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Ministerieel besluit tot bepaling van de opleidingen tot het behalen van brevetten die in 2009 door de provinciale opleidingscentra voor de openbare brandweerdiensten worden georganiseerd. - Duitse vertaling | Arrêté ministériel déterminant les formations destinées à l'obtention de brevets organisées en 2009 par les centres provinciaux de formation des services publics d'incendie. Traduction allemande |
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FEDERALE OVERHEIDSDIENST BINNENLANDSE ZAKEN | SERVICE PUBLIC FEDERAL INTERIEUR |
20 OKTOBER 2008. - Ministerieel besluit tot bepaling van de | 20 OCTOBRE 2008. - Arrêté ministériel déterminant les formations |
opleidingen tot het behalen van brevetten die in 2009 door de | destinées à l'obtention de brevets organisées en 2009 par les centres |
provinciale opleidingscentra voor de openbare brandweerdiensten worden | provinciaux de formation des services publics d'incendie. Traduction |
georganiseerd. - Duitse vertaling | allemande |
De hierna volgende tekst is de Duitse vertaling van het ministerieel | Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de |
besluit van 20 oktober 2008 tot bepaling van de opleidingen tot het | l'arrêté ministériel du 20 octobre 2008 déterminant les formations |
behalen van brevetten die in 2009 door de provinciale opleidingscentra | destinées à l'obtention de brevets organisées en 2009 par les centres |
voor de openbare brandweerdiensten worden georganiseerd (Belgisch | provinciaux de formation des services publics d'incendie (Moniteur |
Staatsblad van 15 december 2008). | belge du 15 décembre 2008). |
Deze vertaling is opgemaakt door de Centrale Dienst voor Duitse | Cette traduction a été établie par le Service central de traduction |
vertaling in Malmedy. | allemande à Malmedy. |
20. OKTOBER 2008 - Ministerieller Erlass zur Bestimmung der von den | 20. OKTOBER 2008 - Ministerieller Erlass zur Bestimmung der von den |
provinzialen Ausbildungszentren für die öffentlichen Feuerwehrdienste | provinzialen Ausbildungszentren für die öffentlichen Feuerwehrdienste |
im Jahr 2009 organisierten Ausbildungen zur Erlangung von Brevets | im Jahr 2009 organisierten Ausbildungen zur Erlangung von Brevets |
Der Minister des Innern, | Der Minister des Innern, |
Aufgrund des Königlichen Erlasses vom 8. April 2003 über die | Aufgrund des Königlichen Erlasses vom 8. April 2003 über die |
Ausbildung der Mitglieder der öffentlichen Hilfsdienste, insbesondere | Ausbildung der Mitglieder der öffentlichen Hilfsdienste, insbesondere |
des Artikels 22; | des Artikels 22; |
Aufgrund der von den technischen Kommissionen der Hilfeleistungszonen | Aufgrund der von den technischen Kommissionen der Hilfeleistungszonen |
für das Kalenderjahr 2009 vorgebrachten Bedürfnisse in Sachen | für das Kalenderjahr 2009 vorgebrachten Bedürfnisse in Sachen |
Ausbildungen zur Erlangung von Brevets; | Ausbildungen zur Erlangung von Brevets; |
Aufgrund der Bedürfnisse in Sachen Ausbildungen zur Erlangung von | Aufgrund der Bedürfnisse in Sachen Ausbildungen zur Erlangung von |
Brevets, die von den Behörden, denen die Feuerwehrdienste unterstehen, | Brevets, die von den Behörden, denen die Feuerwehrdienste unterstehen, |
die nicht zu einer Hilfeleistungszone gehören, für das Kalenderjahr | die nicht zu einer Hilfeleistungszone gehören, für das Kalenderjahr |
2009 vorgebracht wurden; | 2009 vorgebracht wurden; |
