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| Circulaire ministérielle PLP n° 42bis relative aux directives pour l'établissement du budget de police 2007 à l'usage des zones de police : chiffres suite à la PLP 42 et directives complémentaires. - Traduction allemande | Ministeriële omzendbrief PLP nr. 42bis betreffende de onderrichtingen voor het opstellen van de politiebegroting voor 2007 ten behoeve van de politiezones : navolgende cijfers en bijkomende onderrichtingen. - Duitse vertaling |
|---|---|
| SERVICE PUBLIC FEDERAL INTERIEUR | FEDERALE OVERHEIDSDIENST BINNENLANDSE ZAKEN |
| 7 DECEMBRE 2006. - Circulaire ministérielle PLP n° 42bis relative aux | 7 DECEMBER 2006. - Ministeriële omzendbrief PLP nr. 42bis betreffende |
| de onderrichtingen voor het opstellen van de politiebegroting voor | |
| directives pour l'établissement du budget de police 2007 à l'usage des | 2007 ten behoeve van de politiezones : navolgende cijfers en |
| zones de police : chiffres suite à la PLP 42 et directives | |
| complémentaires. - Traduction allemande | bijkomende onderrichtingen. - Duitse vertaling |
| Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de la | De hierna volgende tekst is de Duitse vertaling van de omzendbrief PLP |
| circulaire PLP n° 42bis du Ministre de l'Intérieur du 7 décembre 2006 | nr. 42bis van de Minister van Binnenlandse Zaken van 7 december 2006 |
| betreffende de onderrichtingen voor het opstellen van de | |
| relative aux directives pour l'établissement du budget de police 2007 | politiebegroting voor 2007 ten behoeve van de politiezones : |
| à l'usage des zones de police : chiffres suite à la PLP 42 et | navolgende cijfers en bijkomende onderrichtingen (Belgisch Staatsblad |
| directives complémentaires (Moniteur belge du 15 décembre 2006), | van 15 december 2006), opgemaakt door de Centrale dienst voor Duitse |
| établie par le Service central de traduction allemande auprès du Commissariat d'arrondissement adjoint à Malmedy. | vertaling bij het Adjunct-arrondissementscommissariaat in Malmedy. |
| 7. DEZEMBER 2006 - Ministerielles Rundschreiben PLP Nr. 42bis über die | 7. DEZEMBER 2006 - Ministerielles Rundschreiben PLP Nr. 42bis über die |
| Richtlinien für die Polizeizonen zur Aufstellung des | Richtlinien für die Polizeizonen zur Aufstellung des |
| Polizeihaushaltsplans 2007: nachfolgende Zahlen und zusätzliche | Polizeihaushaltsplans 2007: nachfolgende Zahlen und zusätzliche |
| Richtlinien | Richtlinien |
| An die Herren Provinzgouverneure | An die Herren Provinzgouverneure |
| An die Frau Gouverneurin des Verwaltungsbezirks Brüssel-Hauptstadt | An die Frau Gouverneurin des Verwaltungsbezirks Brüssel-Hauptstadt |
| Zur Information: | Zur Information: |
| An die Frauen und Herren Bürgermeister | An die Frauen und Herren Bürgermeister |
| An den Herrn Generalkommissar der föderalen Polizei | An den Herrn Generalkommissar der föderalen Polizei |
| An den Herrn Vorsitzenden des Ständigen Ausschusses für die lokale | An den Herrn Vorsitzenden des Ständigen Ausschusses für die lokale |
| Polizei | Polizei |
| An die Frauen und Herren besonderen Rechnungsführer | An die Frauen und Herren besonderen Rechnungsführer |
| Wie in meinem Rundschreiben PLP 42 vom 13. September 2006 [sic, zu | Wie in meinem Rundschreiben PLP 42 vom 13. September 2006 [sic, zu |
| lesen ist: 13. Oktober 2006] angekündigt, finden Sie nachstehend die | lesen ist: 13. Oktober 2006] angekündigt, finden Sie nachstehend die |
| zurzeit bekannten Zahlen für die föderalen Dotationen (Anlage 1-2). | zurzeit bekannten Zahlen für die föderalen Dotationen (Anlage 1-2). |
