publié le 05 avril 2024
Arrêté royal relatif à la publication des résultats électoraux. - Traduction allemande
SERVICE PUBLIC FEDERAL INTERIEUR
18 FEVRIER 2024. - Arrêté royal relatif à la publication des résultats électoraux. - Traduction allemande
Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de l'arrêté royal du 18 février 2024 relatif à la publication des résultats électoraux (Moniteur belge du 28 février 2024).
Cette traduction a été établie par le Service central de traduction allemande à Malmedy.
FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST INNERES 18. FEBRUAR 2024 - Königlicher Erlass über die Veröffentlichung der Wahlergebnisse PHILIPPE, Konig der Belgier, Allen Gegenwartigen und Zukunftigen, Unser Gruß! Aufgrund des Artikels 37 der Verfassung; Aufgrund des Königlichen Erlasses vom 20. Dezember 1984 über die Veröffentlichung der Wahlergebnisse;
Aufgrund der Stellungnahme des Finanzinspektors vom 14. Februar 2022;
Aufgrund des Einverständnisses der Staatssekretärin für Haushalt vom 9. Mai 2022; Aufgrund des Gutachtens Nr. 71.667/2 des Staatsrates vom 6. Juli 2022, abgegeben in Anwendung von Artikel 84 § 1 Absatz 1 Nr. 2 der am 12.
Januar 1973 koordinierten Gesetze über den Staatsrat;
In Erwägung der technologischen Entwicklung und der Möglichkeit, die Wahlergebnisse einfach und schnell der gesamten Bevölkerung auf einer Website zur Verfügung zu stellen;
In Erwägung der Notwendigkeit, eine Bereitstellung der Wahlergebnisse auf Papier für Personen vorzusehen, die insbesondere keinen Zugriff auf elektronische Informationen haben;
Auf Vorschlag Unserer Ministerin des Innern, der Institutionellen Reformen und der Demokratischen Erneuerung Haben Wir beschloßen und erlassen Wir: Artikel 1 - Die offiziellen Ergebnisse der Parlaments- und Europawahlen werden online auf einer den Wahlen gewidmeten Website des Föderalen Öffentlichen Dienstes Inneres veröffentlicht. Der für Inneres zuständige Minister wird die Internetadresse dieser Website mitteilen.
Art. 2 - § 1 - Broschüren mit den offiziellen Ergebnissen der Parlaments- und Europawahlen werden kostenlos auf Papier an alle Personen übermittelt, die dies beim Föderalen Öffentlichen Dienst Inneres beantragen, solange der Vorrat reicht.
Broschüren mit den Ergebnissen der Parlaments- und Europawahlen werden aus eigener Initiative kostenlos in elektronischem Format an die Dienste der Abgeordnetenkammer und des Europäischen Parlaments übermittelt. § 2 - Der Vermerk "Vorliegendes Exemplar darf nicht verkauft oder zum Kauf angeboten werden" muss auf jeder in § 1 erwähnten Broschüre angebracht werden.
Art. 3 - Der Königliche Erlass vom 20. Dezember 1984 über die Veröffentlichung der Wahlergebnisse wird aufgehoben.
Art. 4 - Unser Minister des Innern, der Institutionellen Reformen und der Demokratischen Erneuerung ist mit der Ausführung des vorliegenden Erlasses beauftragt.
Gegeben zu Brüssel, den 18. Februar 2024 PHILIPPE Von Königs wegen: Die Ministerin des Innern, der Institutionellen Reformen und der Demokratischen Erneuerung A. VERLINDEN