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Vue multilingue de Arrêté Royal du 18/02/2024
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Arrêté royal relatif à la publication des résultats électoraux. - Traduction allemande Koninklijk besluit betreffende de bekendmaking van de verkiezingsuitslagen. - Duitse vertaling
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18 FEVRIER 2024. - Arrêté royal relatif à la publication des résultats 18 FEBRUARI 2024. - Koninklijk besluit betreffende de bekendmaking van
électoraux. - Traduction allemande de verkiezingsuitslagen. - Duitse vertaling
Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de De hierna volgende tekst is de Duitse vertaling van het koninklijk
l'arrêté royal du 18 février 2024 relatif à la publication des besluit van 18 februari 2024 betreffende de bekendmaking van de
résultats électoraux (Moniteur belge du 28 février 2024). verkiezingsuitslagen (Belgisch Staatsblad van 28 februari 2024).
Cette traduction a été établie par le Service central de traduction Deze vertaling is opgemaakt door de Centrale dienst voor Duitse
allemande à Malmedy. vertaling in Malmedy.
FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST INNERES FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST INNERES
18. FEBRUAR 2024 - Königlicher Erlass über die Veröffentlichung der 18. FEBRUAR 2024 - Königlicher Erlass über die Veröffentlichung der
Wahlergebnisse Wahlergebnisse
PHILIPPE, Konig der Belgier, Allen Gegenwartigen und Zukunftigen, PHILIPPE, Konig der Belgier, Allen Gegenwartigen und Zukunftigen,
Unser Gruß! Unser Gruß!
Aufgrund des Artikels 37 der Verfassung; Aufgrund des Artikels 37 der Verfassung;
Aufgrund des Königlichen Erlasses vom 20. Dezember 1984 über die Aufgrund des Königlichen Erlasses vom 20. Dezember 1984 über die
Veröffentlichung der Wahlergebnisse; Veröffentlichung der Wahlergebnisse;
Aufgrund der Stellungnahme des Finanzinspektors vom 14. Februar 2022; Aufgrund der Stellungnahme des Finanzinspektors vom 14. Februar 2022;
Aufgrund des Einverständnisses der Staatssekretärin für Haushalt vom Aufgrund des Einverständnisses der Staatssekretärin für Haushalt vom
9. Mai 2022; 9. Mai 2022;
Aufgrund des Gutachtens Nr. 71.667/2 des Staatsrates vom 6. Juli 2022, Aufgrund des Gutachtens Nr. 71.667/2 des Staatsrates vom 6. Juli 2022,
abgegeben in Anwendung von Artikel 84 § 1 Absatz 1 Nr. 2 der am 12. abgegeben in Anwendung von Artikel 84 § 1 Absatz 1 Nr. 2 der am 12.
Januar 1973 koordinierten Gesetze über den Staatsrat; Januar 1973 koordinierten Gesetze über den Staatsrat;
In Erwägung der technologischen Entwicklung und der Möglichkeit, die In Erwägung der technologischen Entwicklung und der Möglichkeit, die
Wahlergebnisse einfach und schnell der gesamten Bevölkerung auf einer Wahlergebnisse einfach und schnell der gesamten Bevölkerung auf einer
Website zur Verfügung zu stellen; Website zur Verfügung zu stellen;
In Erwägung der Notwendigkeit, eine Bereitstellung der Wahlergebnisse In Erwägung der Notwendigkeit, eine Bereitstellung der Wahlergebnisse
auf Papier für Personen vorzusehen, die insbesondere keinen Zugriff auf Papier für Personen vorzusehen, die insbesondere keinen Zugriff
auf elektronische Informationen haben; auf elektronische Informationen haben;
Auf Vorschlag Unserer Ministerin des Innern, der Institutionellen Auf Vorschlag Unserer Ministerin des Innern, der Institutionellen
Reformen und der Demokratischen Erneuerung Reformen und der Demokratischen Erneuerung
Haben Wir beschloßen und erlassen Wir: Haben Wir beschloßen und erlassen Wir:
Artikel 1 - Die offiziellen Ergebnisse der Parlaments- und Artikel 1 - Die offiziellen Ergebnisse der Parlaments- und
Europawahlen werden online auf einer den Wahlen gewidmeten Website des Europawahlen werden online auf einer den Wahlen gewidmeten Website des
Föderalen Öffentlichen Dienstes Inneres veröffentlicht. Der für Föderalen Öffentlichen Dienstes Inneres veröffentlicht. Der für
Inneres zuständige Minister wird die Internetadresse dieser Website Inneres zuständige Minister wird die Internetadresse dieser Website
mitteilen. mitteilen.
Art. 2 - § 1 - Broschüren mit den offiziellen Ergebnissen der Art. 2 - § 1 - Broschüren mit den offiziellen Ergebnissen der
Parlaments- und Europawahlen werden kostenlos auf Papier an alle Parlaments- und Europawahlen werden kostenlos auf Papier an alle
Personen übermittelt, die dies beim Föderalen Öffentlichen Dienst Personen übermittelt, die dies beim Föderalen Öffentlichen Dienst
Inneres beantragen, solange der Vorrat reicht. Inneres beantragen, solange der Vorrat reicht.
Broschüren mit den Ergebnissen der Parlaments- und Europawahlen werden Broschüren mit den Ergebnissen der Parlaments- und Europawahlen werden
aus eigener Initiative kostenlos in elektronischem Format an die aus eigener Initiative kostenlos in elektronischem Format an die
Dienste der Abgeordnetenkammer und des Europäischen Parlaments Dienste der Abgeordnetenkammer und des Europäischen Parlaments
übermittelt. übermittelt.
§ 2 - Der Vermerk "Vorliegendes Exemplar darf nicht verkauft oder zum § 2 - Der Vermerk "Vorliegendes Exemplar darf nicht verkauft oder zum
Kauf angeboten werden" muss auf jeder in § 1 erwähnten Broschüre Kauf angeboten werden" muss auf jeder in § 1 erwähnten Broschüre
angebracht werden. angebracht werden.
Art. 3 - Der Königliche Erlass vom 20. Dezember 1984 über die Art. 3 - Der Königliche Erlass vom 20. Dezember 1984 über die
Veröffentlichung der Wahlergebnisse wird aufgehoben. Veröffentlichung der Wahlergebnisse wird aufgehoben.
Art. 4 - Unser Minister des Innern, der Institutionellen Reformen und Art. 4 - Unser Minister des Innern, der Institutionellen Reformen und
der Demokratischen Erneuerung ist mit der Ausführung des vorliegenden der Demokratischen Erneuerung ist mit der Ausführung des vorliegenden
Erlasses beauftragt. Erlasses beauftragt.
Gegeben zu Brüssel, den 18. Februar 2024 Gegeben zu Brüssel, den 18. Februar 2024
PHILIPPE PHILIPPE
Von Königs wegen: Von Königs wegen:
Die Ministerin des Innern, der Institutionellen Reformen und der Die Ministerin des Innern, der Institutionellen Reformen und der
Demokratischen Erneuerung Demokratischen Erneuerung
A. VERLINDEN A. VERLINDEN
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