| Diese Zahlen werden jedoch unter Vorbehalt mitgeteilt, da sie noch | Diese Zahlen werden jedoch unter Vorbehalt mitgeteilt, da sie noch |
| offiziell vom Parlament gebilligt werden müssen. Die Beträge müssen | offiziell vom Parlament gebilligt werden müssen. Die Beträge müssen |
| noch in den Gesetzen zur Festlegung des Einnahmenhaushaltsplans und | noch in den Gesetzen zur Festlegung des Einnahmenhaushaltsplans und |
| des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplans bestätigt werden. Anschliessend | des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplans bestätigt werden. Anschliessend |
| folgt eine Bestätigung des Haushaltsplans pro Zone durch die | folgt eine Bestätigung des Haushaltsplans pro Zone durch die |
| Veröffentlichung des Königlichen Erlasses. | Veröffentlichung des Königlichen Erlasses. |
| Ich möchte Sie nochmals daran erinnern, dass die Richtlinien für die | Ich möchte Sie nochmals daran erinnern, dass die Richtlinien für die |
| Indexierung der Löhne im Rundschreiben PLP 42 wie gewöhnlich auf den | Indexierung der Löhne im Rundschreiben PLP 42 wie gewöhnlich auf den |
| zum Zeitpunkt der Unterzeichnung des Rundschreibens bekannten Zahlen | zum Zeitpunkt der Unterzeichnung des Rundschreibens bekannten Zahlen |
| basieren. Daher wird dringend empfohlen, die Entwicklung auf der | basieren. Daher wird dringend empfohlen, die Entwicklung auf der |
| Internetseite des Planbüros zu verfolgen und Ihren Haushaltsplan | Internetseite des Planbüros zu verfolgen und Ihren Haushaltsplan |
| entsprechend anzupassen. | entsprechend anzupassen. |
| In Bezug auf die Dotationen im Rahmen des Verkehrssicherheitsfonds | In Bezug auf die Dotationen im Rahmen des Verkehrssicherheitsfonds |
| (PLP 42 Punkt 2.8.2.8) müssen verschiedene Phasen in dem Verfahren | (PLP 42 Punkt 2.8.2.8) müssen verschiedene Phasen in dem Verfahren |
| (Feststellung des verfügbaren Gesamtbetrags, die Einreichung der | (Feststellung des verfügbaren Gesamtbetrags, die Einreichung der |
| Verkehrssicherheitspläne, deren Billigung, ...) durchlaufen werden. | Verkehrssicherheitspläne, deren Billigung, ...) durchlaufen werden. |
| Dadurch werden die konkreten Zahlen pro Zone erst im Laufe des | Dadurch werden die konkreten Zahlen pro Zone erst im Laufe des |
| kommenden Jahres vorliegen. Deshalb wird empfohlen, die Ausgaben und | kommenden Jahres vorliegen. Deshalb wird empfohlen, die Ausgaben und |
| die Einnahmen in Bezug auf die Verkehrssicherheitspläne erst ab dem | die Einnahmen in Bezug auf die Verkehrssicherheitspläne erst ab dem |
| Moment einzutragen, wo die Beträge bekannt sind. Dies kann über eine | Moment einzutragen, wo die Beträge bekannt sind. Dies kann über eine |
| Haushaltsplanabänderung erfolgen. | Haushaltsplanabänderung erfolgen. |
| Bei dieser Gelegenheit weise ich Sie zudem darauf hin, dass fortan | Bei dieser Gelegenheit weise ich Sie zudem darauf hin, dass fortan |
| mehrere Schriftstücke (PLP 42 Anlage 3) zusammen mit dem Haushaltsplan | mehrere Schriftstücke (PLP 42 Anlage 3) zusammen mit dem Haushaltsplan |
| an die Aufsichtsbehörde verschickt werden müssen. Das Inputmuster | an die Aufsichtsbehörde verschickt werden müssen. Das Inputmuster |
| (Punkt 11) entspricht dem im Rundschreiben PLP 42 (Punkt 1.4) | (Punkt 11) entspricht dem im Rundschreiben PLP 42 (Punkt 1.4) |
| aufgeführten Muster; es kann von der Internetseite der | aufgeführten Muster; es kann von der Internetseite der |
| Generaldirektion Sicherheits- und Vorbeugungspolitik (www.vps.fgov.be; | Generaldirektion Sicherheits- und Vorbeugungspolitik (www.vps.fgov.be; |
| Rubrik gestion policière / news/Politiebeheer/news) heruntergeladen | Rubrik gestion policière / news/Politiebeheer/news) heruntergeladen |
