Etaamb.openjustice.be
Vue multilingue de Circulaire du 07/12/2006
← Retour vers "Circulaire ministérielle PLP n° 42bis relative aux directives pour l'établissement du budget de police 2007 à l'usage des zones de police : chiffres suite à la PLP 42 et directives complémentaires. - Traduction allemande "
Circulaire ministérielle PLP n° 42bis relative aux directives pour l'établissement du budget de police 2007 à l'usage des zones de police : chiffres suite à la PLP 42 et directives complémentaires. - Traduction allemande Ministeriële omzendbrief PLP nr. 42bis betreffende de onderrichtingen voor het opstellen van de politiebegroting voor 2007 ten behoeve van de politiezones : navolgende cijfers en bijkomende onderrichtingen. - Duitse vertaling
SERVICE PUBLIC FEDERAL INTERIEUR FEDERALE OVERHEIDSDIENST BINNENLANDSE ZAKEN
7 DECEMBRE 2006. - Circulaire ministérielle PLP n° 42bis relative aux 7 DECEMBER 2006. - Ministeriële omzendbrief PLP nr. 42bis betreffende
de onderrichtingen voor het opstellen van de politiebegroting voor
directives pour l'établissement du budget de police 2007 à l'usage des 2007 ten behoeve van de politiezones : navolgende cijfers en
zones de police : chiffres suite à la PLP 42 et directives
complémentaires. - Traduction allemande bijkomende onderrichtingen. - Duitse vertaling
Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de la De hierna volgende tekst is de Duitse vertaling van de omzendbrief PLP
circulaire PLP n° 42bis du Ministre de l'Intérieur du 7 décembre 2006 nr. 42bis van de Minister van Binnenlandse Zaken van 7 december 2006
betreffende de onderrichtingen voor het opstellen van de
relative aux directives pour l'établissement du budget de police 2007 politiebegroting voor 2007 ten behoeve van de politiezones :
à l'usage des zones de police : chiffres suite à la PLP 42 et navolgende cijfers en bijkomende onderrichtingen (Belgisch Staatsblad
directives complémentaires (Moniteur belge du 15 décembre 2006), van 15 december 2006), opgemaakt door de Centrale dienst voor Duitse
établie par le Service central de traduction allemande auprès du Commissariat d'arrondissement adjoint à Malmedy. vertaling bij het Adjunct-arrondissementscommissariaat in Malmedy.
7. DEZEMBER 2006 - Ministerielles Rundschreiben PLP Nr. 42bis über die 7. DEZEMBER 2006 - Ministerielles Rundschreiben PLP Nr. 42bis über die
Richtlinien für die Polizeizonen zur Aufstellung des Richtlinien für die Polizeizonen zur Aufstellung des
Polizeihaushaltsplans 2007: nachfolgende Zahlen und zusätzliche Polizeihaushaltsplans 2007: nachfolgende Zahlen und zusätzliche
Richtlinien Richtlinien
An die Herren Provinzgouverneure An die Herren Provinzgouverneure
An die Frau Gouverneurin des Verwaltungsbezirks Brüssel-Hauptstadt An die Frau Gouverneurin des Verwaltungsbezirks Brüssel-Hauptstadt
Zur Information: Zur Information:
An die Frauen und Herren Bürgermeister An die Frauen und Herren Bürgermeister
An den Herrn Generalkommissar der föderalen Polizei An den Herrn Generalkommissar der föderalen Polizei
An den Herrn Vorsitzenden des Ständigen Ausschusses für die lokale An den Herrn Vorsitzenden des Ständigen Ausschusses für die lokale
Polizei Polizei
An die Frauen und Herren besonderen Rechnungsführer An die Frauen und Herren besonderen Rechnungsführer
Wie in meinem Rundschreiben PLP 42 vom 13. September 2006 [sic, zu Wie in meinem Rundschreiben PLP 42 vom 13. September 2006 [sic, zu
lesen ist: 13. Oktober 2006] angekündigt, finden Sie nachstehend die lesen ist: 13. Oktober 2006] angekündigt, finden Sie nachstehend die
zurzeit bekannten Zahlen für die föderalen Dotationen (Anlage 1-2). zurzeit bekannten Zahlen für die föderalen Dotationen (Anlage 1-2).
