publié le 01 septembre 2016
Arrêté royal déterminant les données reprises dans le répertoire des artisans et fixant les modalités de son utilisation. - Traduction allemande
SERVICE PUBLIC FEDERAL ECONOMIE, P.M.E., CLASSES MOYENNES ET ENERGIE
26 MAI 2016. - Arrêté royal déterminant les données reprises dans le répertoire des artisans et fixant les modalités de son utilisation. - Traduction allemande
Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de l'arrêté royal du 26 mai 2016 déterminant les données reprises dans le répertoire des artisans et fixant les modalités de son utilisation (Moniteur belge du 31 mai 2016).
Cette traduction a été établie par le Service central de traduction allemande à Malmedy.
FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST WIRTSCHAFT, KMB, MITTELSTAND UND ENERGIE 26. MAI 2016 - Königlicher Erlass zur Festlegung der Daten im Handwerkerverzeichnis und der Modalitäten seiner Benutzung PHILIPPE, Konig der Belgier, Allen Gegenwartigen und Zukunftigen, Unser Gruß! Aufgrund des Gesetzes vom 19.März 2014 zur gesetzlichen Bestimmung des Handwerkers, des Artikels 25;
Aufgrund der Stellungnahme des Finanzinspektors vom 28. Januar 2016;
Aufgrund des Gutachtens Nr. 58.913/1 des Staatsrates vom 3. März 2016, abgegeben in Anwendung von Artikel 84 § 1 Absatz 1 Nr. 2 der am 12.
Januar 1973 koordinierten Gesetze über den Staatsrat;
Auf Vorschlag des Ministers des Mittelstands, der Selbständigen und der KMB Haben Wir beschloßen und erlassen Wir: Artikel 1 - Für die Anwendung des vorliegenden Erlasses versteht man unter: 1. Gesetz: das Gesetz vom 19.März 2014 zur gesetzlichen Bestimmung des Handwerkers, 2. FÖD Wirtschaft: den Föderalen Öffentlichen Dienst Wirtschaft, KMB, Mittelstand und Energie. Art. 2 - Das Handwerkerverzeichnis wie in Artikel 25 des Gesetzes erwähnt enthält für jedes Unternehmen folgende Daten: 1. Unternehmensnummer, 2.Namen, Bezeichnung oder gemeinsamen Namen des Unternehmens, 3. vollständige Adresse oder Sitz des Unternehmens, 4.Unternehmensart: Unternehmen natürliche Person beziehungsweise Unternehmen juristische Person, 5. Kontaktdaten des Unternehmens, das heißt seine Telefon- und Faxnummer, seine E-Mail-Adresse und seine Website, 6.Datum des Beginns der Eigenschaft als Handwerker, 7. gegebenenfalls Datum des Endes der Eigenschaft als Handwerker, wenn sie von der Handwerkerkommission entzogen worden ist, 8.wirtschaftliche Tätigkeit(en) des Unternehmens, 9. Hyperlink zu den Unternehmensdaten, die in der ZDU Public Search der Zentralen Datenbank der Unternehmen verfügbar sind. Die Daten des Unternehmens, dessen Eigenschaft als Handwerker von der Handwerkerkommission entzogen worden ist, werden drei Jahre nach dem Entzugsdatum aus dem Handwerkerverzeichnis gestrichen.
Art. 3 - Das in Artikel 2 erwähnte Verzeichnis ist auf der Website des FÖD Wirtschaft zugänglich auf der Seite, die der Erteilung der Eigenschaft als Handwerker gewidmet ist.
Art. 4 - Vorliegender Erlass tritt am 1. Juni 2016 in Kraft.
Art. 5 - Der für Mittelstand zuständige Minister ist mit der Ausführung des vorliegenden Erlasses beauftragt.
Gegeben zu Brüssel, den 26. Mai 2016 PHILIPPE Von Königs wegen: Der Minister des Mittelstands, der Selbständigen und der KMB W. BORSUS