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Arrêté Royal du 27 février 2019
publié le 02 mai 2019

Arrêté royal déterminant les règles de présentation des listes et des candidats sur les écrans des ordinateurs de vote électronique avec preuve papier. - Traduction allemande

source
service public federal interieur
numac
2019041055
pub.
02/05/2019
prom.
27/02/2019
ELI
eli/arrete/2019/02/27/2019041055/moniteur
moniteur
https://www.ejustice.just.fgov.be/cgi/article_body(...)
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SERVICE PUBLIC FEDERAL INTERIEUR


27 FEVRIER 2019. - Arrêté royal déterminant les règles de présentation des listes et des candidats sur les écrans des ordinateurs de vote électronique avec preuve papier. - Traduction allemande


Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de l'arrêté royal du 27 février 2019 déterminant les règles de présentation des listes et des candidats sur les écrans des ordinateurs de vote électronique avec preuve papier (Moniteur belge du 15 mars 2019).

Cette traduction a été établie par le Service central de traduction allemande à Malmedy.

FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST INNERES 27. FEBRUAR 2019 - Königlicher Erlass zur Festlegung der Regeln für die Darstellung der Listen und der Kandidaten auf den Bildschirmen der Computer für die elektronische Stimmabgabe mit Papierbescheinigung PHILIPPE, Konig der Belgier, Allen Gegenwartigen und Zukunftigen, Unser Gruß! Aufgrund des Gesetzes vom 7.Februar 2014 zur Organisierung der elektronischen Wahl mit Papierbescheinigung, insbesondere des Artikels 4 § 2;

Aufgrund der am 12. Januar 1973 koordinierten Gesetze über den Staatsrat, insbesondere des Artikels 3 § 1 Absatz 1, ersetzt durch das Gesetz vom 4. Juli 1989 und abgeändert durch das Gesetz vom 4. August 1996;

Aufgrund der Dringlichkeit;

In der Erwägung der Notwendigkeit, die Regeln für die Darstellung der Listen und der Kandidaten schnellstmöglich festzulegen, da die Einreichung der Kandidaturen für die Wahlen des Europäischen Parlaments, der Abgeordnetenkammer und der Regional- und Gemeinschaftsparlamente am 29. und 30. März 2019 erfolgt;

Auf Vorschlag Unseres Ministers der Sicherheit und des Innern Haben Wir beschloßen und erlassen Wir: Artikel 1 - § 1 - Was die Darstellung der Listen betrifft, ist das Layout der Bildschirme für die elektronische Stimmabgabe mit Papierbescheinigung Folgendes: Auf dem Bildschirm sind die Listen - wie weiter unten gezeigt - nach den ihnen zugeteilten Nummern in Spalten und Reihen, von oben nach unten und von links nach rechts, angeordnet, wobei das Feld für die Stimmenthaltung sich immer an letzter Stelle in der letzten Reihe der letzten Spalte befindet.

1 ABC

4 EFG

7 IJK

2 BCD

5 FGH

WEISS

3 BGF

6 GHI


§ 2 - Die Übersicht über die Listen erscheint zur Information für den Wähler auch in den Auswahlflächen auf dem Wahlbildschirm: - für die Wahl zwischen dem französischen Wahlkollegium und dem niederländischen Wahlkollegium für die Wahl des Europäischen Parlaments in den Gemeinden des Wahlkreises Brüssel-Hauptstadt und in den Gemeinden des Wahlkantons Sint-Genesius-Rode, - für die Wahl zwischen den Listen des Wahlkreises Flämisch-Brabant und den Listen des Wahlkreises Brüssel-Hauptstadt für die Wahl der Abgeordnetenkammer in den Gemeinden des Wahlkantons Sint-Genesius-Rode, - für die Wahl zwischen der französischen Sprachgruppe und der niederländischen Sprachgruppe für die Wahl des Parlaments der Region Brüssel-Hauptstadt in den Gemeinden der Region Brüssel-Hauptstadt.

