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Arrêté royal portant exécution de l'article 107 de la loi du 11 février 2019 portant des dispositions fiscales, de lutte contre la fraude, financières et diverses. - Coordination officieuse en langue allemande | Koninklijk besluit tot uitvoering van artikel 107 van de wet van 11 februari 2019 houdende fiscale, fraudebestrijdende, financiële alsook diverse bepalingen. - Officieuze coördinatie in het Duits |
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SERVICE PUBLIC FEDERAL FINANCES | FEDERALE OVERHEIDSDIENST FINANCIEN |
22 JUILLET 2019. - Arrêté royal portant exécution de l'article 107 de | 22 JULI 2019. - Koninklijk besluit tot uitvoering van artikel 107 van |
la loi du 11 février 2019 portant des dispositions fiscales, de lutte | de wet van 11 februari 2019 houdende fiscale, fraudebestrijdende, |
contre la fraude, financières et diverses. - Coordination officieuse | financiële alsook diverse bepalingen. - Officieuze coördinatie in het |
en langue allemande | Duits |
Le texte qui suit constitue la coordination officieuse en langue | De hierna volgende tekst is de officieuze coördinatie in het Duits van |
allemande de l'arrêté royal du 22 juillet 2019 portant exécution de | het koninklijk besluit van 22 juli 2019 tot uitvoering van artikel 107 |
l'article 107 de la loi du 11 février 2019 portant des dispositions | van de wet van 11 februari 2019 houdende fiscale, fraudebestrijdende, |
fiscales, de lutte contre la fraude, financières et diverses (Moniteur | |
belge du 5 août 2019), tel qu'il a été modifié par l'arrêté royal du | financiële alsook diverse bepalingen (Belgisch Staatsblad van 5 |
augustus 2019), zoals het werd gewijzigd bij het koninklijk besluit | |
11 janvier 2021 portant adaptation de l'arrêté royal du 22 juillet | van 11 januari 2021 tot aanpassing van het koninklijk besluit van 22 |
2019 portant exécution de l'article 107 de la loi du 11 février 2019 | juli 2019 tot uitvoering van artikel 107 van de wet van 11 februari |
portant des dispositions fiscales, de lutte contre la fraude, | 2019 houdende fiscale, fraudebestrijdende, financiële alsook diverse |
financières et diverses (Moniteur belge du 19 janvier 2021). | bepalingen (Belgisch Staatsblad van 19 januari 2021). |
Cette coordination officieuse en langue allemande a été établie par le | Deze officieuze coördinatie in het Duits is opgemaakt door de Centrale |
Service central de traduction allemande à Malmedy. | dienst voor Duitse vertaling in Malmedy. |
FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST FINANZEN | FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST FINANZEN |
22. JULI 2019 - Königlicher Erlass zur Ausführung von Artikel 107 des | 22. JULI 2019 - Königlicher Erlass zur Ausführung von Artikel 107 des |
Gesetzes vom 11. Februar 2019 zur Festlegung von steuerrechtlichen, | Gesetzes vom 11. Februar 2019 zur Festlegung von steuerrechtlichen, |
finanziellen und verschiedenen Bestimmungen und Bestimmungen im | finanziellen und verschiedenen Bestimmungen und Bestimmungen im |
Bereich der Betrugsbekämpfung | Bereich der Betrugsbekämpfung |
Artikel 1 - Einwohner des Königreichs und in Artikel 227 Nr. 1 des | Artikel 1 - Einwohner des Königreichs und in Artikel 227 Nr. 1 des |
Einkommensteuergesetzbuches 1992 erwähnte Steuerpflichtige beantragen | Einkommensteuergesetzbuches 1992 erwähnte Steuerpflichtige beantragen |
