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Duitse vertaling De hierna volgende tekst is de Duitse vertaling van de omzendbrief GPI 13 van
de Minister van Binnenlandse Zaken met betrekking MINISTERIUM DES INNERN Rundschreiben
GPI 13 über die Kennzeichnung der Fahrzeuge der auf zwe(...)"
Omzendbrief GPI 13 met betrekking tot de markering van de voertuigen van de geïntegreerde politie. - Duitse vertaling De hierna volgende tekst is de Duitse vertaling van de omzendbrief GPI 13 van de Minister van Binnenlandse Zaken met betrekking MINISTERIUM DES INNERN Rundschreiben GPI 13 über die Kennzeichnung der Fahrzeuge der auf zwe(...) | Circulaire GPI 13 relative au marquage des véhicules de la police intégrée structurée à deux niveaux. - Traduction allemande Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de la circulaire GPI 13 du Ministre de l'Intérieur relativ MINISTERIUM DES INNERN Rundschreiben GPI 13 über die Kennzeichnung der Fahrzeuge der auf zwe(...) |
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FEDERALE OVERHEIDSDIENST BINNENLANDSE ZAKEN | SERVICE PUBLIC FEDERAL INTERIEUR |
Omzendbrief GPI 13 met betrekking tot de markering van de voertuigen | Circulaire GPI 13 relative au marquage des véhicules de la police |
van de geïntegreerde politie. - Duitse vertaling | intégrée structurée à deux niveaux. - Traduction allemande |
De hierna volgende tekst is de Duitse vertaling van de omzendbrief GPI | Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de la |
13 van de Minister van Binnenlandse Zaken met betrekking tot de | circulaire GPI 13 du Ministre de l'Intérieur relative au marquage des |
markering van de voertuigen van de geïntegreerde politie (Belgisch | véhicules de la police intégrée structurée à deux niveaux (Moniteur |
Staatsblad van 16 januari 2002), opgemaakt door de Centrale dienst | belge du 16 janvier 2002), établie par le Service central de |
voor Duitse vertaling van het Adjunct-arrondissementscommissariaat in | traduction allemande du Commissariat d'arrondissement adjoint à |
Malmedy. | Malmedy. |
MINISTERIUM DES INNERN | MINISTERIUM DES INNERN |
Rundschreiben GPI 13 über die Kennzeichnung der Fahrzeuge der auf zwei | Rundschreiben GPI 13 über die Kennzeichnung der Fahrzeuge der auf zwei |
Ebenen strukturierten integrierten Polizei | Ebenen strukturierten integrierten Polizei |
An die Frau Provinzgouverneurin | An die Frau Provinzgouverneurin |
An die Herren Provinzgouverneure | An die Herren Provinzgouverneure |
An die Frau Gouverneurin des Verwaltungsbezirks Brüssel-Hauptstadt | An die Frau Gouverneurin des Verwaltungsbezirks Brüssel-Hauptstadt |
An die Frauen und Herren Bürgermeister | An die Frauen und Herren Bürgermeister |
An die Frauen und Herren Vorsitzenden der Polizeikollegien | An die Frauen und Herren Vorsitzenden der Polizeikollegien |
An den Herrn Generalkommissar der Föderalen Polizei | An den Herrn Generalkommissar der Föderalen Polizei |
Zur Information: | Zur Information: |
An die Frauen und Herren Bezirkskommissare | An die Frauen und Herren Bezirkskommissare |
An den Herrn Vorsitzenden des Ständigen Ausschusses für die | An den Herrn Vorsitzenden des Ständigen Ausschusses für die |
Gemeindepolizei | Gemeindepolizei |
An die Frauen und Herren Korpschefs der lokalen Polizei | An die Frauen und Herren Korpschefs der lokalen Polizei |
Sehr geehrte Frau Gouverneurin, sehr geehrter Herr Gouverneur, | Sehr geehrte Frau Gouverneurin, sehr geehrter Herr Gouverneur, |
Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin, sehr geehrter Herr Bürgermeister, | Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin, sehr geehrter Herr Bürgermeister, |
Sehr geehrte Frau Vorsitzende, sehr geehrter Herr Vorsitzender, | Sehr geehrte Frau Vorsitzende, sehr geehrter Herr Vorsitzender, |
in meinem Rundschreiben GPI 4 vom 8. März 2001 über die visuelle | in meinem Rundschreiben GPI 4 vom 8. März 2001 über die visuelle |
Identität der auf zwei Ebenen strukturierten integrierten Polizei habe | Identität der auf zwei Ebenen strukturierten integrierten Polizei habe |
ich darauf hingewiesen, dass die Fahrzeuge ein Träger dieser Identität | ich darauf hingewiesen, dass die Fahrzeuge ein Träger dieser Identität |
sein würden. | sein würden. |
