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Omzendbrief van 28 oktober 2020
gepubliceerd op 26 november 2020

Ministeriële omzendbrief GPI 94bis betreffende de richtlijnen inzake de genomen maatregelen ter bestrijding van het virus COVID-19 en inzake de politionele monitoring. - Duitse vertaling

bron
federale overheidsdienst binnenlandse zaken
numac
2020043604
pub.
26/11/2020
prom.
28/10/2020
staatsblad
https://www.ejustice.just.fgov.be/cgi/article_body(...)
Document Qrcode

FEDERALE OVERHEIDSDIENST BINNENLANDSE ZAKEN


28 OKTOBER 2020. - Ministeriële omzendbrief GPI 94bis betreffende de richtlijnen inzake de genomen maatregelen ter bestrijding van het virus COVID-19 en inzake de politionele monitoring. - Duitse vertaling


De hierna volgende tekst is de Duitse vertaling van de omzendbrief GPI 94bis van de Minister van Binnenlandse Zaken van 28 oktober 2020 betreffende de richtlijnen inzake de genomen maatregelen ter bestrijding van het virus COVID-19 en inzake de politionele monitoring (Belgisch Staatsblad van 1 november 2020).

Deze vertaling is opgemaakt door de Centrale dienst voor Duitse vertaling in Malmedy.

FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST INNERES 28. OKTOBER 2020 - Ministerielles Rundschreiben GPI 94bis über die Richtlinien in Bezug auf die Maßnahmen zur Bekämpfung des Virus COVID-19 und in Bezug auf die polizeiliche Überwachung An den Herrn Ministerpräsidenten der Region Brüssel-Hauptstadt An die Frauen und Herren Provinzgouverneure An die Frau Hohe Beamtin, beauftragt mit der Ausübung von Zuständigkeiten der Brüsseler Agglomeration An die Frauen und Herren Vorsitzenden der Polizeikollegien An die Frauen und Herren Bürgermeister An den Herrn Generalkommissar der Föderalen Polizei An die Frauen und Herren Korpschefs der Lokalen Polizei An den Herrn Vorsitzenden des Ständigen Ausschusses für die Lokale Polizei Zur Information: An den Herrn Minister der Justiz An die Herren Generalprokuratoren An den Herrn Generalinspektor der Föderalen und der Lokalen Polizei An die Frau Vorsitzende des Ausschusses P An den Herrn Generaldirektor der Generaldirektion Krisenzentrum An den Herrn Generaldirektor der Generaldirektion Sicherheit und Vorbeugung Sehr geehrter Herr Ministerpräsident, Sehr geehrte Frau Gouverneurin, sehr geehrter Herr Gouverneur, Sehr geehrte Frau Hohe Beamtin, Sehr geehrte Frau Vorsitzende, sehr geehrter Herr Vorsitzender, Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin, sehr geehrter Herr Bürgermeister, Sehr geehrter Herr Generalkommissar der Föderalen Polizei, Sehr geehrte Frau Korpschefin, sehr geehrter Herr Korpschef der Lokalen Polizei, Sehr geehrte Damen und Herren, die außergewöhnliche Krisensituation, in der wir den Kampf gegen das Virus COVID-19 (SARS-CoV-2) gemeinsam und entschlossen fortführen, hat erneut einen Höhepunkt erreicht.Sie bestätigt die Notwendigkeit, die föderale Phase des nationalen Noteinsatzplans fortzusetzen. Dies geht immer mit Dringlichkeits- und Zwangsmaßnahmen einher, die auf nationaler Ebene auferlegt und unter anderem durch aufeinanderfolgende Ministerielle Erlasse formalisiert werden, unbeschadet der Bedeutung der verschiedenen ergänzenden, unterstützenden oder begleitenden Maßnahmen, die auf anderen politischen Ebenen ergriffen werden.

Die Entwicklung der COVID-19-Pandemie verlangt von uns ein entschlossenes Handeln. Der Erfolg der auf föderaler Ebene erlassenen Maßnahmen und somit die Überwindung dieser Pandemie hängen jedoch in hohem Maße von der nachhaltigen und nachdrücklichen Durchsetzung dieser Maßnahmen unter anderem durch die beiden Komponenten der integrierten Polizei ab. Die Zuerkennung des Status eines "Schlüsselsektors" an die Polizei als "notwendiger Dienst für den Schutz der vitalen Interessen der Nation" hat natürlich damit zu tun.

Die Polizeidienste haben seit Beginn dieser Gesundheitskrise auch diese Aufgabe ununterbrochen erfüllt. Für die kommende Zeit fordere ich die verschiedenen Polizeiverantwortlichen auf, eine deutlich sichtbare Polizeipräsenz auf den Straßen aufrechtzuerhalten, um die Maßnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus durchzusetzen.

Das unermüdliche Engagement und die Anstrengungen aller Personalmitglieder der integrierten Polizei bestätigen auf beispiellose Weise die Bedeutung ihrer Rolle in unserer Gesellschaft und unterstreichen unmissverständlich die wesentliche Bedeutung der Polizei als unverzichtbares Bindeglied in Krisenzeiten. Daher möchte ich ihnen meine Anerkennung für ihren Einsatz und ihre unermüdlichen Bemühungen aussprechen.

Doch die Bedeutung der Kohärenz und Einheitlichkeit dieser entschiedenen nationalen Politik zur Bewältigung dieser langfristigen Ausnahmesituation bleibt unbestreitbar und erfordert nicht nur Ausdauer, Flexibilität und operative Agilität unserer ausführenden Abteilungen im ganzen Land, sondern auch die Fähigkeit, sich innerhalb eines breiteren Umsetzungsrahmens aufeinander abzustimmen, wodurch die gemeinsamen Anstrengungen künftig noch ergebnisorientierter und effizienter gestaltet werden.

