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Ministerieel Besluit van 20 oktober 2008
gepubliceerd op 14 januari 2009

Ministerieel besluit tot bepaling van de opleidingen tot het behalen van brevetten die in 2009 door de provinciale opleidingscentra voor de openbare brandweerdiensten worden georganiseerd. - Duitse vertaling

bron
federale overheidsdienst binnenlandse zaken
numac
2008001067
pub.
14/01/2009
prom.
20/10/2008
ELI
eli/besluit/2008/10/20/2008001067/staatsblad
staatsblad
https://www.ejustice.just.fgov.be/cgi/article_body(...)
Document Qrcode

FEDERALE OVERHEIDSDIENST BINNENLANDSE ZAKEN


20 OKTOBER 2008. - Ministerieel besluit tot bepaling van de opleidingen tot het behalen van brevetten die in 2009 door de provinciale opleidingscentra voor de openbare brandweerdiensten worden georganiseerd. - Duitse vertaling


De hierna volgende tekst is de Duitse vertaling van het ministerieel besluit van 20 oktober 2008 tot bepaling van de opleidingen tot het behalen van brevetten die in 2009 door de provinciale opleidingscentra voor de openbare brandweerdiensten worden georganiseerd (Belgisch Staatsblad van 15 december 2008).

Deze vertaling is opgemaakt door de Centrale Dienst voor Duitse vertaling in Malmedy.

20. OKTOBER 2008 - Ministerieller Erlass zur Bestimmung der von den provinzialen Ausbildungszentren für die öffentlichen Feuerwehrdienste im Jahr 2009 organisierten Ausbildungen zur Erlangung von Brevets Der Minister des Innern, Aufgrund des Königlichen Erlasses vom 8.April 2003 über die Ausbildung der Mitglieder der öffentlichen Hilfsdienste, insbesondere des Artikels 22;

Aufgrund der von den technischen Kommissionen der Hilfeleistungszonen für das Kalenderjahr 2009 vorgebrachten Bedürfnisse in Sachen Ausbildungen zur Erlangung von Brevets;

Aufgrund der Bedürfnisse in Sachen Ausbildungen zur Erlangung von Brevets, die von den Behörden, denen die Feuerwehrdienste unterstehen, die nicht zu einer Hilfeleistungszone gehören, für das Kalenderjahr 2009 vorgebracht wurden;

In der Erwägung, dass die zwei Überprovinzialen Ausbildungsräte für die öffentlichen Feuerwehrdienste, jeder für die ihn betreffenden provinzialen Ausbildungszentren, den Auftrag haben, für die Koordinierung der von den verschiedenen provinzialen Ausbildungszentren für die öffentlichen Feuerwehrdienste organisierten Ausbildungen zu sorgen;

Aufgrund der Stellungnahme des Niederländischsprachigen Überprovinzialen Ausbildungsrates für die öffentlichen Feuerwehrdienste vom 13. Juni 2008 zu vorerwähnten Bedürfnissen;

Aufgrund der Stellungnahme des Französischsprachigen und Deutschsprachigen Überprovinzialen Ausbildungsrates für die öffentlichen Feuerwehrdienste vom 20. Juni 2008 zu vorerwähnten Bedürfnissen, Erlässt: Artikel 1 - Das Ausbildungszentrum für die öffentlichen Feuerwehrdienste der Provinz Antwerpen wird beauftragt, im Jahr 2009 die Ausbildungen zur Erlangung folgender Brevets zu organisieren: 1. des Brevets eines Feuerwehrmanns, 2.des Brevets eines Korporals, 3. des Brevets eines Sergeanten, 4.des Brevets eines Adjutanten, 5. des Brevets eines Offiziers, 6.des Brevets eines Brandschutztechnikers, 7. des Brevets im Bereich Krisenmanagement, 8.des Brevets eines Dienstleiters.

