gepubliceerd op 02 mei 2019
Koninklijk besluit tot bepaling van de regels volgens welke de lijsten en de kandidaten getoond worden op het beeldscherm van de stemcomputers met papieren bewijsstuk. - Duitse vertaling
FEDERALE OVERHEIDSDIENST BINNENLANDSE ZAKEN
27 FEBRUARI 2019. - Koninklijk besluit tot bepaling van de regels volgens welke de lijsten en de kandidaten getoond worden op het beeldscherm van de stemcomputers met papieren bewijsstuk. - Duitse vertaling
De hierna volgende tekst is de Duitse vertaling van het koninklijk besluit van 27 februari 2019 tot bepaling van de regels volgens welke de lijsten en de kandidaten getoond worden op het beeldscherm van de stemcomputers met papieren bewijsstuk (Belgisch Staatsblad van 15 maart 2019).
Deze vertaling is opgemaakt door de Centrale dienst voor Duitse vertaling in Malmedy.
FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST INNERES 27. FEBRUAR 2019 - Königlicher Erlass zur Festlegung der Regeln für die Darstellung der Listen und der Kandidaten auf den Bildschirmen der Computer für die elektronische Stimmabgabe mit Papierbescheinigung PHILIPPE, Konig der Belgier, Allen Gegenwartigen und Zukunftigen, Unser Gruß! Aufgrund des Gesetzes vom 7.Februar 2014 zur Organisierung der elektronischen Wahl mit Papierbescheinigung, insbesondere des Artikels 4 § 2;
Aufgrund der am 12. Januar 1973 koordinierten Gesetze über den Staatsrat, insbesondere des Artikels 3 § 1 Absatz 1, ersetzt durch das Gesetz vom 4. Juli 1989 und abgeändert durch das Gesetz vom 4. August 1996;
Aufgrund der Dringlichkeit;
In der Erwägung der Notwendigkeit, die Regeln für die Darstellung der Listen und der Kandidaten schnellstmöglich festzulegen, da die Einreichung der Kandidaturen für die Wahlen des Europäischen Parlaments, der Abgeordnetenkammer und der Regional- und Gemeinschaftsparlamente am 29. und 30. März 2019 erfolgt;
Auf Vorschlag Unseres Ministers der Sicherheit und des Innern Haben Wir beschloßen und erlassen Wir: Artikel 1 - § 1 - Was die Darstellung der Listen betrifft, ist das Layout der Bildschirme für die elektronische Stimmabgabe mit Papierbescheinigung Folgendes: Auf dem Bildschirm sind die Listen - wie weiter unten gezeigt - nach den ihnen zugeteilten Nummern in Spalten und Reihen, von oben nach unten und von links nach rechts, angeordnet, wobei das Feld für die Stimmenthaltung sich immer an letzter Stelle in der letzten Reihe der letzten Spalte befindet.
1 ABC
4 EFG
7 IJK
2 BCD
5 FGH
WEISS
3 BGF
6 GHI
§ 2 - Die Übersicht über die Listen erscheint zur Information für den Wähler auch in den Auswahlflächen auf dem Wahlbildschirm: - für die Wahl zwischen dem französischen Wahlkollegium und dem niederländischen Wahlkollegium für die Wahl des Europäischen Parlaments in den Gemeinden des Wahlkreises Brüssel-Hauptstadt und in den Gemeinden des Wahlkantons Sint-Genesius-Rode, - für die Wahl zwischen den Listen des Wahlkreises Flämisch-Brabant und den Listen des Wahlkreises Brüssel-Hauptstadt für die Wahl der Abgeordnetenkammer in den Gemeinden des Wahlkantons Sint-Genesius-Rode, - für die Wahl zwischen der französischen Sprachgruppe und der niederländischen Sprachgruppe für die Wahl des Parlaments der Region Brüssel-Hauptstadt in den Gemeinden der Region Brüssel-Hauptstadt.
