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Ministeriële omzendbrief betreffende de markering van brandweerhelmen. - Duitse vertaling | Circulaire ministérielle relative au marquage des casques de pompiers. - Traduction allemande |
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FEDERALE OVERHEIDSDIENST BINNENLANDSE ZAKEN | SERVICE PUBLIC FEDERAL INTERIEUR |
2 OKTOBER 2007. - Ministeriële omzendbrief betreffende de markering | 2 OCTOBRE 2007. - Circulaire ministérielle relative au marquage des |
van brandweerhelmen. - Duitse vertaling | casques de pompiers. - Traduction allemande |
De hiernavolgende tekst is de Duitse vertaling van de omzendbrief van | Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de la |
de Minister van Binnenlandse Zaken van 2 oktober 2007 betreffende de | circulaire du Ministre de l'Intérieur du 2 octobre 2007 relative au |
markering van brandweerhelmen (Belgisch Staatsblad van 31 oktober | marquage des casques (Moniteur belge du 31 octobre 2007). |
2007). Deze vertaling is opgemaakt door de Centrale Dienst voor Duitse | Cette traduction a été établie par le Service central de traduction |
vertaling bij de Adjunct-arrondissementscommissaris in Malmedy in | allemande auprès du Commissaire d'arrondissement adjoint à Malmedy en |
uitvoering van artikel 40 van de wetten op het gebruik van de talen in | exécution de l'article 40 des lois sur l'emploi des langues en matière |
bestuurszaken, gecoördineerd op 18 juli 1966, gewijzigd bij de wet van | administrative, coordonnées le 18 juillet 1966, modifié par la loi du |
21 april 2007. | 21 avril 2007. |
FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST INNERES | FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST INNERES |
2. OKTOBER 2007 - Ministerielles Rundschreiben | 2. OKTOBER 2007 - Ministerielles Rundschreiben |
über die Kennzeichnung von Feuerwehrhelmen | über die Kennzeichnung von Feuerwehrhelmen |
Sehr geehrte Frau Gouverneurin, sehr geehrter Herr Gouverneur, | Sehr geehrte Frau Gouverneurin, sehr geehrter Herr Gouverneur, |
vorliegendes Rundschreiben ist für die Behörden bestimmt, die über | vorliegendes Rundschreiben ist für die Behörden bestimmt, die über |
einen Feuerwehrdienst verfügen. | einen Feuerwehrdienst verfügen. |
Angesichts der von den Feuerwehrdiensten ausgeführten Aufträge ist es | Angesichts der von den Feuerwehrdiensten ausgeführten Aufträge ist es |
wichtig, dass ihr Personal unter allen Umständen schnell erkennbar | wichtig, dass ihr Personal unter allen Umständen schnell erkennbar |
ist. Damit die Einheitlichkeit der von den verschiedenen | ist. Damit die Einheitlichkeit der von den verschiedenen |
Feuerwehrdiensten des Landes benutzten Kennzeichnungen gewährleistet | Feuerwehrdiensten des Landes benutzten Kennzeichnungen gewährleistet |
ist, hat meine Verwaltung technische Normen für die Kennzeichnung von | ist, hat meine Verwaltung technische Normen für die Kennzeichnung von |
Feuerwehrhelmen entwickelt. | Feuerwehrhelmen entwickelt. |
1. Allgemeines | 1. Allgemeines |
Die Farbe der Helme des Personals der Feuerwehrdienste ist Weiss. Die | Die Farbe der Helme des Personals der Feuerwehrdienste ist Weiss. Die |
Feuerwehrdienste können bei der Bestellung auch Helme in | Feuerwehrdienste können bei der Bestellung auch Helme in |
phosphoreszierendem Gelb wählen. Diese Farbe wird in völliger | phosphoreszierendem Gelb wählen. Diese Farbe wird in völliger |
Dunkelheit selbstleuchtend, nachdem sie die vom Tageslicht oder von | Dunkelheit selbstleuchtend, nachdem sie die vom Tageslicht oder von |
einer künstlichen Quelle abgegebene Lichtenergie gespeichert hat. | einer künstlichen Quelle abgegebene Lichtenergie gespeichert hat. |