die Anwendung des rückwirkenden Verlustabzugs für Schäden, die in | die Anwendung des rückwirkenden Verlustabzugs für Schäden, die in |
einem an das Steuerjahr 2019 gebundenen Besteuerungszeitraum definitiv | einem an das Steuerjahr 2019 gebundenen Besteuerungszeitraum definitiv |
festgestellt sind, anhand eines Formulars, dessen Muster in der Anlage | festgestellt sind, anhand eines Formulars, dessen Muster in der Anlage |
zu vorliegendem Erlass festgelegt ist. | zu vorliegendem Erlass festgelegt ist. |
Das Formular enthält folgende Angaben: | Das Formular enthält folgende Angaben: |
1. Name und Vorname des Steuerpflichtigen, | 1. Name und Vorname des Steuerpflichtigen, |
2. Steuernummer des Steuerpflichtigen, die seiner | 2. Steuernummer des Steuerpflichtigen, die seiner |
Nationalregisternummer oder, für einen Gebietsfremden, der keine | Nationalregisternummer oder, für einen Gebietsfremden, der keine |
Nationalregisternummer hat, seiner von der Zentralen Datenbank der | Nationalregisternummer hat, seiner von der Zentralen Datenbank der |
sozialen Sicherheit zugeteilten Bis-Erkennungsnummer entspricht, | sozialen Sicherheit zugeteilten Bis-Erkennungsnummer entspricht, |
3. Betrag der vom Steuerpflichtigen erlittenen Schäden, die von der | 3. Betrag der vom Steuerpflichtigen erlittenen Schäden, die von der |
zuständigen Region definitiv festgestellt worden sind, und Datum der | zuständigen Region definitiv festgestellt worden sind, und Datum der |
definitiven Feststellung dieser Schäden durch diese Region. | definitiven Feststellung dieser Schäden durch diese Region. |
Das Formular enthält ebenfalls eine Erklärung, aus der hervorgeht, | Das Formular enthält ebenfalls eine Erklärung, aus der hervorgeht, |
dass für den rückwirkenden Verlustabzug optiert wird und diese Option | dass für den rückwirkenden Verlustabzug optiert wird und diese Option |
definitiv und unwiderruflich ist. | definitiv und unwiderruflich ist. |
Wird für das Steuerjahr 2019 eine gemeinsame Veranlagung festgelegt, | Wird für das Steuerjahr 2019 eine gemeinsame Veranlagung festgelegt, |
so sind die in Absatz 2 erwähnten Angaben für jeden Ehepartner zu | so sind die in Absatz 2 erwähnten Angaben für jeden Ehepartner zu |
machen. | machen. |
Art. 2 - Das in Artikel 1 erwähnte Formular, das gemäß den darin | Art. 2 - Das in Artikel 1 erwähnte Formular, das gemäß den darin |
befindlichen Vorgaben ausgefüllt, für richtig bescheinigt, datiert und | befindlichen Vorgaben ausgefüllt, für richtig bescheinigt, datiert und |
unterzeichnet ist, ist bei dem Zentrum, dem der Steuerpflichtige für | unterzeichnet ist, ist bei dem Zentrum, dem der Steuerpflichtige für |
das Steuerjahr 2019 untersteht, spätestens einzureichen: | das Steuerjahr 2019 untersteht, spätestens einzureichen: |
- am 24. Oktober 2019 für Steuerpflichtige, die der Steuer der | - am 24. Oktober 2019 für Steuerpflichtige, die der Steuer der |
natürlichen Personen unterliegen, | natürlichen Personen unterliegen, |
- am 5. Dezember 2019 für Steuerpflichtige, die der Steuer der | - am 5. Dezember 2019 für Steuerpflichtige, die der Steuer der |
Gebietsfremden unterliegen. | Gebietsfremden unterliegen. |
Läuft die Frist für die Einreichung der Erklärung zur Steuer der | Läuft die Frist für die Einreichung der Erklärung zur Steuer der |
