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Vue multilingue de Arrêté Royal du 27/02/2019
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Arrêté royal déterminant les règles de présentation des listes et des candidats sur les écrans des ordinateurs de vote électronique avec preuve papier. - Traduction allemande Koninklijk besluit tot bepaling van de regels volgens welke de lijsten en de kandidaten getoond worden op het beeldscherm van de stemcomputers met papieren bewijsstuk. - Duitse vertaling
SERVICE PUBLIC FEDERAL INTERIEUR 27 FEVRIER 2019. - Arrêté royal déterminant les règles de présentation des listes et des candidats sur les écrans des ordinateurs de vote électronique avec preuve papier. - Traduction allemande Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de FEDERALE OVERHEIDSDIENST BINNENLANDSE ZAKEN 27 FEBRUARI 2019. - Koninklijk besluit tot bepaling van de regels volgens welke de lijsten en de kandidaten getoond worden op het beeldscherm van de stemcomputers met papieren bewijsstuk. - Duitse vertaling De hierna volgende tekst is de Duitse vertaling van het koninklijk
l'arrêté royal du 27 février 2019 déterminant les règles de besluit van 27 februari 2019 tot bepaling van de regels volgens welke
présentation des listes et des candidats sur les écrans des
ordinateurs de vote électronique avec preuve papier (Moniteur belge du de lijsten en de kandidaten getoond worden op het beeldscherm van de
15 mars 2019). stemcomputers met papieren bewijsstuk (Belgisch Staatsblad van 15
Cette traduction a été établie par le Service central de traduction maart 2019). Deze vertaling is opgemaakt door de Centrale dienst voor Duitse
allemande à Malmedy. vertaling in Malmedy.
FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST INNERES FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST INNERES
27. FEBRUAR 2019 - Königlicher Erlass zur Festlegung der Regeln für 27. FEBRUAR 2019 - Königlicher Erlass zur Festlegung der Regeln für
die Darstellung der Listen und der Kandidaten auf den Bildschirmen der die Darstellung der Listen und der Kandidaten auf den Bildschirmen der
Computer für die elektronische Stimmabgabe mit Papierbescheinigung Computer für die elektronische Stimmabgabe mit Papierbescheinigung
PHILIPPE, Konig der Belgier, Allen Gegenwartigen und Zukunftigen, PHILIPPE, Konig der Belgier, Allen Gegenwartigen und Zukunftigen,
Unser Gruß! Unser Gruß!
Aufgrund des Gesetzes vom 7. Februar 2014 zur Organisierung der Aufgrund des Gesetzes vom 7. Februar 2014 zur Organisierung der
elektronischen Wahl mit Papierbescheinigung, insbesondere des Artikels elektronischen Wahl mit Papierbescheinigung, insbesondere des Artikels
4 § 2; 4 § 2;
Aufgrund der am 12. Januar 1973 koordinierten Gesetze über den Aufgrund der am 12. Januar 1973 koordinierten Gesetze über den
Staatsrat, insbesondere des Artikels 3 § 1 Absatz 1, ersetzt durch das Staatsrat, insbesondere des Artikels 3 § 1 Absatz 1, ersetzt durch das
Gesetz vom 4. Juli 1989 und abgeändert durch das Gesetz vom 4. August Gesetz vom 4. Juli 1989 und abgeändert durch das Gesetz vom 4. August
1996; 1996;
Aufgrund der Dringlichkeit; Aufgrund der Dringlichkeit;
In der Erwägung der Notwendigkeit, die Regeln für die Darstellung der In der Erwägung der Notwendigkeit, die Regeln für die Darstellung der