| werden. | werden. |
| Schliesslich kann ich Ihnen mitteilen, dass der Text im Rundschreiben | Schliesslich kann ich Ihnen mitteilen, dass der Text im Rundschreiben |
| PLP 42 über das Modul zur Berechnung der Personalkosten (Anlage 8) | PLP 42 über das Modul zur Berechnung der Personalkosten (Anlage 8) |
| mittlerweile überholt ist. Das Modul (PLP 42 Punkt 2.1.2.2), das von | mittlerweile überholt ist. Das Modul (PLP 42 Punkt 2.1.2.2), das von |
| der Internetseite des SSPGI heruntergeladen werden kann, ist schon | der Internetseite des SSPGI heruntergeladen werden kann, ist schon |
| viel weiter entwickelt, als es das Rundschreiben annehmen lässt. Daher | viel weiter entwickelt, als es das Rundschreiben annehmen lässt. Daher |
| wird dem Benutzer des Moduls angeraten, die Anweisungen zu befolgen, | wird dem Benutzer des Moduls angeraten, die Anweisungen zu befolgen, |
| die Ihnen über diese Internetseite erteilt werden (www.ssgpi.be; | die Ihnen über diese Internetseite erteilt werden (www.ssgpi.be; |
| Rubrik réglementation/regelgeving). | Rubrik réglementation/regelgeving). |
| Der Minister des Innern | Der Minister des Innern |
| P. DEWAEL | P. DEWAEL |
| Anlage 1 | Anlage 1 |
| Pour la consultation du tableau, voir image | Voor de raadpleging van de tabel, zie beeld |
| Anlage 2 | Anlage 2 |
| [Die Gemeinden des deutschen Sprachgebiets sind nicht hiervon | [Die Gemeinden des deutschen Sprachgebiets sind nicht hiervon |
| betroffen] | betroffen] |
| Anlage 3 | Anlage 3 |
| Dem Haushaltsplan hinzuzufügende Schriftstücke | Dem Haushaltsplan hinzuzufügende Schriftstücke |
| 1) Ausführliche Beschlüsse des Gemeinde- oder Polizeirates, die die | 1) Ausführliche Beschlüsse des Gemeinde- oder Polizeirates, die die |
| Zusammenfassung der Gesamtbeträge der wirtschaftlichen Gruppen | Zusammenfassung der Gesamtbeträge der wirtschaftlichen Gruppen |
| enthalten | enthalten |
| 2) Bericht, der eine Zusammenfassung des Haushaltsplans, die | 2) Bericht, der eine Zusammenfassung des Haushaltsplans, die |
| allgemeine und die Finanzpolitik der Polizeizone (insbesondere in | allgemeine und die Finanzpolitik der Polizeizone (insbesondere in |
| Bezug auf den Anwerbungsplan) und eine Übersicht über die Angaben, die | Bezug auf den Anwerbungsplan) und eine Übersicht über die Angaben, die |
| einen Einfluss auf die Organisation und Arbeitsweise der Polizeizone | einen Einfluss auf die Organisation und Arbeitsweise der Polizeizone |
| haben können, enthält: Mehrjahresplan, Aktionsplan in Sachen | haben können, enthält: Mehrjahresplan, Aktionsplan in Sachen |
| Verkehrssicherheit usw. | Verkehrssicherheit usw. |
| 3) Ausführliche Stellungnahme der Haushaltskommission (Artikel 11 der | 3) Ausführliche Stellungnahme der Haushaltskommission (Artikel 11 der |
| ABOP) | ABOP) |
| 4) Beweis für den Aushang | 4) Beweis für den Aushang |
| 5) Personaltabellen mit Vermerk der Gehaltstabellen, des finanziellen | 5) Personaltabellen mit Vermerk der Gehaltstabellen, des finanziellen |
| Dienstalters, des Betrags der festen Entschädigungen und Zulagen, des | Dienstalters, des Betrags der festen Entschädigungen und Zulagen, des |
| Modus der Berechnung der unregelmässigen Leistungen und/oder des | Modus der Berechnung der unregelmässigen Leistungen und/oder des |
| Moduls für die Berechnung der Personalkosten, die den Polizeizonen | Moduls für die Berechnung der Personalkosten, die den Polizeizonen |
| durch die Föderalbehörde zur Verfügung gestellt werden | durch die Föderalbehörde zur Verfügung gestellt werden |
