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Koninklijk Besluit van 22 juli 2019
gepubliceerd op 26 november 2021

Koninklijk besluit tot uitvoering van artikel 107 van de wet van 11 februari 2019 houdende fiscale, fraudebestrijdende, financiële alsook diverse bepalingen. - Officieuze coördinatie in het Duits

bron
federale overheidsdienst financien
numac
2021043084
pub.
26/11/2021
prom.
22/07/2019
staatsblad
https://www.ejustice.just.fgov.be/cgi/article_body(...)
Document Qrcode

FEDERALE OVERHEIDSDIENST FINANCIEN


22 JULI 2019. - Koninklijk besluit tot uitvoering van artikel 107 van de wet van 11 februari 2019Relevante gevonden documenten type wet prom. 11/02/2019 pub. 22/03/2019 numac 2019040488 bron federale overheidsdienst financien Wet houdende fiscale, fraudebestrijdende, financiële alsook diverse bepalingen type wet prom. 11/02/2019 pub. 13/11/2020 numac 2020043509 bron federale overheidsdienst binnenlandse zaken Wet houdende fiscale, fraudebestrijdende, financiële alsook diverse bepalingen. - Duitse vertaling van uittreksels type wet prom. 11/02/2019 pub. 19/05/2020 numac 2020041203 bron federale overheidsdienst binnenlandse zaken Wet houdende fiscale, fraudebestrijdende, financiële alsook diverse bepalingen. - Duitse vertaling van uittreksels sluiten houdende fiscale, fraudebestrijdende, financiële alsook diverse bepalingen. - Officieuze coördinatie in het Duits


De hierna volgende tekst is de officieuze coördinatie in het Duits van het koninklijk besluit van 22 juli 2019 tot uitvoering van artikel 107 van de wet van 11 februari 2019Relevante gevonden documenten type wet prom. 11/02/2019 pub. 22/03/2019 numac 2019040488 bron federale overheidsdienst financien Wet houdende fiscale, fraudebestrijdende, financiële alsook diverse bepalingen type wet prom. 11/02/2019 pub. 13/11/2020 numac 2020043509 bron federale overheidsdienst binnenlandse zaken Wet houdende fiscale, fraudebestrijdende, financiële alsook diverse bepalingen. - Duitse vertaling van uittreksels type wet prom. 11/02/2019 pub. 19/05/2020 numac 2020041203 bron federale overheidsdienst binnenlandse zaken Wet houdende fiscale, fraudebestrijdende, financiële alsook diverse bepalingen. - Duitse vertaling van uittreksels sluiten houdende fiscale, fraudebestrijdende, financiële alsook diverse bepalingen (Belgisch Staatsblad van 5 augustus 2019), zoals het werd gewijzigd bij het koninklijk besluit van 11 januari 2021 tot aanpassing van het koninklijk besluit van 22 juli 2019 tot uitvoering van artikel 107 van de wet van 11 februari 2019Relevante gevonden documenten type wet prom. 11/02/2019 pub. 22/03/2019 numac 2019040488 bron federale overheidsdienst financien Wet houdende fiscale, fraudebestrijdende, financiële alsook diverse bepalingen type wet prom. 11/02/2019 pub. 13/11/2020 numac 2020043509 bron federale overheidsdienst binnenlandse zaken Wet houdende fiscale, fraudebestrijdende, financiële alsook diverse bepalingen. - Duitse vertaling van uittreksels type wet prom. 11/02/2019 pub. 19/05/2020 numac 2020041203 bron federale overheidsdienst binnenlandse zaken Wet houdende fiscale, fraudebestrijdende, financiële alsook diverse bepalingen. - Duitse vertaling van uittreksels sluiten houdende fiscale, fraudebestrijdende, financiële alsook diverse bepalingen (Belgisch Staatsblad van 19 januari 2021).

Deze officieuze coördinatie in het Duits is opgemaakt door de Centrale dienst voor Duitse vertaling in Malmedy.

FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST FINANZEN 22. JULI 2019 - Königlicher Erlass zur Ausführung von Artikel 107 des Gesetzes vom 11.Februar 2019 zur Festlegung von steuerrechtlichen, finanziellen und verschiedenen Bestimmungen und Bestimmungen im Bereich der Betrugsbekämpfung Artikel 1 - Einwohner des Königreichs und in Artikel 227 Nr. 1 des Einkommensteuergesetzbuches 1992 erwähnte Steuerpflichtige beantragen die Anwendung des rückwirkenden Verlustabzugs für Schäden, die in einem an das Steuerjahr 2019 gebundenen Besteuerungszeitraum definitiv festgestellt sind, anhand eines Formulars, dessen Muster in der Anlage zu vorliegendem Erlass festgelegt ist.

Das Formular enthält folgende Angaben: 1. Name und Vorname des Steuerpflichtigen, 2.Steuernummer des Steuerpflichtigen, die seiner Nationalregisternummer oder, für einen Gebietsfremden, der keine Nationalregisternummer hat, seiner von der Zentralen Datenbank der sozialen Sicherheit zugeteilten Bis-Erkennungsnummer entspricht, 3. Betrag der vom Steuerpflichtigen erlittenen Schäden, die von der zuständigen Region definitiv festgestellt worden sind, und Datum der definitiven Feststellung dieser Schäden durch diese Region. Das Formular enthält ebenfalls eine Erklärung, aus der hervorgeht, dass für den rückwirkenden Verlustabzug optiert wird und diese Option definitiv und unwiderruflich ist.

Wird für das Steuerjahr 2019 eine gemeinsame Veranlagung festgelegt, so sind die in Absatz 2 erwähnten Angaben für jeden Ehepartner zu machen.

Art. 2 - Das in Artikel 1 erwähnte Formular, das gemäß den darin befindlichen Vorgaben ausgefüllt, für richtig bescheinigt, datiert und unterzeichnet ist, ist bei dem Zentrum, dem der Steuerpflichtige für das Steuerjahr 2019 untersteht, spätestens einzureichen: - am 24. Oktober 2019 für Steuerpflichtige, die der Steuer der natürlichen Personen unterliegen, - am 5. Dezember 2019 für Steuerpflichtige, die der Steuer der Gebietsfremden unterliegen.

Läuft die Frist für die Einreichung der Erklärung zur Steuer der natürlichen Personen oder zur Steuer der Gebietsfremden für das Steuerjahr 2019 nach dem in Absatz 1 erster oder zweiter Gedankenstrich erwähnten Datum ab, kann das in Artikel 1 erwähnte Formular bis zum Ablauf dieser Frist eingereicht werden. [Die in Absatz 1 erwähnte äußerste Frist für die Einreichung ist nicht anwendbar im Rahmen eines Widerspruchverfahrens oder eines Verfahrens des Nachlasses von Amts wegen, sofern die durch Gesetz für diesen Widerspruch oder diesen Nachlass festgelegten Bedingungen erfüllt sind.] [Art.2 Abs.3 eingefügt durch Art. 1 des K.E. vom 11. Januar 2021 (B.S. vom 19. Januar 2021)] Art. 3 - Der für Finanzen zuständige Minister ist mit der Ausführung des vorliegenden Erlasses beauftragt.

Anlage zum Königlichen Erlass vom 22. Juli 2019 Föderaler Öffentlicher Dienst FINANZEN Generalverwaltung STEUERWESEN

Antrag auf Verlustrücktrag zum Ausgleich von Schäden an landwirtschaftlichen Kulturen, verursacht durch ungünstige Witterungsbedingungen - Steuerjahr 2019 (1) Der Teil der beruflichen Verluste, der auf Schäden an landwirtschaftlichen Kulturen durch ungünstige Witterungsbedingungen zurückzuführen ist, kann in Anwendung von Artikel 78 § 2 des Einkommensteuergesetzbuches 1992 auf Antrag des Steuerpflichtigen von den Berufseinkünften der drei Besteuerungszeiträume, die demjenigen vorausgehen, in dem der Schaden endgültig festgestellt wurde, nacheinander abgezogen werden (2).

