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Vue multilingue de Circulaire du 06/04/2005
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Circulaire ministérielle GPI 15quinquies relative aux déclarations de vacances d'emplois dans le cadre de la procédure de mobilité à la police intégrée, structurée à deux niveaux. - Traduction allemande Ministeriële omzendbrief GPI 15quinquies betreffende het vacant verklaren van betrekkingen in het raam van de mobiliteitsprocedure bij de geïntegreerde politie, gestructureerd op twee niveaus. - Duitse vertaling
SERVICE PUBLIC FEDERAL INTERIEUR FEDERALE OVERHEIDSDIENST BINNENLANDSE ZAKEN
6 AVRIL 2005. - Circulaire ministérielle GPI 15quinquies relative aux 6 APRIL 2005. - Ministeriële omzendbrief GPI 15quinquies betreffende
déclarations de vacances d'emplois dans le cadre de la procédure de het vacant verklaren van betrekkingen in het raam van de
mobilité à la police intégrée, structurée à deux niveaux. - Traduction mobiliteitsprocedure bij de geïntegreerde politie, gestructureerd op
allemande twee niveaus. - Duitse vertaling
Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de la De hierna volgende tekst is de Duitse vertaling van de omzendbrief GPI
circulaire GPI 15quinquies du Ministre de l'Intérieur du 6 avril 2005 15quinquies van de Minister van Binnenlandse Zaken van 6 april 2005
relative aux déclarations de vacances d'emplois dans le cadre de la betreffende het vacant verklaren van betrekkingen in het raam van de
procédure de mobilité à la police intégrée, structurée à deux niveaux mobiliteitsprocedure bij de geïntegreerde politie, gestructureerd op
(Moniteur belge du 28 avril 2005), établie par le Service central de twee niveaus (Belgisch Staatsblad van 28 april 2005), opgemaakt door
traduction allemande auprès du Commissariat d'arrondissement adjoint à de Centrale Dienst voor Duitse vertaling bij het
Malmedy. Adjunct-arrondissementscommissariaat in Malmedy.
6. APRIL 2005 - Ministerielles Rundschreiben GPI 15quinquies 6. APRIL 2005 - Ministerielles Rundschreiben GPI 15quinquies
über die Vakanterklärungen im Rahmen des Mobilitätsverfahrens bei der über die Vakanterklärungen im Rahmen des Mobilitätsverfahrens bei der
auf zwei Ebenen strukturierten integrierten Polizei auf zwei Ebenen strukturierten integrierten Polizei
An die Frau Provinzgouverneurin An die Frau Provinzgouverneurin
An die Herren Provinzgouverneure An die Herren Provinzgouverneure
An die Frau Gouverneurin des Verwaltungsbezirks Brüssel-Hauptstadt An die Frau Gouverneurin des Verwaltungsbezirks Brüssel-Hauptstadt
An die Frauen und Herren Bürgermeister An die Frauen und Herren Bürgermeister
An die Frauen und Herren Vorsitzenden der Polizeikollegien An die Frauen und Herren Vorsitzenden der Polizeikollegien
An die Frauen und Herren Korpschefs der lokalen Polizei An die Frauen und Herren Korpschefs der lokalen Polizei
An den Herrn Generalkommissar der föderalen Polizei An den Herrn Generalkommissar der föderalen Polizei
Zur Information: Zur Information:
An den Herrn Generaldirektor der Generaldirektion Sicherheits- und An den Herrn Generaldirektor der Generaldirektion Sicherheits- und
Vorbeugungspolitik Vorbeugungspolitik
An den Herrn Vorsitzenden des Ständigen Ausschusses für die lokale An den Herrn Vorsitzenden des Ständigen Ausschusses für die lokale
Polizei Polizei
An die Frauen und Herren Bezirkskommissare An die Frauen und Herren Bezirkskommissare
Sehr geehrte Frau Gouverneurin, sehr geehrter Herr Gouverneur, Sehr geehrte Frau Gouverneurin, sehr geehrter Herr Gouverneur,
Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin, sehr geehrter Herr Bürgermeister, Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin, sehr geehrter Herr Bürgermeister,
Sehr geehrte Frau Vorsitzende, sehr geehrter Herr Vorsitzender, Sehr geehrte Frau Vorsitzende, sehr geehrter Herr Vorsitzender,
Sehr geehrte Frau Korpschefin, sehr geehrter Herr Korpschef, Sehr geehrte Frau Korpschefin, sehr geehrter Herr Korpschef,
Sehr geehrter Herr Generalkommissar, Sehr geehrter Herr Generalkommissar,
Sehr geehrte Damen und Herren, Sehr geehrte Damen und Herren,
Rundschreiben GPI 15 vom 24. Januar 2002 Rundschreiben GPI 15 vom 24. Januar 2002
In Nummer 3.1.3 des ministeriellen Rundschreibens GPI 15 vom 24. In Nummer 3.1.3 des ministeriellen Rundschreibens GPI 15 vom 24.
