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Vue multilingue de Avis du 10/01/2002
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Avis relatif à la suppression de l'obligation de visa pour les ressortissants roumains. - Traduction allemande Bericht betreffende de opheffing van de visumplicht voor Roemeense onderdanen. - Duitse vertaling
MINISTERE DE L'INTERIEUR MINISTERIE VAN BINNENLANDSE ZAKEN
10 JANVIER 2002. - Avis relatif à la suppression de l'obligation de 10 JANUARI 2002. - Bericht betreffende de opheffing van de visumplicht
visa pour les ressortissants roumains. - Traduction allemande voor Roemeense onderdanen. - Duitse vertaling
Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de De hierna volgende tekst is de Duitse vertaling van het bericht van de
l'avis du Ministre de l'Intérieur du 10 janvier 2002 relatif à la Minister van Binnenlandse Zaken van 10 januari 2002 betreffende de
suppression de l'obligation de visa pour les ressortissants roumains opheffing van de visumplicht voor Roemeense onderdanen (Belgisch
(Moniteur belge du 26 janvier 2002), établie par le Service central de Staatsblad van 26 januari 2002), opgemaakt door de Centrale dienst
traduction allemande du Commissariat d'arrondissement adjoint à voor Duitse vertaling van het Adjunct-arrondissementscommissariaat in
Malmedy. Malmedy.
MINISTERIUM DES INNERN MINISTERIUM DES INNERN
10. JANUAR 2002 - Bekanntmachung über die Aufhebung der Visumpflicht 10. JANUAR 2002 - Bekanntmachung über die Aufhebung der Visumpflicht
für rumänische Staatsangehörige für rumänische Staatsangehörige
An die Frauen und Herren Bürgermeister des Königreiches An die Frauen und Herren Bürgermeister des Königreiches
Vor kurzem ist im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften die Vor kurzem ist im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften die
Verordnung (EG) Nr. 2414/2001 des Rates der Europäischen Union vom 7. Verordnung (EG) Nr. 2414/2001 des Rates der Europäischen Union vom 7.
Dezember 2001 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 539/2001 des Rates Dezember 2001 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 539/2001 des Rates
der Europäischen Union vom 15. März 2001 zur Aufstellung der Liste der der Europäischen Union vom 15. März 2001 zur Aufstellung der Liste der
Drittländer, deren Staatsangehörige beim Überschreiten der Drittländer, deren Staatsangehörige beim Überschreiten der
Aussengrenzen im Besitz eines Visums sein müssen, sowie der Liste der Aussengrenzen im Besitz eines Visums sein müssen, sowie der Liste der
Drittländer, deren Staatsangehörige von dieser Visumpflicht befreit Drittländer, deren Staatsangehörige von dieser Visumpflicht befreit
sind, veröffentlicht worden (Amtsblatt der Europäischen sind, veröffentlicht worden (Amtsblatt der Europäischen
Gemeinschaften, Nr. L 327/1 vom 12. Dezember 2001). Gemeinschaften, Nr. L 327/1 vom 12. Dezember 2001).
Diese Verordnung, die unmittelbare Anwendung findet, ist am 1. Januar Diese Verordnung, die unmittelbare Anwendung findet, ist am 1. Januar
2002 in Kraft getreten. 2002 in Kraft getreten.
Konkret bedeutet dies, dass rumänische Staatsangehörige seit dem 1. Konkret bedeutet dies, dass rumänische Staatsangehörige seit dem 1.
Januar 2002 nicht mehr visumpflichtig sind, um den Schengener Raum und Januar 2002 nicht mehr visumpflichtig sind, um den Schengener Raum und
daher auch das belgische Staatsgebiet zu betreten. daher auch das belgische Staatsgebiet zu betreten.
Ich mache die Frauen und Herren Bürgermeister des Königreiches darauf Ich mache die Frauen und Herren Bürgermeister des Königreiches darauf
aufmerksam, dass, auch wenn Anlage 1 zum Königlichen Erlass vom 8. aufmerksam, dass, auch wenn Anlage 1 zum Königlichen Erlass vom 8.
Oktober 1981 über die Einreise ins Staatsgebiet, den Aufenthalt, die Oktober 1981 über die Einreise ins Staatsgebiet, den Aufenthalt, die
Niederlassung und das Entfernen von Ausländern der vorerwähnten Niederlassung und das Entfernen von Ausländern der vorerwähnten
Verordnung formal noch nicht angepasst ist, die rumänischen Verordnung formal noch nicht angepasst ist, die rumänischen
Staatsangehörigen seit dem 1. Januar 2002 nicht mehr visumpflichtig Staatsangehörigen seit dem 1. Januar 2002 nicht mehr visumpflichtig
sind und folglich mit einem gültigen nationalen Pass in Belgien und in sind und folglich mit einem gültigen nationalen Pass in Belgien und in
die anderen Länder des Schengener Raums einreisen dürfen. die anderen Länder des Schengener Raums einreisen dürfen.
Berücksichtigen Sie bitte die vorliegende Bekanntmachung, wenn Berücksichtigen Sie bitte die vorliegende Bekanntmachung, wenn
rumänische Staatsangehörige sich im Rahmen ihres Aufenthalts in rumänische Staatsangehörige sich im Rahmen ihres Aufenthalts in
Belgien bei Ihren Diensten melden. Belgien bei Ihren Diensten melden.
Informationen zu dieser Bekanntmachung können beim Ausländeramt Informationen zu dieser Bekanntmachung können beim Ausländeramt
eingeholt werden: eingeholt werden:
- Büro Grenzinspektion oder Büro AF/AN (für individuelle Fälle), - Büro Grenzinspektion oder Büro AF/AN (für individuelle Fälle),
- Studienbüro (für Fragen juristischer Art). - Studienbüro (für Fragen juristischer Art).
Brüssel, den 10. Januar 2002 Brüssel, den 10. Januar 2002
Für den Minister des Innern: Für den Minister des Innern:
Der Generaldirektor des Ausländeramtes Der Generaldirektor des Ausländeramtes
S. SCHEWEBACH S. SCHEWEBACH
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