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Circulaire du 06 avril 2005
publié le 28 juin 2005

Circulaire ministérielle GPI 15quinquies relative aux déclarations de vacances d'emplois dans le cadre de la procédure de mobilité à la police intégrée, structurée à deux niveaux. - Traduction allemande

source
service public federal interieur
numac
2005000361
pub.
28/06/2005
prom.
06/04/2005
moniteur
https://www.ejustice.just.fgov.be/cgi/article_body(...)
Document Qrcode

SERVICE PUBLIC FEDERAL INTERIEUR


6 AVRIL 2005. - Circulaire ministérielle GPI 15quinquies relative aux déclarations de vacances d'emplois dans le cadre de la procédure de mobilité à la police intégrée, structurée à deux niveaux. - Traduction allemande


Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de la circulaire GPI 15quinquies du Ministre de l'Intérieur du 6 avril 2005 relative aux déclarations de vacances d'emplois dans le cadre de la procédure de mobilité à la police intégrée, structurée à deux niveaux (Moniteur belge du 28 avril 2005), établie par le Service central de traduction allemande auprès du Commissariat d'arrondissement adjoint à Malmedy.

6. APRIL 2005 - Ministerielles Rundschreiben GPI 15quinquies über die Vakanterklärungen im Rahmen des Mobilitätsverfahrens bei der auf zwei Ebenen strukturierten integrierten Polizei An die Frau Provinzgouverneurin An die Herren Provinzgouverneure An die Frau Gouverneurin des Verwaltungsbezirks Brüssel-Hauptstadt An die Frauen und Herren Bürgermeister An die Frauen und Herren Vorsitzenden der Polizeikollegien An die Frauen und Herren Korpschefs der lokalen Polizei An den Herrn Generalkommissar der föderalen Polizei Zur Information: An den Herrn Generaldirektor der Generaldirektion Sicherheits- und Vorbeugungspolitik An den Herrn Vorsitzenden des Ständigen Ausschusses für die lokale Polizei An die Frauen und Herren Bezirkskommissare Sehr geehrte Frau Gouverneurin, sehr geehrter Herr Gouverneur, Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin, sehr geehrter Herr Bürgermeister, Sehr geehrte Frau Vorsitzende, sehr geehrter Herr Vorsitzender, Sehr geehrte Frau Korpschefin, sehr geehrter Herr Korpschef, Sehr geehrter Herr Generalkommissar, Sehr geehrte Damen und Herren, Rundschreiben GPI 15 vom 24.Januar 2002 In Nummer 3.1.3 des ministeriellen Rundschreibens GPI 15 vom 24.

Januar 2002 wird in Bezug auf die Vakanterklärungen bestimmt, dass in diesem Stadium die Anzahl auszuschreibender Stellen pro Mobilitätszyklus zeitweilig auf höchstens 5% des Stellenplans jedes Korps der lokalen Polizei oder der föderalen Polizei beschränkt wird, damit der Mobilitätsbedarf der gesamten Polizeikorps nicht über die Anwerbungs-, Auswahl- und Ausbildungskapazität hinausgeht und die harmonische Arbeitsweise sowie die Kontinuität jedes Korps nicht beeinträchtigt werden.

Abweichungen von der zugelassenen Anzahl können mir über die Generaldirektion des Personals der föderalen Polizei zur Entscheidung unterbreitet werden.

Inzwischen sind schon 9 Mobilitätszyklen bekannt gegeben worden, sodass die Personalmitglieder, die aus den ehemaligen Polizeistrukturen stammen, bereits von der neuen Mobilität Gebrauch machen können, wenn sie es möchten; der Nachschub an Anwärtern aus den Schulen scheint insgesamt auszureichen, um auf die Mobilitätsanträge einzugehen.

Deshalb beschliesse ich, ab heute die Einschränkung von 5% aufzuheben.

Dies ist zudem eine Vereinfachungsmassnahme, durch die der Verwaltungsaufwand auf verschiedenen Ebenen verringert wird.

Der Minister des Innern P. DEWAEL

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