Diese Zahlen werden jedoch unter Vorbehalt mitgeteilt, da sie noch Diese Zahlen werden jedoch unter Vorbehalt mitgeteilt, da sie noch
offiziell vom Parlament gebilligt werden müssen. Die Beträge müssen offiziell vom Parlament gebilligt werden müssen. Die Beträge müssen
noch in den Gesetzen zur Festlegung des Einnahmenhaushaltsplans und noch in den Gesetzen zur Festlegung des Einnahmenhaushaltsplans und
des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplans bestätigt werden. Anschliessend des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplans bestätigt werden. Anschliessend
folgt eine Bestätigung des Haushaltsplans pro Zone durch die folgt eine Bestätigung des Haushaltsplans pro Zone durch die
Veröffentlichung des Königlichen Erlasses. Veröffentlichung des Königlichen Erlasses.
Ich möchte Sie nochmals daran erinnern, dass die Richtlinien für die Ich möchte Sie nochmals daran erinnern, dass die Richtlinien für die
Indexierung der Löhne im Rundschreiben PLP 42 wie gewöhnlich auf den Indexierung der Löhne im Rundschreiben PLP 42 wie gewöhnlich auf den
zum Zeitpunkt der Unterzeichnung des Rundschreibens bekannten Zahlen zum Zeitpunkt der Unterzeichnung des Rundschreibens bekannten Zahlen
basieren. Daher wird dringend empfohlen, die Entwicklung auf der basieren. Daher wird dringend empfohlen, die Entwicklung auf der
Internetseite des Planbüros zu verfolgen und Ihren Haushaltsplan Internetseite des Planbüros zu verfolgen und Ihren Haushaltsplan
entsprechend anzupassen. entsprechend anzupassen.
In Bezug auf die Dotationen im Rahmen des Verkehrssicherheitsfonds In Bezug auf die Dotationen im Rahmen des Verkehrssicherheitsfonds
(PLP 42 Punkt 2.8.2.8) müssen verschiedene Phasen in dem Verfahren (PLP 42 Punkt 2.8.2.8) müssen verschiedene Phasen in dem Verfahren
(Feststellung des verfügbaren Gesamtbetrags, die Einreichung der (Feststellung des verfügbaren Gesamtbetrags, die Einreichung der
Verkehrssicherheitspläne, deren Billigung, ...) durchlaufen werden. Verkehrssicherheitspläne, deren Billigung, ...) durchlaufen werden.
Dadurch werden die konkreten Zahlen pro Zone erst im Laufe des Dadurch werden die konkreten Zahlen pro Zone erst im Laufe des
kommenden Jahres vorliegen. Deshalb wird empfohlen, die Ausgaben und kommenden Jahres vorliegen. Deshalb wird empfohlen, die Ausgaben und
die Einnahmen in Bezug auf die Verkehrssicherheitspläne erst ab dem die Einnahmen in Bezug auf die Verkehrssicherheitspläne erst ab dem
Moment einzutragen, wo die Beträge bekannt sind. Dies kann über eine Moment einzutragen, wo die Beträge bekannt sind. Dies kann über eine
Haushaltsplanabänderung erfolgen. Haushaltsplanabänderung erfolgen.
Bei dieser Gelegenheit weise ich Sie zudem darauf hin, dass fortan Bei dieser Gelegenheit weise ich Sie zudem darauf hin, dass fortan
mehrere Schriftstücke (PLP 42 Anlage 3) zusammen mit dem Haushaltsplan mehrere Schriftstücke (PLP 42 Anlage 3) zusammen mit dem Haushaltsplan
an die Aufsichtsbehörde verschickt werden müssen. Das Inputmuster an die Aufsichtsbehörde verschickt werden müssen. Das Inputmuster
(Punkt 11) entspricht dem im Rundschreiben PLP 42 (Punkt 1.4) (Punkt 11) entspricht dem im Rundschreiben PLP 42 (Punkt 1.4)
aufgeführten Muster; es kann von der Internetseite der aufgeführten Muster; es kann von der Internetseite der
Generaldirektion Sicherheits- und Vorbeugungspolitik (www.vps.fgov.be; Generaldirektion Sicherheits- und Vorbeugungspolitik (www.vps.fgov.be;
Rubrik gestion policière / news/Politiebeheer/news) heruntergeladen Rubrik gestion policière / news/Politiebeheer/news) heruntergeladen
werden. werden.