Unter dem Begriff « Kennzeichnung » versteht man das Kennzeichen des | Unter dem Begriff « Kennzeichnung » versteht man das Kennzeichen des |
Dienstgrads, den Namen des Trägers und das Kennzeichen der | Dienstgrads, den Namen des Trägers und das Kennzeichen der |
Krankenwagenfahrer, Krankenpfleger beziehungsweise Ärzte der | Krankenwagenfahrer, Krankenpfleger beziehungsweise Ärzte der |
Feuerwehr. | Feuerwehr. |
Das für die Kennzeichnung benutzte Material und das Anbringen des | Das für die Kennzeichnung benutzte Material und das Anbringen des |
Materials auf dem Helm müssen mit den Vorschriften des Lieferanten des | Materials auf dem Helm müssen mit den Vorschriften des Lieferanten des |
Helms übereinstimmen. | Helms übereinstimmen. |
Nur die in vorliegendem Rundschreiben beschriebene Helmkennzeichnung | Nur die in vorliegendem Rundschreiben beschriebene Helmkennzeichnung |
ist zugelassen. | ist zugelassen. |
2. Kennzeichen des Dienstgrads | 2. Kennzeichen des Dienstgrads |
2.1 Das Kennzeichen des Dienstgrads besteht aus einem oder zwei rund | 2.1 Das Kennzeichen des Dienstgrads besteht aus einem oder zwei rund |
um den unteren Rand des Helms angebrachten Streifen, eventuell durch | um den unteren Rand des Helms angebrachten Streifen, eventuell durch |
einen vertikalen Streifen ergänzt, deren Farbe und Dicke sich gemäss | einen vertikalen Streifen ergänzt, deren Farbe und Dicke sich gemäss |
den nachstehenden Hinweisen unterscheiden: | den nachstehenden Hinweisen unterscheiden: |
- Feuerwehrmann: Der Helm weist keine Kennzeichnung auf. | - Feuerwehrmann: Der Helm weist keine Kennzeichnung auf. |
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- Korporal: ein rund um den unteren Rand des Helms angebrachter | - Korporal: ein rund um den unteren Rand des Helms angebrachter |
schwarzer Streifen von 10 mm Breite. | schwarzer Streifen von 10 mm Breite. |
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- Sergeant, Erster Sergeant und Sergeant-Major: zwei rund um den | - Sergeant, Erster Sergeant und Sergeant-Major: zwei rund um den |
unteren Rand des Helms angebrachte schwarze Streifen von je 10 mm | unteren Rand des Helms angebrachte schwarze Streifen von je 10 mm |
Breite. | Breite. |
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- Adjutant und Oberadjutant: ein rund um den unteren Rand des Helms | - Adjutant und Oberadjutant: ein rund um den unteren Rand des Helms |
angebrachter schwarzer Streifen von 20 mm Breite. | angebrachter schwarzer Streifen von 20 mm Breite. |
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- Unterleutnant und Leutnant: ein rund um den unteren Rand des Helms | - Unterleutnant und Leutnant: ein rund um den unteren Rand des Helms |
angebrachter zinnoberroter Streifen von 10 mm Breite. | angebrachter zinnoberroter Streifen von 10 mm Breite. |
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- Kapitän und Kapitän-Kommandant: zwei rund um den unteren Rand des | - Kapitän und Kapitän-Kommandant: zwei rund um den unteren Rand des |
Helms angebrachte zinnoberrote Streifen von je 10 mm Breite. | Helms angebrachte zinnoberrote Streifen von je 10 mm Breite. |
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- Major und Oberstleutnant: ein rund um den unteren Rand des Helms | - Major und Oberstleutnant: ein rund um den unteren Rand des Helms |
angebrachter zinnoberroter Streifen von 20 mm Breite. | angebrachter zinnoberroter Streifen von 20 mm Breite. |
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- Dienstleitender Offizier, gleich welchen Dienstgrads: ein auf der | - Dienstleitender Offizier, gleich welchen Dienstgrads: ein auf der |
Oberseite des Helms ab dem vorderen Teil hinter dem Helmkamm mittig | Oberseite des Helms ab dem vorderen Teil hinter dem Helmkamm mittig |