Listen und der Kandidaten schnellstmöglich festzulegen, da die Listen und der Kandidaten schnellstmöglich festzulegen, da die
Einreichung der Kandidaturen für die Wahlen des Europäischen Einreichung der Kandidaturen für die Wahlen des Europäischen
Parlaments, der Abgeordnetenkammer und der Regional- und Parlaments, der Abgeordnetenkammer und der Regional- und
Gemeinschaftsparlamente am 29. und 30. März 2019 erfolgt; Gemeinschaftsparlamente am 29. und 30. März 2019 erfolgt;
Auf Vorschlag Unseres Ministers der Sicherheit und des Innern Auf Vorschlag Unseres Ministers der Sicherheit und des Innern
Haben Wir beschloßen und erlassen Wir: Haben Wir beschloßen und erlassen Wir:
Artikel 1 - § 1 - Was die Darstellung der Listen betrifft, ist das Artikel 1 - § 1 - Was die Darstellung der Listen betrifft, ist das
Layout der Bildschirme für die elektronische Stimmabgabe mit Layout der Bildschirme für die elektronische Stimmabgabe mit
Papierbescheinigung Folgendes: Auf dem Bildschirm sind die Listen - Papierbescheinigung Folgendes: Auf dem Bildschirm sind die Listen -
wie weiter unten gezeigt - nach den ihnen zugeteilten Nummern in wie weiter unten gezeigt - nach den ihnen zugeteilten Nummern in
Spalten und Reihen, von oben nach unten und von links nach rechts, Spalten und Reihen, von oben nach unten und von links nach rechts,
angeordnet, wobei das Feld für die Stimmenthaltung sich immer an angeordnet, wobei das Feld für die Stimmenthaltung sich immer an
letzter Stelle in der letzten Reihe der letzten Spalte befindet. letzter Stelle in der letzten Reihe der letzten Spalte befindet.
1 ABC 1 ABC
4 EFG 4 EFG
7 IJK 7 IJK
2 BCD 2 BCD
5 FGH 5 FGH
WEISS WEISS
3 BGF 3 BGF
6 GHI 6 GHI
§ 2 - Die Übersicht über die Listen erscheint zur Information für den § 2 - Die Übersicht über die Listen erscheint zur Information für den
Wähler auch in den Auswahlflächen auf dem Wahlbildschirm: Wähler auch in den Auswahlflächen auf dem Wahlbildschirm:
- für die Wahl zwischen dem französischen Wahlkollegium und dem - für die Wahl zwischen dem französischen Wahlkollegium und dem
niederländischen Wahlkollegium für die Wahl des Europäischen niederländischen Wahlkollegium für die Wahl des Europäischen
Parlaments in den Gemeinden des Wahlkreises Brüssel-Hauptstadt und in Parlaments in den Gemeinden des Wahlkreises Brüssel-Hauptstadt und in
den Gemeinden des Wahlkantons Sint-Genesius-Rode, den Gemeinden des Wahlkantons Sint-Genesius-Rode,
- für die Wahl zwischen den Listen des Wahlkreises Flämisch-Brabant - für die Wahl zwischen den Listen des Wahlkreises Flämisch-Brabant
und den Listen des Wahlkreises Brüssel-Hauptstadt für die Wahl der und den Listen des Wahlkreises Brüssel-Hauptstadt für die Wahl der
Abgeordnetenkammer in den Gemeinden des Wahlkantons Abgeordnetenkammer in den Gemeinden des Wahlkantons
Sint-Genesius-Rode, Sint-Genesius-Rode,
- für die Wahl zwischen der französischen Sprachgruppe und der - für die Wahl zwischen der französischen Sprachgruppe und der
niederländischen Sprachgruppe für die Wahl des Parlaments der Region niederländischen Sprachgruppe für die Wahl des Parlaments der Region
Brüssel-Hauptstadt in den Gemeinden der Region Brüssel-Hauptstadt. Brüssel-Hauptstadt in den Gemeinden der Region Brüssel-Hauptstadt.
