Etaamb.openjustice.be
Meertalige weergave van Koninklijk Besluit van 22/07/2019
← Terug naar "Koninklijk besluit tot uitvoering van artikel 107 van de wet van 11 februari 2019 houdende fiscale, fraudebestrijdende, financiële alsook diverse bepalingen. - Officieuze coördinatie in het Duits "
Koninklijk besluit tot uitvoering van artikel 107 van de wet van 11 februari 2019 houdende fiscale, fraudebestrijdende, financiële alsook diverse bepalingen. - Officieuze coördinatie in het Duits Koninklijk besluit tot uitvoering van artikel 107 van de wet van 11 februari 2019 houdende fiscale, fraudebestrijdende, financiële alsook diverse bepalingen. - Officieuze coördinatie in het Duits
FEDERALE OVERHEIDSDIENST FINANCIEN FEDERALE OVERHEIDSDIENST FINANCIEN
22 JULI 2019. - Koninklijk besluit tot uitvoering van artikel 107 van 22 JULI 2019. - Koninklijk besluit tot uitvoering van artikel 107 van
de wet van 11 februari 2019 houdende fiscale, fraudebestrijdende, de wet van 11 februari 2019 houdende fiscale, fraudebestrijdende,
financiële alsook diverse bepalingen. - Officieuze coördinatie in het financiële alsook diverse bepalingen. - Officieuze coördinatie in het
Duits Duits
De hierna volgende tekst is de officieuze coördinatie in het Duits van De hierna volgende tekst is de officieuze coördinatie in het Duits van
het koninklijk besluit van 22 juli 2019 tot uitvoering van artikel 107 het koninklijk besluit van 22 juli 2019 tot uitvoering van artikel 107
van de wet van 11 februari 2019 houdende fiscale, fraudebestrijdende, van de wet van 11 februari 2019 houdende fiscale, fraudebestrijdende,
financiële alsook diverse bepalingen (Belgisch Staatsblad van 5 financiële alsook diverse bepalingen (Belgisch Staatsblad van 5
augustus 2019), zoals het werd gewijzigd bij het koninklijk besluit augustus 2019), zoals het werd gewijzigd bij het koninklijk besluit
van 11 januari 2021 tot aanpassing van het koninklijk besluit van 22 van 11 januari 2021 tot aanpassing van het koninklijk besluit van 22
juli 2019 tot uitvoering van artikel 107 van de wet van 11 februari juli 2019 tot uitvoering van artikel 107 van de wet van 11 februari
2019 houdende fiscale, fraudebestrijdende, financiële alsook diverse 2019 houdende fiscale, fraudebestrijdende, financiële alsook diverse
bepalingen (Belgisch Staatsblad van 19 januari 2021). bepalingen (Belgisch Staatsblad van 19 januari 2021).
Deze officieuze coördinatie in het Duits is opgemaakt door de Centrale Deze officieuze coördinatie in het Duits is opgemaakt door de Centrale
dienst voor Duitse vertaling in Malmedy. dienst voor Duitse vertaling in Malmedy.
FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST FINANZEN FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST FINANZEN
22. JULI 2019 - Königlicher Erlass zur Ausführung von Artikel 107 des 22. JULI 2019 - Königlicher Erlass zur Ausführung von Artikel 107 des
Gesetzes vom 11. Februar 2019 zur Festlegung von steuerrechtlichen, Gesetzes vom 11. Februar 2019 zur Festlegung von steuerrechtlichen,
finanziellen und verschiedenen Bestimmungen und Bestimmungen im finanziellen und verschiedenen Bestimmungen und Bestimmungen im
Bereich der Betrugsbekämpfung Bereich der Betrugsbekämpfung
Artikel 1 - Einwohner des Königreichs und in Artikel 227 Nr. 1 des Artikel 1 - Einwohner des Königreichs und in Artikel 227 Nr. 1 des
Einkommensteuergesetzbuches 1992 erwähnte Steuerpflichtige beantragen Einkommensteuergesetzbuches 1992 erwähnte Steuerpflichtige beantragen
die Anwendung des rückwirkenden Verlustabzugs für Schäden, die in die Anwendung des rückwirkenden Verlustabzugs für Schäden, die in
einem an das Steuerjahr 2019 gebundenen Besteuerungszeitraum definitiv einem an das Steuerjahr 2019 gebundenen Besteuerungszeitraum definitiv
festgestellt sind, anhand eines Formulars, dessen Muster in der Anlage festgestellt sind, anhand eines Formulars, dessen Muster in der Anlage
zu vorliegendem Erlass festgelegt ist. zu vorliegendem Erlass festgelegt ist.
