publié le 07 novembre 2002
Avis relatif à la suppression de l'obligation de visa pour les ressortissants roumains. - Traduction allemande
MINISTERE DE L'INTERIEUR
10 JANVIER 2002. - Avis relatif à la suppression de l'obligation de visa pour les ressortissants roumains. - Traduction allemande
Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de l'avis du Ministre de l'Intérieur du 10 janvier 2002 relatif à la suppression de l'obligation de visa pour les ressortissants roumains (Moniteur belge du 26 janvier 2002), établie par le Service central de traduction allemande du Commissariat d'arrondissement adjoint à Malmedy.
MINISTERIUM DES INNERN 10. JANUAR 2002 - Bekanntmachung über die Aufhebung der Visumpflicht für rumänische Staatsangehörige An die Frauen und Herren Bürgermeister des Königreiches Vor kurzem ist im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften die Verordnung (EG) Nr.2414/2001 des Rates der Europäischen Union vom 7.
Dezember 2001 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 539/2001 des Rates der Europäischen Union vom 15. März 2001 zur Aufstellung der Liste der Drittländer, deren Staatsangehörige beim Überschreiten der Aussengrenzen im Besitz eines Visums sein müssen, sowie der Liste der Drittländer, deren Staatsangehörige von dieser Visumpflicht befreit sind, veröffentlicht worden (Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften, Nr. L 327/1 vom 12. Dezember 2001).
Diese Verordnung, die unmittelbare Anwendung findet, ist am 1. Januar 2002 in Kraft getreten.
Konkret bedeutet dies, dass rumänische Staatsangehörige seit dem 1.
Januar 2002 nicht mehr visumpflichtig sind, um den Schengener Raum und daher auch das belgische Staatsgebiet zu betreten.
Ich mache die Frauen und Herren Bürgermeister des Königreiches darauf aufmerksam, dass, auch wenn Anlage 1 zum Königlichen Erlass vom 8.
Oktober 1981 über die Einreise ins Staatsgebiet, den Aufenthalt, die Niederlassung und das Entfernen von Ausländern der vorerwähnten Verordnung formal noch nicht angepasst ist, die rumänischen Staatsangehörigen seit dem 1. Januar 2002 nicht mehr visumpflichtig sind und folglich mit einem gültigen nationalen Pass in Belgien und in die anderen Länder des Schengener Raums einreisen dürfen.
Berücksichtigen Sie bitte die vorliegende Bekanntmachung, wenn rumänische Staatsangehörige sich im Rahmen ihres Aufenthalts in Belgien bei Ihren Diensten melden.
Informationen zu dieser Bekanntmachung können beim Ausländeramt eingeholt werden: - Büro Grenzinspektion oder Büro AF/AN (für individuelle Fälle), - Studienbüro (für Fragen juristischer Art).
Brüssel, den 10. Januar 2002 Für den Minister des Innern: Der Generaldirektor des Ausländeramtes S. SCHEWEBACH