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| Koninklijk besluit tot uitvoering van artikel 107 van de wet van 11 februari 2019 houdende fiscale, fraudebestrijdende, financiële alsook diverse bepalingen. - Officieuze coördinatie in het Duits | Koninklijk besluit tot uitvoering van artikel 107 van de wet van 11 februari 2019 houdende fiscale, fraudebestrijdende, financiële alsook diverse bepalingen. - Officieuze coördinatie in het Duits |
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| FEDERALE OVERHEIDSDIENST FINANCIEN | FEDERALE OVERHEIDSDIENST FINANCIEN |
| 22 JULI 2019. - Koninklijk besluit tot uitvoering van artikel 107 van | 22 JULI 2019. - Koninklijk besluit tot uitvoering van artikel 107 van |
| de wet van 11 februari 2019 houdende fiscale, fraudebestrijdende, | de wet van 11 februari 2019 houdende fiscale, fraudebestrijdende, |
| financiële alsook diverse bepalingen. - Officieuze coördinatie in het | financiële alsook diverse bepalingen. - Officieuze coördinatie in het |
| Duits | Duits |
| De hierna volgende tekst is de officieuze coördinatie in het Duits van | De hierna volgende tekst is de officieuze coördinatie in het Duits van |
| het koninklijk besluit van 22 juli 2019 tot uitvoering van artikel 107 | het koninklijk besluit van 22 juli 2019 tot uitvoering van artikel 107 |
| van de wet van 11 februari 2019 houdende fiscale, fraudebestrijdende, | van de wet van 11 februari 2019 houdende fiscale, fraudebestrijdende, |
| financiële alsook diverse bepalingen (Belgisch Staatsblad van 5 | financiële alsook diverse bepalingen (Belgisch Staatsblad van 5 |
| augustus 2019), zoals het werd gewijzigd bij het koninklijk besluit | augustus 2019), zoals het werd gewijzigd bij het koninklijk besluit |
| van 11 januari 2021 tot aanpassing van het koninklijk besluit van 22 | van 11 januari 2021 tot aanpassing van het koninklijk besluit van 22 |
| juli 2019 tot uitvoering van artikel 107 van de wet van 11 februari | juli 2019 tot uitvoering van artikel 107 van de wet van 11 februari |
| 2019 houdende fiscale, fraudebestrijdende, financiële alsook diverse | 2019 houdende fiscale, fraudebestrijdende, financiële alsook diverse |
| bepalingen (Belgisch Staatsblad van 19 januari 2021). | bepalingen (Belgisch Staatsblad van 19 januari 2021). |
| Deze officieuze coördinatie in het Duits is opgemaakt door de Centrale | Deze officieuze coördinatie in het Duits is opgemaakt door de Centrale |
| dienst voor Duitse vertaling in Malmedy. | dienst voor Duitse vertaling in Malmedy. |
| FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST FINANZEN | FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST FINANZEN |
| 22. JULI 2019 - Königlicher Erlass zur Ausführung von Artikel 107 des | 22. JULI 2019 - Königlicher Erlass zur Ausführung von Artikel 107 des |
| Gesetzes vom 11. Februar 2019 zur Festlegung von steuerrechtlichen, | Gesetzes vom 11. Februar 2019 zur Festlegung von steuerrechtlichen, |
| finanziellen und verschiedenen Bestimmungen und Bestimmungen im | finanziellen und verschiedenen Bestimmungen und Bestimmungen im |
| Bereich der Betrugsbekämpfung | Bereich der Betrugsbekämpfung |
| Artikel 1 - Einwohner des Königreichs und in Artikel 227 Nr. 1 des | Artikel 1 - Einwohner des Königreichs und in Artikel 227 Nr. 1 des |
| Einkommensteuergesetzbuches 1992 erwähnte Steuerpflichtige beantragen | Einkommensteuergesetzbuches 1992 erwähnte Steuerpflichtige beantragen |