In der Erwägung, dass die zwei Überprovinzialen Ausbildungsräte für | In der Erwägung, dass die zwei Überprovinzialen Ausbildungsräte für |
die öffentlichen Feuerwehrdienste, jeder für die ihn betreffenden | die öffentlichen Feuerwehrdienste, jeder für die ihn betreffenden |
provinzialen Ausbildungszentren, den Auftrag haben, für die | provinzialen Ausbildungszentren, den Auftrag haben, für die |
Koordinierung der von den verschiedenen provinzialen | Koordinierung der von den verschiedenen provinzialen |
Ausbildungszentren für die öffentlichen Feuerwehrdienste organisierten | Ausbildungszentren für die öffentlichen Feuerwehrdienste organisierten |
Ausbildungen zu sorgen; | Ausbildungen zu sorgen; |
Aufgrund der Stellungnahme des Niederländischsprachigen | Aufgrund der Stellungnahme des Niederländischsprachigen |
Überprovinzialen Ausbildungsrates für die öffentlichen | Überprovinzialen Ausbildungsrates für die öffentlichen |
Feuerwehrdienste vom 13. Juni 2008 zu vorerwähnten Bedürfnissen; | Feuerwehrdienste vom 13. Juni 2008 zu vorerwähnten Bedürfnissen; |
Aufgrund der Stellungnahme des Französischsprachigen und | Aufgrund der Stellungnahme des Französischsprachigen und |
Deutschsprachigen Überprovinzialen Ausbildungsrates für die | Deutschsprachigen Überprovinzialen Ausbildungsrates für die |
öffentlichen Feuerwehrdienste vom 20. Juni 2008 zu vorerwähnten | öffentlichen Feuerwehrdienste vom 20. Juni 2008 zu vorerwähnten |
Bedürfnissen, | Bedürfnissen, |
Erlässt: | Erlässt: |
Artikel 1 - Das Ausbildungszentrum für die öffentlichen | Artikel 1 - Das Ausbildungszentrum für die öffentlichen |
Feuerwehrdienste der Provinz Antwerpen wird beauftragt, im Jahr 2009 | Feuerwehrdienste der Provinz Antwerpen wird beauftragt, im Jahr 2009 |
die Ausbildungen zur Erlangung folgender Brevets zu organisieren: | die Ausbildungen zur Erlangung folgender Brevets zu organisieren: |
1. des Brevets eines Feuerwehrmanns, | 1. des Brevets eines Feuerwehrmanns, |
2. des Brevets eines Korporals, | 2. des Brevets eines Korporals, |
3. des Brevets eines Sergeanten, | 3. des Brevets eines Sergeanten, |
4. des Brevets eines Adjutanten, | 4. des Brevets eines Adjutanten, |
5. des Brevets eines Offiziers, | 5. des Brevets eines Offiziers, |
6. des Brevets eines Brandschutztechnikers, | 6. des Brevets eines Brandschutztechnikers, |
7. des Brevets im Bereich Krisenmanagement, | 7. des Brevets im Bereich Krisenmanagement, |
8. des Brevets eines Dienstleiters. | 8. des Brevets eines Dienstleiters. |
Art. 2 - Das Ausbildungszentrum für die öffentlichen Feuerwehrdienste | Art. 2 - Das Ausbildungszentrum für die öffentlichen Feuerwehrdienste |
der Provinz Wallonisch-Brabant wird beauftragt, im Jahr 2009 die | der Provinz Wallonisch-Brabant wird beauftragt, im Jahr 2009 die |
Ausbildungen zur Erlangung folgender Brevets zu organisieren: | Ausbildungen zur Erlangung folgender Brevets zu organisieren: |
1. des Brevets eines Feuerwehrmanns, | 1. des Brevets eines Feuerwehrmanns, |
2. des Brevets eines Korporals, | 2. des Brevets eines Korporals, |
3. des Brevets eines Sergeanten. | 3. des Brevets eines Sergeanten. |
Art. 3 - Das Ausbildungszentrum für die Brüsseler Feuerwehr wird | Art. 3 - Das Ausbildungszentrum für die Brüsseler Feuerwehr wird |
beauftragt, im Jahr 2009 die Ausbildungen zur Erlangung folgender | beauftragt, im Jahr 2009 die Ausbildungen zur Erlangung folgender |
Brevets zu organisieren: | Brevets zu organisieren: |
1. des Brevets eines Feuerwehrmanns, | 1. des Brevets eines Feuerwehrmanns, |
