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Vue multilingue de Arrêté Royal du 18/05/2024
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Arrêté royal portant convocation des collèges électoraux pour l'élection de la Chambre des représentants, ainsi que convocation des nouvelles Chambres. - Traduction allemande Koninklijk besluit houdende bijeenroeping van de kiescolleges voor de verkiezing van de Kamer van Volksvertegenwoordigers en bijeenroeping van de nieuwe Kamers. - Duitse vertaling
18 MAI 2024. - Arrêté royal portant convocation des collèges 18 MEI 2024. - Koninklijk besluit houdende bijeenroeping van de
électoraux pour l'élection de la Chambre des représentants, ainsi que kiescolleges voor de verkiezing van de Kamer van
convocation des nouvelles Chambres. - Traduction allemande Volksvertegenwoordigers en bijeenroeping van de nieuwe Kamers. -
Duitse vertaling
Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de De hierna volgende tekst is de Duitse vertaling van het koninklijk
l'arrêté royal du 18 mai 2024 portant convocation des collèges besluit van 18 mei 2024 houdende bijeenroeping van de kiescolleges
électoraux pour l'élection de la Chambre des représentants, ainsi que voor de verkiezing van de Kamer van Volksvertegenwoordigers en
convocation des nouvelles Chambres (Moniteur belge du 27 mai 2024). bijeenroeping van de nieuwe Kamers (Belgisch Staatsblad van 27 mei
Cette traduction a été établie par le Service central de traduction 2024). Deze vertaling is opgemaakt door de Centrale dienst voor Duitse
allemande à Malmedy. vertaling in Malmedy.
FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST KANZLEI DES PREMIERMINISTERS UND FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST KANZLEI DES PREMIERMINISTERS UND
FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST INNERES FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST INNERES
18. MAI 2024 - Königlicher Erlass zur Einberufung der Wahlkollegien 18. MAI 2024 - Königlicher Erlass zur Einberufung der Wahlkollegien
für die Wahl der Abgeordnetenkammer und zur Einberufung der neuen für die Wahl der Abgeordnetenkammer und zur Einberufung der neuen
Kammern Kammern
PHILIPPE, Konig der Belgier, Allen Gegenwartigen und Zukunftigen, PHILIPPE, Konig der Belgier, Allen Gegenwartigen und Zukunftigen,
Unser Gruß! Unser Gruß!
Aufgrund des Artikels 195 Absatz 1, 2 und 3 und des Artikels 46 Absatz Aufgrund des Artikels 195 Absatz 1, 2 und 3 und des Artikels 46 Absatz
5 der Verfassung; 5 der Verfassung;
Aufgrund des Artikels 105 Absatz 3 des Wahlgesetzbuches, eingefügt Aufgrund des Artikels 105 Absatz 3 des Wahlgesetzbuches, eingefügt
durch das Gesetz vom 19. April 2018, des Artikels 106 Absatz 1 durch das Gesetz vom 19. April 2018, des Artikels 106 Absatz 1
desselben Gesetzbuches, zuletzt abgeändert durch das Gesetz vom 6. desselben Gesetzbuches, zuletzt abgeändert durch das Gesetz vom 6.
Januar 2014, und des Artikels 142 Absatz 1 desselben Gesetzbuches, Januar 2014, und des Artikels 142 Absatz 1 desselben Gesetzbuches,
zuletzt abgeändert durch das Gesetz vom 6. Januar 2014; zuletzt abgeändert durch das Gesetz vom 6. Januar 2014;
Aufgrund des Gesetzes vom 7. Februar 2014 zur Organisierung der Aufgrund des Gesetzes vom 7. Februar 2014 zur Organisierung der
elektronischen Wahl mit Papierbescheinigung, insbesondere des Artikels elektronischen Wahl mit Papierbescheinigung, insbesondere des Artikels
15 Absatz 1 Nr. 3; 15 Absatz 1 Nr. 3;
Aufgrund des Königlichen Erlasses vom 9. Juli 2023 zur Festlegung des Aufgrund des Königlichen Erlasses vom 9. Juli 2023 zur Festlegung des
Datums der Wahl des Europäischen Parlaments; Datums der Wahl des Europäischen Parlaments;
Aufgrund des Königlichen Erlasses vom 18. Februar 2024 zur Regelung Aufgrund des Königlichen Erlasses vom 18. Februar 2024 zur Regelung
bestimmter Wahlverrichtungen im Hinblick auf die gleichzeitigen Wahlen bestimmter Wahlverrichtungen im Hinblick auf die gleichzeitigen Wahlen
