publié le 28 mai 2025
Arrêté royal modifiant l'arrêté royal du 22 décembre 2020 portant création du Conseil national de sécurité, du Comité stratégique du renseignement et de la sécurité et du Comité de coordination du renseignement et de la sécurité. - Traduction allemande
14 AVRIL 2024. - Arrêté royal modifiant l'arrêté royal du 22 décembre 2020 portant création du Conseil national de sécurité, du Comité stratégique du renseignement et de la sécurité et du Comité de coordination du renseignement et de la sécurité. - Traduction allemande
Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de l'arrêté royal du 14 avril 2024 modifiant l'arrêté royal du 22 décembre 2020 portant création du Conseil national de sécurité, du Comité stratégique du renseignement et de la sécurité et du Comité de coordination du renseignement et de la sécurité (Moniteur belge du 26 avril 2024).
Cette traduction a été établie par le Service central de traduction allemande à Malmedy.
FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST KANZLEI DES PREMIERMINISTERS 14. APRIL 2024 - Königlicher Erlass zur Abänderung des Königlichen Erlasses vom 22.Dezember 2020 zur Schaffung des Nationalen Sicherheitsrates, des Strategischen Ausschusses für Nachrichten und Sicherheit und des Koordinierungsausschusses für Nachrichten und Sicherheit PHILIPPE, Konig der Belgier, Allen Gegenwartigen und Zukunftigen, Unser Gruß! Aufgrund des Artikels 37 der Verfassung;
Aufgrund des Königlichen Erlasses vom 22. Dezember 2020 zur Schaffung des Nationalen Sicherheitsrates, des Strategischen Ausschusses für Nachrichten und Sicherheit und des Koordinierungsausschusses für Nachrichten und Sicherheit;
Aufgrund der Stellungnahme des Finanzinspektors vom 21. März 2024;
Aufgrund des Einverständnisses der Staatssekretärin für Haushalt vom 26. März 2024; Aufgrund des Artikels 8 § 1 Nr. 3 des Gesetzes vom 15. Dezember 2013 zur Festlegung verschiedener Bestimmungen in Sachen administrative Vereinfachung, durch den von der Auswirkungsanalyse beim Erlass von Vorschriften befreit wird, da es sich um einen Erlass mit formellem Charakter handelt;
In der Erwägung, dass nach einer Evaluation festgestellt wurde, dass die Aufgabe des Vorsitzenden des Koordinierungsausschusses für Nachrichten und Sicherheit eine Verfügbarkeit und eine gewisse Arbeitslast erfordert, die nur schwer mit einer vollzeitigen leitenden Funktion zu vereinbaren sind;
Dass darüber hinaus die Funktion des Vorsitzenden des Koordinierungsausschusses mittlerweile erweitert wurde, insbesondere im Rahmen des Verfahrens für die Überprüfung ausländischer Direktinvestitionen (FDI);
Dass der Vorsitzende des Koordinierungsausschusses sich auch mit dem Vorsitzenden des Strategischen Ausschusses für Nachrichten und Sicherheit und den für diesen Bereich zuständigen Dienststellen des Föderalen Öffentlichen Dienstes Kanzlei des Premierministers abstimmen muss, um die Überwachung und das Monitoring der Ziele der nationalen Sicherheitsstrategie zu verbessern;
Auf Vorschlag des Premierministers und aufgrund der Stellungnahme der Minister, die im Rat darüber beraten haben, Haben Wir beschloßen und erlassen Wir:
Artikel 1 - In Artikel 12 § 1 des Königlichen Erlasses vom 22.
Dezember 2020 zur Schaffung des Nationalen Sicherheitsrates, des Strategischen Ausschusses für Nachrichten und Sicherheit und des Koordinierungsausschusses für Nachrichten und Sicherheit, abgeändert durch den Königlichen Erlass vom 29. März 2022, wird Absatz 2 wie folgt ersetzt: "Der Vorsitz des Koordinierungsausschusses wird von einem Mitglied eines Dienstes oder einer Behörde geführt, das als ständiges Mitglied im Koordinierungsausschuss tagt. Der Vorsitzende wird vom Rat auf Vorschlag des Koordinierungsausschusses für einen erneuerbaren Zeitraum von zwei Jahren bestimmt."
Art. 2 - Der Premierminister ist mit der Ausführung des vorliegenden Erlasses beauftragt.
Gegeben zu Brüssel, den 14. April 2024 PHILIPPE Von Königs wegen: Der Premierminister A. DE CROO