| die Anwendung des rückwirkenden Verlustabzugs für Schäden, die in | die Anwendung des rückwirkenden Verlustabzugs für Schäden, die in |
| einem an das Steuerjahr 2019 gebundenen Besteuerungszeitraum definitiv | einem an das Steuerjahr 2019 gebundenen Besteuerungszeitraum definitiv |
| festgestellt sind, anhand eines Formulars, dessen Muster in der Anlage | festgestellt sind, anhand eines Formulars, dessen Muster in der Anlage |
| zu vorliegendem Erlass festgelegt ist. | zu vorliegendem Erlass festgelegt ist. |
| Das Formular enthält folgende Angaben: | Das Formular enthält folgende Angaben: |
| 1. Name und Vorname des Steuerpflichtigen, | 1. Name und Vorname des Steuerpflichtigen, |
| 2. Steuernummer des Steuerpflichtigen, die seiner | 2. Steuernummer des Steuerpflichtigen, die seiner |
| Nationalregisternummer oder, für einen Gebietsfremden, der keine | Nationalregisternummer oder, für einen Gebietsfremden, der keine |
| Nationalregisternummer hat, seiner von der Zentralen Datenbank der | Nationalregisternummer hat, seiner von der Zentralen Datenbank der |
| sozialen Sicherheit zugeteilten Bis-Erkennungsnummer entspricht, | sozialen Sicherheit zugeteilten Bis-Erkennungsnummer entspricht, |
| 3. Betrag der vom Steuerpflichtigen erlittenen Schäden, die von der | 3. Betrag der vom Steuerpflichtigen erlittenen Schäden, die von der |
| zuständigen Region definitiv festgestellt worden sind, und Datum der | zuständigen Region definitiv festgestellt worden sind, und Datum der |
| definitiven Feststellung dieser Schäden durch diese Region. | definitiven Feststellung dieser Schäden durch diese Region. |
| Das Formular enthält ebenfalls eine Erklärung, aus der hervorgeht, | Das Formular enthält ebenfalls eine Erklärung, aus der hervorgeht, |
| dass für den rückwirkenden Verlustabzug optiert wird und diese Option | dass für den rückwirkenden Verlustabzug optiert wird und diese Option |
| definitiv und unwiderruflich ist. | definitiv und unwiderruflich ist. |
| Wird für das Steuerjahr 2019 eine gemeinsame Veranlagung festgelegt, | Wird für das Steuerjahr 2019 eine gemeinsame Veranlagung festgelegt, |
| so sind die in Absatz 2 erwähnten Angaben für jeden Ehepartner zu | so sind die in Absatz 2 erwähnten Angaben für jeden Ehepartner zu |
| machen. | machen. |
| Art. 2 - Das in Artikel 1 erwähnte Formular, das gemäß den darin | Art. 2 - Das in Artikel 1 erwähnte Formular, das gemäß den darin |
| befindlichen Vorgaben ausgefüllt, für richtig bescheinigt, datiert und | befindlichen Vorgaben ausgefüllt, für richtig bescheinigt, datiert und |
| unterzeichnet ist, ist bei dem Zentrum, dem der Steuerpflichtige für | unterzeichnet ist, ist bei dem Zentrum, dem der Steuerpflichtige für |
| das Steuerjahr 2019 untersteht, spätestens einzureichen: | das Steuerjahr 2019 untersteht, spätestens einzureichen: |
| - am 24. Oktober 2019 für Steuerpflichtige, die der Steuer der | - am 24. Oktober 2019 für Steuerpflichtige, die der Steuer der |
| natürlichen Personen unterliegen, | natürlichen Personen unterliegen, |
| - am 5. Dezember 2019 für Steuerpflichtige, die der Steuer der | - am 5. Dezember 2019 für Steuerpflichtige, die der Steuer der |
| Gebietsfremden unterliegen. | Gebietsfremden unterliegen. |
| Läuft die Frist für die Einreichung der Erklärung zur Steuer der | Läuft die Frist für die Einreichung der Erklärung zur Steuer der |
| natürlichen Personen oder zur Steuer der Gebietsfremden für das | natürlichen Personen oder zur Steuer der Gebietsfremden für das |
