publié le 10 novembre 2015
Arrêté royal établissant le modèle de formulaire de demande d'inscription comme électeur à l'élection de la Chambre des représentants pour les Belges résidant à l'étranger. - Traduction allemande
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3 SEPTEMBRE 2015. - Arrêté royal établissant le modèle de formulaire de demande d'inscription comme électeur à l'élection de la Chambre des représentants pour les Belges résidant à l'étranger. - Traduction allemande
Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de l'arrêté royal du 3 septembre 2015 établissant le modèle de formulaire de demande d'inscription comme électeur à l'élection de la Chambre des représentants pour les Belges résidant à l'étranger (Moniteur belge du 21 septembre 2015).
Cette traduction a été établie par le Service central de traduction allemande à Malmedy.
FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST AUSWÄRTIGE ANGELEGENHEITEN, AUSSENHANDEL UND ENTWICKLUNGSZUSAMMENARBEIT UND FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST INNERES 3. SEPTEMBER 2015 - Königlicher Erlass zur Festlegung des Musters des Formulars für den Antrag auf Eintragung als Wähler für die Wahl der Abgeordnetenkammer für die im Ausland ansässigen Belgier BERICHT AN DEN KÖNIG Sire, wir haben die Ehre, Eurer Majestät den Entwurf eines Königlichen Erlasses vorzulegen, der den Königlichen Erlass vom 11.März 2013 zur Festlegung des Musters des Formulars für den Antrag auf Eintragung für die föderalen Parlamentswahlen teilweise abändert, das von den im Ausland wohnhaften Belgiern verwendet werden muss.
Artikel 180bis des Wahlgesetzbuches bildet die Rechtsgrundlage dieses Königlichen Erlasses.
Die Erfahrung hat uns gelehrt, dass in einigen Ländern ein Brief, der an eine verheiratete Frau adressiert ist, nicht ankommt, wenn in der Adresse der Name des Ehegatten nicht angegeben ist.
Daher wird vorgeschlagen, dem Eintragungsformular eine Rubrik hinzuzufügen, in der der Name des Ehegatten angegeben werden muss.
Diese Rubrik ist dieselbe wie auf dem Eintragungsformular für die Europawahlen.
Wir haben die Ehre, Sire, die ehrerbietigen und getreuen Diener Eurer Majestät zu sein.
Der Minister der Auswärtigen Angelegenheiten D. REYNDERS Der Minister des Innern J. JAMBON
3. SEPTEMBER 2015 - Königlicher Erlass zur Festlegung des Musters des Formulars für den Antrag auf Eintragung als Wähler für die Wahl der Abgeordnetenkammer für die im Ausland ansässigen Belgier PHILIPPE, Konig der Belgier, Allen Gegenwartigen und Zukunftigen, Unser Gruß! Aufgrund des Wahlgesetzbuches, des Artikels 180bis § 1 Absatz 1, eingefügt durch das Gesetz vom 7.März 2002 und abgeändert durch das Gesetz vom 19. Juli 2012;
Aufgrund des Königlichen Erlasses vom 11. März 2013 zur Festlegung des Musters des Formulars für den Antrag auf Eintragung als Wähler für die Wahl der Föderalen Gesetzgebenden Kammern für die im Ausland ansässigen Belgier;
Aufgrund der Stellungnahme des Finanzinspektors vom 26. Juni 2015;
Aufgrund des Gutachtens Nr. 57.808/2/V des Staatsrates vom 12. August 2015, abgegeben in Anwendung von Artikel 84 § 1 Absatz 1 Nr. 2 der am 12. Januar 1973 koordinierten Gesetze über den Staatsrat; Auf Vorschlag des Ministers der Auswärtigen Angelegenheiten und des Ministers des Innern Haben Wir beschloßen und erlassen Wir: Artikel 1 - Das Eintragungsformular, das im Ausland ansässige Belgier für die Wahl der Abgeordnetenkammer verwenden müssen, wird gemäß dem Muster in der Anlage zu vorliegendem Erlass erstellt.
Art. 2 - Der Königliche Erlass vom 11. März 2013 zur Festlegung des Musters des Formulars für den Antrag auf Eintragung als Wähler für die Wahl der Föderalen Gesetzgebenden Kammern für die im Ausland ansässigen Belgier wird aufgehoben.
Art. 3 - Unser Minister der Auswärtigen Angelegenheiten und Unser Minister des Innern sind, jeder für seinen Bereich, mit der Ausführung des vorliegenden Erlasses beauftragt.
Gegeben zu Brüssel, den 3. September 2015 PHILIPPE Von Königs wegen: Der Minister der Auswärtigen Angelegenheiten D. REYNDERS Der Minister des Innern J. JAMBON
FÖDERALE PARLAMENTSWAHLEN Eintragung als Wähler für die Abgeordnetenkammer [Siehe Belgisches Staatsblatt vom 21. September 2005, Seite 58933, wobei im Satz unter der Adressenrubrik statt "zu sicheren Postzustellung" "zur sicheren Postzustellung" zu lesen ist.]