natürlichen Personen oder zur Steuer der Gebietsfremden für das | natürlichen Personen oder zur Steuer der Gebietsfremden für das |
Steuerjahr 2019 nach dem in Absatz 1 erster oder zweiter | Steuerjahr 2019 nach dem in Absatz 1 erster oder zweiter |
Gedankenstrich erwähnten Datum ab, kann das in Artikel 1 erwähnte | Gedankenstrich erwähnten Datum ab, kann das in Artikel 1 erwähnte |
Formular bis zum Ablauf dieser Frist eingereicht werden. | Formular bis zum Ablauf dieser Frist eingereicht werden. |
[Die in Absatz 1 erwähnte äußerste Frist für die Einreichung ist nicht | [Die in Absatz 1 erwähnte äußerste Frist für die Einreichung ist nicht |
anwendbar im Rahmen eines Widerspruchverfahrens oder eines Verfahrens | anwendbar im Rahmen eines Widerspruchverfahrens oder eines Verfahrens |
des Nachlasses von Amts wegen, sofern die durch Gesetz für diesen | des Nachlasses von Amts wegen, sofern die durch Gesetz für diesen |
Widerspruch oder diesen Nachlass festgelegten Bedingungen erfüllt | Widerspruch oder diesen Nachlass festgelegten Bedingungen erfüllt |
sind.] | sind.] |
[Art.2 Abs.3 eingefügt durch Art. 1 des K.E. vom 11. Januar 2021 (B.S. | [Art.2 Abs.3 eingefügt durch Art. 1 des K.E. vom 11. Januar 2021 (B.S. |
vom 19. Januar 2021)] | vom 19. Januar 2021)] |
Art. 3 - Der für Finanzen zuständige Minister ist mit der Ausführung | Art. 3 - Der für Finanzen zuständige Minister ist mit der Ausführung |
des vorliegenden Erlasses beauftragt. | des vorliegenden Erlasses beauftragt. |
Anlage zum Königlichen Erlass vom 22. Juli 2019 | Anlage zum Königlichen Erlass vom 22. Juli 2019 |
Föderaler Öffentlicher Dienst FINANZEN Generalverwaltung STEUERWESEN | Föderaler Öffentlicher Dienst FINANZEN Generalverwaltung STEUERWESEN |
Antrag auf Verlustrücktrag zum Ausgleich von Schäden an | Antrag auf Verlustrücktrag zum Ausgleich von Schäden an |
landwirtschaftlichen Kulturen, | landwirtschaftlichen Kulturen, |
verursacht durch ungünstige Witterungsbedingungen - Steuerjahr 2019 | verursacht durch ungünstige Witterungsbedingungen - Steuerjahr 2019 |
(1) | (1) |
Der Teil der beruflichen Verluste, der auf Schäden an | Der Teil der beruflichen Verluste, der auf Schäden an |
landwirtschaftlichen Kulturen durch ungünstige Witterungsbedingungen | landwirtschaftlichen Kulturen durch ungünstige Witterungsbedingungen |
zurückzuführen ist, kann in Anwendung von Artikel 78 § 2 des | zurückzuführen ist, kann in Anwendung von Artikel 78 § 2 des |
Einkommensteuergesetzbuches 1992 auf Antrag des Steuerpflichtigen von | Einkommensteuergesetzbuches 1992 auf Antrag des Steuerpflichtigen von |
den Berufseinkünften der drei Besteuerungszeiträume, die demjenigen | den Berufseinkünften der drei Besteuerungszeiträume, die demjenigen |
vorausgehen, in dem der Schaden endgültig festgestellt wurde, | vorausgehen, in dem der Schaden endgültig festgestellt wurde, |
nacheinander abgezogen werden (2). | nacheinander abgezogen werden (2). |
Für den Schaden, der von der Region in einem Besteuerungszeitraum, der | Für den Schaden, der von der Region in einem Besteuerungszeitraum, der |
mit dem Steuerjahr 2019 verbunden ist, endgültig festgestellt wurde, | mit dem Steuerjahr 2019 verbunden ist, endgültig festgestellt wurde, |
wird der Antrag auf Verlustrücktrag mit diesem Formular (3) gestellt. | wird der Antrag auf Verlustrücktrag mit diesem Formular (3) gestellt. |
Steuerpflichtiger (4) (5) | Steuerpflichtiger (4) (5) |