Art. 2 - Das Ausbildungszentrum für die öffentlichen Feuerwehrdienste der Provinz Wallonisch-Brabant wird beauftragt, im Jahr 2009 die Ausbildungen zur Erlangung folgender Brevets zu organisieren: 1. des Brevets eines Feuerwehrmanns, 2.des Brevets eines Korporals, 3. des Brevets eines Sergeanten. Art. 3 - Das Ausbildungszentrum für die Brüsseler Feuerwehr wird beauftragt, im Jahr 2009 die Ausbildungen zur Erlangung folgender Brevets zu organisieren: 1. des Brevets eines Feuerwehrmanns, 2.des Brevets eines Korporals, 3. des Brevets eines Adjutanten. Art. 4 - Das Ausbildungszentrum für die öffentlichen Feuerwehrdienste der Provinz Hennegau wird beauftragt, im Jahr 2009 die Ausbildungen zur Erlangung folgender Brevets zu organisieren: 1. des Brevets eines Feuerwehrmanns, 2.des Brevets eines Korporals, 3. des Brevets eines Sergeanten, 4.des Brevets eines Adjutanten, 5. des Brevets im Bereich Krisenmanagement, 6.des Brevets eines Dienstleiters.

Art. 5 - Das Ausbildungszentrum für die öffentlichen Feuerwehrdienste der Provinz Lüttich wird beauftragt, im Jahr 2009 die Ausbildungen zur Erlangung folgender Brevets zu organisieren: 1. des Brevets eines Feuerwehrmanns, 2.des Brevets eines Korporals, 3. des Brevets eines Sergeanten, 4.des Brevets eines Adjutanten, 5. des Brevets eines Offiziers, 6.des Brevets im Bereich Krisenmanagement, 7. des Brevets eines Dienstleiters. Art. 6 - Das Ausbildungszentrum für die öffentlichen Feuerwehrdienste der Provinz Limburg wird beauftragt, im Jahr 2009 die Ausbildungen zur Erlangung folgender Brevets zu organisieren: 1. des Brevets eines Feuerwehrmanns, 2.des Brevets eines Korporals, 3. des Brevets eines Sergeanten, 4.des Brevets eines Adjutanten, 5. des Brevets eines Offiziers, 6.des Brevets eines Brandschutztechnikers, 7. des Brevets im Bereich Krisenmanagement. Art. 7 - Das Ausbildungszentrum für die öffentlichen Feuerwehrdienste der Provinz Luxemburg wird beauftragt, im Jahr 2009 die Ausbildungen zur Erlangung folgender Brevets zu organisieren: 1. des Brevets eines Feuerwehrmanns, 2.des Brevets eines Adjutanten.

Art. 8 - Das Ausbildungszentrum für die öffentlichen Feuerwehrdienste der Provinz Namur wird beauftragt, im Jahr 2009 die Ausbildungen zur Erlangung folgender Brevets zu organisieren: 1. des Brevets eines Feuerwehrmanns, 2.des Brevets eines Korporals, 3. des Brevets eines Sergeanten, 4.des Brevets eines Adjutanten.

Art. 9 - Das Ausbildungszentrum für die öffentlichen Feuerwehrdienste der Provinz Ostflandern wird beauftragt, im Jahr 2009 die Ausbildungen zur Erlangung folgender Brevets zu organisieren: 1. des Brevets eines Feuerwehrmanns, 2.des Brevets eines Korporals, 3. des Brevets eines Sergeanten, 4.des Brevets eines Adjutanten, 5. des Brevets eines Offiziers, 6.des Brevets eines Brandschutztechnikers, 7. des Brevets im Bereich Krisenmanagement, 8.des Brevets eines Dienstleiters.

Art. 10 - Das Ausbildungszentrum für die öffentlichen Feuerwehrdienste der Provinz Flämisch-Brabant wird beauftragt, im Jahr 2009 die Ausbildungen zur Erlangung folgender Brevets zu organisieren: 1. des Brevets eines Feuerwehrmanns, 2.des Brevets eines Korporals, 3. des Brevets eines Sergeanten, 4.des Brevets eines Adjutanten, 5. des Brevets eines Offiziers, 6.des Brevets eines Brandschutztechnikers, 7. des Brevets im Bereich Krisenmanagement, 8.des Brevets eines Dienstleiters.

Art. 11 - Das Ausbildungszentrum für die öffentlichen Feuerwehrdienste der Provinz Westflandern wird beauftragt, im Jahr 2009 die Ausbildungen zur Erlangung folgender Brevets zu organisieren: 1. des Brevets eines Feuerwehrmanns, 2.des Brevets eines Korporals, 3. des Brevets eines Sergeanten, 4.Brevets eines Offiziers.

Art. 12 - Vorliegender Erlass tritt am 1. Januar 2009 in Kraft.

Brüssel, den 20. Oktober 2008 P. DEWAEL

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