publié le 20 juin 2024
Arrêté royal portant convocation des collèges électoraux pour l'élection de la Chambre des représentants, ainsi que convocation des nouvelles Chambres. - Traduction allemande
18 MAI 2024. - Arrêté royal portant convocation des collèges électoraux pour l'élection de la Chambre des représentants, ainsi que convocation des nouvelles Chambres. - Traduction allemande
Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de l'arrêté royal du 18 mai 2024 portant convocation des collèges électoraux pour l'élection de la Chambre des représentants, ainsi que convocation des nouvelles Chambres (Moniteur belge du 27 mai 2024).
Cette traduction a été établie par le Service central de traduction allemande à Malmedy.
FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST KANZLEI DES PREMIERMINISTERS UND FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST INNERES 18. MAI 2024 - Königlicher Erlass zur Einberufung der Wahlkollegien für die Wahl der Abgeordnetenkammer und zur Einberufung der neuen Kammern PHILIPPE, Konig der Belgier, Allen Gegenwartigen und Zukunftigen, Unser Gruß! Aufgrund des Artikels 195 Absatz 1, 2 und 3 und des Artikels 46 Absatz 5 der Verfassung; Aufgrund des Artikels 105 Absatz 3 des Wahlgesetzbuches, eingefügt durch das Gesetz vom 19. April 2018, des Artikels 106 Absatz 1 desselben Gesetzbuches, zuletzt abgeändert durch das Gesetz vom 6.
Januar 2014, und des Artikels 142 Absatz 1 desselben Gesetzbuches, zuletzt abgeändert durch das Gesetz vom 6. Januar 2014;
Aufgrund des Gesetzes vom 7. Februar 2014 zur Organisierung der elektronischen Wahl mit Papierbescheinigung, insbesondere des Artikels 15 Absatz 1 Nr. 3;
Aufgrund des Königlichen Erlasses vom 9. Juli 2023 zur Festlegung des Datums der Wahl des Europäischen Parlaments;
Aufgrund des Königlichen Erlasses vom 18. Februar 2024 zur Regelung bestimmter Wahlverrichtungen im Hinblick auf die gleichzeitigen Wahlen für das Europäische Parlament, die Abgeordnetenkammer und die Regional- und Gemeinschaftsparlamente vom 9. Juni 2024;
Aufgrund der Erklärung der föderalen gesetzgebenden Gewalt vom 17. Mai 2024, in der festgehalten wird, dass die von ihr in dieser Erklärung bestimmten Verfassungsbestimmungen zu revidieren sind;
Aufgrund der Stellungnahme der Finanzinspektion vom 26. April 2024;
Aufgrund des Einverständnisses Unserer Staatssekretärin für Haushalt vom 8. Mai 2024;
Aufgrund des Artikels 8 § 1 Nr. 3 und 4 des Gesetzes vom 15. Dezember 2013 zur Festlegung verschiedener Bestimmungen in Sachen administrative Vereinfachung;
Auf Vorschlag Unseres Premierministers und Unserer Ministerin des Innern, der Institutionellen Reformen und der Demokratischen Erneuerung und aufgrund der Stellungnahme Unserer Minister, die im Rat darüber beraten haben, Haben Wir beschloßen und erlassen Wir:
Artikel 1 - Die Wahlkollegien aller Wahlkreise des Königreichs werden für Sonntag, den 9. Juni 2024, zwischen 8 und 14 Uhr in Wahlkantonen und Gemeinden, in denen mit Papierstimmzetteln gewählt wird, und zwischen 8 und 16 Uhr in Wahlkantonen und Gemeinden, in denen ein elektronisches Wahlverfahren angewandt wird, einberufen im Hinblick auf die Wahl der erforderlichen Anzahl Mitglieder der Abgeordnetenkammer.
Art. 2 - Die neue Abgeordnetenkammer wird für Donnerstag, den 4. Juli 2024, einberufen.
Der neue Senat wird für Donnerstag, den 18. Juli 2024, einberufen.
Art. 3 - Vorliegender Erlass tritt am Tag seiner Veröffentlichung im Belgischen Staatsblatt in Kraft.
Art. 4 - Unser Premierminister und Unser Minister des Innern, der Institutionellen Reformen und der Demokratischen Erneuerung sind mit der Ausführung des vorliegenden Erlasses beauftragt.
Gegeben zu Brüssel, den 18. Mai 2024 PHILIPPE Von Königs wegen: Der Premierminister A. DE CROO Die Ministerin des Innern, der Institutionellen Reformen und der Demokratischen Erneuerung A. VERLINDEN