2. des Brevets eines Korporals, | 2. des Brevets eines Korporals, |
3. des Brevets eines Adjutanten. | 3. des Brevets eines Adjutanten. |
Art. 4 - Das Ausbildungszentrum für die öffentlichen Feuerwehrdienste | Art. 4 - Das Ausbildungszentrum für die öffentlichen Feuerwehrdienste |
der Provinz Hennegau wird beauftragt, im Jahr 2009 die Ausbildungen | der Provinz Hennegau wird beauftragt, im Jahr 2009 die Ausbildungen |
zur Erlangung folgender Brevets zu organisieren: | zur Erlangung folgender Brevets zu organisieren: |
1. des Brevets eines Feuerwehrmanns, | 1. des Brevets eines Feuerwehrmanns, |
2. des Brevets eines Korporals, | 2. des Brevets eines Korporals, |
3. des Brevets eines Sergeanten, | 3. des Brevets eines Sergeanten, |
4. des Brevets eines Adjutanten, | 4. des Brevets eines Adjutanten, |
5. des Brevets im Bereich Krisenmanagement, | 5. des Brevets im Bereich Krisenmanagement, |
6. des Brevets eines Dienstleiters. | 6. des Brevets eines Dienstleiters. |
Art. 5 - Das Ausbildungszentrum für die öffentlichen Feuerwehrdienste | Art. 5 - Das Ausbildungszentrum für die öffentlichen Feuerwehrdienste |
der Provinz Lüttich wird beauftragt, im Jahr 2009 die Ausbildungen zur | der Provinz Lüttich wird beauftragt, im Jahr 2009 die Ausbildungen zur |
Erlangung folgender Brevets zu organisieren: | Erlangung folgender Brevets zu organisieren: |
1. des Brevets eines Feuerwehrmanns, | 1. des Brevets eines Feuerwehrmanns, |
2. des Brevets eines Korporals, | 2. des Brevets eines Korporals, |
3. des Brevets eines Sergeanten, | 3. des Brevets eines Sergeanten, |
4. des Brevets eines Adjutanten, | 4. des Brevets eines Adjutanten, |
5. des Brevets eines Offiziers, | 5. des Brevets eines Offiziers, |
6. des Brevets im Bereich Krisenmanagement, | 6. des Brevets im Bereich Krisenmanagement, |
7. des Brevets eines Dienstleiters. | 7. des Brevets eines Dienstleiters. |
Art. 6 - Das Ausbildungszentrum für die öffentlichen Feuerwehrdienste | Art. 6 - Das Ausbildungszentrum für die öffentlichen Feuerwehrdienste |
der Provinz Limburg wird beauftragt, im Jahr 2009 die Ausbildungen zur | der Provinz Limburg wird beauftragt, im Jahr 2009 die Ausbildungen zur |
Erlangung folgender Brevets zu organisieren: | Erlangung folgender Brevets zu organisieren: |
1. des Brevets eines Feuerwehrmanns, | 1. des Brevets eines Feuerwehrmanns, |
2. des Brevets eines Korporals, | 2. des Brevets eines Korporals, |
3. des Brevets eines Sergeanten, | 3. des Brevets eines Sergeanten, |
4. des Brevets eines Adjutanten, | 4. des Brevets eines Adjutanten, |
5. des Brevets eines Offiziers, | 5. des Brevets eines Offiziers, |
6. des Brevets eines Brandschutztechnikers, | 6. des Brevets eines Brandschutztechnikers, |
7. des Brevets im Bereich Krisenmanagement. | 7. des Brevets im Bereich Krisenmanagement. |
Art. 7 - Das Ausbildungszentrum für die öffentlichen Feuerwehrdienste | Art. 7 - Das Ausbildungszentrum für die öffentlichen Feuerwehrdienste |
der Provinz Luxemburg wird beauftragt, im Jahr 2009 die Ausbildungen | der Provinz Luxemburg wird beauftragt, im Jahr 2009 die Ausbildungen |
zur Erlangung folgender Brevets zu organisieren: | zur Erlangung folgender Brevets zu organisieren: |
1. des Brevets eines Feuerwehrmanns, | 1. des Brevets eines Feuerwehrmanns, |
2. des Brevets eines Adjutanten. | 2. des Brevets eines Adjutanten. |
Art. 8 - Das Ausbildungszentrum für die öffentlichen Feuerwehrdienste | Art. 8 - Das Ausbildungszentrum für die öffentlichen Feuerwehrdienste |