Nachdem vor einigen Wochen das neue Striping der Fahrzeuge der auf | Nachdem vor einigen Wochen das neue Striping der Fahrzeuge der auf |
zwei Ebenen strukturierten integrierten Polizei vorgestellt worden | zwei Ebenen strukturierten integrierten Polizei vorgestellt worden |
ist, konnten bis heute zahlreiche Fahrzeuge der lokalen und der | ist, konnten bis heute zahlreiche Fahrzeuge der lokalen und der |
föderalen Polizei gekennzeichnet werden. | föderalen Polizei gekennzeichnet werden. |
Mit dieser neuen Kennzeichnung wird neben der Förderung der visuellen | Mit dieser neuen Kennzeichnung wird neben der Förderung der visuellen |
Identität eine Verbesserung sowohl der Sichtbarkeit des Fahrzeugs von | Identität eine Verbesserung sowohl der Sichtbarkeit des Fahrzeugs von |
allen Seiten als auch der Sicherheit der Polizisten, die es benutzen, | allen Seiten als auch der Sicherheit der Polizisten, die es benutzen, |
bezweckt. | bezweckt. |
In dieser Kennzeichnung sind die Logotexte, die Kennzeichen SOS 101, | In dieser Kennzeichnung sind die Logotexte, die Kennzeichen SOS 101, |
die Wörter POLIZEI / POLICE / POLITIE und die Benennung der lokalen | die Wörter POLIZEI / POLICE / POLITIE und die Benennung der lokalen |
Polizeizone oder der Abteilung der föderalen Polizei in Blau PMS 072C | Polizeizone oder der Abteilung der föderalen Polizei in Blau PMS 072C |
gehalten. Die grafische Linie umfasst vier Streifen. Drei Streifen | gehalten. Die grafische Linie umfasst vier Streifen. Drei Streifen |
sind in Blau PMS 072C gehalten; der vierte Streifen ist ocker PMS | sind in Blau PMS 072C gehalten; der vierte Streifen ist ocker PMS |
1525C für die föderale Polizei oder hellblau PMS 5503C für die lokale | 1525C für die föderale Polizei oder hellblau PMS 5503C für die lokale |
Polizei. Alle Elemente der Kennzeichnung werden im Siebdruckverfahren | Polizei. Alle Elemente der Kennzeichnung werden im Siebdruckverfahren |
auf eine retroreflektierende Folie aufgetragen. Diese Elemente, ausser | auf eine retroreflektierende Folie aufgetragen. Diese Elemente, ausser |
dem Zonen- oder Abteilungsnamen, werden mit einem retroreflektierenden | dem Zonen- oder Abteilungsnamen, werden mit einem retroreflektierenden |
weissen schmalen Streifen umrandet. | weissen schmalen Streifen umrandet. |
Zudem müssen die Umrisse des Fahrzeugs nachts durch eine | Zudem müssen die Umrisse des Fahrzeugs nachts durch eine |
retroreflektierende Kennzeichnung deutlich zu erkennen sein | retroreflektierende Kennzeichnung deutlich zu erkennen sein |
(Conspicuity), sowohl von der Seite als auch von vorne (weiss) und von | (Conspicuity), sowohl von der Seite als auch von vorne (weiss) und von |
hinten (rot). Diese Kennzeichnung muss tagsüber möglichst unauffällig | hinten (rot). Diese Kennzeichnung muss tagsüber möglichst unauffällig |
sein. | sein. |
Bei der Ausarbeitung der neuen Kennzeichnung ist der Verschiedenheit | Bei der Ausarbeitung der neuen Kennzeichnung ist der Verschiedenheit |
der Fahrzeuge der integrierten Polizei Rechnung getragen worden. Diese | der Fahrzeuge der integrierten Polizei Rechnung getragen worden. Diese |
Kennzeichnung kann also jedem Modell angepasst werden, sodass das | Kennzeichnung kann also jedem Modell angepasst werden, sodass das |
Aussehen der Polizeifahrzeuge der angestrebten visuellen Identität | Aussehen der Polizeifahrzeuge der angestrebten visuellen Identität |
entspricht. Sollte sich dennoch herausstellen, dass die Kennzeichnung | entspricht. Sollte sich dennoch herausstellen, dass die Kennzeichnung |
schwer auf einem Fahrzeug anzubringen ist, so kann man sich stets an | schwer auf einem Fahrzeug anzubringen ist, so kann man sich stets an |
die Direktion der Ausrüstung der Generaldirektion der Materiellen | die Direktion der Ausrüstung der Generaldirektion der Materiellen |
Mittel der föderalen Polizei wenden. Diese Abteilung ist die einzige | Mittel der föderalen Polizei wenden. Diese Abteilung ist die einzige |
Kontaktstelle im Bereich visuelle Identität und wird die nötigen | Kontaktstelle im Bereich visuelle Identität und wird die nötigen |
Initiativen zur Kennzeichnung des betreffenden Fahrzeugs ergreifen. | Initiativen zur Kennzeichnung des betreffenden Fahrzeugs ergreifen. |
