publié le 14 janvier 2009
Arrêté ministériel déterminant les formations destinées à l'obtention de brevets organisées en 2009 par les centres provinciaux de formation des services publics d'incendie. Traduction allemande
SERVICE PUBLIC FEDERAL INTERIEUR
20 OCTOBRE 2008. - Arrêté ministériel déterminant les formations destinées à l'obtention de brevets organisées en 2009 par les centres provinciaux de formation des services publics d'incendie. Traduction allemande
Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de l'arrêté ministériel du 20 octobre 2008 déterminant les formations destinées à l'obtention de brevets organisées en 2009 par les centres provinciaux de formation des services publics d'incendie (Moniteur belge du 15 décembre 2008).
Cette traduction a été établie par le Service central de traduction allemande à Malmedy.
20. OKTOBER 2008 - Ministerieller Erlass zur Bestimmung der von den provinzialen Ausbildungszentren für die öffentlichen Feuerwehrdienste im Jahr 2009 organisierten Ausbildungen zur Erlangung von Brevets Der Minister des Innern, Aufgrund des Königlichen Erlasses vom 8.April 2003 über die Ausbildung der Mitglieder der öffentlichen Hilfsdienste, insbesondere des Artikels 22;
Aufgrund der von den technischen Kommissionen der Hilfeleistungszonen für das Kalenderjahr 2009 vorgebrachten Bedürfnisse in Sachen Ausbildungen zur Erlangung von Brevets;
Aufgrund der Bedürfnisse in Sachen Ausbildungen zur Erlangung von Brevets, die von den Behörden, denen die Feuerwehrdienste unterstehen, die nicht zu einer Hilfeleistungszone gehören, für das Kalenderjahr 2009 vorgebracht wurden;
In der Erwägung, dass die zwei Überprovinzialen Ausbildungsräte für die öffentlichen Feuerwehrdienste, jeder für die ihn betreffenden provinzialen Ausbildungszentren, den Auftrag haben, für die Koordinierung der von den verschiedenen provinzialen Ausbildungszentren für die öffentlichen Feuerwehrdienste organisierten Ausbildungen zu sorgen;
Aufgrund der Stellungnahme des Niederländischsprachigen Überprovinzialen Ausbildungsrates für die öffentlichen Feuerwehrdienste vom 13. Juni 2008 zu vorerwähnten Bedürfnissen;
Aufgrund der Stellungnahme des Französischsprachigen und Deutschsprachigen Überprovinzialen Ausbildungsrates für die öffentlichen Feuerwehrdienste vom 20. Juni 2008 zu vorerwähnten Bedürfnissen, Erlässt: Artikel 1 - Das Ausbildungszentrum für die öffentlichen Feuerwehrdienste der Provinz Antwerpen wird beauftragt, im Jahr 2009 die Ausbildungen zur Erlangung folgender Brevets zu organisieren: 1. des Brevets eines Feuerwehrmanns, 2.des Brevets eines Korporals, 3. des Brevets eines Sergeanten, 4.des Brevets eines Adjutanten, 5. des Brevets eines Offiziers, 6.des Brevets eines Brandschutztechnikers, 7. des Brevets im Bereich Krisenmanagement, 8.des Brevets eines Dienstleiters.
Art. 2 - Das Ausbildungszentrum für die öffentlichen Feuerwehrdienste der Provinz Wallonisch-Brabant wird beauftragt, im Jahr 2009 die Ausbildungen zur Erlangung folgender Brevets zu organisieren: 1. des Brevets eines Feuerwehrmanns, 2.des Brevets eines Korporals, 3. des Brevets eines Sergeanten. Art. 3 - Das Ausbildungszentrum für die Brüsseler Feuerwehr wird beauftragt, im Jahr 2009 die Ausbildungen zur Erlangung folgender Brevets zu organisieren: 1. des Brevets eines Feuerwehrmanns, 2.des Brevets eines Korporals, 3. des Brevets eines Adjutanten. Art. 4 - Das Ausbildungszentrum für die öffentlichen Feuerwehrdienste der Provinz Hennegau wird beauftragt, im Jahr 2009 die Ausbildungen zur Erlangung folgender Brevets zu organisieren: 1. des Brevets eines Feuerwehrmanns, 2.des Brevets eines Korporals, 3. des Brevets eines Sergeanten, 4.des Brevets eines Adjutanten, 5. des Brevets im Bereich Krisenmanagement, 6.des Brevets eines Dienstleiters.