Art. 2 - Was die Höchstzahl der ordentlichen Kandidaten und Art. 2 - Was die Höchstzahl der ordentlichen Kandidaten und
Ersatzkandidaten pro Spalte auf dem Bildschirm betrifft, ist das Ersatzkandidaten pro Spalte auf dem Bildschirm betrifft, ist das
Layout der Bildschirme für die elektronische Stimmabgabe mit Layout der Bildschirme für die elektronische Stimmabgabe mit
Papierbescheinigung bei der Wahl des Europäischen Parlaments Papierbescheinigung bei der Wahl des Europäischen Parlaments
Folgendes: Folgendes:
Wahlkreis Wahlkreis
Spalte 1 Spalte 1
Spalte 2 Spalte 2
Spalte 3 (Ersatzkandidaten) Spalte 3 (Ersatzkandidaten)
Französisches Wahlkollegium Französisches Wahlkollegium
8 8
- -
6 6
Niederländisches Wahlkollegium Niederländisches Wahlkollegium
12 12
- -
7 7
Deutschsprachiges Wahlkollegium Deutschsprachiges Wahlkollegium
1 1
- -
6 6
Art. 3 - Was die Höchstzahl der ordentlichen Kandidaten und Art. 3 - Was die Höchstzahl der ordentlichen Kandidaten und
Ersatzkandidaten pro Spalte auf dem Bildschirm betrifft, ist das Ersatzkandidaten pro Spalte auf dem Bildschirm betrifft, ist das
Layout der Bildschirme für die elektronische Stimmabgabe mit Layout der Bildschirme für die elektronische Stimmabgabe mit
Papierbescheinigung bei der Wahl der Abgeordnetenkammer Folgendes: Papierbescheinigung bei der Wahl der Abgeordnetenkammer Folgendes:
Wahlkreis Wahlkreis
Spalte 1 Spalte 1
Spalte 2 Spalte 2
Spalte 3 (Ersatzkandidaten) Spalte 3 (Ersatzkandidaten)
Westflandern Westflandern
16 16
- -
9 9
Ostflandern Ostflandern
20 20
- -
11 11
Antwerpen Antwerpen
24 24
- -
13 13
Limburg Limburg
12 12
- -
7 7
Flämisch-Brabant Flämisch-Brabant
15 15
- -
9 9
Brüssel-Hauptstadt Brüssel-Hauptstadt
15 15
- -
9 9
Lüttich (nur in den 9 deutschsprachigen Gemeinden anwendbar) Lüttich (nur in den 9 deutschsprachigen Gemeinden anwendbar)
15 15
9 9
Art. 4 - Was die Höchstzahl der ordentlichen Kandidaten und Art. 4 - Was die Höchstzahl der ordentlichen Kandidaten und
Ersatzkandidaten pro Spalte auf dem Bildschirm betrifft, ist das Ersatzkandidaten pro Spalte auf dem Bildschirm betrifft, ist das
Layout der Bildschirme für die elektronische Stimmabgabe mit Layout der Bildschirme für die elektronische Stimmabgabe mit
Papierbescheinigung bei der Wahl des Flämischen Parlaments Folgendes: Papierbescheinigung bei der Wahl des Flämischen Parlaments Folgendes:
Wahlkreis Wahlkreis
Spalte 1 Spalte 1
Spalte 2 Spalte 2
Spalte 3 (Ersatzkandidaten) Spalte 3 (Ersatzkandidaten)
Westflandern Westflandern
22 22
- -
16 16
Ostflandern Liste > 25 Kandidaten Ostflandern Liste > 25 Kandidaten
14 14
13 13
16 16
Ostflandern Liste ? 25 Kandidaten Ostflandern Liste ? 25 Kandidaten
25 25
- -
16 16
Antwerpen Antwerpen
Liste > 25 Kandidaten Liste > 25 Kandidaten
17 17
16 16
16 16
Antwerpen Antwerpen
Liste ? 25 Kandidaten Liste ? 25 Kandidaten
25 25
- -
16 16
Limburg Limburg
16 16
- -
16 16
Flämisch-Brabant Flämisch-Brabant
20 20
- -
16 16
Direktwahl der Brüsseler Mitglieder des Flämischen Parlaments Direktwahl der Brüsseler Mitglieder des Flämischen Parlaments
