherheitsfonds | In Bezug auf die Dotationen im Rahmen des Verkehrssicherheitsfonds |
(PLP 42 Punkt 2.8.2.8) müssen verschiedene Phasen in dem Verfahren | (PLP 42 Punkt 2.8.2.8) müssen verschiedene Phasen in dem Verfahren |
(Feststellung des verfügbaren Gesamtbetrags, die Einreichung der | (Feststellung des verfügbaren Gesamtbetrags, die Einreichung der |
Verkehrssicherheitspläne, deren Billigung, ...) durchlaufen werden. | Verkehrssicherheitspläne, deren Billigung, ...) durchlaufen werden. |
Dadurch werden die konkreten Zahlen pro Zone erst im Laufe des | Dadurch werden die konkreten Zahlen pro Zone erst im Laufe des |
kommenden Jahres vorliegen. Deshalb wird empfohlen, die Ausgaben und | kommenden Jahres vorliegen. Deshalb wird empfohlen, die Ausgaben und |
die Einnahmen in Bezug auf die Verkehrssicherheitspläne erst ab dem | die Einnahmen in Bezug auf die Verkehrssicherheitspläne erst ab dem |
Moment einzutragen, wo die Beträge bekannt sind. Dies kann über eine | Moment einzutragen, wo die Beträge bekannt sind. Dies kann über eine |
Haushaltsplanabänderung erfolgen. | Haushaltsplanabänderung erfolgen. |
Bei dieser Gelegenheit weise ich Sie zudem darauf hin, dass fortan | Bei dieser Gelegenheit weise ich Sie zudem darauf hin, dass fortan |
mehrere Schriftstücke (PLP 42 Anlage 3) zusammen mit dem Haushaltsplan | mehrere Schriftstücke (PLP 42 Anlage 3) zusammen mit dem Haushaltsplan |
an die Aufsichtsbehörde verschickt werden müssen. Das Inputmuster | an die Aufsichtsbehörde verschickt werden müssen. Das Inputmuster |
(Punkt 11) entspricht dem im Rundschreiben PLP 42 (Punkt 1.4) | (Punkt 11) entspricht dem im Rundschreiben PLP 42 (Punkt 1.4) |
aufgeführten Muster; es kann von der Internetseite der | aufgeführten Muster; es kann von der Internetseite der |
Generaldirektion Sicherheits- und Vorbeugungspolitik (www.vps.fgov.be; | Generaldirektion Sicherheits- und Vorbeugungspolitik (www.vps.fgov.be; |
Rubrik gestion policière / news/Politiebeheer/news) heruntergeladen | Rubrik gestion policière / news/Politiebeheer/news) heruntergeladen |
werden. | werden. |
Schliesslich kann ich Ihnen mitteilen, dass der Text im Rundschreiben | Schliesslich kann ich Ihnen mitteilen, dass der Text im Rundschreiben |
PLP 42 über das Modul zur Berechnung der Personalkosten (Anlage 8) | PLP 42 über das Modul zur Berechnung der Personalkosten (Anlage 8) |
mittlerweile überholt ist. Das Modul (PLP 42 Punkt 2.1.2.2), das von | mittlerweile überholt ist. Das Modul (PLP 42 Punkt 2.1.2.2), das von |
der Internetseite des SSPGI heruntergeladen werden kann, ist schon | der Internetseite des SSPGI heruntergeladen werden kann, ist schon |
viel weiter entwickelt, als es das Rundschreiben annehmen lässt. Daher | viel weiter entwickelt, als es das Rundschreiben annehmen lässt. Daher |
wird dem Benutzer des Moduls angeraten, die Anweisungen zu befolgen, | wird dem Benutzer des Moduls angeraten, die Anweisungen zu befolgen, |
die Ihnen über diese Internetseite erteilt werden (www.ssgpi.be; | die Ihnen über diese Internetseite erteilt werden (www.ssgpi.be; |
Rubrik réglementation/regelgeving). | Rubrik réglementation/regelgeving). |
Der Minister des Innern | Der Minister des Innern |
P. DEWAEL | P. DEWAEL |
Anlage 1 | Anlage 1 |
Pour la consultation du tableau, voir image | Voor de raadpleging van de tabel, zie beeld |
Anlage 2 | Anlage 2 |
[Die Gemeinden des deutschen Sprachgebiets sind nicht hiervon | [Die Gemeinden des deutschen Sprachgebiets sind nicht hiervon |
betroffen] | betroffen] |
Anlage 3 | Anlage 3 |
Dem Haushaltsplan hinzuzufügende Schriftstücke | Dem Haushaltsplan hinzuzufügende Schriftstücke |
1) Ausführliche Beschlüsse des Gemeinde- oder Polizeirates, die die | 1) Ausführliche Beschlüsse des Gemeinde- oder Polizeirates, die die |
Zusammenfassung der Gesamtbeträge der wirtschaftlichen Gruppen | Zusammenfassung der Gesamtbeträge der wirtschaftlichen Gruppen |
enthalten | enthalten |
2) Bericht, der eine Zusammenfassung des Haushaltsplans, die | 2) Bericht, der eine Zusammenfassung des Haushaltsplans, die |
allgemeine und die Finanzpolitik der Polizeizone (insbesondere in | allgemeine und die Finanzpolitik der Polizeizone (insbesondere in |
Bezug auf den Anwerbungsplan) und eine Übersicht über die Angaben, die | Bezug auf den Anwerbungsplan) und eine Übersicht über die Angaben, die |
einen Einfluss auf die Organisation und Arbeitsweise der Polizeizone | einen Einfluss auf die Organisation und Arbeitsweise der Polizeizone |
haben können, enthält: Mehrjahresplan, Aktionsplan in Sachen | haben können, enthält: Mehrjahresplan, Aktionsplan in Sachen |