Steuerpflichtiger Partner (5) | Steuerpflichtiger Partner (5) |
Name und Vorname: | Name und Vorname: |
. . . . . | . . . . . |
. . . . . | . . . . . |
Steuernummer (6): | Steuernummer (6): |
. . . . . | . . . . . |
. . . . . | . . . . . |
Betrag des entstandenen Schadens, der endgültig von der Region | Betrag des entstandenen Schadens, der endgültig von der Region |
festgestellt wurde (7): | festgestellt wurde (7): |
. . . . . | . . . . . |
. . . . . | . . . . . |
Datum der endgültigen Feststellung des Schadens durch die Region (7): | Datum der endgültigen Feststellung des Schadens durch die Region (7): |
. . . . . | . . . . . |
. . . . . | . . . . . |
Ich wähle den Verlustrücktrag zum Ausgleich des hiervor angegebenen | Ich wähle den Verlustrücktrag zum Ausgleich des hiervor angegebenen |
Schadens. Diese Wahl ist definitiv und unwiderruflich (7): | Schadens. Diese Wahl ist definitiv und unwiderruflich (7): |
OJa | OJa |
OJa | OJa |
Ich bestätige, dass dieses Formular richtig und vollständig ausgefüllt | Ich bestätige, dass dieses Formular richtig und vollständig ausgefüllt |
wurde: | wurde: |
OJa | OJa |
OJa | OJa |
Datum: | Datum: |
. . . . . | . . . . . |
. . . . . | . . . . . |
Unterschrift: | Unterschrift: |
. . . . . | . . . . . |
. . . . . | . . . . . |
(1) Dieser Antrag ist bei dem Zentrum, dem der Steuerpflichtige für | (1) Dieser Antrag ist bei dem Zentrum, dem der Steuerpflichtige für |
Steuerjahr 2019 unterliegt, spätestens einzureichen: | Steuerjahr 2019 unterliegt, spätestens einzureichen: |
? am 24.10.2019 für Steuerpflichtige, die der Steuer der natürlichen | ? am 24.10.2019 für Steuerpflichtige, die der Steuer der natürlichen |
Personen unterliegen, | Personen unterliegen, |
? am 05.12.2019 für Steuerpflichtige, die der Steuer der | ? am 05.12.2019 für Steuerpflichtige, die der Steuer der |
Gebietsfremden unterliegen, | Gebietsfremden unterliegen, |
? am letzten Tag der Frist für die Abgabe der Einkommensteuererklärung | ? am letzten Tag der Frist für die Abgabe der Einkommensteuererklärung |
für das Steuerjahr 2019, wenn dieser Tag später fällt. | für das Steuerjahr 2019, wenn dieser Tag später fällt. |
(2) Der Rücktrag von landwirtschaftlichen Verlusten kann nur dann | (2) Der Rücktrag von landwirtschaftlichen Verlusten kann nur dann |
angewandt werden, wenn der Steuerpflichtige: | angewandt werden, wenn der Steuerpflichtige: |
? ein mittelgroßes Unternehmen ist und | ? ein mittelgroßes Unternehmen ist und |
? ein Unternehmen betreibt, das landwirtschaftliche Erzeugnisse gemäß | ? ein Unternehmen betreibt, das landwirtschaftliche Erzeugnisse gemäß |
Anhang I des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union | Anhang I des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union |
herstellt, die keiner weiteren Verarbeitung unterzogen werden, die die | herstellt, die keiner weiteren Verarbeitung unterzogen werden, die die |
Art dieser Erzeugnisse verändert, | Art dieser Erzeugnisse verändert, |
? zum Zeitpunkt, zu dem der Schaden entstanden ist, kein Unternehmen | ? zum Zeitpunkt, zu dem der Schaden entstanden ist, kein Unternehmen |
in Schwierigkeiten war und | in Schwierigkeiten war und |
? keine Rückforderungsanordnung erhalten hat infolge einer | ? keine Rückforderungsanordnung erhalten hat infolge einer |
Entscheidung der Kommission, die eine von Belgien gewährte Beihilfe | Entscheidung der Kommission, die eine von Belgien gewährte Beihilfe |