Art. 5 - Das Ausbildungszentrum für die öffentlichen Feuerwehrdienste der Provinz Lüttich wird beauftragt, im Jahr 2009 die Ausbildungen zur Erlangung folgender Brevets zu organisieren: 1. des Brevets eines Feuerwehrmanns, 2.des Brevets eines Korporals, 3. des Brevets eines Sergeanten, 4.des Brevets eines Adjutanten, 5. des Brevets eines Offiziers, 6.des Brevets im Bereich Krisenmanagement, 7. des Brevets eines Dienstleiters. Art. 6 - Das Ausbildungszentrum für die öffentlichen Feuerwehrdienste der Provinz Limburg wird beauftragt, im Jahr 2009 die Ausbildungen zur Erlangung folgender Brevets zu organisieren: 1. des Brevets eines Feuerwehrmanns, 2.des Brevets eines Korporals, 3. des Brevets eines Sergeanten, 4.des Brevets eines Adjutanten, 5. des Brevets eines Offiziers, 6.des Brevets eines Brandschutztechnikers, 7. des Brevets im Bereich Krisenmanagement. Art. 7 - Das Ausbildungszentrum für die öffentlichen Feuerwehrdienste der Provinz Luxemburg wird beauftragt, im Jahr 2009 die Ausbildungen zur Erlangung folgender Brevets zu organisieren: 1. des Brevets eines Feuerwehrmanns, 2.des Brevets eines Adjutanten.
Art. 8 - Das Ausbildungszentrum für die öffentlichen Feuerwehrdienste der Provinz Namur wird beauftragt, im Jahr 2009 die Ausbildungen zur Erlangung folgender Brevets zu organisieren: 1. des Brevets eines Feuerwehrmanns, 2.des Brevets eines Korporals, 3. des Brevets eines Sergeanten, 4.des Brevets eines Adjutanten.
Art. 9 - Das Ausbildungszentrum für die öffentlichen Feuerwehrdienste der Provinz Ostflandern wird beauftragt, im Jahr 2009 die Ausbildungen zur Erlangung folgender Brevets zu organisieren: 1. des Brevets eines Feuerwehrmanns, 2.des Brevets eines Korporals, 3. des Brevets eines Sergeanten, 4.des Brevets eines Adjutanten, 5. des Brevets eines Offiziers, 6.des Brevets eines Brandschutztechnikers, 7. des Brevets im Bereich Krisenmanagement, 8.des Brevets eines Dienstleiters.
Art. 10 - Das Ausbildungszentrum für die öffentlichen Feuerwehrdienste der Provinz Flämisch-Brabant wird beauftragt, im Jahr 2009 die Ausbildungen zur Erlangung folgender Brevets zu organisieren: 1. des Brevets eines Feuerwehrmanns, 2.des Brevets eines Korporals, 3. des Brevets eines Sergeanten, 4.des Brevets eines Adjutanten, 5. des Brevets eines Offiziers, 6.des Brevets eines Brandschutztechnikers, 7. des Brevets im Bereich Krisenmanagement, 8.des Brevets eines Dienstleiters.
Art. 11 - Das Ausbildungszentrum für die öffentlichen Feuerwehrdienste der Provinz Westflandern wird beauftragt, im Jahr 2009 die Ausbildungen zur Erlangung folgender Brevets zu organisieren: 1. des Brevets eines Feuerwehrmanns, 2.des Brevets eines Korporals, 3. des Brevets eines Sergeanten, 4.Brevets eines Offiziers.
Art. 12 - Vorliegender Erlass tritt am 1. Januar 2009 in Kraft.
Brüssel, den 20. Oktober 2008 P. DEWAEL