Schliesslich kann ich Ihnen mitteilen, dass der Text im Rundschreiben Schliesslich kann ich Ihnen mitteilen, dass der Text im Rundschreiben
PLP 42 über das Modul zur Berechnung der Personalkosten (Anlage 8) PLP 42 über das Modul zur Berechnung der Personalkosten (Anlage 8)
mittlerweile überholt ist. Das Modul (PLP 42 Punkt 2.1.2.2), das von mittlerweile überholt ist. Das Modul (PLP 42 Punkt 2.1.2.2), das von
der Internetseite des SSPGI heruntergeladen werden kann, ist schon der Internetseite des SSPGI heruntergeladen werden kann, ist schon
viel weiter entwickelt, als es das Rundschreiben annehmen lässt. Daher viel weiter entwickelt, als es das Rundschreiben annehmen lässt. Daher
wird dem Benutzer des Moduls angeraten, die Anweisungen zu befolgen, wird dem Benutzer des Moduls angeraten, die Anweisungen zu befolgen,
die Ihnen über diese Internetseite erteilt werden (www.ssgpi.be; die Ihnen über diese Internetseite erteilt werden (www.ssgpi.be;
Rubrik réglementation/regelgeving). Rubrik réglementation/regelgeving).
Der Minister des Innern Der Minister des Innern
P. DEWAEL P. DEWAEL
Anlage 1 Anlage 1
Pour la consultation du tableau, voir image Voor de raadpleging van de tabel, zie beeld
Anlage 2 Anlage 2
[Die Gemeinden des deutschen Sprachgebiets sind nicht hiervon [Die Gemeinden des deutschen Sprachgebiets sind nicht hiervon
betroffen] betroffen]
Anlage 3 Anlage 3
Dem Haushaltsplan hinzuzufügende Schriftstücke Dem Haushaltsplan hinzuzufügende Schriftstücke
1) Ausführliche Beschlüsse des Gemeinde- oder Polizeirates, die die 1) Ausführliche Beschlüsse des Gemeinde- oder Polizeirates, die die
Zusammenfassung der Gesamtbeträge der wirtschaftlichen Gruppen Zusammenfassung der Gesamtbeträge der wirtschaftlichen Gruppen
enthalten enthalten
2) Bericht, der eine Zusammenfassung des Haushaltsplans, die 2) Bericht, der eine Zusammenfassung des Haushaltsplans, die
allgemeine und die Finanzpolitik der Polizeizone (insbesondere in allgemeine und die Finanzpolitik der Polizeizone (insbesondere in
Bezug auf den Anwerbungsplan) und eine Übersicht über die Angaben, die Bezug auf den Anwerbungsplan) und eine Übersicht über die Angaben, die
einen Einfluss auf die Organisation und Arbeitsweise der Polizeizone einen Einfluss auf die Organisation und Arbeitsweise der Polizeizone
haben können, enthält: Mehrjahresplan, Aktionsplan in Sachen haben können, enthält: Mehrjahresplan, Aktionsplan in Sachen
Verkehrssicherheit usw. Verkehrssicherheit usw.