Für den Schaden, der von der Region in einem Besteuerungszeitraum, der mit dem Steuerjahr 2019 verbunden ist, endgültig festgestellt wurde, wird der Antrag auf Verlustrücktrag mit diesem Formular (3) gestellt.

Steuerpflichtiger (4) (5)

Steuerpflichtiger Partner (5)

Name und Vorname:

. . . . .

. . . . .

Steuernummer (6):

. . . . .

. . . . .

Betrag des entstandenen Schadens, der endgültig von der Region festgestellt wurde (7):

. . . . .

. . . . .

Datum der endgültigen Feststellung des Schadens durch die Region (7):

. . . . .

. . . . .

Ich wähle den Verlustrücktrag zum Ausgleich des hiervor angegebenen Schadens. Diese Wahl ist definitiv und unwiderruflich (7):


OJa


OJa

Ich bestätige, dass dieses Formular richtig und vollständig ausgefüllt wurde:

OJa

OJa

Datum:

. . . . .

. . . . .

Unterschrift:

. . . . .

. . . . .


(1) Dieser Antrag ist bei dem Zentrum, dem der Steuerpflichtige für Steuerjahr 2019 unterliegt, spätestens einzureichen: ? am 24.10.2019 für Steuerpflichtige, die der Steuer der natürlichen Personen unterliegen, ? am 05.12.2019 für Steuerpflichtige, die der Steuer der Gebietsfremden unterliegen, ? am letzten Tag der Frist für die Abgabe der Einkommensteuererklärung für das Steuerjahr 2019, wenn dieser Tag später fällt. (2) Der Rücktrag von landwirtschaftlichen Verlusten kann nur dann angewandt werden, wenn der Steuerpflichtige: ? ein mittelgroßes Unternehmen ist und ? ein Unternehmen betreibt, das landwirtschaftliche Erzeugnisse gemäß Anhang I des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union herstellt, die keiner weiteren Verarbeitung unterzogen werden, die die Art dieser Erzeugnisse verändert, ? zum Zeitpunkt, zu dem der Schaden entstanden ist, kein Unternehmen in Schwierigkeiten war und ? keine Rückforderungsanordnung erhalten hat infolge einer Entscheidung der Kommission, die eine von Belgien gewährte Beihilfe für rechtswidrig und mit dem Binnenmarkt unvereinbar erklärt. (3) Gemäß Artikel 107 des Gesetzes vom 11.02.2019 zur Festlegung von steuerrechtlichen, finanziellen und verschiedenen Bestimmungen und Bestimmungen im Bereich der Betrugsbekämpfung und gemäß Königlichem Erlass vom 22.07.2019 zur Ausführung von Artikel 107 des Gesetzes vom 11. Februar 2019 zur Festlegung von steuerrechtlichen, finanziellen und verschiedenen Bestimmungen und Bestimmungen im Bereich der Betrugsbekämpfung.(4) Personen, die ihre Einkommensteuererklärung für Steuerjahr 2019 allein einreichen, füllen nur die linke Spalte aus.(5) Verheiratete oder gesetzlich Zusammenwohnende, die eine gemeinsame Einkommensteuererklärung für Steuerjahr 2019 einreichen, müssen beide dieses Formular ausfüllen (auch wenn der Verlustrücktrag nur für einen der beiden beantragt wird). Wenn sie unterschiedliche Geschlechter haben, müssen sie die Angaben des Mannes in die linke Spalte und die Angaben der Frau in die rechte Spalte eintragen. Wenn sie dasselbe Geschlecht haben, müssen sie die Angaben des Älteren in die linke Spalte und die Angaben des Jüngeren in die rechte Spalte eintragen. (6) Hierbei handelt es sich um die Nationalregisternummer oder, für Gebietsfremde, die keine Nationalregisternummer haben, gegebenenfalls um die von der Zentralen Datenbank der sozialen Sicherheit zugeteilte Bis-Erkennungsnummer. (7) Nur vom Steuerpflichtigen oder vom Partner auszufüllen, der einen beruflichen Verlust erlitten hat, der (teilweise) auf Schäden an landwirtschaftlichen Kulturen durch ungünstige Witterungsbedingungen zurückzuführen ist.

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