Verkehrssicherheit usw. | Verkehrssicherheit usw. |
3) Ausführliche Stellungnahme der Haushaltskommission (Artikel 11 der | 3) Ausführliche Stellungnahme der Haushaltskommission (Artikel 11 der |
ABOP) | ABOP) |
4) Beweis für den Aushang | 4) Beweis für den Aushang |
5) Personaltabellen mit Vermerk der Gehaltstabellen, des finanziellen | 5) Personaltabellen mit Vermerk der Gehaltstabellen, des finanziellen |
Dienstalters, des Betrags der festen Entschädigungen und Zulagen, des | Dienstalters, des Betrags der festen Entschädigungen und Zulagen, des |
Modus der Berechnung der unregelmässigen Leistungen und/oder des | Modus der Berechnung der unregelmässigen Leistungen und/oder des |
Moduls für die Berechnung der Personalkosten, die den Polizeizonen | Moduls für die Berechnung der Personalkosten, die den Polizeizonen |
durch die Föderalbehörde zur Verfügung gestellt werden | durch die Föderalbehörde zur Verfügung gestellt werden |
6) Banktabellen der Anleihen und der Entwicklung der Schuld und Modus | 6) Banktabellen der Anleihen und der Entwicklung der Schuld und Modus |
der Berechnung der Zinsen für die neuen Anleihen | der Berechnung der Zinsen für die neuen Anleihen |
7) Tabelle der Finanzierung des ausserordentlichen Dienstes (Wege und | 7) Tabelle der Finanzierung des ausserordentlichen Dienstes (Wege und |
Mittel) | Mittel) |
8) Tabelle der Bewegungen der Rückstellungen und Rücklagenfonds | 8) Tabelle der Bewegungen der Rückstellungen und Rücklagenfonds |
9) Projektion der Entwicklung der Dreijahreskredite (Mehrjahresplan) | 9) Projektion der Entwicklung der Dreijahreskredite (Mehrjahresplan) |
10) Liste der Zuschüsse, die die Polizeizone Dritten gewährt hat | 10) Liste der Zuschüsse, die die Polizeizone Dritten gewährt hat |
11) Elektronische Fassung (die Seite der allgemeinen Daten für die | 11) Elektronische Fassung (die Seite der allgemeinen Daten für die |
Polizeizone und insbesondere den Mindestbestand und reellen Bestand | Polizeizone und insbesondere den Mindestbestand und reellen Bestand |
enthaltend). Die elektronische Datei kann von der Internetseite der | enthaltend). Die elektronische Datei kann von der Internetseite der |
Direktion der Beziehungen mit der lokalen Polizei CGL | Direktion der Beziehungen mit der lokalen Polizei CGL |
(www.infozone.be) unter der Rubrik « Documentation/Documentatie » | (www.infozone.be) unter der Rubrik « Documentation/Documentatie » |
heruntergeladen werden. Die elektronische Datei wird dem Gouverneur | heruntergeladen werden. Die elektronische Datei wird dem Gouverneur |
per E-Mail oder, falls erlaubt, per CD-ROM übermittelt | per E-Mail oder, falls erlaubt, per CD-ROM übermittelt |
12) Jeder brauchbare Beleg, zum Beispiel (unvollständige Liste): | 12) Jeder brauchbare Beleg, zum Beispiel (unvollständige Liste): |
- Verkehrssicherheitsabkommen und/oder Tabelle der Zuerkennung von | - Verkehrssicherheitsabkommen und/oder Tabelle der Zuerkennung von |
Mitteln (1) | Mitteln (1) |
- Unterlage zur Rechtfertigung des Betrags im Rahmen des Verfahrens in | - Unterlage zur Rechtfertigung des Betrags im Rahmen des Verfahrens in |
Sachen Gebäudeübertragung | Sachen Gebäudeübertragung |
- Berechnung der sozialen Dotation II (insbesondere des Höchstbetrags, | - Berechnung der sozialen Dotation II (insbesondere des Höchstbetrags, |
der von den Sozialversicherungsbeiträgen für Zulagen abzuziehen ist) | der von den Sozialversicherungsbeiträgen für Zulagen abzuziehen ist) |
- Unterlagen anderer Instanzen (zum Beispiel der Region), die die | - Unterlagen anderer Instanzen (zum Beispiel der Region), die die |
Eintragung von Einnahmen rechtfertigen | Eintragung von Einnahmen rechtfertigen |
Diese Unterlagen müssen gleichzeitig der Aufsichtsbehörde zugeschickt | Diese Unterlagen müssen gleichzeitig der Aufsichtsbehörde zugeschickt |
werden, mit Ausnahme des Beweises für den Aushang und einiger Belege, | werden, mit Ausnahme des Beweises für den Aushang und einiger Belege, |
über die die Zone bei der Übermittlung des Haushaltsplans noch nicht | über die die Zone bei der Übermittlung des Haushaltsplans noch nicht |
verfügt. | verfügt. |
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Fussnote | Fussnote |
(1) Im Haushaltsplan werden die Artikel des Haushaltsplans der | (1) Im Haushaltsplan werden die Artikel des Haushaltsplans der |
Ausgaben in Bezug auf das Verkehrssicherheitsabkommen entweder durch | Ausgaben in Bezug auf das Verkehrssicherheitsabkommen entweder durch |
die Bezeichnung oder den funktionellen Kode verdeutlicht. | die Bezeichnung oder den funktionellen Kode verdeutlicht. |