6 6
- -
6 6
Art. 5 - Was die Höchstzahl der Kandidaten pro Spalte auf dem Art. 5 - Was die Höchstzahl der Kandidaten pro Spalte auf dem
Bildschirm betrifft, ist das Layout der Bildschirme für die Bildschirm betrifft, ist das Layout der Bildschirme für die
elektronische Stimmabgabe mit Papierbescheinigung bei der Wahl des elektronische Stimmabgabe mit Papierbescheinigung bei der Wahl des
Parlaments der Region Brüssel-Hauptstadt Folgendes: Parlaments der Region Brüssel-Hauptstadt Folgendes:
Wahlkreis Wahlkreis
Spalte 1 Spalte 1
Spalte 2 Spalte 2
Spalte 3 Spalte 3
Französische Sprachgruppe Französische Sprachgruppe
Liste > 50 Kandidaten Liste > 50 Kandidaten
24 24
24 24
24 24
Französische Sprachgruppe Französische Sprachgruppe
50 Kandidaten ? Liste > 50 Kandidaten ? Liste >
25 Kandidaten 25 Kandidaten
25 25
25 25
Französische Sprachgruppe Französische Sprachgruppe
Liste ? 25 Kandidaten Liste ? 25 Kandidaten
25 25
- -
- -
Niederländische Sprachgruppe Niederländische Sprachgruppe
17 17
- -
- -
Art. 6 - Was die Höchstzahl der ordentlichen Kandidaten und Art. 6 - Was die Höchstzahl der ordentlichen Kandidaten und
Ersatzkandidaten pro Spalte auf dem Bildschirm betrifft, ist das Ersatzkandidaten pro Spalte auf dem Bildschirm betrifft, ist das
Layout der Bildschirme für die elektronische Stimmabgabe mit Layout der Bildschirme für die elektronische Stimmabgabe mit
Papierbescheinigung bei der Wahl des Wallonischen Parlaments Papierbescheinigung bei der Wahl des Wallonischen Parlaments
Folgendes: Folgendes:
Wahlkreis Wahlkreis
Spalte 1 Spalte 1
Spalte 2 Spalte 2
Spalte 3 (Ersatzkandidaten) Spalte 3 (Ersatzkandidaten)
Verviers (Lüttich) Verviers (Lüttich)
6 6
- -
6 6
Art. 7 - Was die Höchstzahl der Kandidaten pro Spalte auf dem Art. 7 - Was die Höchstzahl der Kandidaten pro Spalte auf dem
Bildschirm betrifft, ist das Layout der Bildschirme für die Bildschirm betrifft, ist das Layout der Bildschirme für die
elektronische Stimmabgabe mit Papierbescheinigung bei der Wahl des elektronische Stimmabgabe mit Papierbescheinigung bei der Wahl des
Parlaments der Deutschsprachigen Gemeinschaft Folgendes: Parlaments der Deutschsprachigen Gemeinschaft Folgendes:
Wahlkreis Wahlkreis
Spalte 1 Spalte 1
Spalte 2 Spalte 2
Spalte 3 Spalte 3
Eupen Eupen
25 25
- -
- -
Art. 8 - Vorliegender Erlass tritt am Tag seiner Veröffentlichung im Art. 8 - Vorliegender Erlass tritt am Tag seiner Veröffentlichung im
Belgischen Staatsblatt in Kraft. Belgischen Staatsblatt in Kraft.
Art. 9 - Unser Minister der Sicherheit und des Innern ist mit der Art. 9 - Unser Minister der Sicherheit und des Innern ist mit der
Ausführung des vorliegenden Erlasses beauftragt. Ausführung des vorliegenden Erlasses beauftragt.
Gegeben zu Brüssel, den 27. Februar 2019 Gegeben zu Brüssel, den 27. Februar 2019
PHILIPPE PHILIPPE
Von Königs wegen: Von Königs wegen:
Der Minister der Sicherheit und des Innern Der Minister der Sicherheit und des Innern
P. DE CREM P. DE CREM
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