Art. 2 - Was die Höchstzahl der ordentlichen Kandidaten und Ersatzkandidaten pro Spalte auf dem Bildschirm betrifft, ist das Layout der Bildschirme für die elektronische Stimmabgabe mit Papierbescheinigung bei der Wahl des Europäischen Parlaments Folgendes:

Wahlkreis

Spalte 1

Spalte 2

Spalte 3 (Ersatzkandidaten)

Französisches Wahlkollegium

8

-

6

Niederländisches Wahlkollegium

12

-

7

Deutschsprachiges Wahlkollegium

1

-

6


Art. 3 - Was die Höchstzahl der ordentlichen Kandidaten und Ersatzkandidaten pro Spalte auf dem Bildschirm betrifft, ist das Layout der Bildschirme für die elektronische Stimmabgabe mit Papierbescheinigung bei der Wahl der Abgeordnetenkammer Folgendes:

Wahlkreis

Spalte 1

Spalte 2

Spalte 3 (Ersatzkandidaten)

Westflandern

16

-

9

Ostflandern

20

-

11

Antwerpen

24

-

13

Limburg

12

-

7

Flämisch-Brabant

15

-

9

Brüssel-Hauptstadt

15

-

9

Lüttich (nur in den 9 deutschsprachigen Gemeinden anwendbar)

15

9


Art. 4 - Was die Höchstzahl der ordentlichen Kandidaten und Ersatzkandidaten pro Spalte auf dem Bildschirm betrifft, ist das Layout der Bildschirme für die elektronische Stimmabgabe mit Papierbescheinigung bei der Wahl des Flämischen Parlaments Folgendes:

Wahlkreis

Spalte 1

Spalte 2

Spalte 3 (Ersatzkandidaten)

Westflandern

22

-

16

Ostflandern Liste > 25 Kandidaten

14

13

16

Ostflandern Liste ? 25 Kandidaten

25

-

16

Antwerpen Liste > 25 Kandidaten

17

16

16

Antwerpen Liste ? 25 Kandidaten

25

-

16

Limburg

16

-

16

Flämisch-Brabant

20

-

16

Direktwahl der Brüsseler Mitglieder des Flämischen Parlaments

6

-

6


Art. 5 - Was die Höchstzahl der Kandidaten pro Spalte auf dem Bildschirm betrifft, ist das Layout der Bildschirme für die elektronische Stimmabgabe mit Papierbescheinigung bei der Wahl des Parlaments der Region Brüssel-Hauptstadt Folgendes:

Wahlkreis

Spalte 1

Spalte 2

Spalte 3

Französische Sprachgruppe Liste > 50 Kandidaten

24

24

24

Französische Sprachgruppe 50 Kandidaten ? Liste > 25 Kandidaten

25

25


Französische Sprachgruppe Liste ? 25 Kandidaten

25

-

-


Niederländische Sprachgruppe

17

-

-


Art. 6 - Was die Höchstzahl der ordentlichen Kandidaten und Ersatzkandidaten pro Spalte auf dem Bildschirm betrifft, ist das Layout der Bildschirme für die elektronische Stimmabgabe mit Papierbescheinigung bei der Wahl des Wallonischen Parlaments Folgendes:

Wahlkreis

Spalte 1

Spalte 2

Spalte 3 (Ersatzkandidaten)

Verviers (Lüttich)

6

-

6


Art. 7 - Was die Höchstzahl der Kandidaten pro Spalte auf dem Bildschirm betrifft, ist das Layout der Bildschirme für die elektronische Stimmabgabe mit Papierbescheinigung bei der Wahl des Parlaments der Deutschsprachigen Gemeinschaft Folgendes:

Wahlkreis

Spalte 1

Spalte 2

Spalte 3

Eupen

25

-

-


Art. 8 - Vorliegender Erlass tritt am Tag seiner Veröffentlichung im Belgischen Staatsblatt in Kraft.

Art. 9 - Unser Minister der Sicherheit und des Innern ist mit der Ausführung des vorliegenden Erlasses beauftragt.

Gegeben zu Brüssel, den 27. Februar 2019 PHILIPPE Von Königs wegen: Der Minister der Sicherheit und des Innern P. DE CREM

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