| Steuerjahr 2019 nach dem in Absatz 1 erster oder zweiter | Steuerjahr 2019 nach dem in Absatz 1 erster oder zweiter |
| Gedankenstrich erwähnten Datum ab, kann das in Artikel 1 erwähnte | Gedankenstrich erwähnten Datum ab, kann das in Artikel 1 erwähnte |
| Formular bis zum Ablauf dieser Frist eingereicht werden. | Formular bis zum Ablauf dieser Frist eingereicht werden. |
| [Die in Absatz 1 erwähnte äußerste Frist für die Einreichung ist nicht | [Die in Absatz 1 erwähnte äußerste Frist für die Einreichung ist nicht |
| anwendbar im Rahmen eines Widerspruchverfahrens oder eines Verfahrens | anwendbar im Rahmen eines Widerspruchverfahrens oder eines Verfahrens |
| des Nachlasses von Amts wegen, sofern die durch Gesetz für diesen | des Nachlasses von Amts wegen, sofern die durch Gesetz für diesen |
| Widerspruch oder diesen Nachlass festgelegten Bedingungen erfüllt | Widerspruch oder diesen Nachlass festgelegten Bedingungen erfüllt |
| sind.] | sind.] |
| [Art.2 Abs.3 eingefügt durch Art. 1 des K.E. vom 11. Januar 2021 (B.S. | [Art.2 Abs.3 eingefügt durch Art. 1 des K.E. vom 11. Januar 2021 (B.S. |
| vom 19. Januar 2021)] | vom 19. Januar 2021)] |
| Art. 3 - Der für Finanzen zuständige Minister ist mit der Ausführung | Art. 3 - Der für Finanzen zuständige Minister ist mit der Ausführung |
| des vorliegenden Erlasses beauftragt. | des vorliegenden Erlasses beauftragt. |
| Anlage zum Königlichen Erlass vom 22. Juli 2019 | Anlage zum Königlichen Erlass vom 22. Juli 2019 |
| Föderaler Öffentlicher Dienst FINANZEN Generalverwaltung STEUERWESEN | Föderaler Öffentlicher Dienst FINANZEN Generalverwaltung STEUERWESEN |
| Antrag auf Verlustrücktrag zum Ausgleich von Schäden an | Antrag auf Verlustrücktrag zum Ausgleich von Schäden an |
| landwirtschaftlichen Kulturen, | landwirtschaftlichen Kulturen, |
| verursacht durch ungünstige Witterungsbedingungen - Steuerjahr 2019 | verursacht durch ungünstige Witterungsbedingungen - Steuerjahr 2019 |
| (1) | (1) |
| Der Teil der beruflichen Verluste, der auf Schäden an | Der Teil der beruflichen Verluste, der auf Schäden an |
| landwirtschaftlichen Kulturen durch ungünstige Witterungsbedingungen | landwirtschaftlichen Kulturen durch ungünstige Witterungsbedingungen |
| zurückzuführen ist, kann in Anwendung von Artikel 78 § 2 des | zurückzuführen ist, kann in Anwendung von Artikel 78 § 2 des |
| Einkommensteuergesetzbuches 1992 auf Antrag des Steuerpflichtigen von | Einkommensteuergesetzbuches 1992 auf Antrag des Steuerpflichtigen von |
| den Berufseinkünften der drei Besteuerungszeiträume, die demjenigen | den Berufseinkünften der drei Besteuerungszeiträume, die demjenigen |
| vorausgehen, in dem der Schaden endgültig festgestellt wurde, | vorausgehen, in dem der Schaden endgültig festgestellt wurde, |
| nacheinander abgezogen werden (2). | nacheinander abgezogen werden (2). |
| Für den Schaden, der von der Region in einem Besteuerungszeitraum, der | Für den Schaden, der von der Region in einem Besteuerungszeitraum, der |
| mit dem Steuerjahr 2019 verbunden ist, endgültig festgestellt wurde, | mit dem Steuerjahr 2019 verbunden ist, endgültig festgestellt wurde, |
| wird der Antrag auf Verlustrücktrag mit diesem Formular (3) gestellt. | wird der Antrag auf Verlustrücktrag mit diesem Formular (3) gestellt. |
| Steuerpflichtiger (4) (5) | Steuerpflichtiger (4) (5) |