Das Formular enthält folgende Angaben: Das Formular enthält folgende Angaben:
1. Name und Vorname des Steuerpflichtigen, 1. Name und Vorname des Steuerpflichtigen,
2. Steuernummer des Steuerpflichtigen, die seiner 2. Steuernummer des Steuerpflichtigen, die seiner
Nationalregisternummer oder, für einen Gebietsfremden, der keine Nationalregisternummer oder, für einen Gebietsfremden, der keine
Nationalregisternummer hat, seiner von der Zentralen Datenbank der Nationalregisternummer hat, seiner von der Zentralen Datenbank der
sozialen Sicherheit zugeteilten Bis-Erkennungsnummer entspricht, sozialen Sicherheit zugeteilten Bis-Erkennungsnummer entspricht,
3. Betrag der vom Steuerpflichtigen erlittenen Schäden, die von der 3. Betrag der vom Steuerpflichtigen erlittenen Schäden, die von der
zuständigen Region definitiv festgestellt worden sind, und Datum der zuständigen Region definitiv festgestellt worden sind, und Datum der
definitiven Feststellung dieser Schäden durch diese Region. definitiven Feststellung dieser Schäden durch diese Region.
Das Formular enthält ebenfalls eine Erklärung, aus der hervorgeht, Das Formular enthält ebenfalls eine Erklärung, aus der hervorgeht,
dass für den rückwirkenden Verlustabzug optiert wird und diese Option dass für den rückwirkenden Verlustabzug optiert wird und diese Option
definitiv und unwiderruflich ist. definitiv und unwiderruflich ist.
Wird für das Steuerjahr 2019 eine gemeinsame Veranlagung festgelegt, Wird für das Steuerjahr 2019 eine gemeinsame Veranlagung festgelegt,
so sind die in Absatz 2 erwähnten Angaben für jeden Ehepartner zu so sind die in Absatz 2 erwähnten Angaben für jeden Ehepartner zu
machen. machen.
Art. 2 - Das in Artikel 1 erwähnte Formular, das gemäß den darin Art. 2 - Das in Artikel 1 erwähnte Formular, das gemäß den darin
befindlichen Vorgaben ausgefüllt, für richtig bescheinigt, datiert und befindlichen Vorgaben ausgefüllt, für richtig bescheinigt, datiert und
unterzeichnet ist, ist bei dem Zentrum, dem der Steuerpflichtige für unterzeichnet ist, ist bei dem Zentrum, dem der Steuerpflichtige für
das Steuerjahr 2019 untersteht, spätestens einzureichen: das Steuerjahr 2019 untersteht, spätestens einzureichen:
- am 24. Oktober 2019 für Steuerpflichtige, die der Steuer der - am 24. Oktober 2019 für Steuerpflichtige, die der Steuer der
natürlichen Personen unterliegen, natürlichen Personen unterliegen,
- am 5. Dezember 2019 für Steuerpflichtige, die der Steuer der - am 5. Dezember 2019 für Steuerpflichtige, die der Steuer der
Gebietsfremden unterliegen. Gebietsfremden unterliegen.