3) Ausführliche Stellungnahme der Haushaltskommission (Artikel 11 der 3) Ausführliche Stellungnahme der Haushaltskommission (Artikel 11 der
ABOP) ABOP)
4) Beweis für den Aushang 4) Beweis für den Aushang
5) Personaltabellen mit Vermerk der Gehaltstabellen, des finanziellen 5) Personaltabellen mit Vermerk der Gehaltstabellen, des finanziellen
Dienstalters, des Betrags der festen Entschädigungen und Zulagen, des Dienstalters, des Betrags der festen Entschädigungen und Zulagen, des
Modus der Berechnung der unregelmässigen Leistungen und/oder des Modus der Berechnung der unregelmässigen Leistungen und/oder des
Moduls für die Berechnung der Personalkosten, die den Polizeizonen Moduls für die Berechnung der Personalkosten, die den Polizeizonen
durch die Föderalbehörde zur Verfügung gestellt werden durch die Föderalbehörde zur Verfügung gestellt werden
6) Banktabellen der Anleihen und der Entwicklung der Schuld und Modus 6) Banktabellen der Anleihen und der Entwicklung der Schuld und Modus
der Berechnung der Zinsen für die neuen Anleihen der Berechnung der Zinsen für die neuen Anleihen
7) Tabelle der Finanzierung des ausserordentlichen Dienstes (Wege und 7) Tabelle der Finanzierung des ausserordentlichen Dienstes (Wege und
Mittel) Mittel)
8) Tabelle der Bewegungen der Rückstellungen und Rücklagenfonds 8) Tabelle der Bewegungen der Rückstellungen und Rücklagenfonds
9) Projektion der Entwicklung der Dreijahreskredite (Mehrjahresplan) 9) Projektion der Entwicklung der Dreijahreskredite (Mehrjahresplan)
10) Liste der Zuschüsse, die die Polizeizone Dritten gewährt hat 10) Liste der Zuschüsse, die die Polizeizone Dritten gewährt hat
11) Elektronische Fassung (die Seite der allgemeinen Daten für die 11) Elektronische Fassung (die Seite der allgemeinen Daten für die
Polizeizone und insbesondere den Mindestbestand und reellen Bestand Polizeizone und insbesondere den Mindestbestand und reellen Bestand
enthaltend). Die elektronische Datei kann von der Internetseite der enthaltend). Die elektronische Datei kann von der Internetseite der
Direktion der Beziehungen mit der lokalen Polizei CGL Direktion der Beziehungen mit der lokalen Polizei CGL
(www.infozone.be) unter der Rubrik « Documentation/Documentatie » (www.infozone.be) unter der Rubrik « Documentation/Documentatie »
heruntergeladen werden. Die elektronische Datei wird dem Gouverneur heruntergeladen werden. Die elektronische Datei wird dem Gouverneur
per E-Mail oder, falls erlaubt, per CD-ROM übermittelt per E-Mail oder, falls erlaubt, per CD-ROM übermittelt
12) Jeder brauchbare Beleg, zum Beispiel (unvollständige Liste): 12) Jeder brauchbare Beleg, zum Beispiel (unvollständige Liste):
- Verkehrssicherheitsabkommen und/oder Tabelle der Zuerkennung von - Verkehrssicherheitsabkommen und/oder Tabelle der Zuerkennung von
Mitteln (1) Mitteln (1)
- Unterlage zur Rechtfertigung des Betrags im Rahmen des Verfahrens in - Unterlage zur Rechtfertigung des Betrags im Rahmen des Verfahrens in
Sachen Gebäudeübertragung Sachen Gebäudeübertragung
- Berechnung der sozialen Dotation II (insbesondere des Höchstbetrags, - Berechnung der sozialen Dotation II (insbesondere des Höchstbetrags,
der von den Sozialversicherungsbeiträgen für Zulagen abzuziehen ist) der von den Sozialversicherungsbeiträgen für Zulagen abzuziehen ist)
- Unterlagen anderer Instanzen (zum Beispiel der Region), die die - Unterlagen anderer Instanzen (zum Beispiel der Region), die die
Eintragung von Einnahmen rechtfertigen Eintragung von Einnahmen rechtfertigen
Diese Unterlagen müssen gleichzeitig der Aufsichtsbehörde zugeschickt Diese Unterlagen müssen gleichzeitig der Aufsichtsbehörde zugeschickt
werden, mit Ausnahme des Beweises für den Aushang und einiger Belege, werden, mit Ausnahme des Beweises für den Aushang und einiger Belege,
über die die Zone bei der Übermittlung des Haushaltsplans noch nicht über die die Zone bei der Übermittlung des Haushaltsplans noch nicht
verfügt. verfügt.
_______ _______
Fussnote Fussnote
(1) Im Haushaltsplan werden die Artikel des Haushaltsplans der (1) Im Haushaltsplan werden die Artikel des Haushaltsplans der
Ausgaben in Bezug auf das Verkehrssicherheitsabkommen entweder durch Ausgaben in Bezug auf das Verkehrssicherheitsabkommen entweder durch
die Bezeichnung oder den funktionellen Kode verdeutlicht. die Bezeichnung oder den funktionellen Kode verdeutlicht.
^