| Steuerpflichtiger Partner (5) | Steuerpflichtiger Partner (5) |
| Name und Vorname: | Name und Vorname: |
| . . . . . | . . . . . |
| . . . . . | . . . . . |
| Steuernummer (6): | Steuernummer (6): |
| . . . . . | . . . . . |
| . . . . . | . . . . . |
| Betrag des entstandenen Schadens, der endgültig von der Region | Betrag des entstandenen Schadens, der endgültig von der Region |
| festgestellt wurde (7): | festgestellt wurde (7): |
| . . . . . | . . . . . |
| . . . . . | . . . . . |
| Datum der endgültigen Feststellung des Schadens durch die Region (7): | Datum der endgültigen Feststellung des Schadens durch die Region (7): |
| . . . . . | . . . . . |
| . . . . . | . . . . . |
| Ich wähle den Verlustrücktrag zum Ausgleich des hiervor angegebenen | Ich wähle den Verlustrücktrag zum Ausgleich des hiervor angegebenen |
| Schadens. Diese Wahl ist definitiv und unwiderruflich (7): | Schadens. Diese Wahl ist definitiv und unwiderruflich (7): |
| OJa | OJa |
| OJa | OJa |
| Ich bestätige, dass dieses Formular richtig und vollständig ausgefüllt | Ich bestätige, dass dieses Formular richtig und vollständig ausgefüllt |
| wurde: | wurde: |
| OJa | OJa |
| OJa | OJa |
| Datum: | Datum: |
| . . . . . | . . . . . |
| . . . . . | . . . . . |
| Unterschrift: | Unterschrift: |
| . . . . . | . . . . . |
| . . . . . | . . . . . |
| (1) Dieser Antrag ist bei dem Zentrum, dem der Steuerpflichtige für | (1) Dieser Antrag ist bei dem Zentrum, dem der Steuerpflichtige für |
| Steuerjahr 2019 unterliegt, spätestens einzureichen: | Steuerjahr 2019 unterliegt, spätestens einzureichen: |
| ? am 24.10.2019 für Steuerpflichtige, die der Steuer der natürlichen | ? am 24.10.2019 für Steuerpflichtige, die der Steuer der natürlichen |
| Personen unterliegen, | Personen unterliegen, |
| ? am 05.12.2019 für Steuerpflichtige, die der Steuer der | ? am 05.12.2019 für Steuerpflichtige, die der Steuer der |
| Gebietsfremden unterliegen, | Gebietsfremden unterliegen, |
| ? am letzten Tag der Frist für die Abgabe der Einkommensteuererklärung | ? am letzten Tag der Frist für die Abgabe der Einkommensteuererklärung |
| für das Steuerjahr 2019, wenn dieser Tag später fällt. | für das Steuerjahr 2019, wenn dieser Tag später fällt. |
| (2) Der Rücktrag von landwirtschaftlichen Verlusten kann nur dann | (2) Der Rücktrag von landwirtschaftlichen Verlusten kann nur dann |
| angewandt werden, wenn der Steuerpflichtige: | angewandt werden, wenn der Steuerpflichtige: |
| ? ein mittelgroßes Unternehmen ist und | ? ein mittelgroßes Unternehmen ist und |
| ? ein Unternehmen betreibt, das landwirtschaftliche Erzeugnisse gemäß | ? ein Unternehmen betreibt, das landwirtschaftliche Erzeugnisse gemäß |
| Anhang I des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union | Anhang I des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union |
| herstellt, die keiner weiteren Verarbeitung unterzogen werden, die die | herstellt, die keiner weiteren Verarbeitung unterzogen werden, die die |
| Art dieser Erzeugnisse verändert, | Art dieser Erzeugnisse verändert, |
| ? zum Zeitpunkt, zu dem der Schaden entstanden ist, kein Unternehmen | ? zum Zeitpunkt, zu dem der Schaden entstanden ist, kein Unternehmen |
| in Schwierigkeiten war und | in Schwierigkeiten war und |
| ? keine Rückforderungsanordnung erhalten hat infolge einer | ? keine Rückforderungsanordnung erhalten hat infolge einer |
| Entscheidung der Kommission, die eine von Belgien gewährte Beihilfe | Entscheidung der Kommission, die eine von Belgien gewährte Beihilfe |
