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Arrêté Royal du 16 février 2022
publié le 22 mai 2023

Arrêté royal modifiant l'arrêté royal du 10 octobre 2014 portant création du Centre pour la Cybersécurité Belgique. - Traduction allemande

source
service public federal chancellerie du premier ministre
numac
2023042272
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22/05/2023
prom.
16/02/2022
moniteur
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SERVICE PUBLIC FEDERAL CHANCELLERIE DU PREMIER MINISTRE


16 FEVRIER 2022. - Arrêté royal modifiant l'arrêté royal du 10 octobre 2014 portant création du Centre pour la Cybersécurité Belgique. - Traduction allemande


Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de l'arrêté royal du 16 février 2022 modifiant l'arrêté royal du 10 octobre 2014 portant création du Centre pour la Cybersécurité Belgique (Moniteur belge du 10 mars 2022).

Cette traduction a été établie par le Service central de traduction allemande à Malmedy.

FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST KANZLEI DES PREMIERMINISTERS 16. FEBRUAR 2022 - Königlicher Erlass zur Abänderung des Königlichen Erlasses vom 10.Oktober 2014 zur Schaffung des Zentrums für Cybersicherheit Belgien PHILIPPE, Konig der Belgier, Allen Gegenwartigen und Zukunftigen, Unser Gruß! Aufgrund der Verordnung (EU) 2021/887 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 2021 zur Einrichtung des Europäischen Kompetenzzentrums für Industrie, Technologie und Forschung im Bereich der Cybersicherheit und des Netzwerks nationaler Koordinierungszentren;

Aufgrund der Verfassung, des Artikels 37;

Aufgrund der Stellungnahme des Finanzinspektors vom 1. Dezember 2021;

Aufgrund des Einverständnisses der Staatssekretärin für Haushalt vom 15. Dezember 2021; Aufgrund der am 23. Dezember 2021 abgegebenen Stellungnahme der Minister, die im Rat darüber beraten haben;

In Erwägung der bestehenden Zuständigkeiten des Zentrums für Cybersicherheit Belgien in Bezug auf die Verwaltung der verschiedenen Projekte im Bereich der Cybersicherheit, die Koordination zwischen den betroffenen Dienststellen und Behörden und zwischen den öffentlichen Behörden und dem privaten oder wissenschaftlichen Sektor sowie die Koordination der belgischen Vertretung in internationalen Foren zur Cybersicherheit, der Erfüllung internationaler Verpflichtungen und der Vorschläge hinsichtlich des nationalen Standpunktes im Bereich der Cybersicherheit gemäß Artikel 3 Nr. 2, 3 und 7 des Königlichen Erlasses vom 10. Oktober 2014 zur Schaffung des Zentrums für Cybersicherheit Belgien;

Aufgrund des Gutachtens Nr. 70.810/2 des Staatsrates vom 12. Januar 2022;

Auf Vorschlag des Premierministers und aufgrund der Stellungnahme der Minister, die im Rat darüber beraten haben, Haben Wir beschloßen und erlassen Wir: Artikel 1 - In den Königlichen Erlass vom 10. Oktober 2014 zur Schaffung des Zentrums für Cybersicherheit Belgien wird ein Artikel 3bis mit folgendem Wortlaut eingefügt: "Art. 3bis - § 1 - Das ZCB wird als nationales Koordinierungszentrum im Sinne von Artikel 6 der europäischen Verordnung (EU) 2021/887 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 2021 zur Einrichtung des Europäischen Kompetenzzentrums für Industrie, Technologie und Forschung im Bereich der Cybersicherheit und des Netzwerks nationaler Koordinierungszentren benannt. § 2 - In dem Maße, wie die aus der Verordnung hervorgehenden Aufgaben auch die Zuständigkeitsbereiche anderer Föderalbehörden oder von Gliedstaaten betreffen, unterstützt das ZCB die zuständigen Verwaltungen und arbeitet es unter Einhaltung der anwendbaren Zusammenarbeitsabkommen gemäß Artikel 92bis des Sondergesetzes vom 8.

August 1980 zur Reform der Institutionen eng mit ihnen zusammen. § 3 - Das ZCB tauscht mit den Föderalbehörden und den Gliedstaaten alle zweckdienlichen Informationen aus, in dem Maße, wie dies für die Erfüllung der durch § 1 zugewiesenen Aufgaben notwendig und verhältnismäßig ist." Art. 2 - Vorliegender Erlass tritt am Tag seiner Veröffentlichung im Belgischen Staatsblatt in Kraft.

Art. 3 - Der Premierminister ist mit der Ausführung des vorliegenden Erlasses beauftragt.

Gegeben zu Brüssel, den 16. Februar 2022 PHILIPPE Von Königs wegen: Der Premierminister A. DE CROO

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