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Arrêté Royal du 04 juin 2024
publié le 09 août 2024

Arrêté royal déterminant les conditions pour pouvoir utiliser le service de transport adapté gratuit mis en place vers les bureaux de vote à l'attention des électeurs handicapés. - Traduction allemande

source
service public federal interieur
numac
2024007535
pub.
09/08/2024
prom.
04/06/2024
moniteur
https://www.ejustice.just.fgov.be/cgi/article_body(...)
Document Qrcode

4 JUIN 2024. - Arrêté royal déterminant les conditions pour pouvoir utiliser le service de transport adapté gratuit mis en place vers les bureaux de vote à l'attention des électeurs handicapés. - Traduction allemande


Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de l'arrêté royal du 4 juin 2024 déterminant les conditions pour pouvoir utiliser le service de transport adapté gratuit mis en place vers les bureaux de vote à l'attention des électeurs handicapés (Moniteur belge du 7 juin 2024).

Cette traduction a été établie par le Service central de traduction allemande à Malmedy.

FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST INNERES 4. JUNI 2024 - Königlicher Erlass zur Festlegung der Bedingungen für die Nutzung des kostenlosen angepassten Transportdienstes zu den Wahlbüros für Wähler mit einer Behinderung PHILIPPE, Konig der Belgier, Allen Gegenwartigen und Zukunftigen, Unser Gruß! Aufgrund der Verfassung, des Artikels 108; Aufgrund des Wahlgesetzbuches, des Artikels 130 Absatz 1 Nr. 3bis, zuletzt abgeändert durch das Gesetz vom 28. März 2023;

Aufgrund der Stellungnahme des Finanzinspektors vom 29. April 2024;

Aufgrund des Einverständnisses der Staatssekretärin für Haushalt vom 3. Juni 2024; Aufgrund der am 12. Januar 1973 koordinierten Gesetze über den Staatsrat, insbesondere des Artikels 3 § 1 Absatz 1, ersetzt durch das Gesetz vom 4. Juli 1989 und abgeändert durch das Gesetz vom 4. August 1996;

Aufgrund der Dringlichkeit;

In der Erwägung, dass die Wahlen für das Europäische Parlament, die Abgeordnetenkammer und die Regional- und Gemeinschaftsparlamente auf den 9. Juni 2024 festgelegt worden sind;

In der Erwägung, dass es sich als notwendig erweist, die Bedingungen für die Nutzung des kostenlosen angepassten Transportdienstes zu den Wahlbüros für Wähler mit einer Behinderung unverzüglich festzulegen;

Auf Vorschlag Unserer Ministerin des Innern, der Institutionellen Reformen und der Demokratischen Erneuerung Haben Wir beschloßen und erlassen Wir:

Artikel 1 - § 1 - Wähler, die folgende Bedingungen erfüllen, dürfen bei den Europa-, Föderal- und Regionalwahlen den kostenlosen angepassten Transportdienst zu den Wahlbüros nutzen: 1. im Besitz ihrer Wahlaufforderung sein, 2.eine Person mit Behinderung oder stark eingeschränkter Bewegungsfähigkeit sein. Diese Bedingung betrifft alle Rollstuhlfahrer, deren Bewegungsfähigkeit bei der Benutzung von Beförderungsmitteln stark eingeschränkt ist, für die der Linienverkehrsdienst keine angemessene Alternative darstellt und deren Situation erfordert, dass sie angemessene Aufmerksamkeit erhalten. § 2 - Die in § 1 erwähnten Wähler dürfen sich von einer Person ihrer Wahl begleiten lassen.

Art. 2 - Unser Minister des Innern, der Institutionellen Reformen und der Demokratischen Erneuerung ist mit der Ausführung des vorliegenden Erlasses beauftragt.

Art. 3 - Vorliegender Erlass tritt am 7. Juni 2024 in Kraft.

Gegeben zu Brüssel, den 4. Juni 2024 PHILIPPE Von Königs wegen: Die Ministerin des Innern, der Institutionellen Reformen und der Demokratischen Erneuerung A. VERLINDEN


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