| für rechtswidrig und mit dem Binnenmarkt unvereinbar erklärt. | für rechtswidrig und mit dem Binnenmarkt unvereinbar erklärt. |
| (3) Gemäß Artikel 107 des Gesetzes vom 11.02.2019 zur Festlegung von | (3) Gemäß Artikel 107 des Gesetzes vom 11.02.2019 zur Festlegung von |
| steuerrechtlichen, finanziellen und verschiedenen Bestimmungen und | steuerrechtlichen, finanziellen und verschiedenen Bestimmungen und |
| Bestimmungen im Bereich der Betrugsbekämpfung und gemäß Königlichem | Bestimmungen im Bereich der Betrugsbekämpfung und gemäß Königlichem |
| Erlass vom 22.07.2019 zur Ausführung von Artikel 107 des Gesetzes vom | Erlass vom 22.07.2019 zur Ausführung von Artikel 107 des Gesetzes vom |
| 11. Februar 2019 zur Festlegung von steuerrechtlichen, finanziellen | 11. Februar 2019 zur Festlegung von steuerrechtlichen, finanziellen |
| und verschiedenen Bestimmungen und Bestimmungen im Bereich der | und verschiedenen Bestimmungen und Bestimmungen im Bereich der |
| Betrugsbekämpfung. | Betrugsbekämpfung. |
| (4) Personen, die ihre Einkommensteuererklärung für Steuerjahr 2019 | (4) Personen, die ihre Einkommensteuererklärung für Steuerjahr 2019 |
| allein einreichen, füllen nur die linke Spalte aus. | allein einreichen, füllen nur die linke Spalte aus. |
| (5) Verheiratete oder gesetzlich Zusammenwohnende, die eine gemeinsame | (5) Verheiratete oder gesetzlich Zusammenwohnende, die eine gemeinsame |
| Einkommensteuererklärung für Steuerjahr 2019 einreichen, müssen beide | Einkommensteuererklärung für Steuerjahr 2019 einreichen, müssen beide |
| dieses Formular ausfüllen (auch wenn der Verlustrücktrag nur für einen | dieses Formular ausfüllen (auch wenn der Verlustrücktrag nur für einen |
| der beiden beantragt wird). | der beiden beantragt wird). |
| Wenn sie unterschiedliche Geschlechter haben, müssen sie die Angaben | Wenn sie unterschiedliche Geschlechter haben, müssen sie die Angaben |
| des Mannes in die linke Spalte und die Angaben der Frau in die rechte | des Mannes in die linke Spalte und die Angaben der Frau in die rechte |
| Spalte eintragen. Wenn sie dasselbe Geschlecht haben, müssen sie die | Spalte eintragen. Wenn sie dasselbe Geschlecht haben, müssen sie die |
| Angaben des Älteren in die linke Spalte und die Angaben des Jüngeren | Angaben des Älteren in die linke Spalte und die Angaben des Jüngeren |
| in die rechte Spalte eintragen. | in die rechte Spalte eintragen. |
| (6) Hierbei handelt es sich um die Nationalregisternummer oder, für | (6) Hierbei handelt es sich um die Nationalregisternummer oder, für |
| Gebietsfremde, die keine Nationalregisternummer haben, gegebenenfalls | Gebietsfremde, die keine Nationalregisternummer haben, gegebenenfalls |
| um die von der Zentralen Datenbank der sozialen Sicherheit zugeteilte | um die von der Zentralen Datenbank der sozialen Sicherheit zugeteilte |
| Bis-Erkennungsnummer. | Bis-Erkennungsnummer. |
| (7) Nur vom Steuerpflichtigen oder vom Partner auszufüllen, der einen | (7) Nur vom Steuerpflichtigen oder vom Partner auszufüllen, der einen |
| beruflichen Verlust erlitten hat, der (teilweise) auf Schäden an | beruflichen Verlust erlitten hat, der (teilweise) auf Schäden an |
| landwirtschaftlichen Kulturen durch ungünstige Witterungsbedingungen | landwirtschaftlichen Kulturen durch ungünstige Witterungsbedingungen |
| zurückzuführen ist. | zurückzuführen ist. |