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Omzendbrief
gepubliceerd op 22 november 2002

Omzendbrief GPI 13 met betrekking tot de markering van de voertuigen van de geïntegreerde politie. - Duitse vertaling De hierna volgende tekst is de Duitse vertaling van de omzendbrief GPI 13 van de Minister van Binnenlandse Zaken met betrekking MINISTERIUM DES INNERN Rundschreiben GPI 13 über die Kennzeichnung der Fahrzeuge der auf zwe(...)

bron
federale overheidsdienst binnenlandse zaken
numac
2002000312
pub.
22/11/2002
prom.
--
staatsblad
https://www.ejustice.just.fgov.be/cgi/article_body(...)
Document Qrcode

FEDERALE OVERHEIDSDIENST BINNENLANDSE ZAKEN


Omzendbrief GPI 13 met betrekking tot de markering van de voertuigen van de geïntegreerde politie. - Duitse vertaling De hierna volgende tekst is de Duitse vertaling van de omzendbrief GPI 13 van de Minister van Binnenlandse Zaken met betrekking tot de markering van de voertuigen van de geïntegreerde politie (Belgisch Staatsblad van 16 januari 2002), opgemaakt door de Centrale dienst voor Duitse vertaling van het Adjunct-arrondissementscommissariaat in Malmedy.

MINISTERIUM DES INNERN Rundschreiben GPI 13 über die Kennzeichnung der Fahrzeuge der auf zwei Ebenen strukturierten integrierten Polizei An die Frau Provinzgouverneurin An die Herren Provinzgouverneure An die Frau Gouverneurin des Verwaltungsbezirks Brüssel-Hauptstadt An die Frauen und Herren Bürgermeister An die Frauen und Herren Vorsitzenden der Polizeikollegien An den Herrn Generalkommissar der Föderalen Polizei Zur Information: An die Frauen und Herren Bezirkskommissare An den Herrn Vorsitzenden des Ständigen Ausschusses für die Gemeindepolizei An die Frauen und Herren Korpschefs der lokalen Polizei Sehr geehrte Frau Gouverneurin, sehr geehrter Herr Gouverneur, Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin, sehr geehrter Herr Bürgermeister, Sehr geehrte Frau Vorsitzende, sehr geehrter Herr Vorsitzender, in meinem Rundschreiben GPI 4 vom 8. März 2001 über die visuelle Identität der auf zwei Ebenen strukturierten integrierten Polizei habe ich darauf hingewiesen, dass die Fahrzeuge ein Träger dieser Identität sein würden.

Nachdem vor einigen Wochen das neue Striping der Fahrzeuge der auf zwei Ebenen strukturierten integrierten Polizei vorgestellt worden ist, konnten bis heute zahlreiche Fahrzeuge der lokalen und der föderalen Polizei gekennzeichnet werden.

Mit dieser neuen Kennzeichnung wird neben der Förderung der visuellen Identität eine Verbesserung sowohl der Sichtbarkeit des Fahrzeugs von allen Seiten als auch der Sicherheit der Polizisten, die es benutzen, bezweckt.

In dieser Kennzeichnung sind die Logotexte, die Kennzeichen SOS 101, die Wörter POLIZEI / POLICE / POLITIE und die Benennung der lokalen Polizeizone oder der Abteilung der föderalen Polizei in Blau PMS 072C gehalten. Die grafische Linie umfasst vier Streifen. Drei Streifen sind in Blau PMS 072C gehalten; der vierte Streifen ist ocker PMS 1525C für die föderale Polizei oder hellblau PMS 5503C für die lokale Polizei. Alle Elemente der Kennzeichnung werden im Siebdruckverfahren auf eine retroreflektierende Folie aufgetragen. Diese Elemente, ausser dem Zonen- oder Abteilungsnamen, werden mit einem retroreflektierenden weissen schmalen Streifen umrandet.

Zudem müssen die Umrisse des Fahrzeugs nachts durch eine retroreflektierende Kennzeichnung deutlich zu erkennen sein (Conspicuity), sowohl von der Seite als auch von vorne (weiss) und von hinten (rot). Diese Kennzeichnung muss tagsüber möglichst unauffällig sein.

Bei der Ausarbeitung der neuen Kennzeichnung ist der Verschiedenheit der Fahrzeuge der integrierten Polizei Rechnung getragen worden. Diese Kennzeichnung kann also jedem Modell angepasst werden, sodass das Aussehen der Polizeifahrzeuge der angestrebten visuellen Identität entspricht. Sollte sich dennoch herausstellen, dass die Kennzeichnung schwer auf einem Fahrzeug anzubringen ist, so kann man sich stets an die Direktion der Ausrüstung der Generaldirektion der Materiellen Mittel der föderalen Polizei wenden. Diese Abteilung ist die einzige Kontaktstelle im Bereich visuelle Identität und wird die nötigen Initiativen zur Kennzeichnung des betreffenden Fahrzeugs ergreifen.

Die technischen Spezifikationen dieser Kennzeichnung werden bei der Generaldirektion der Materiellen Mittel der föderalen Polizei erhältlich sein. Ein Normenheft und die genauen technischen Spezifikationen mit der neuen Beschreibung der Kennzeichnung der Fahrzeuge der auf zwei Ebenen strukturierten integrierten Polizei werden bald veröffentlicht werden. Dringende technische Fragen oder Detailfragen zum Anbringen des Stripings können direkt an die oben erwähnte Generaldirektion gerichtet werden.

Die Kennzeichnung der Fahrzeuge, die zurzeit von der föderalen Polizei oder von der lokalen Polizei benutzt werden, muss nicht sofort durch das neue Striping der auf zwei Ebenen strukturierten integrierten Polizei ersetzt werden. Dennoch wünsche ich, dass alle mit einer blauen oder rot-orange Linie gekennzeichneten Fahrzeuge eine Übergangskonfiguration erhalten. Sie besteht aus einem Logo, das auf dem Farbstreifen auf der Mitte der Motorhaube der Fahrzeuge anzubringen ist. Dieses Logo muss einen Durchmesser von 24 Zentimetern aufweisen und mit einem retroreflektierenden schmalen weissen Streifen von 5 Millimetern umrandet sein.

Zudem darf nur das Wort "Polizei" auf den Seiten des Fahrzeugs vorkommen. Die Wörter "Gendarmerie" oder "Rijkswacht" müssen gegebenenfalls mit einem Aufkleber, der die Wörter "POLIZEI" oder "POLICE" oder "POLITIE" aufweist, überklebt werden.

Es ist klar, dass die globale visuelle Identität schliesslich für den gesamten Fuhrpark der auf zwei Ebenen strukturierten integrierten Polizei einheitliche Erkennungselemente erfordert. Spätestens am 1.

Januar 2007 muss die zeitweilige Kennzeichnung der Polizeifahrzeuge durch endgültige Stripingelemente ersetzt sein. In der Zwischenzeit wird der Wechsel zum neuen Striping von den finanziellen Mitteln, die den verantwortlichen Behörden zur Verfügung stehen, abhängen.

Ich bitte die Frauen und Herren Provinzgouverneure, das Datum, an dem das vorliegende Rundschreiben im Belgischen Staatsblatt veröffentlicht worden ist, im Verwaltungsblatt zu vermerken.

A. DUQUESNE

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