Läuft die Frist für die Einreichung der Erklärung zur Steuer der Läuft die Frist für die Einreichung der Erklärung zur Steuer der
natürlichen Personen oder zur Steuer der Gebietsfremden für das natürlichen Personen oder zur Steuer der Gebietsfremden für das
Steuerjahr 2019 nach dem in Absatz 1 erster oder zweiter Steuerjahr 2019 nach dem in Absatz 1 erster oder zweiter
Gedankenstrich erwähnten Datum ab, kann das in Artikel 1 erwähnte Gedankenstrich erwähnten Datum ab, kann das in Artikel 1 erwähnte
Formular bis zum Ablauf dieser Frist eingereicht werden. Formular bis zum Ablauf dieser Frist eingereicht werden.
[Die in Absatz 1 erwähnte äußerste Frist für die Einreichung ist nicht [Die in Absatz 1 erwähnte äußerste Frist für die Einreichung ist nicht
anwendbar im Rahmen eines Widerspruchverfahrens oder eines Verfahrens anwendbar im Rahmen eines Widerspruchverfahrens oder eines Verfahrens
des Nachlasses von Amts wegen, sofern die durch Gesetz für diesen des Nachlasses von Amts wegen, sofern die durch Gesetz für diesen
Widerspruch oder diesen Nachlass festgelegten Bedingungen erfüllt Widerspruch oder diesen Nachlass festgelegten Bedingungen erfüllt
sind.] sind.]
[Art.2 Abs.3 eingefügt durch Art. 1 des K.E. vom 11. Januar 2021 (B.S. [Art.2 Abs.3 eingefügt durch Art. 1 des K.E. vom 11. Januar 2021 (B.S.
vom 19. Januar 2021)] vom 19. Januar 2021)]
Art. 3 - Der für Finanzen zuständige Minister ist mit der Ausführung Art. 3 - Der für Finanzen zuständige Minister ist mit der Ausführung
des vorliegenden Erlasses beauftragt. des vorliegenden Erlasses beauftragt.
Anlage zum Königlichen Erlass vom 22. Juli 2019 Anlage zum Königlichen Erlass vom 22. Juli 2019
Föderaler Öffentlicher Dienst FINANZEN Generalverwaltung STEUERWESEN Föderaler Öffentlicher Dienst FINANZEN Generalverwaltung STEUERWESEN
Antrag auf Verlustrücktrag zum Ausgleich von Schäden an Antrag auf Verlustrücktrag zum Ausgleich von Schäden an
landwirtschaftlichen Kulturen, landwirtschaftlichen Kulturen,
verursacht durch ungünstige Witterungsbedingungen - Steuerjahr 2019 verursacht durch ungünstige Witterungsbedingungen - Steuerjahr 2019
(1) (1)
Der Teil der beruflichen Verluste, der auf Schäden an Der Teil der beruflichen Verluste, der auf Schäden an
landwirtschaftlichen Kulturen durch ungünstige Witterungsbedingungen landwirtschaftlichen Kulturen durch ungünstige Witterungsbedingungen
zurückzuführen ist, kann in Anwendung von Artikel 78 § 2 des zurückzuführen ist, kann in Anwendung von Artikel 78 § 2 des
Einkommensteuergesetzbuches 1992 auf Antrag des Steuerpflichtigen von Einkommensteuergesetzbuches 1992 auf Antrag des Steuerpflichtigen von
den Berufseinkünften der drei Besteuerungszeiträume, die demjenigen den Berufseinkünften der drei Besteuerungszeiträume, die demjenigen
vorausgehen, in dem der Schaden endgültig festgestellt wurde, vorausgehen, in dem der Schaden endgültig festgestellt wurde,
nacheinander abgezogen werden (2). nacheinander abgezogen werden (2).
Für den Schaden, der von der Region in einem Besteuerungszeitraum, der Für den Schaden, der von der Region in einem Besteuerungszeitraum, der
mit dem Steuerjahr 2019 verbunden ist, endgültig festgestellt wurde, mit dem Steuerjahr 2019 verbunden ist, endgültig festgestellt wurde,
wird der Antrag auf Verlustrücktrag mit diesem Formular (3) gestellt. wird der Antrag auf Verlustrücktrag mit diesem Formular (3) gestellt.
