gepubliceerd op 18 december 2007
Ministeriële omzendbrief betreffende de markering van brandweerhelmen. - Duitse vertaling
FEDERALE OVERHEIDSDIENST BINNENLANDSE ZAKEN
2 OKTOBER 2007. - Ministeriële omzendbrief betreffende de markering van brandweerhelmen. - Duitse vertaling
De hiernavolgende tekst is de Duitse vertaling van de omzendbrief van de Minister van Binnenlandse Zaken van 2 oktober 2007 betreffende de markering van brandweerhelmen (Belgisch Staatsblad van 31 oktober 2007).
Deze vertaling is opgemaakt door de Centrale Dienst voor Duitse vertaling bij de Adjunct-arrondissementscommissaris in Malmedy in uitvoering van artikel 40 van de wetten op het gebruik van de talen in bestuurszaken, gecoördineerd op 18 juli 1966, gewijzigd bij de wet van 21 april 2007.
FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST INNERES 2. OKTOBER 2007 - Ministerielles Rundschreiben über die Kennzeichnung von Feuerwehrhelmen Sehr geehrte Frau Gouverneurin, sehr geehrter Herr Gouverneur, vorliegendes Rundschreiben ist für die Behörden bestimmt, die über einen Feuerwehrdienst verfügen. Angesichts der von den Feuerwehrdiensten ausgeführten Aufträge ist es wichtig, dass ihr Personal unter allen Umständen schnell erkennbar ist. Damit die Einheitlichkeit der von den verschiedenen Feuerwehrdiensten des Landes benutzten Kennzeichnungen gewährleistet ist, hat meine Verwaltung technische Normen für die Kennzeichnung von Feuerwehrhelmen entwickelt. 1. Allgemeines Die Farbe der Helme des Personals der Feuerwehrdienste ist Weiss.Die Feuerwehrdienste können bei der Bestellung auch Helme in phosphoreszierendem Gelb wählen. Diese Farbe wird in völliger Dunkelheit selbstleuchtend, nachdem sie die vom Tageslicht oder von einer künstlichen Quelle abgegebene Lichtenergie gespeichert hat.
Unter dem Begriff « Kennzeichnung » versteht man das Kennzeichen des Dienstgrads, den Namen des Trägers und das Kennzeichen der Krankenwagenfahrer, Krankenpfleger beziehungsweise Ärzte der Feuerwehr.
Das für die Kennzeichnung benutzte Material und das Anbringen des Materials auf dem Helm müssen mit den Vorschriften des Lieferanten des Helms übereinstimmen.
Nur die in vorliegendem Rundschreiben beschriebene Helmkennzeichnung ist zugelassen. 2. Kennzeichen des Dienstgrads 2.1 Das Kennzeichen des Dienstgrads besteht aus einem oder zwei rund um den unteren Rand des Helms angebrachten Streifen, eventuell durch einen vertikalen Streifen ergänzt, deren Farbe und Dicke sich gemäss den nachstehenden Hinweisen unterscheiden: - Feuerwehrmann: Der Helm weist keine Kennzeichnung auf.
Voor de raadpleging van de tabel, zie beeld - Korporal: ein rund um den unteren Rand des Helms angebrachter schwarzer Streifen von 10 mm Breite.
Voor de raadpleging van de tabel, zie beeld - Sergeant, Erster Sergeant und Sergeant-Major: zwei rund um den unteren Rand des Helms angebrachte schwarze Streifen von je 10 mm Breite.
Voor de raadpleging van de tabel, zie beeld - Adjutant und Oberadjutant: ein rund um den unteren Rand des Helms angebrachter schwarzer Streifen von 20 mm Breite.
Voor de raadpleging van de tabel, zie beeld - Unterleutnant und Leutnant: ein rund um den unteren Rand des Helms angebrachter zinnoberroter Streifen von 10 mm Breite.
Voor de raadpleging van de tabel, zie beeld - Kapitän und Kapitän-Kommandant: zwei rund um den unteren Rand des Helms angebrachte zinnoberrote Streifen von je 10 mm Breite.
Voor de raadpleging van de tabel, zie beeld - Major und Oberstleutnant: ein rund um den unteren Rand des Helms angebrachter zinnoberroter Streifen von 20 mm Breite.
Voor de raadpleging van de tabel, zie beeld - Dienstleitender Offizier, gleich welchen Dienstgrads: ein auf der Oberseite des Helms ab dem vorderen Teil hinter dem Helmkamm mittig nach hinten angebrachter zinnoberroter Streifen von 15 mm Breite, zusätzlich zum Kennzeichen des Dienstgrads.
Voor de raadpleging van de tabel, zie beeld 2.2 Die Kennzeichen des Dienstgrads werden in einem Abstand zwischen 10 und 100 mm vom untersten Teil der Helmschale angebracht. Bei zwei Streifen muss der Zwischenabstand zwischen 10 und 25 mm betragen. 3. Name des Trägers Das Anbringen des Namens des Trägers ist fakultativ.Wenn der Name vermerkt ist, muss er mit folgenden Hinweisen übereinstimmen: - Er ist auf der unteren Kante des hinteren Teils des Helms angebracht. - Die Buchstaben sind höchstens 20 mm hoch und schwarz. 4. Kennzeichen der Krankenwagenfahrer, Krankenpfleger und Ärzte der Feuerwehr Als Kennzeichen der Krankenwagenfahrer, Krankenpfleger beziehungsweise Ärzte der Feuerwehr wird das nachstehend wiedergegebene Symbol « Star of Life » angebracht. Das Anbringen dieses Symbols ist fakultativ, aber wenn es vorhanden ist, muss es mit folgenden Hinweisen übereinstimmen: - Das Symbol ist auf jeder Seite des Helms in Höhe der Schläfen angebracht. - Es hat einen maximalen Durchmesser von 30 mm. - Es ist blau für Krankenwagenfahrer, grün für Krankenpfleger und rot für Ärzte.
Voor de raadpleging van de tabel, zie beeld 5. Schlussbestimmungen Das Rundschreiben vom 28.Juni 1974 über die Einsatzkleidung für das Personal der Feuerwehrdienste ist aufgehoben.
Vorliegendes Rundschreiben tritt am Tag seiner Unterzeichnung in Kraft.
Die Feuerwehrdienste verfügen über eine Frist von fünf Jahren ab dem Datum des Inkrafttretens des vorliegenden Rundschreibens, um die Angaben auf den Helmen mit den Bestimmungen des vorliegenden Rundschreibens in Einklang zu bringen.
Ich bitte Sie, vorliegendes Rundschreiben an die betroffenen Behörden weiterzuleiten.
Hochachtungsvoll Der Minister des Innern P. DEWAEL