Art. 2 - Was die Höchstzahl der ordentlichen Kandidaten und Ersatzkandidaten pro Spalte auf dem Bildschirm betrifft, ist das Layout der Bildschirme für die elektronische Stimmabgabe mit Papierbescheinigung bei der Wahl des Europäischen Parlaments Folgendes:
Wahlkreis
Spalte 1
Spalte 2
Spalte 3 (Ersatzkandidaten)
Französisches Wahlkollegium
8
-
6
Niederländisches Wahlkollegium
12
-
7
Deutschsprachiges Wahlkollegium
1
-
6
Art. 3 - Was die Höchstzahl der ordentlichen Kandidaten und Ersatzkandidaten pro Spalte auf dem Bildschirm betrifft, ist das Layout der Bildschirme für die elektronische Stimmabgabe mit Papierbescheinigung bei der Wahl der Abgeordnetenkammer Folgendes:
Wahlkreis
Spalte 1
Spalte 2
Spalte 3 (Ersatzkandidaten)
Westflandern
16
-
9
Ostflandern
20
-
11
Antwerpen
24
-
13
Limburg
12
-
7
Flämisch-Brabant
15
-
9
Brüssel-Hauptstadt
15
-
9
Lüttich (nur in den 9 deutschsprachigen Gemeinden anwendbar)
15
9
Art. 4 - Was die Höchstzahl der ordentlichen Kandidaten und Ersatzkandidaten pro Spalte auf dem Bildschirm betrifft, ist das Layout der Bildschirme für die elektronische Stimmabgabe mit Papierbescheinigung bei der Wahl des Flämischen Parlaments Folgendes:
Wahlkreis
Spalte 1
Spalte 2
Spalte 3 (Ersatzkandidaten)
Westflandern
22
-
16
Ostflandern Liste > 25 Kandidaten
14
13
16
Ostflandern Liste ? 25 Kandidaten
25
-
16
Antwerpen Liste > 25 Kandidaten
17
16
16
Antwerpen Liste ? 25 Kandidaten
25
-
16
Limburg
16
-
16
Flämisch-Brabant
20
-
16
Direktwahl der Brüsseler Mitglieder des Flämischen Parlaments
6
-
6
Art. 5 - Was die Höchstzahl der Kandidaten pro Spalte auf dem Bildschirm betrifft, ist das Layout der Bildschirme für die elektronische Stimmabgabe mit Papierbescheinigung bei der Wahl des Parlaments der Region Brüssel-Hauptstadt Folgendes:
Wahlkreis
Spalte 1
Spalte 2
Spalte 3
Französische Sprachgruppe Liste > 50 Kandidaten
24
24
24
Französische Sprachgruppe 50 Kandidaten ? Liste > 25 Kandidaten
25
25
Französische Sprachgruppe Liste ? 25 Kandidaten
25
-
-
Niederländische Sprachgruppe
17
-
-
Art. 6 - Was die Höchstzahl der ordentlichen Kandidaten und Ersatzkandidaten pro Spalte auf dem Bildschirm betrifft, ist das Layout der Bildschirme für die elektronische Stimmabgabe mit Papierbescheinigung bei der Wahl des Wallonischen Parlaments Folgendes:
Wahlkreis
Spalte 1
Spalte 2
Spalte 3 (Ersatzkandidaten)
Verviers (Lüttich)
6
-
6
Art. 7 - Was die Höchstzahl der Kandidaten pro Spalte auf dem Bildschirm betrifft, ist das Layout der Bildschirme für die elektronische Stimmabgabe mit Papierbescheinigung bei der Wahl des Parlaments der Deutschsprachigen Gemeinschaft Folgendes:
Wahlkreis
Spalte 1
Spalte 2
Spalte 3
Eupen
25
-
-
Art. 8 - Vorliegender Erlass tritt am Tag seiner Veröffentlichung im Belgischen Staatsblatt in Kraft.
Art. 9 - Unser Minister der Sicherheit und des Innern ist mit der Ausführung des vorliegenden Erlasses beauftragt.
Gegeben zu Brüssel, den 27. Februar 2019 PHILIPPE Von Königs wegen: Der Minister der Sicherheit und des Innern P. DE CREM