der Provinz Namur wird beauftragt, im Jahr 2009 die Ausbildungen zur | der Provinz Namur wird beauftragt, im Jahr 2009 die Ausbildungen zur |
Erlangung folgender Brevets zu organisieren: | Erlangung folgender Brevets zu organisieren: |
1. des Brevets eines Feuerwehrmanns, | 1. des Brevets eines Feuerwehrmanns, |
2. des Brevets eines Korporals, | 2. des Brevets eines Korporals, |
3. des Brevets eines Sergeanten, | 3. des Brevets eines Sergeanten, |
4. des Brevets eines Adjutanten. | 4. des Brevets eines Adjutanten. |
Art. 9 - Das Ausbildungszentrum für die öffentlichen Feuerwehrdienste | Art. 9 - Das Ausbildungszentrum für die öffentlichen Feuerwehrdienste |
der Provinz Ostflandern wird beauftragt, im Jahr 2009 die Ausbildungen | der Provinz Ostflandern wird beauftragt, im Jahr 2009 die Ausbildungen |
zur Erlangung folgender Brevets zu organisieren: | zur Erlangung folgender Brevets zu organisieren: |
1. des Brevets eines Feuerwehrmanns, | 1. des Brevets eines Feuerwehrmanns, |
2. des Brevets eines Korporals, | 2. des Brevets eines Korporals, |
3. des Brevets eines Sergeanten, | 3. des Brevets eines Sergeanten, |
4. des Brevets eines Adjutanten, | 4. des Brevets eines Adjutanten, |
5. des Brevets eines Offiziers, | 5. des Brevets eines Offiziers, |
6. des Brevets eines Brandschutztechnikers, | 6. des Brevets eines Brandschutztechnikers, |
7. des Brevets im Bereich Krisenmanagement, | 7. des Brevets im Bereich Krisenmanagement, |
8. des Brevets eines Dienstleiters. | 8. des Brevets eines Dienstleiters. |
Art. 10 - Das Ausbildungszentrum für die öffentlichen Feuerwehrdienste | Art. 10 - Das Ausbildungszentrum für die öffentlichen Feuerwehrdienste |
der Provinz Flämisch-Brabant wird beauftragt, im Jahr 2009 die | der Provinz Flämisch-Brabant wird beauftragt, im Jahr 2009 die |
Ausbildungen zur Erlangung folgender Brevets zu organisieren: | Ausbildungen zur Erlangung folgender Brevets zu organisieren: |
1. des Brevets eines Feuerwehrmanns, | 1. des Brevets eines Feuerwehrmanns, |
2. des Brevets eines Korporals, | 2. des Brevets eines Korporals, |
3. des Brevets eines Sergeanten, | 3. des Brevets eines Sergeanten, |
4. des Brevets eines Adjutanten, | 4. des Brevets eines Adjutanten, |
5. des Brevets eines Offiziers, | 5. des Brevets eines Offiziers, |
6. des Brevets eines Brandschutztechnikers, | 6. des Brevets eines Brandschutztechnikers, |
7. des Brevets im Bereich Krisenmanagement, | 7. des Brevets im Bereich Krisenmanagement, |
8. des Brevets eines Dienstleiters. | 8. des Brevets eines Dienstleiters. |
Art. 11 - Das Ausbildungszentrum für die öffentlichen Feuerwehrdienste | Art. 11 - Das Ausbildungszentrum für die öffentlichen Feuerwehrdienste |
der Provinz Westflandern wird beauftragt, im Jahr 2009 die | der Provinz Westflandern wird beauftragt, im Jahr 2009 die |
Ausbildungen zur Erlangung folgender Brevets zu organisieren: | Ausbildungen zur Erlangung folgender Brevets zu organisieren: |
1. des Brevets eines Feuerwehrmanns, | 1. des Brevets eines Feuerwehrmanns, |
2. des Brevets eines Korporals, | 2. des Brevets eines Korporals, |
3. des Brevets eines Sergeanten, | 3. des Brevets eines Sergeanten, |
4. Brevets eines Offiziers. | 4. Brevets eines Offiziers. |
Art. 12 - Vorliegender Erlass tritt am 1. Januar 2009 in Kraft. | Art. 12 - Vorliegender Erlass tritt am 1. Januar 2009 in Kraft. |
Brüssel, den 20. Oktober 2008 | Brüssel, den 20. Oktober 2008 |
P. DEWAEL | P. DEWAEL |