Steuerpflichtiger (4) (5) Steuerpflichtiger (4) (5)
Steuerpflichtiger Partner (5) Steuerpflichtiger Partner (5)
Name und Vorname: Name und Vorname:
. . . . . . . . . .
. . . . . . . . . .
Steuernummer (6): Steuernummer (6):
. . . . . . . . . .
. . . . . . . . . .
Betrag des entstandenen Schadens, der endgültig von der Region Betrag des entstandenen Schadens, der endgültig von der Region
festgestellt wurde (7): festgestellt wurde (7):
. . . . . . . . . .
. . . . . . . . . .
Datum der endgültigen Feststellung des Schadens durch die Region (7): Datum der endgültigen Feststellung des Schadens durch die Region (7):
. . . . . . . . . .
. . . . . . . . . .
Ich wähle den Verlustrücktrag zum Ausgleich des hiervor angegebenen Ich wähle den Verlustrücktrag zum Ausgleich des hiervor angegebenen
Schadens. Diese Wahl ist definitiv und unwiderruflich (7): Schadens. Diese Wahl ist definitiv und unwiderruflich (7):
OJa OJa
OJa OJa
Ich bestätige, dass dieses Formular richtig und vollständig ausgefüllt Ich bestätige, dass dieses Formular richtig und vollständig ausgefüllt
wurde: wurde:
OJa OJa
OJa OJa
Datum: Datum:
. . . . . . . . . .
. . . . . . . . . .
Unterschrift: Unterschrift:
. . . . . . . . . .
. . . . . . . . . .
(1) Dieser Antrag ist bei dem Zentrum, dem der Steuerpflichtige für (1) Dieser Antrag ist bei dem Zentrum, dem der Steuerpflichtige für
Steuerjahr 2019 unterliegt, spätestens einzureichen: Steuerjahr 2019 unterliegt, spätestens einzureichen:
? am 24.10.2019 für Steuerpflichtige, die der Steuer der natürlichen ? am 24.10.2019 für Steuerpflichtige, die der Steuer der natürlichen
Personen unterliegen, Personen unterliegen,
? am 05.12.2019 für Steuerpflichtige, die der Steuer der ? am 05.12.2019 für Steuerpflichtige, die der Steuer der
Gebietsfremden unterliegen, Gebietsfremden unterliegen,
? am letzten Tag der Frist für die Abgabe der Einkommensteuererklärung ? am letzten Tag der Frist für die Abgabe der Einkommensteuererklärung
für das Steuerjahr 2019, wenn dieser Tag später fällt. für das Steuerjahr 2019, wenn dieser Tag später fällt.
(2) Der Rücktrag von landwirtschaftlichen Verlusten kann nur dann (2) Der Rücktrag von landwirtschaftlichen Verlusten kann nur dann
angewandt werden, wenn der Steuerpflichtige: angewandt werden, wenn der Steuerpflichtige:
? ein mittelgroßes Unternehmen ist und ? ein mittelgroßes Unternehmen ist und
? ein Unternehmen betreibt, das landwirtschaftliche Erzeugnisse gemäß ? ein Unternehmen betreibt, das landwirtschaftliche Erzeugnisse gemäß
Anhang I des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union Anhang I des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union
herstellt, die keiner weiteren Verarbeitung unterzogen werden, die die herstellt, die keiner weiteren Verarbeitung unterzogen werden, die die
Art dieser Erzeugnisse verändert, Art dieser Erzeugnisse verändert,
? zum Zeitpunkt, zu dem der Schaden entstanden ist, kein Unternehmen ? zum Zeitpunkt, zu dem der Schaden entstanden ist, kein Unternehmen
in Schwierigkeiten war und in Schwierigkeiten war und
? keine Rückforderungsanordnung erhalten hat infolge einer ? keine Rückforderungsanordnung erhalten hat infolge einer
Entscheidung der Kommission, die eine von Belgien gewährte Beihilfe Entscheidung der Kommission, die eine von Belgien gewährte Beihilfe
für rechtswidrig und mit dem Binnenmarkt unvereinbar erklärt. für rechtswidrig und mit dem Binnenmarkt unvereinbar erklärt.