für das Europäische Parlament, die Abgeordnetenkammer und die für das Europäische Parlament, die Abgeordnetenkammer und die
Regional- und Gemeinschaftsparlamente vom 9. Juni 2024; Regional- und Gemeinschaftsparlamente vom 9. Juni 2024;
Aufgrund der Erklärung der föderalen gesetzgebenden Gewalt vom 17. Mai Aufgrund der Erklärung der föderalen gesetzgebenden Gewalt vom 17. Mai
2024, in der festgehalten wird, dass die von ihr in dieser Erklärung 2024, in der festgehalten wird, dass die von ihr in dieser Erklärung
bestimmten Verfassungsbestimmungen zu revidieren sind; bestimmten Verfassungsbestimmungen zu revidieren sind;
Aufgrund der Stellungnahme der Finanzinspektion vom 26. April 2024; Aufgrund der Stellungnahme der Finanzinspektion vom 26. April 2024;
Aufgrund des Einverständnisses Unserer Staatssekretärin für Haushalt Aufgrund des Einverständnisses Unserer Staatssekretärin für Haushalt
vom 8. Mai 2024; vom 8. Mai 2024;
Aufgrund des Artikels 8 § 1 Nr. 3 und 4 des Gesetzes vom 15. Dezember Aufgrund des Artikels 8 § 1 Nr. 3 und 4 des Gesetzes vom 15. Dezember
2013 zur Festlegung verschiedener Bestimmungen in Sachen 2013 zur Festlegung verschiedener Bestimmungen in Sachen
administrative Vereinfachung; administrative Vereinfachung;
Auf Vorschlag Unseres Premierministers und Unserer Ministerin des Auf Vorschlag Unseres Premierministers und Unserer Ministerin des
Innern, der Institutionellen Reformen und der Demokratischen Innern, der Institutionellen Reformen und der Demokratischen
Erneuerung und aufgrund der Stellungnahme Unserer Minister, die im Rat Erneuerung und aufgrund der Stellungnahme Unserer Minister, die im Rat
darüber beraten haben, darüber beraten haben,
Haben Wir beschloßen und erlassen Wir: Haben Wir beschloßen und erlassen Wir:
Artikel 1 - Die Wahlkollegien aller Wahlkreise des Königreichs werden Artikel 1 - Die Wahlkollegien aller Wahlkreise des Königreichs werden
für Sonntag, den 9. Juni 2024, zwischen 8 und 14 Uhr in Wahlkantonen für Sonntag, den 9. Juni 2024, zwischen 8 und 14 Uhr in Wahlkantonen
und Gemeinden, in denen mit Papierstimmzetteln gewählt wird, und und Gemeinden, in denen mit Papierstimmzetteln gewählt wird, und
zwischen 8 und 16 Uhr in Wahlkantonen und Gemeinden, in denen ein zwischen 8 und 16 Uhr in Wahlkantonen und Gemeinden, in denen ein
elektronisches Wahlverfahren angewandt wird, einberufen im Hinblick elektronisches Wahlverfahren angewandt wird, einberufen im Hinblick
auf die Wahl der erforderlichen Anzahl Mitglieder der auf die Wahl der erforderlichen Anzahl Mitglieder der
Abgeordnetenkammer. Abgeordnetenkammer.
Art. 2 - Die neue Abgeordnetenkammer wird für Donnerstag, den 4. Juli Art. 2 - Die neue Abgeordnetenkammer wird für Donnerstag, den 4. Juli
2024, einberufen. 2024, einberufen.
Der neue Senat wird für Donnerstag, den 18. Juli 2024, einberufen. Der neue Senat wird für Donnerstag, den 18. Juli 2024, einberufen.
Art. 3 - Vorliegender Erlass tritt am Tag seiner Veröffentlichung im Art. 3 - Vorliegender Erlass tritt am Tag seiner Veröffentlichung im
Belgischen Staatsblatt in Kraft. Belgischen Staatsblatt in Kraft.
Art. 4 - Unser Premierminister und Unser Minister des Innern, der Art. 4 - Unser Premierminister und Unser Minister des Innern, der
Institutionellen Reformen und der Demokratischen Erneuerung sind mit Institutionellen Reformen und der Demokratischen Erneuerung sind mit
der Ausführung des vorliegenden Erlasses beauftragt. der Ausführung des vorliegenden Erlasses beauftragt.
Gegeben zu Brüssel, den 18. Mai 2024 Gegeben zu Brüssel, den 18. Mai 2024
PHILIPPE PHILIPPE
Von Königs wegen: Von Königs wegen:
Der Premierminister Der Premierminister
A. DE CROO A. DE CROO
Die Ministerin des Innern, der Institutionellen Reformen und der Die Ministerin des Innern, der Institutionellen Reformen und der
Demokratischen Erneuerung Demokratischen Erneuerung
A. VERLINDEN A. VERLINDEN
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