nach hinten angebrachter zinnoberroter Streifen von 15 mm Breite, | nach hinten angebrachter zinnoberroter Streifen von 15 mm Breite, |
zusätzlich zum Kennzeichen des Dienstgrads. | zusätzlich zum Kennzeichen des Dienstgrads. |
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2.2 Die Kennzeichen des Dienstgrads werden in einem Abstand zwischen | 2.2 Die Kennzeichen des Dienstgrads werden in einem Abstand zwischen |
10 und 100 mm vom untersten Teil der Helmschale angebracht. Bei zwei | 10 und 100 mm vom untersten Teil der Helmschale angebracht. Bei zwei |
Streifen muss der Zwischenabstand zwischen 10 und 25 mm betragen. | Streifen muss der Zwischenabstand zwischen 10 und 25 mm betragen. |
3. Name des Trägers | 3. Name des Trägers |
Das Anbringen des Namens des Trägers ist fakultativ. Wenn der Name | Das Anbringen des Namens des Trägers ist fakultativ. Wenn der Name |
vermerkt ist, muss er mit folgenden Hinweisen übereinstimmen: | vermerkt ist, muss er mit folgenden Hinweisen übereinstimmen: |
- Er ist auf der unteren Kante des hinteren Teils des Helms | - Er ist auf der unteren Kante des hinteren Teils des Helms |
angebracht. | angebracht. |
- Die Buchstaben sind höchstens 20 mm hoch und schwarz. | - Die Buchstaben sind höchstens 20 mm hoch und schwarz. |
4. Kennzeichen der Krankenwagenfahrer, Krankenpfleger und Ärzte der | 4. Kennzeichen der Krankenwagenfahrer, Krankenpfleger und Ärzte der |
Feuerwehr | Feuerwehr |
Als Kennzeichen der Krankenwagenfahrer, Krankenpfleger beziehungsweise | Als Kennzeichen der Krankenwagenfahrer, Krankenpfleger beziehungsweise |
Ärzte der Feuerwehr wird das nachstehend wiedergegebene Symbol « Star | Ärzte der Feuerwehr wird das nachstehend wiedergegebene Symbol « Star |
of Life » angebracht. | of Life » angebracht. |
Das Anbringen dieses Symbols ist fakultativ, aber wenn es vorhanden | Das Anbringen dieses Symbols ist fakultativ, aber wenn es vorhanden |
ist, muss es mit folgenden Hinweisen übereinstimmen: | ist, muss es mit folgenden Hinweisen übereinstimmen: |
- Das Symbol ist auf jeder Seite des Helms in Höhe der Schläfen | - Das Symbol ist auf jeder Seite des Helms in Höhe der Schläfen |
angebracht. | angebracht. |
- Es hat einen maximalen Durchmesser von 30 mm. | - Es hat einen maximalen Durchmesser von 30 mm. |
- Es ist blau für Krankenwagenfahrer, grün für Krankenpfleger und rot | - Es ist blau für Krankenwagenfahrer, grün für Krankenpfleger und rot |
für Ärzte. | für Ärzte. |
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5. Schlussbestimmungen | 5. Schlussbestimmungen |
Das Rundschreiben vom 28. Juni 1974 über die Einsatzkleidung für das | Das Rundschreiben vom 28. Juni 1974 über die Einsatzkleidung für das |
Personal der Feuerwehrdienste ist aufgehoben. | Personal der Feuerwehrdienste ist aufgehoben. |
Vorliegendes Rundschreiben tritt am Tag seiner Unterzeichnung in | Vorliegendes Rundschreiben tritt am Tag seiner Unterzeichnung in |
Kraft. | Kraft. |
Die Feuerwehrdienste verfügen über eine Frist von fünf Jahren ab dem | Die Feuerwehrdienste verfügen über eine Frist von fünf Jahren ab dem |
Datum des Inkrafttretens des vorliegenden Rundschreibens, um die | Datum des Inkrafttretens des vorliegenden Rundschreibens, um die |
Angaben auf den Helmen mit den Bestimmungen des vorliegenden | Angaben auf den Helmen mit den Bestimmungen des vorliegenden |
Rundschreibens in Einklang zu bringen. | Rundschreibens in Einklang zu bringen. |
Ich bitte Sie, vorliegendes Rundschreiben an die betroffenen Behörden | Ich bitte Sie, vorliegendes Rundschreiben an die betroffenen Behörden |
weiterzuleiten. | weiterzuleiten. |
Hochachtungsvoll | Hochachtungsvoll |
Der Minister des Innern | Der Minister des Innern |
P. DEWAEL | P. DEWAEL |