(3) Gemäß Artikel 107 des Gesetzes vom 11.02.2019 zur Festlegung von (3) Gemäß Artikel 107 des Gesetzes vom 11.02.2019 zur Festlegung von
steuerrechtlichen, finanziellen und verschiedenen Bestimmungen und steuerrechtlichen, finanziellen und verschiedenen Bestimmungen und
Bestimmungen im Bereich der Betrugsbekämpfung und gemäß Königlichem Bestimmungen im Bereich der Betrugsbekämpfung und gemäß Königlichem
Erlass vom 22.07.2019 zur Ausführung von Artikel 107 des Gesetzes vom Erlass vom 22.07.2019 zur Ausführung von Artikel 107 des Gesetzes vom
11. Februar 2019 zur Festlegung von steuerrechtlichen, finanziellen 11. Februar 2019 zur Festlegung von steuerrechtlichen, finanziellen
und verschiedenen Bestimmungen und Bestimmungen im Bereich der und verschiedenen Bestimmungen und Bestimmungen im Bereich der
Betrugsbekämpfung. Betrugsbekämpfung.
(4) Personen, die ihre Einkommensteuererklärung für Steuerjahr 2019 (4) Personen, die ihre Einkommensteuererklärung für Steuerjahr 2019
allein einreichen, füllen nur die linke Spalte aus. allein einreichen, füllen nur die linke Spalte aus.
(5) Verheiratete oder gesetzlich Zusammenwohnende, die eine gemeinsame (5) Verheiratete oder gesetzlich Zusammenwohnende, die eine gemeinsame
Einkommensteuererklärung für Steuerjahr 2019 einreichen, müssen beide Einkommensteuererklärung für Steuerjahr 2019 einreichen, müssen beide
dieses Formular ausfüllen (auch wenn der Verlustrücktrag nur für einen dieses Formular ausfüllen (auch wenn der Verlustrücktrag nur für einen
der beiden beantragt wird). der beiden beantragt wird).
Wenn sie unterschiedliche Geschlechter haben, müssen sie die Angaben Wenn sie unterschiedliche Geschlechter haben, müssen sie die Angaben
des Mannes in die linke Spalte und die Angaben der Frau in die rechte des Mannes in die linke Spalte und die Angaben der Frau in die rechte
Spalte eintragen. Wenn sie dasselbe Geschlecht haben, müssen sie die Spalte eintragen. Wenn sie dasselbe Geschlecht haben, müssen sie die
Angaben des Älteren in die linke Spalte und die Angaben des Jüngeren Angaben des Älteren in die linke Spalte und die Angaben des Jüngeren
in die rechte Spalte eintragen. in die rechte Spalte eintragen.
(6) Hierbei handelt es sich um die Nationalregisternummer oder, für (6) Hierbei handelt es sich um die Nationalregisternummer oder, für
Gebietsfremde, die keine Nationalregisternummer haben, gegebenenfalls Gebietsfremde, die keine Nationalregisternummer haben, gegebenenfalls
um die von der Zentralen Datenbank der sozialen Sicherheit zugeteilte um die von der Zentralen Datenbank der sozialen Sicherheit zugeteilte
Bis-Erkennungsnummer. Bis-Erkennungsnummer.
(7) Nur vom Steuerpflichtigen oder vom Partner auszufüllen, der einen (7) Nur vom Steuerpflichtigen oder vom Partner auszufüllen, der einen
beruflichen Verlust erlitten hat, der (teilweise) auf Schäden an beruflichen Verlust erlitten hat, der (teilweise) auf Schäden an
landwirtschaftlichen Kulturen durch ungünstige Witterungsbedingungen landwirtschaftlichen Kulturen durch ungünstige Witterungsbedingungen
zurückzuführen ist. zurückzuführen ist.
^