für rechtswidrig und mit dem Binnenmarkt unvereinbar erklärt. | für rechtswidrig und mit dem Binnenmarkt unvereinbar erklärt. |
(3) Gemäß Artikel 107 des Gesetzes vom 11.02.2019 zur Festlegung von | (3) Gemäß Artikel 107 des Gesetzes vom 11.02.2019 zur Festlegung von |
steuerrechtlichen, finanziellen und verschiedenen Bestimmungen und | steuerrechtlichen, finanziellen und verschiedenen Bestimmungen und |
Bestimmungen im Bereich der Betrugsbekämpfung und gemäß Königlichem | Bestimmungen im Bereich der Betrugsbekämpfung und gemäß Königlichem |
Erlass vom 22.07.2019 zur Ausführung von Artikel 107 des Gesetzes vom | Erlass vom 22.07.2019 zur Ausführung von Artikel 107 des Gesetzes vom |
11. Februar 2019 zur Festlegung von steuerrechtlichen, finanziellen | 11. Februar 2019 zur Festlegung von steuerrechtlichen, finanziellen |
und verschiedenen Bestimmungen und Bestimmungen im Bereich der | und verschiedenen Bestimmungen und Bestimmungen im Bereich der |
Betrugsbekämpfung. | Betrugsbekämpfung. |
(4) Personen, die ihre Einkommensteuererklärung für Steuerjahr 2019 | (4) Personen, die ihre Einkommensteuererklärung für Steuerjahr 2019 |
allein einreichen, füllen nur die linke Spalte aus. | allein einreichen, füllen nur die linke Spalte aus. |
(5) Verheiratete oder gesetzlich Zusammenwohnende, die eine gemeinsame | (5) Verheiratete oder gesetzlich Zusammenwohnende, die eine gemeinsame |
Einkommensteuererklärung für Steuerjahr 2019 einreichen, müssen beide | Einkommensteuererklärung für Steuerjahr 2019 einreichen, müssen beide |
dieses Formular ausfüllen (auch wenn der Verlustrücktrag nur für einen | dieses Formular ausfüllen (auch wenn der Verlustrücktrag nur für einen |
der beiden beantragt wird). | der beiden beantragt wird). |
Wenn sie unterschiedliche Geschlechter haben, müssen sie die Angaben | Wenn sie unterschiedliche Geschlechter haben, müssen sie die Angaben |
des Mannes in die linke Spalte und die Angaben der Frau in die rechte | des Mannes in die linke Spalte und die Angaben der Frau in die rechte |
Spalte eintragen. Wenn sie dasselbe Geschlecht haben, müssen sie die | Spalte eintragen. Wenn sie dasselbe Geschlecht haben, müssen sie die |
Angaben des Älteren in die linke Spalte und die Angaben des Jüngeren | Angaben des Älteren in die linke Spalte und die Angaben des Jüngeren |
in die rechte Spalte eintragen. | in die rechte Spalte eintragen. |
(6) Hierbei handelt es sich um die Nationalregisternummer oder, für | (6) Hierbei handelt es sich um die Nationalregisternummer oder, für |
Gebietsfremde, die keine Nationalregisternummer haben, gegebenenfalls | Gebietsfremde, die keine Nationalregisternummer haben, gegebenenfalls |
um die von der Zentralen Datenbank der sozialen Sicherheit zugeteilte | um die von der Zentralen Datenbank der sozialen Sicherheit zugeteilte |
Bis-Erkennungsnummer. | Bis-Erkennungsnummer. |
(7) Nur vom Steuerpflichtigen oder vom Partner auszufüllen, der einen | (7) Nur vom Steuerpflichtigen oder vom Partner auszufüllen, der einen |
beruflichen Verlust erlitten hat, der (teilweise) auf Schäden an | beruflichen Verlust erlitten hat, der (teilweise) auf Schäden an |
landwirtschaftlichen Kulturen durch ungünstige Witterungsbedingungen | landwirtschaftlichen Kulturen durch ungünstige Witterungsbedingungen |
zurückzuführen ist. | zurückzuführen ist. |