Januar 2002 wird in Bezug auf die Vakanterklärungen bestimmt, dass in Januar 2002 wird in Bezug auf die Vakanterklärungen bestimmt, dass in
diesem Stadium die Anzahl auszuschreibender Stellen pro diesem Stadium die Anzahl auszuschreibender Stellen pro
Mobilitätszyklus zeitweilig auf höchstens 5% des Stellenplans jedes Mobilitätszyklus zeitweilig auf höchstens 5% des Stellenplans jedes
Korps der lokalen Polizei oder der föderalen Polizei beschränkt wird, Korps der lokalen Polizei oder der föderalen Polizei beschränkt wird,
damit der Mobilitätsbedarf der gesamten Polizeikorps nicht über die damit der Mobilitätsbedarf der gesamten Polizeikorps nicht über die
Anwerbungs-, Auswahl- und Ausbildungskapazität hinausgeht und die Anwerbungs-, Auswahl- und Ausbildungskapazität hinausgeht und die
harmonische Arbeitsweise sowie die Kontinuität jedes Korps nicht harmonische Arbeitsweise sowie die Kontinuität jedes Korps nicht
beeinträchtigt werden. beeinträchtigt werden.
Abweichungen von der zugelassenen Anzahl können mir über die Abweichungen von der zugelassenen Anzahl können mir über die
Generaldirektion des Personals der föderalen Polizei zur Entscheidung Generaldirektion des Personals der föderalen Polizei zur Entscheidung
unterbreitet werden. unterbreitet werden.
Inzwischen sind schon 9 Mobilitätszyklen bekannt gegeben worden, Inzwischen sind schon 9 Mobilitätszyklen bekannt gegeben worden,
sodass die Personalmitglieder, die aus den ehemaligen sodass die Personalmitglieder, die aus den ehemaligen
Polizeistrukturen stammen, bereits von der neuen Mobilität Gebrauch Polizeistrukturen stammen, bereits von der neuen Mobilität Gebrauch
machen können, wenn sie es möchten; der Nachschub an Anwärtern aus den machen können, wenn sie es möchten; der Nachschub an Anwärtern aus den
Schulen scheint insgesamt auszureichen, um auf die Mobilitätsanträge Schulen scheint insgesamt auszureichen, um auf die Mobilitätsanträge
einzugehen. einzugehen.
Deshalb beschliesse ich, ab heute die Einschränkung von 5% aufzuheben. Deshalb beschliesse ich, ab heute die Einschränkung von 5% aufzuheben.
Dies ist zudem eine Vereinfachungsmassnahme, durch die der Dies ist zudem eine Vereinfachungsmassnahme, durch die der
Verwaltungsaufwand auf verschiedenen Ebenen verringert wird. Verwaltungsaufwand auf verschiedenen Ebenen verringert wird.
Der Minister des Innern Der Minister des Innern
P. DEWAEL P. DEWAEL
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