Die strikte Anwendung und Durchsetzung der erlassenen föderalen Vorschriften wird zweifellos auch in der kommenden Zeit von entscheidender Bedeutung sein. Mir ist klar, dass rasch ändernde Verordnungstexte, auch wenn damit stets versucht wird, auf die ständigen Entwicklungen der aktuellen COVID-Pandemie zu reagieren oder sie sogar vorwegzunehmen, Fragen oder Zweifel hervorrufen können, auf die wir als Behörde unverzüglich Antworten geben müssen, um keinen Raum für persönliche Auslegungen zu lassen.

In diesem Rahmen hat die in den letzten Monaten eingerichtete polizeiliche "Task Force GPI COVID-19" ihren Mehrwert bereits unter Beweis gestellt und klare verbindliche Richtlinien für die Polizeilandschaft erlassen und, wo nötig, angepasst, auf operativer Ebene wie auf unterstützender Ebene (HRM, Logistik, Kommunikation usw.). Diese Task Force GPI wird daher weiterhin für eine eindeutige Politik und eine einheitliche Anwendung der normativen und verordnungsrechtlichen Texte innerhalb der gesamten integrierten Polizei sorgen. Ich möchte Sie auch daran erinnern, dass die Task Force GPI im Föderalen Koordinierungsausschuss (COFECO) vertreten ist, der infolge der Auslösung der föderalen Phase des nationalen Noteinsatzplans eingerichtet wurde und vom Generaldirektor des Nationalen Krisenzentrums im Namen des Ministers des Innern geleitet wird.

Die kürzlich angekündigte Zunahme und Verstärkung der polizeilichen Initiativen zur Durchsetzung der ergriffenen Maßnahmen kann daher als unabdingbare Voraussetzung für eine Trendwende angesehen werden. Somit müssen wir sicherstellen, dass diese Durchsetzungskapazität in keiner Weise beeinträchtigt wird. Polizisten sind jedoch Teil des sozialen Gefüges, kommen bei der Ausübung ihrer Tätigkeit häufig in Körperkontakt mit der Bevölkerung und sind daher auch anfällig für Infektionen oder müssen in Isolierung zu Hause bleiben, trotz der Richtlinien und Gesundheitsmaßnahmen, die von der integrierten Polizei intern erlassen wurden.

In diesem Zusammenhang und um im Hinblick auf die Wahrung der Kontinuität der Funktionsfähigkeit der Polizei und ihres Dienstes sehr schnell (re)agieren zu können, ist es von größter Bedeutung, dass wir als Behörde in Echtzeit über verlässliche Daten in Bezug auf die verfügbare Einsatzkapazität, die Entwicklung der Abwesenheiten und die Interaktionen vor Ort verfügen, die sich aus der verstärkten und intensivierten Durchsetzungspolitik ergeben (zum Beispiel Berichte über Zwischenfälle).

Zu diesem Zweck wünsche ich insbesondere die strikte und vollständige Umsetzung folgender Maßnahmen im Bereich des Informationsflusses: - Alle Abwesenheiten von Personalmitgliedern im Zusammenhang mit COVID-19 werden unverzüglich und gemäß dem bereits intern mitgeteilten GPI-Verfahren an das zu diesem Zweck eingerichtete Kontaktzentrum COVID-19 gemeldet. - Alle Direktionen und Dienststellen der GPI benachrichtigen das Sekretariat der Task Force GPI unverzüglich, sobald sie ihren Business Continuity Plan aktivieren. - Alle Zwischenfälle im Zusammenhang mit der Bewältigung der COVID-19-Krise und den Dringlichkeitsmaßnahmen sind der Direktion der Einsätze in verwaltungspolizeilichen Angelegenheiten (DGA/DAO) gemäß den geltenden GPI-Verfahren sofort zu melden. - Gemäß den geltenden GPI-Verfahren wird die föderale Unterstützung über den zuständigen Direktor-Koordinator beantragt und in Abstimmung mit der DGA/DAO gewährt.

Darüber hinaus fordere ich dazu auf, die schriftlich verbreiteten Informationen stets sorgfältig zu lesen und strikt anzuwenden. Diese Informationen stehen allen Mitarbeitern über das "COVID-19-Informationsportal" auf WiKiPol - GPI zur Verfügung.

Reichen diese Noten, Richtlinien, FAQ usw. nicht aus, können sich die Personalmitglieder der integrierten Polizei wie folgt an das "Contact Center COVID-19" wenden: per E-Mail: federal.contactcenter@police.belgium.eu telefonisch: - montags bis freitags, von 8.30 Uhr bis 17 Uhr: - FR: 02 642 66 75 - NL: 02 642 66 76 - abends und am Wochenende gewährleistet die DGA/DAO unter der Nummer 02 642 63 81 einen Bereitschaftsdienst, jedoch nur für die Meldung von Verdachtsfällen oder bestätigten COVID-19-Fällen (und daher nicht für statutarische Fragen).

Vorliegendes Rundschreiben soll dazu beitragen, dass innerhalb der integrierten Polizei eine einheitliche Politik im Umgang mit dem Neuausbruch des Virus SARS-CoV-2 fortgesetzt wird, die Maßnahmen zur Bekämpfung dieser Entwicklung verstärkt werden und das Polizeisystem und die mit der Durchsetzung zusammenhängenden Zwischenfälle genau überwacht werden, damit die Kapazität der Polizei als wesentliches Bindeglied weiterhin gewährleistet werden kann.

Vorliegendes Rundschreiben ersetzt das Rundschreiben GPI 94 vom 30.

März 2020.

Die Ministerin des Innern A. VERLINDEN

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