Die technischen Spezifikationen dieser Kennzeichnung werden bei der | Die technischen Spezifikationen dieser Kennzeichnung werden bei der |
Generaldirektion der Materiellen Mittel der föderalen Polizei | Generaldirektion der Materiellen Mittel der föderalen Polizei |
erhältlich sein. Ein Normenheft und die genauen technischen | erhältlich sein. Ein Normenheft und die genauen technischen |
Spezifikationen mit der neuen Beschreibung der Kennzeichnung der | Spezifikationen mit der neuen Beschreibung der Kennzeichnung der |
Fahrzeuge der auf zwei Ebenen strukturierten integrierten Polizei | Fahrzeuge der auf zwei Ebenen strukturierten integrierten Polizei |
werden bald veröffentlicht werden. Dringende technische Fragen oder | werden bald veröffentlicht werden. Dringende technische Fragen oder |
Detailfragen zum Anbringen des Stripings können direkt an die oben | Detailfragen zum Anbringen des Stripings können direkt an die oben |
erwähnte Generaldirektion gerichtet werden. | erwähnte Generaldirektion gerichtet werden. |
Die Kennzeichnung der Fahrzeuge, die zurzeit von der föderalen Polizei | Die Kennzeichnung der Fahrzeuge, die zurzeit von der föderalen Polizei |
oder von der lokalen Polizei benutzt werden, muss nicht sofort durch | oder von der lokalen Polizei benutzt werden, muss nicht sofort durch |
das neue Striping der auf zwei Ebenen strukturierten integrierten | das neue Striping der auf zwei Ebenen strukturierten integrierten |
Polizei ersetzt werden. Dennoch wünsche ich, dass alle mit einer | Polizei ersetzt werden. Dennoch wünsche ich, dass alle mit einer |
blauen oder rot-orange Linie gekennzeichneten Fahrzeuge eine | blauen oder rot-orange Linie gekennzeichneten Fahrzeuge eine |
Übergangskonfiguration erhalten. Sie besteht aus einem Logo, das auf | Übergangskonfiguration erhalten. Sie besteht aus einem Logo, das auf |
dem Farbstreifen auf der Mitte der Motorhaube der Fahrzeuge | dem Farbstreifen auf der Mitte der Motorhaube der Fahrzeuge |
anzubringen ist. Dieses Logo muss einen Durchmesser von 24 Zentimetern | anzubringen ist. Dieses Logo muss einen Durchmesser von 24 Zentimetern |
aufweisen und mit einem retroreflektierenden schmalen weissen Streifen | aufweisen und mit einem retroreflektierenden schmalen weissen Streifen |
von 5 Millimetern umrandet sein. | von 5 Millimetern umrandet sein. |
Zudem darf nur das Wort "Polizei" auf den Seiten des Fahrzeugs | Zudem darf nur das Wort "Polizei" auf den Seiten des Fahrzeugs |
vorkommen. Die Wörter "Gendarmerie" oder "Rijkswacht" müssen | vorkommen. Die Wörter "Gendarmerie" oder "Rijkswacht" müssen |
gegebenenfalls mit einem Aufkleber, der die Wörter "POLIZEI" oder | gegebenenfalls mit einem Aufkleber, der die Wörter "POLIZEI" oder |
"POLICE" oder "POLITIE" aufweist, überklebt werden. | "POLICE" oder "POLITIE" aufweist, überklebt werden. |
Es ist klar, dass die globale visuelle Identität schliesslich für den | Es ist klar, dass die globale visuelle Identität schliesslich für den |
gesamten Fuhrpark der auf zwei Ebenen strukturierten integrierten | gesamten Fuhrpark der auf zwei Ebenen strukturierten integrierten |
Polizei einheitliche Erkennungselemente erfordert. Spätestens am 1. | Polizei einheitliche Erkennungselemente erfordert. Spätestens am 1. |
Januar 2007 muss die zeitweilige Kennzeichnung der Polizeifahrzeuge | Januar 2007 muss die zeitweilige Kennzeichnung der Polizeifahrzeuge |
durch endgültige Stripingelemente ersetzt sein. In der Zwischenzeit | durch endgültige Stripingelemente ersetzt sein. In der Zwischenzeit |
wird der Wechsel zum neuen Striping von den finanziellen Mitteln, die | wird der Wechsel zum neuen Striping von den finanziellen Mitteln, die |
den verantwortlichen Behörden zur Verfügung stehen, abhängen. | den verantwortlichen Behörden zur Verfügung stehen, abhängen. |
Ich bitte die Frauen und Herren Provinzgouverneure, das Datum, an dem | Ich bitte die Frauen und Herren Provinzgouverneure, das Datum, an dem |
das vorliegende Rundschreiben im Belgischen Staatsblatt veröffentlicht | das vorliegende Rundschreiben im Belgischen Staatsblatt veröffentlicht |
worden ist, im Verwaltungsblatt zu vermerken. | worden ist, im Verwaltungsblatt zu vermerken. |
A. DUQUESNE | A. DUQUESNE |