| 6) Banktabellen der Anleihen und der Entwicklung der Schuld und Modus | 6) Banktabellen der Anleihen und der Entwicklung der Schuld und Modus |
| der Berechnung der Zinsen für die neuen Anleihen | der Berechnung der Zinsen für die neuen Anleihen |
| 7) Tabelle der Finanzierung des ausserordentlichen Dienstes (Wege und | 7) Tabelle der Finanzierung des ausserordentlichen Dienstes (Wege und |
| Mittel) | Mittel) |
| 8) Tabelle der Bewegungen der Rückstellungen und Rücklagenfonds | 8) Tabelle der Bewegungen der Rückstellungen und Rücklagenfonds |
| 9) Projektion der Entwicklung der Dreijahreskredite (Mehrjahresplan) | 9) Projektion der Entwicklung der Dreijahreskredite (Mehrjahresplan) |
| 10) Liste der Zuschüsse, die die Polizeizone Dritten gewährt hat | 10) Liste der Zuschüsse, die die Polizeizone Dritten gewährt hat |
| 11) Elektronische Fassung (die Seite der allgemeinen Daten für die | 11) Elektronische Fassung (die Seite der allgemeinen Daten für die |
| Polizeizone und insbesondere den Mindestbestand und reellen Bestand | Polizeizone und insbesondere den Mindestbestand und reellen Bestand |
| enthaltend). Die elektronische Datei kann von der Internetseite der | enthaltend). Die elektronische Datei kann von der Internetseite der |
| Direktion der Beziehungen mit der lokalen Polizei CGL | Direktion der Beziehungen mit der lokalen Polizei CGL |
| (www.infozone.be) unter der Rubrik « Documentation/Documentatie » | (www.infozone.be) unter der Rubrik « Documentation/Documentatie » |
| heruntergeladen werden. Die elektronische Datei wird dem Gouverneur | heruntergeladen werden. Die elektronische Datei wird dem Gouverneur |
| per E-Mail oder, falls erlaubt, per CD-ROM übermittelt | per E-Mail oder, falls erlaubt, per CD-ROM übermittelt |
| 12) Jeder brauchbare Beleg, zum Beispiel (unvollständige Liste): | 12) Jeder brauchbare Beleg, zum Beispiel (unvollständige Liste): |
| - Verkehrssicherheitsabkommen und/oder Tabelle der Zuerkennung von | - Verkehrssicherheitsabkommen und/oder Tabelle der Zuerkennung von |
| Mitteln (1) | Mitteln (1) |
| - Unterlage zur Rechtfertigung des Betrags im Rahmen des Verfahrens in | - Unterlage zur Rechtfertigung des Betrags im Rahmen des Verfahrens in |
| Sachen Gebäudeübertragung | Sachen Gebäudeübertragung |
| - Berechnung der sozialen Dotation II (insbesondere des Höchstbetrags, | - Berechnung der sozialen Dotation II (insbesondere des Höchstbetrags, |
| der von den Sozialversicherungsbeiträgen für Zulagen abzuziehen ist) | der von den Sozialversicherungsbeiträgen für Zulagen abzuziehen ist) |
| - Unterlagen anderer Instanzen (zum Beispiel der Region), die die | - Unterlagen anderer Instanzen (zum Beispiel der Region), die die |
| Eintragung von Einnahmen rechtfertigen | Eintragung von Einnahmen rechtfertigen |
| Diese Unterlagen müssen gleichzeitig der Aufsichtsbehörde zugeschickt | Diese Unterlagen müssen gleichzeitig der Aufsichtsbehörde zugeschickt |
| werden, mit Ausnahme des Beweises für den Aushang und einiger Belege, | werden, mit Ausnahme des Beweises für den Aushang und einiger Belege, |
| über die die Zone bei der Übermittlung des Haushaltsplans noch nicht | über die die Zone bei der Übermittlung des Haushaltsplans noch nicht |
| verfügt. | verfügt. |
| _______ | _______ |
| Fussnote | Fussnote |
| (1) Im Haushaltsplan werden die Artikel des Haushaltsplans der | (1) Im Haushaltsplan werden die Artikel des Haushaltsplans der |
| Ausgaben in Bezug auf das Verkehrssicherheitsabkommen entweder durch | Ausgaben in Bezug auf das Verkehrssicherheitsabkommen entweder durch |
| die Bezeichnung oder den funktionellen Kode verdeutlicht. | die Bezeichnung oder den funktionellen Kode verdeutlicht. |